Deutsches Kinderhilfswerk: Initiative für Kinderrechte in die Verfassung in Schleswig-Holstein begrüßenswert

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Oppositionsparteien im Landtag von Schleswig-Holstein, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. „Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dies seit Jahren, schließlich wurde die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1989 verabschiedet und 1992 vom Deutschen Bundestag ratifiziert“, so Dr. Heide-Rose Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Trotzdem sind die Kinderrechte bis heute nicht in der schleswig-holsteinischen Verfassung verankert. „Würden die Kinderrechte in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins aufgenommen, müssten die Belange von Kindern bei jedem Gesetz und Verordnung mitbedacht werden“, weist Brückner auf den praktischen Nutzen einer solchen Verfassungsänderung für Kinder hin. „Die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung wäre ein deutliches Signal, dass es Politikern ernst mit einer kinderfreundlichen Gesellschaft ist“, so Brückner.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Landesregierung auf, ihre Skepsis gegenüber einer Verfassungsänderung zu überdenken. Auch die Bundesländer müssen stärker als bisher in die Pflicht genommen werden, wenn es um kindgerechte Lebensverhältnisse und Chancengleichheit für alle Kinder geht.

Ansonsten geht Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel voran. Denn hier ist die Beteiligung nicht dem ‚Good-Will’ von Bürgermeistern und Behörden unterworfen, sondern so geregelt, dass die Kinder beteiligt werden müssen.

Seit 1989 besteht die Gemeinschaftsaktion der Landesregierung und des Deutschen Kinderhilfswerkes„Schleswig-Holstein – Land für Kinder“, die durch zahlreiche Projekte und seinem Förderfonds wichtige Beiträge geleistet hat, Schleswig-Holstein zu einem Leuchtturm der Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu machen.


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.
Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
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Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher (030/30 86 93 11)
    


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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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