Deutsches Kinderhilfswerk: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Familienförderung greift zu kurz

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag für vollkommen unzureichend.

„Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht an mehreren Stellen sehr enttäuschend. Die geplante Erhöhung des Kindergeldes in diesem Jahr um vier und dann im nächsten Jahr um zwei weitere Euro hilft gerade Familien mit geringem Einkommen viel zu wenig. Zudem gehen die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer aus. Ihr Kindergeld wird nach wie vor vollständig auf den Regelsatz angerechnet. Das führt zu Einsparungen im SGB II von rund 150 Millionen Euro im Jahr und hat mit einer sozialen Familienförderung als notwendigem Instrument der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland nur wenig zu tun“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.

„Die Erhöhung des Kinderzuschlags für Geringverdienende ist gut und richtig, sie sollte aber sofort und nicht erst Mitte 2016 erfolgen. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages ist verfassungsrechtlich geboten, gleichzeitig wird sich dadurch die Schere zwischen steuerlicher Kinderförderung für Spitzenverdiener und Kindergeldempfängern weiter öffnen. Der Unterschied wird hier ab nächstem Jahr fast 100 Euro betragen. Auch deshalb ist die geplante Kindergelderhöhung viel zu niedrig“ so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die Familienförderung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Dazu braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems sowie der sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Zahlreiche Studien haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen.

„Wir müssen uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags und der angekündigten Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende wird hier ein guter Anfang gemacht. Wir haben in Sachen Familienförderung in den letzten Tagen, beispielsweise von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff, viele positive Signale vernommen. Nur müssen den Worten jetzt auch Taten folgen, um den aktuellen familienpolitischen Herausforderungen auch sozial ausgewogen begegnen zu können“ so Krüger abschließend.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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