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Newsletter Kinderpolitik
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Deutsches Kinderhilfswerk: Familiennachzug zum Wohle der Kinder sicherstellen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat im Vorfeld der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29.03.2017 nachdrücklich an CDU, CSU und SPD appelliert, das international und verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder in Deutschland zu respektieren. „Die seit einem Jahr mit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern und Geschwister in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Derzeit leben allein rund 2.200 syrische Kinder in Deutschland von ihren Eltern getrennt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Verwaltungspraxis zeigt, dass der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung kommt. […] Wenn Kinder mehrere Jahre von ihren Eltern getrennt sind, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. […] Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz schleunigst dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren schnellstmöglich zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen“, so Krüger weiter.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-koalitionsausschuss-muss-fluechtlingskindern-wieder-familiennachzug-ermoegl>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.03.2017 |
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3. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht missachtet das Kindeswohl |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Der derzeitige Gesetzentwurf missachtet grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls. Er sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.
Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.
Mehr Infos: <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>Gesetzesentwurf (PDF), <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-geplantes-gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-missachtet>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 23.03.2017 und <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details geplantes-gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-muss-das-wohl-der-betroffenen-kinder>Gemeinsame Stellungnahme der Verbände und Organisationen vom 22.02.2017 |
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4. |
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Bundestag debattiert |
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Der Deutsche Bundestag hat am 24.03.2017 in erster Lesung den Entwurf des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beraten. Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf sollen zusätzliche 100.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.
In dem Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 - 2020 geschaffen. Erstmals fördert das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes wird in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bundesweit voranzubringen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben.
Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben.
Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen>Pressemitteilung des BMFSFJ, <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-begruesst-geplante-finanzielle-unterstuetzung-des-bundes-fuer-kita-investition external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 22.03.2017, <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte fruehkindliche-bildung politische-forderungen external-link-new-window external link in new>Forderungen der 15 Verbände und Nichtregierungsorganisationen
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6. |
Öffentliche Sitzung des Familienausschusses des Deutschen Bundestageszum Thema Kinderarmut |
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Am 20.03.2017 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Kinderarmut im deutschen Bundestag statt. Zur Diskussion standen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut“ sowie ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Familien stärken – Kinder fördern“.
Die Beiträge der angehörten Expertinnen und Experten in der Zusammenfassung:
Nach Angaben von Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie (ZFF) steigt die Zahl armer Kinder in Deutschland trotz guter wirtschaftlicher Prognosen weiter an. Derzeit lebten mehr als 2,5 Millionen Kinder in Armut. Dies bedeute, dass fast jedes fünfte Kind in Deutschland in einer Familie aufwächst, die von Armut bedroht ist oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht. Anette Stein betonte, dass ein grundlegender Systemwechsel notwendig sei, der zum einen die finanziellen Bedarfe von Kindern sichert, aber auch eine qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur schafft. Der Volkswirtschaftler Prof. Dr. Holger Bonin von der Universität Kassel warnte davor, dass eine einkommensunabhängige Gestaltung staatlicher Transferleistungen weniger effizient sei bei der Bekämpfung des Armutsrisikos. Eine breit streuende Kindergrundsicherung verringere deshalb das Armutsrisiko im Vergleich zu den aufgewendeten finanziellen Ressourcen viel schlechter als bei einem zielgerichteten Einsatz von Transferleistungen.
Holger Hofmann, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, betonte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes haben sich an vielen Stellen unsere Befürchtungen des Jahres 2013 bestätigt. Nachdem das Wort ‚Kinderarmut‘ im Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam, müssen wir vier Jahre später eine ernüchternde Bilanz ziehen. Die wenigen Lichtblicke wie die Anhebung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss reichen bei weitem nicht aus, unsere Hoffnungen auf ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut haben sich zerschlagen. Dazu passt es, dass sich der für Kinder und Familien zuständige Ausschuss erst ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode dezidiert mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzt. Wir sind gespannt, ob im Folgenden tatsächlich politische Konsequenzen gezogen werden.“
Auch die Kinderkommission des deutschen Bundestages hatte am 14.03.2017 eine neunseitige Stellungnahme veröffentlicht. Unter dem Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE) waren dieser fünf öffentliche Expertengespräche voraus gegangen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden zu einem Forderungskatalog zusammen geführt, den die Kinderkommission in ihrer Stellungnahme veröffentlicht hat.
Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de ausschuesse18 a13 anhoerungen stellungnahmen-inhalt external-link-new-window external link in new>Stellungnahmen zur öffentlichen Sitzung zum Thema Kinderarmut am 20.03.2017, <link http: www.bundestag.de blob c66c37d42ba37444019e0db142d6877f stellungnahme_kinderarmut-data.pdf external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der Kinderkommission (PDF) und <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-kinderarmut-in-deutschland-nicht-kleinreden-sondern-beseitigen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.03.2017 |
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7. |
KIM-Studie 2016 zum Medienumgang Sechs- bis 13-Jähriger |
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Die Studienreihe KIM (Kindheit, Internet, Medien) wird vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest seit 1999 durchgeführt. Die repräsentative Studie bildet das Medienverhalten der Sechs- bis 13- Jährigen in Deutschland ab. Für die KIM-Studie 2016 wurden rund 1.200 Kinder und deren Haupterzieher/innen im Frühsommer 2016 zu ihrem Mediennutzungsverhalten befragt.
Die Ergebnisse zeigen, dass 77 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen in Deutschland täglich fernsehen. Auf dem zweiten Platz steht bei der täglichen Nutzung das Handy mit 42 Prozent. Ein Drittel hört jeden oder fast jeden Tag Musik, gut jedes vierte Kind nutzt das Internet in dieser Häufigkeit, knapp ein Viertel hört täglich Radio (mit). Ein Fünftel spielt täglich digitale Spiele an Computer, Konsole oder online. Bücher werden in der Freizeit von 15 Prozent der Kinder täglich gelesen.
Insgesamt zeigt sich bei Kindern in den letzten Jahren nur ein leichter Anstieg bei der Internetnutzung. Mittlerweile nutzen zwei Drittel (66 Prozent) aller Sechs- bis 13-Jährigen zumindest selten das Internet (2014: 63 Prozent). Bei den Sechs- bis Siebenjährigen wird ein moderater Anstieg deutlich, ein Drittel nutzt zumindest selten das Internet (35 Prozent, 2014: 25 Prozent). Bei den Acht- bis Neunjährigen ist jeder Zweite online (52 Prozent), mit zehn bis elf Jahren sind es vier von fünf Kindern (79 Prozent) und bei den Zwölf- bis 13-Jährigen sind dann fast alle zumindest selten im Netz unterwegs (94 Prozent).
Mehr Infos: <link https: www.mpfs.de studien kim-studie>KIM-Studie 2016 |
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12. |
Bildungsinitiative QUEERFORMAT veröffentlicht aktuelle Ergänzungsliste zum Medienkoffer „Familien und vielfältige Lebensweisen“ für Kindertageseinrichtungen |
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Im März 2013 veröffentlichte die Berliner Senatsverwaltung für Jugend den Medienkoffer „Familien und vielfältige Lebensweisen“ für Kindertageseinrichtungen. Er enthält ausgewählte pädagogische Materialien für die frühkindliche Bildung zu den Themen Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung, Inklusionspädagogik und geschlechtsbewusste Pädagogik. Hauptbestandteil des Medienkoffers sind 30 Bilderbücher zu Themen wie Vielfalt, Identität, Freundschaft, Anderssein, Herkunft, Behinderung, Geschlechtervielfalt, Gleichgeschlechtliche Liebe, Lebenswelten und Familienformen.
Daran anknüpfend veröffentlichte die Bildungsinitiative QUEERFORMAT im Februar 2017 eine aktuelle Ergänzungsliste zum Medienkoffer. Sie enthält Steckbriefe von neun weiteren empfehlenswerten Bilderbüchern und Hinweise auf drei neue Fachbücher, die in der Zwischenzeit erschienen sind und die Materialien des Medienkoffers sehr gut ergänzen. Bei den Bilderbüchern sind nun erstmals auch die Themen Intergeschlechtlichkeit (mit einem Titel) und Transgeschlechtlichkeit (mit zwei Titeln) vertreten.
Mehr Infos: <link http: www.queerformat.de fileadmin user_upload news ergaenzungsliste_2017.pdf>Publikation der Bildungsinitiative QUEERFORMAT (PDF) |
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