Deutsches Kinderhilfswerk bedauert Spielstraßen-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur temporären Spielstraße im Prenzlauer Berg.

„Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seinem Urteil das Kinderrecht auf Spiel und Freizeit geschwächt. Wir hoffen sehr, dass das Bezirksamt Pankow gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegt oder durch eine neue rechtliche Grundlage das temporäre Spielen auf der Straße ermöglicht. Das Gebiet um die Gudvanger Straße weist eine Unterversorgung an Spielflächen aus. Das im Berliner Kinderspielplatzgesetz festgeschriebene Verhältnis von einem Quadratmeter an Spielfläche pro Einwohner wird hier nicht erreicht. Temporäre Spielflächen sind vielerorts die einzige Möglichkeit, den Anforderungen für eine ausreichende Bewegung von Kindern im Freien gerecht zu werden. Ansonsten führt die Unterversorgung zu einem Rückzug in die Binnenräume und vor die Bildschirme mit allen bekannten gesundheitlichen und sozialen Folgen“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die praktische Durchsetzung von Kinderrechten ist sowohl eine Frage von Paragraphen als auch einer notwendigen Grundüberzeugung unserer Gesellschaft. Es ist schon bezeichnend, dass gegen dieses ambitionierte Modellprojekt geklagt wird. Das Verbot der temporären Spielstraße hat aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine fatale Signalwirkung und widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland geltendes Recht ist und eine Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern betreffenden Entscheidungen normiert.“ so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt das Modellprojekt „Temporäres Spiel auf der Straße“ an der Gudvanger Straße mit 5.000 Euro. Denn die Bedingungen für das Spiel von Kindern draußen haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Gerade in Wohngebieten fahren Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Mit einer temporären Spielstraße holen sich die Menschen, insbesondere die Kinder, zumindest zeitweilig die Straße als Spielort zurück.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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