Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einführung eines unabhängigen Beauftragten für Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung der Stelle eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese wäre aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein wichtiger Schritt, um die Wahrung und Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zugleich appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an den nordrhein-westfälischen Landtag, den Gesetzentwurf an einigen Stellen nachzubessern. So sollte der Bereich des Kinderschutzes, als wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Kinderrechte, in die Aufgabenbeschreibung und Namensgebung der Stelle eingebettet werden. Wichtig ist es ebenso, die Stelle direkt bei der Spitze des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen anzusiedeln und kindgerechte Zugänge zur Beauftragtenstelle zu schaffen. Als Grundlage für eine wirksame Politik und Maßnahmen in Bezug auf Kinder und Jugendliche braucht es zudem systematische Datenerhebungen und -auswertungen zu allen Kinderrechten. Die explizite Einbettung eines solchen Kinderrechte-Monitorings sollte als Aufgabe eines Beauftragten explizit im Gesetz verankert werden.

„Die Einführung eines Beauftragten für Kinderrechte einerseits und für Kinderschutz andererseits lässt sich kinderrechtlich nicht begründen. Auch in Bezug auf den Schutz von Kindern braucht es einen ganzheitlichen, kinderrechtebasierten Ansatz, der Kinder nicht als hilfsbedürftige ‚Objekte‘ sondern als Träger eigener Rechte versteht und behandelt. Kinderrechte und Kinderschutz sind keine sich lediglich ergänzenden Komponenten. Vielmehr ist Kinderschutz ein wesentlicher Bestandteil der Kinderrechte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW.

„Eine Ansiedelung des Beauftragten als eigenständige Stabsstelle bei der Verwaltungsspitze und außerhalb der Abteilungsstruktur des für Kinder und Jugend zuständigen Ministeriums ist wesentlich für dessen Erfolg. Dies verleiht dem Amt ein angemessenes Gewicht, um innerhalb der Verwaltung effektiv vertikal und horizontal wirken zu können. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen deutlich, dass Beauftragte für Kinderrechte nah an der Verwaltungsspitze angesiedelt sein müssen, um erfolgreich arbeiten zu können“, so Hofmann weiter.

„Die Funktion einer Beschwerdestelle für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen ist bisher sehr offen formuliert und ist im Gesetzesentwurf nicht durch ein konkretes Konzept untersetzt. Es ist unklar, welche kindgerechten Zugänge das Amt bieten soll und wie nach der Weitervermittlung der Beschwerden damit weiter verfahren wird. Auch an dieser Stelle sollte der Gesetzentwurf verbessert werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk empfiehlt außerdem, ein proaktives Recht des Beauftragten zu verankern, bei der Landesregierung vorzusprechen. Landtag und Landesregierung sollten den Beauftragten nicht lediglich zu grundsätzlichen kinderrechtlichen Angelegenheiten anhören. Vielmehr sollte die beauftragte Person stets das Recht haben, bei der Landesregierung vorzusprechen“, sagt Holger Hofmann.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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