Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung angesichts der hohen Kinderarmutsquote in Deutschland auf, ein neues Verfahren zur Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Damit sollen die Hartz IV-Regelsätze so ausgestaltet werden, dass sie Kinder, die mit ihren Familien Sozialleistungen beziehen, sicher vor Armut schützen. Ein neues Verfahren kann zudem die mehrmalige Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an der Ermittlung der Regelbedarfe stärker aufgreifen. „Für die Entwicklung eines solchen Verfahrens brauchen wir eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen selbst. Das Grundrecht auf soziale Sicherheit ist in der UN-Kinderrechtskonvention klar normiert. Wie wichtig durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut sind, hat uns die aktuelle Shell Jugendstudie wieder einmal deutlich vor Augen geführt. Es ist ein Alarmsignal, wenn die Zuversicht, die bei der jungen Generation allgemein vorherrscht, gerade bei Kindern und Jugendlichen aus armen Verhältnissen am schwächsten ausfällt. Das wird auf Dauer verhängnisvoll für unsere Gesellschaft sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Anhörung in der Kinderkommission und der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag über Kinderarmut in Deutschland.
„Wenn wir uns die Politik der Großen Koalition im Bereich der Kinderarmut anschauen, fällt vor allem eines auf: eine große Leerstelle. Es zeigt sich immer deutlicher, dass das Fehlen des Wortes ‚Kinderarmut‘ im Koalitionsvertrag kein Versehen war. Hier haben die Koalitionsfraktionen bisher nichts auf den Weg gebracht. Dabei ist es fatal, wenn der Geldbeutel der Eltern über die Zukunftschancen von Kindern in Deutschland entscheidet und rund drei Millionen Kinder von gesellschaftlichen Zukunftsperspektiven abgehängt werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland gerichtet werden. Diese brauchen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den gleichen Zugang zu Bildung, Versorgung und Teilhabe wie einheimische Kinder“, so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Bundesregierung endlich ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg bringen, das ressortübergreifend an verschiedensten Stellen ansetzt. Denn soziale Sicherheit und Bildungsgerechtigkeit für Kinder sollten in einer der reichsten Industrienationen der Welt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Absicherung aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland sollte langfristig durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von 550 Euro erfolgen, um den durchschnittlichen Aufwand von Familien mit Kindern im Laufe der Erziehungsjahre zu decken. „Dann könnte auch endlich das Bürokratiemonster ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ zu den Akten gelegt werden“, so Hofmann abschließend.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.