Die Interessen von Kindern werden in Deutschland zu wenig berücksichtigt. Sie finden zu wenig Gehör, selten wird ihre Stimme gefragt. Anlässlich der morgen beginnenden ARD-Themenwoche „Kinder sind Zukunft“ fordert deshalb die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes Dr. Heide-Rose Brückner den Bundestag und die Bundesregierung auf, zügig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu sorgen.
„Es ist nur konsequent, wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt und die Konvention in das Grundgesetz aufnimmt. Das ist auch ein Signal an die Öffentlichkeit zur Stärkung der Kinderrechte, zu der Subjektstellung des Kindes und zu den Rechten auf Schutz, Förderung und Beteiligung“ betont die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner, heute in Berlin.
In den letzten Jahren hat sich das Bild von Kindern in der Öffentlichkeit schrittweise verändert. Und sicher wird auch die ARD-Themenwoche die Interessen von Kindern in unserem Land stärker in den Mittelpunkt rücken. Doch Kinder müssen endlich als eigenständige Akteure mit individuellen Interessen wahrgenommen werden. Und dazu leistet die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einen wichtigen Beitrag.
Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.