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Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk: Nächste Bundesregierung steht vor großen kinderpolitischen Baustellen
2. Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2018: Ein Anlass für kinderpolitische Forderungen
3. Deutsches Kinderhilfswerk warnt vor Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland
4. Studie zeigt: Jugendhilfe wirkt!
5. Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verstößt gegen Grund- und Menschenrechte
6. UN-Kinderrechtsexperten fordern besseren Kinderschutz bei der Einwanderung in die EU
7. Europarat: Bericht zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
8. Studie der Bertelsmann Stiftung: Viele Familien ärmer als bislang gedacht
9. Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Bitte nicht noch ein Flickenteppich
10. Religiöse Radikalisierung: Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus
11. Werbung im Netz: Kinder erkennen sie oft nicht
12. Selfies, Sexting, Selbstdarstellung: Neues Material für Fachkräfte
1.
Deutsches Kinderhilfswerk: Nächste Bundesregierung steht vor großen kinderpolitischen Baustellen

Die nächste Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor großen kinderpolitischen Baustellen. Dazu gehört vor allem die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Dies zeigt auch die am am 15.02.2018 veröffentlichte 4. World Vision Studie.

„Die Ergebnisse der 4. World Vision Kinderstudie zum Thema Kinderarmut lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Kinderarmut prägt die betroffenen Kinder nachhaltig und raubt ihnen an vielen Stellen ihre Zukunftschancen. Deshalb brauchen wir eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich und ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt.

Die 4. World Vision Kinderstudie kommt auch zu dem Ergebnis, dass schon die jüngsten Kinder sehr viel Empathie und Bereitschaft zum Teilen mitbringen, wenn es um geflüchtete Menschen geht. Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegte Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen lehnt das Deutsch Kinderhilfswerk entschieden ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung von Flüchtlingskindern von Anfang an sichergestellt werden muss. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch.

Mehr Infos: <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-naechste-bundesregierung-steht-vor-grossen-kinderpolitischen-baustellen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 15.02.2018 und <link https: www.worldvision.de sites worldvision.de files pdf world-vision-zusammenfassung-vierte-kinderstudie.pdf>Zusammenfassung der 4. World Vision Studie (PDF)

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2.
Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2018: Ein Anlass für kinderpolitische Forderungen

Am 20. Februar 2018 fand der jährliche Welttag der sozialen Gerechtigkeit statt. Der von den Vereinten Nationen eingeführte Aktionstag soll an das Leitbild der sozialen Gerechtigkeit in Gemeinschaften erinnern. Sozialverbände und Nichtregierungsorganisationen nahmen diesen Tag zum Anlass, um auf Themen wie Kinderarmut und Kinderrechte in Deutschland aufmerksam zu machen.

Das Zukunftsforum Familie kritisierte, dass die Familienförderung in Deutschland zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend sei. Deshalb würden Fördermaßnahmen meist nicht genügend ankommen. Als Reaktion fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro. Diesen Betrag brauche ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen. Das Bündnis fordert die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen und Schritte in die richtige Richtung weiterzuverfolgen.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

Mehr Infos: <link http: www.kinderarmut-hat-folgen.de download _buendniskgs_welttag_sozger_20_2_2018.pdf external-link-new-window>Pressemitteilung des Zukunftsforums Familie (PDF), <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-mit-bundeskinderteilhabegesetz-leistungen-gegen-familien-und-kinderarmut external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.02.2018 und gemeinsame <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion studie_teilhabe_dkhw_heinrich_boell external-link-new-window external link in new>Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Heinrich-Böll-Stiftung zu Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes (PDF)

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3.
Deutsches Kinderhilfswerk warnt vor Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen.

Diese Entwicklung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich, denn sie marginalisiert die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter. „ […] In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Entwicklung sei auch besonders angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem.

Das Deutsch Kinderhilfswerk betont die Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit auch als eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Sie bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachzugehen, gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen zu erlernen und eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-warnt-vor-bedeutungsverlust-der-kinder-und-jugendarbeit-in-deutschland>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 22.02.2018

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4.
Studie zeigt: Jugendhilfe wirkt!

Der Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) eine Evaluation stationärer Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durchgeführt. Ausgewertet wurden mehr als 1.200 Hilfen. Damit liegen erstmals wissenschaftlich gesicherte Ergebnisse zur Wirksamkeit vor.

Die Ergebnisse der Studie zeigen: Herausragende Effektstärken liegen bei Hilfen mit einer Dauer von über 18 Monaten vor und die Jugendhilfe wirkt bei geflüchteten Jugendlichen besonders positiv. Die Autor/innen formulieren, gestützt auf die Studienergebnisse, Empfehlungen in Bezug auf Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es wird (u.a.) empfohlen, ein umfassendes Clearing vor Beginn der Jugendhilfe zu gewährleisten, Hilfen für junge Erwachsene (§ 41 SGB VIII) aufrechtzuerhalten und das Asylverfahren zu beschleunigen.

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) sieht sich durch die Studie darin bestärkt, weiterhin an die Politik zu appellieren, die Jugendhilfe zu stärken und Zukunftsperspektiven abzusichern, statt kurzfristig Kosten zu sparen oder, Hilfen abrupt zu beenden.

Mehr Infos: <link http: www.b-umf.de>Pressemeldung des BumF, <link https: b-umf.us3.list-manage.com track>Zusammenfassung der Ergebnisse (PDF), <link http: www.lambertus.de de shop-details external-link-new-window external link in new>Bestellung der Studie

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5.
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verstößt gegen Grund- und Menschenrechte

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten stellt fest, dass das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ mehrere Grund- und Menschenrechte verletzt. Demnach verstößt das am 01.02.2018 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurden Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt und damit in Kauf genommen, dass Menschen – und insbesondere Kinder – in ihren Rechten verletzt werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten legt dar, dass sowohl die angestrebte Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließend geplante Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. „Die Praxis der vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass die Härtefallklausel  nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen“, so Lütkes.

 Am 02.03.2018 billigte der Bundesrat das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“. Schleswig-Holstein hatte für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat plädiert, konnte dafür allerdings nicht die nötige Mehrheit erreichen. Somit bleibt der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 ausgesetzt, danach gelten die im „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ festgelegten Neuregelungen. Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die Entscheidung des Bundesrates.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details aussetzung-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten-verstoesst-gegen-grund-und-menschenre external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 01.03.2018 und <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bedauert-bundesratsentscheidung-zum-familiennachzug external-link-new-window external link in new>vom 02.03.2018 und <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ (PDF)

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6.
UN-Kinderrechtsexperten fordern besseren Kinderschutz bei der Einwanderung in die EU

Am 21.02.2018 haben Vertreter des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Internierung von Kindern im Zusammenhang mit der Einwanderung in die EU zu beenden. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sei eine gute Gelegenheit, diese Praxis zu verbieten. Das EU-Recht sieht derzeit vor, dass Kinder von Migrant/innen und Asylsuchenden als letztes Mittel in Gewahrsam genommen werden können, wenn dies in ihrem Interesse liegt. Die UN-Experten betonten demgegenüber, die Inhaftierung von Kindern sei niemals im Interesse des Kindes und stelle eine Verletzung der Rechte des Kindes dar.

Der Ausschuss betonte weiter, dass irreguläre Einreise bzw. unrechtmäßiger Aufenthalt nicht mit der Begehung von Straftaten gleichgesetzt werden sollten. In Europa und anderen Weltregionen gebe es bereits eine Reihe vielversprechender Praktiken, die eine wirksame Steuerung der Migration ermöglichten und gleichzeitig den Schutz des Kindeswohls gewährleisteten. Dazu gehörten die dezentrale Unterbringung für Kinder und ihre Familien, ein kinderfreundlicher und diskriminierungsfreier Zugang zu Informationen und Unterstützungsleistungen in einem geschützten Umfeld sowie die Ernennung von Vormunden am Ankunftsort oder bei der ersten Identifizierung für unbegleitete Minderjährige.

Der Ausschuss begrüßte die laufenden EU-Initiativen bezüglich solcher Maßnahmen und forderte nachdrücklich, dass diese mit einem Verbot von Einwanderungshaft für Kinder verbunden werden.

Mehr Infos: <link http: www.ohchr.org en newsevents pages>Pressemeldung des UNHCHR (englisch)

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7.
Europarat: Bericht zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

In einem neuen Bericht vom 31.01.2018 analysiert das Lanzarote-Komitee des Europarates die Strategien von 26 europäischen Ländern zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Vertrauenskreis (erweiterte Familie und Personen im sozialen Umfeld des Kindes). Das Komitee prüft in mehreren Evaluierungsrunden die Einhaltung bzw. Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Übereinkommen).

Dem Bericht zufolge unternehmen die Vertragsstaaten des Lanzarote-Übereinkommens über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Fortschritte in diesem Bereich. Fast alle nationalen Behörden arbeiteten mit Organisationen der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor bei der Sensibilisierung, Weiter- und Ausbildung von Menschen zusammen, die mit Kindern arbeiten, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. In dem Bericht wird die wichtige Rolle der Medien bei der Information über sexuellen Missbrauch von Kindern hervorgehoben, wobei besonderes Augenmerk auf die uneingeschränkte Achtung der Privatsphäre und der Rechte des Kindes gelegt wird.

Mehr Infos: <link https: rm.coe.int t-es-2017-12-en-final-report-cot-strategies-with-executive-summary>Bericht des Lanzarote-Komitees (PDF, englisch)

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8.
Studie der Bertelsmann Stiftung: Viele Familien ärmer als bislang gedacht

In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben Forscher der Ruhr-Universität Bochum erstmals für Deutschland ermittelt, welche zusätzlichen Kosten durch Kinder je nach Familientyp und Einkommensniveau entstehen. Dabei wird klar: je geringer das Familieneinkommen ist, desto schwerer wiegt die finanzielle Belastung durch jedes weitere Haushaltsmitglied. Demnach sind Familien mit geringem Einkommen in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt worden.

In der Studie wurden erstmals einkommensabhängige Äquivalenzgewichte berechnet, die einen realistischeren Blick auf die Einkommenssituation von Familien ermöglichen. Es hat sich gezeigt, dass die bisher verwendete OECD-Skala die Einkommen armer Haushalte systematisch über- und jene reicher Haushalte unterschätzt. Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass Kinderlose in Deutschland im Schnitt besser gestellt sind als Familien. „Kinder sind leider ein Armutsrisiko in Deutschland“, kritisiert Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Zudem sind Familien stärker von Armut betroffen als bisher gedacht, so sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Besonders drastisch ist die Situation für Alleinerziehende, hier sind 68 Prozent armutsgefährdet.

Mehr Infos: <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de presse pressemitteilungen pressemitteilung pid viele-familien-aermer-als-bislang-gedacht external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung, <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de publikationen publikation did wie-hat-sich-die-einkommenssituation-von-familien-entwickelt external-link-new-window external link in new>Studie "Wie hat sich die Einkommenssituation von Familien entwickelt?" und <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de publikationen publikation did zusammenfassung-wie-hat-sich-die-einkommenssituation-von-familien-entwickelt external-link-new-window external link in new>Zusammenfassung der Studie

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9.
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Bitte nicht noch ein Flickenteppich

So schwer sich die angehenden Koalitionäre aus CDU, CSU und SPD teilweise taten – es gab auch Themen, bei denen die Verhandlungsteams schnell eine Einigung erzielen konnten. Laut Koalitionsvertrag soll es bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter geben. Damit würde der bisherige Rechtsanspruch auf Betreuung vom zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung weiter ausgeweitet werden.

Doch ist das überhaupt realistisch? Und wer soll die Kosten tragen? Schließlich ist bisher noch nicht einmal der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag vollständig umgesetzt. Vielerorts fehlen nach wie vor Betreuungsplätze, und die regionalen Unterschiede sind groß. Der Flickenteppich besteht aus Regionen, die qualitativ und quantitativ bereits gut mit Kita-Plätzen versorgt sind, während andernorts massiv Betreuungskapazitäten fehlen und vielfach auch die Qualität noch ausbaufähig ist. C. Katharina Spieß und Frauke H. Peter, Mitarbeiterinnen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), kommentieren: Wenn kein weiterer Flickenteppich entstehen soll, muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen, vor allem bei der Finanzierung der Ganztagsbetreuungsplätze für Grundschulkinder.

Mehr Infos: <link http: www.diw.de documents publikationen diw_01.c.578546.de>Kommentar von C. Katharina Spieß und Frauke H. Peter (PDF)

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10.
Religiöse Radikalisierung: Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus

Das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen“ soll Schülerinnen und Schüler vor religiös begründeter Radikalisierung schützen. Ab März 2018 soll hierfür Jugendlichen an 166 Standorten bundesweit sozialpädagogische Begleitung, in der Schule und beim Übergang ins Berufsleben, angeboten werden. Es werden in 15 Bundesländern rund 172 Vollzeitstellen finanziert, die neben individueller Begleitung auch Gruppenangebote und Veranstaltungen in Schulen anbieten. Dies soll gemeinsam mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention passieren.  

„Eine funktionierende Präventionsarbeit kann vor Ort nur in Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Vereinen, Kommunen und weiteren relevanten Akteuren erfolgreich sein. Die Schule spielt dabei die zentrale Rolle. Mit dem Präventionsprogramm an Schulen unterbreiten wir allen Jugendlichen Angebote, mit denen sie lernen können, sich selbst in der Diskussion mit anderen zu positionieren und unterschiedliche Meinungen auszuhalten. So können sie gezielt stark gemacht und in die Lage versetzt werden, radikale Propaganda zu erkennen, ihr zu widerstehen und argumentativ zu entgegnen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium (BMFSFJ).

Umsetzungspartner des Bundesvorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention bzw. der politischen Kinder- und Jugendbildung und öffentliche Träger der Jugendhilfe. Beteiligt werden zudem die Landesdemokratiezentren.

Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen jugendliche-gegen-vorurteile-und-extremismus-staerken external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMFSFJ und <link https: www.bmfsfj.de blob kurzkonzept-jugendsozialarbeit-an-schulen-data.pdf external-link-new-window external link in new>Konzept des Bundesvorhabens "Jugendsozialarbeit an Schulen" der Jugendmigrationsdienste (PDF)

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11.
Werbung im Netz: Kinder erkennen sie oft nicht

Kindern fällt es oft schwer, Werbung als solche zu erkennen – besonders im Internet. Online sind vor allem bei Instagram und YouTube Werbeformate entstanden, die selbst für Erwachsene nicht immer erkennbar sind. SCHAU HIN!, der Medienratgeber für Familien, empfiehlt, Kindern Werbeformen zu erklären und sie zu werbefreien Seiten und Apps zu führen.

Erfolgreiche Social-Media-Stars mit vielen Fans bei Facebook, Instagram und Youtube bekommen häufig Produkte, Reisen und anderes geschenkt (oder auf Nachfrage bereitgestellt), um diese dann auf ihren Profilen zu zeigen. Das soll die oft jungen Zuschauer zum Kauf animieren – deswegen werden diese modernen Promis auch „Influencer“ genannt. Firmen bezahlen entsprechend, je nach Zahl der Follower und Reichweite, hohe Summen, damit sie in Videos und Posts der Influencer auftauchen.

Besonders Kinder im Vor- und Grundschulalter können noch nicht sicher zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten unterscheiden. Erst mit zunehmender Erfahrungen und fortschreitendem Alter werden die Erkennungsmerkmale für Werbung, wie klare Kennzeichnung oder Platzierung, erlernt. Dass Kinder und Jugendliche mit Influencer-Marketing in Berührung kommen, ist wahrscheinlich: 88 Prozent der Jugendlichen nutzen YouTube mindestens mehrmals pro Woche, 63 Prozent täglich (JIM-Studie 2017). 55 Prozent aller Kinder sehen zumindest selten Videos im Internet an – bei den Jüngsten sind es 29 Prozent, bei den Ältesten bereits 82 Prozent (KIM-Studie 2016).

Mehr Infos: <link https: www.lifepr.de inaktiv projektbuero-schau-hin-co-we-do-communication-gmbh-gwa werbung-im-netz-kinder-erkennen-sie-oft-nicht boxid>Pressemeldung der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“

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12.
Selfies, Sexting, Selbstdarstellung: Neues Material für Fachkräfte

Die im vergangenen November erschienene JIM-Studie 2017 zeigt: Die beliebtesten Internetangebote von Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren stellen die Selbstdarstellung und Kommunikation im Netz in den Mittelpunkt. Kommunikation und Selbstdarstellung im Internet gehören für Jugendliche bei der Nutzung von Diensten wie WhatsApp, Instagram oder Snapchat ganz selbstverständlich dazu. Der Druck, sich online immer von der besten Seite zu präsentieren und den Bewertungen anderer ausgesetzt zu sein, hat einen großen Einfluss auf die Entwicklung von Jugendlichen.

Das neue Unterrichtsmaterial „Selfies, Sexting, Selbstdarstellung“ des Informationsportals Handysektor und der EU-Initiative klicksafe unterstützt Lehrkräfte dabei, die Themen Selbstdarstellung und soziale Medien im Unterricht mit Hilfe von Online-Erklärfilmen, Arbeitsblättern und weiteren Anregungen zu besprechen und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihren privaten Daten zu vermitteln. Der Schwerpunkt des neuen Materials liegt daher darauf, Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, ihr eigenes Verhalten in der digitalen Welt und ihr digitales Ich zu reflektieren. Das Material soll auch aufzeigen, wie ein verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Daten in Social Media Diensten aussehen kann.  

Mehr Infos: <link http: www.lfm-nrw.de nc service pressemitteilungen pressemitteilungen-2018 februar selfies-sexting-selbstdarstellung-neues-material-fuer-lehrkraefte.html>Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und <link https: www.klicksafe.de bestellung external-link-new-window external link in new>Unterrichtseinheit „Selfies, Sexting, Selbstdarstellung“ (PDF) zum Download bei <link https: www.klicksafe.de service aktuelles news detail selfies-sexting-selbstdarstellung-neues-material-fuer-lehrkraefte external-link-new-window external link in new>www.klicksafe.de

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