Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.
„Damit stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt. Die Bundesregierung sollte das Urteil dazu nutzen, die Stellschrauben der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht neu zu justieren und in die Kita-Qualität zu investieren. Je früher Nachteile in der Entwicklung von Kindern ausgeglichen werden, desto geringer sind deren Auswirkungen auf das spätere Leben der Kinder. Aus diesem Grund kommt der gezielten Früherkennung und Förderung im frühkindlichen Bildungsbereich besondere Bedeutung zu“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Um diese Aufgabe angemessen zu erfüllen, bedarf es jedoch noch weitreichender Anpassungen im frühkindlichen Bildungssystem. Dieses ist in Deutschland durch extreme Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Qualitätsstandards von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zwischen einzelnen Bundesländern oder auch Gemeinden geprägt. Damit hängen die frühkindlichen Bildungschancen von Kindern zu stark davon ab, wo sie zufällig wohnen. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch in höchstem Maße ungerecht. Wir müssen in Deutschland endlich allen Kindern unabhängig von ihrer regionalen Zuordnung den Zugang zu einer guten frühkindlichen Bildung ermöglichen“ so Krüger weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes brauchen wir gut ausgestattete Kitas, in vielen Einrichtungen einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte. Wir benötigen in unseren Kitas zudem kleinere Gruppen, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher den Kindern besser widmen können. Auch kommt der frühkindlichen Beteiligung und Demokratieerziehung in Kitas heute noch viel zu wenig Bedeutung zu. Die Erzieherinnen und Erzieher selbst müssen mehr Zeit bekommen, um die Entwicklung der Kinder im Rahmen der Früherkennung zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Und sie brauchen mehr Zeit, um sich der Praxisausbildung neuer Erzieherinnen und Erzieher im Kita-Alltag besser widmen zu können.
„Die frühkindliche Bildung und Entwicklung ist mitentscheidend für den späteren Bildungsweg der Kinder und damit für ihre Chancen auf den Ausgleich herkunftsbedingter sozialer Ungleichheit. Das Betreuungsgeld setzt hier besonders für finanziell benachteiligte Familien falsche Anreize und hält gerade Kinder aus bildungsfernen Familien von der Kinderbetreuung fern. Es kann doch nicht sein, dass wir einerseits große Anstrengungen unternehmen, um möglichst viele Kinder schon früh in öffentlich geförderte Betreuungseinrichtungen zu bringen, und andererseits eine Prämie gezahlt wird, wenn Eltern das nicht tun“ so Krüger abschließend.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.