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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Geplantes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht muss das Wohl der betroffenen Kinder berücksichtigen
2. Destatis: 33 % der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
3. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehe
4. Paritätischer Gesamtverband: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte
5. Leitfaden: Freizeitaktivitäten mit Geflüchteten partizipativ gestalten
6. Monitor Hilfen zur Erziehung 2016
7. National Coalition: Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ erschienen
8. Launch der Werkzeugbox „Jugend gerecht werden“
9. Destatis: 300 Euro mehr je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2014
10. Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages: Streit über Nationalen Bildungsbericht
11. Deutsches Kinderhilfswerk: Potenziale des Internets zur demokratischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nutzen
12. Datenbank für Kindermedien bietet Orientierung bei der Auswahl von Apps und Webseiten
13. Nächster Halt … FSJ Kultur!
1.
Geplantes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht muss das Wohl der betroffenen Kinder berücksichtigen

Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht am 22.02.2017 durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich hier für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details geplantes-gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-muss-das-wohl-der-betroffenen-kinder _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 22.02.2017

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2.
Destatis: 33 % der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund

Im Jahr 2015 hatten 33 % der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69 %).

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sinkt in höheren Klassenstufen und unterscheidet sich zwischen den Schularten: Im Grundschulalter lag der Anteil im Jahr 2015 bei 36 %, in der Mittelstufe bei 33 % und in der Oberstufe bei 26 %. In der Mittelstufe war der Anteil an Hauptschulen (51 %) erheblich höher als an Gymnasien (27 %).

Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen zdw pd17_006_p002.html _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Destatis und <link https: www.destatis.de de publikationen thematisch bevoelkerung migrationintegration _blank external-link-new-window external link in new>Fachserie Migration des Mikrozensus

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3.
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehe

Das Bundesjustizministerium hat am 17.02.2017 einen „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen" vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, das Ehemündigkeitsalter für Eheschließungen im Inland generell auf Volljährigkeit heraufzusetzen und damit Heranwachsende Inländer an einer konsequenzenreichen Eheschließung zu hindern. Gleichzeitig werden im Ausland geschlossene Ehen unter Beteiligung von Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres für nichtig erklärt. Im Ausland geschlossene Ehen unter Beteiligung von Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollen auf Antrag durch die Familiengerichte aufgehoben werden.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach der vorgesehenen Neuregelung im Ausland geschlossenen Ehen grundsätzlich erst anerkannt werden sollen, wenn beide Ehepartner 18 Jahre alt sind. Diese Regelung entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18. Dennoch ist es notwendig, sich differenzierter mit der Frage des Kindeswohls bei nach Recht des Herkunftslandes geschlossenen Minderjährigen-Ehen zu beschäftigen. Hier sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in Bezug auf die vorgesehenen Neuregelungen zwei grundlegende Kritikpunkte: Die vorgesehene automatische Unwirksamkeit von Ehen, bei denen die/der Verlobte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte, wird der Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3 UN-KRK) nicht ausreichend gerecht. Denn dies kann weitreichende Nachteile für die Minderjährigen haben. Die vorgesehene Regelung für im Ausland geschlossene Ehen unter Beteiligung von 16- und 17-jährigen tut dem Recht des Kindes, bei ihm betreffenden Gelegenheiten gehört zu werden (General Comment Nr. 12 zur UN-KRK), nicht Genüge, da die Ehen nun im Regelfall aufgehoben werden sollen und Ausnahmen nur in Härtefällen gewährt werden können.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit schwerpunkte kinderrechte stellungnahme-zu-kinderehen external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen, <link https: www.caritas.de diecaritas in-ihrer-naehe berlin positionen stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der Caritas, <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de fileadmin user_upload pdf-dateien stellungnahmen dimr_stellungnahme_entwurf_eines_gesetzes_zur_bekaempfung_von_kinderehen_22.2.17.pdf external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention (PDF), <link https: www.dijuf.de tl_files downloads dijuf-hinweise_gesetzesentwurf_bekaempfung_von_kinderehen_v._22.02.2017.pdf external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (PDF) und <link https: www.juris.de jportal portal page external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins

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4.
Paritätischer Gesamtverband: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte

In der Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung gegeben werden. Die Änderungen, die sich durch das Integrationsgesetz und das Rechtsvereinfachungsgesetz im Sommer 2016 ergeben haben, sind in der neuen Auflage berücksichtigt. Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit nach Deutschland kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken.

Mehr Infos: <link http: www.migration.paritaet.org _blank external-link-new-window external link in new>Handreichung des Paritätischen (PDF)

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5.
Leitfaden: Freizeitaktivitäten mit Geflüchteten partizipativ gestalten

In einer Projektkooperation des österreichischen Forums Umweltbildung mit den Naturfreunden Internationale ist ein Leitfaden zum Thema »Freizeitaktivitäten mit geflüchteten Menschen partizipativ gestalten« entstanden. Der Leitfaden bietet Tipps von Expertinnen und Experten und Good-Practice-Beispiele, die Pädagog/innen, Vereinen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Gestaltung von Freizeitangeboten für geflüchtete Menschen erleichtern sollen. Themen sind die Organisation von Aktivitäten, die Bedürfnisse geflüchteter Menschen, (interkulturelle) Kommunikation, der Umgang mit Trauma, die Zusammenarbeit von Freiwilligen, Vereinen und Asyleinrichtungen und die Rolle von Bildungsarbeit im Kontext von Migration. Darüber hinaus stellen zahlreiche Initiativen ihre Projekte und die dabei gesammelten Erfahrungen vor.

Mehr Infos: <link http: www.umweltbildung.at uploads tx_hetopublications publikationen pdf gemeinsam_aktiv.pdf external-link-new-window external link in new>Leitfaden des Forums Umweltbildung (PDF)

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6.
Monitor Hilfen zur Erziehung 2016

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat die dritte Ausgabe des Monitor Hilfen zur Erziehung vorgelegt. Mit dem Monitor Hilfen zur Erziehung soll ein Beitrag geleistet werden, das empirische Wissen zu den Hilfen zur Erziehung zu erhöhen. Durch Analysen zum aktuellen Stand sowie zu Entwicklungen zu den Hilfen zur Erziehung soll die notwendige Wissensbasis zum Arbeitsfeld für eine Bestandsaufnahme und eine Weiterentwicklung verbreitert werden. In diesem Sinne richtet sich der vorgelegte Monitor Hilfen zur Erziehung gleichermaßen an Praxis, Politik und Wissenschaft.

Mehr Infos: <link http: hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de fileadmin user_upload documents monitor_hilfen_zur_erziehung_2016.pdf external-link-new-window external link in new>Monitor Hilfen zur Erziehung 2016 (PDF)

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7.
National Coalition: Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ erschienen

Anlässlich des Day of General Discussion des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der am 23.09.2016 unter dem Motto „Children’s Rights and the Environment“ in Genf stattfand, hat die National Coalition einen schriftlichen Diskussionsbeitrag eingebracht. Enthalten ist ein kurzes Statement von Prof. Kirsten Sandberg, Berichterstatterin des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Day of General Discussion, sowie ein Interview mit Josephine Hebling, Freiburger Kinder- und Jugendbeirat und Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.. Ein zugehöriges Poster enthält aussagekräftige Statements von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Ökologische Kinderrechte“.

Mehr Infos: <link http: www.netzwerk-kinderrechte.de fileadmin bilder user_upload dgd_brochure_web.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ (PDF) und <link http: www.netzwerk-kinderrechte.de fileadmin bilder user_upload poster_final_print.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Poster (PDF)

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8.
Launch der Werkzeugbox „Jugend gerecht werden“

Wie gestaltet man einen Ort jugendgerechter? Wie lässt sich Jugendbeteiligung etablieren? Wie lassen sich nachhaltige Strukturen für Jugendgerechtigkeit aufbauen? Wie bleibt die Kommune ein Lebensraum zum Wohlfühlen? Und wer unterstützt Jugend bei der Zukunftsgestaltung?

Auf den Seiten der Werkzeugbox findet sich eine Auswahl an Werkzeugen, die beim Engagement für einen jugendgerechten Ort hilfreich sind. In vier Handlungsfeldern werden praktische Methoden, theoretisches Hintergrundwissen und Argumentationsstützen empfohlen – für die Politik und Verwaltung, für Fachkräfte in der Jugendarbeit oder Jugendliche selbst.

Die Werkzeugbox ist ein Vorhaben im Rahmen der Jugendstrategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“.

Mehr Infos: <link http: www.werkzeugbox.jugendgerecht.de _blank external-link-new-window external link in new>Werkzeugbox „Jugend gerecht werden“

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9.
Destatis: 300 Euro mehr je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2014

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 durchschnittlich 300 Euro mehr aus als im Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler im Jahr 2014 durchschnittlich 6.700 Euro. Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7.400 Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4.600 Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 5.900 Euro und an Gymnasien 7.800 Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 2.900 Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 5.500 Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900 Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen wurden durchschnittlich 400 Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg (jeweils 8.500 Euro) ermittelt, die niedrigsten für Schleswig-Holstein (5.800 Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900 Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd17_043_217.html _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Destatis und <link https: www.destatis.de de publikationen thematisch bildungforschungkultur bildungkulturfinanzen _blank external-link-new-window external link in new>Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2014“

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10.
Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages: Streit über Nationalen Bildungsbericht

"Das Bildungswesen in Deutschland ist zwar auf einem guten Weg, aber insbesondere bei der Bildungsgerechtigkeit gibt es immer noch viel Aufholbedarf." Das betonte der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum "Nationen Bildungsbericht - Bildung in Deutschland 2016" <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/10100) und der Vorstellung des Antrags von Bündnis 90/die Grünen <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/10248) am Mittwochvormittag. Trotz der bisherigen Bemühungen sei es der Bildungspolitik nicht gelungen, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und dadurch Lebensperspektiven zu ermöglichen, unterstrich der grüne Bundestagsabgeordnete.

Insgesamt sei man auf einem viel besseren Weg als es Bündnis 90/Die Grünen glauben machen wollen, sagte der Vertreter der CDU. Zudem nannte er das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern "eine rhetorische Floskel", das es so gar nicht gebe. Das belegten die vielfältigen Maßnahmen des Bundes. Zudem unterstrich er unter anderem, dass der Ausbau der Ganztagsangebote in allen Schularten kontinuierlich voran schreite.

Stefan Müller (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, strich vor allem die Erfolge heraus. Bei dem Thema Bildung und Migration hätten Bund und Länder gemeinsam erhebliche Anstrengungen unternommen und diese würden mittlerweile auch Früchte tragen. Die Bildungsbeteiligung der unter Dreijährigen steige ständig und habe sich seit 2009 verdoppelt. 2015 sei sie auf 32,9 Prozent gestiegen. Die Gesamtteilnahmequote an Weiterbildung sei auf 51 Prozent gestiegen und liege damit über dem von der Bundesregierung gesetzten Ziel von 50 Prozent. Dabei sei auffallend, dass der Anteil derjenigen steigen würde, die eher zu den gering Qualifizierten zählen würden.

Der Vertreter der Grünen machte des Weiteren auf einige negative Befunde des Berichts aufmerksam. Es müsse allen Verantwortlichen zu denken geben, dass von 2013 auf 2014 anteilsmäßig wieder mehr Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen hätten. Der Anteil sei von 4,6 auf 4,9 Prozent angestiegen.

Mehr Infos: <link http: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages

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11.
Deutsches Kinderhilfswerk: Potenziale des Internets zur demokratischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nutzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk betonte anlässlich des „Safer Internet Day“ am 07.02.2017 die enormen Partizipationsmöglichkeiten, mit denen im Internet eine Brücke von direkter zu repräsentativer Demokratie geschlagen werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mindern Soziale Medien vor allem für Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle zur gesellschaftlichen Partizipation, und damit zur Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zu dessen demokratischer Mitgestaltung. Das gilt es für den langfristigen Erhalt der Demokratie in Deutschland zu nutzen. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren, beispielsweise durch die ungeprüfte Verbreitung von Informationen. Fake News und Hetze drohen dadurch Meinungsbildung und politischen Austausch im demokratischen System zu vergiften.

„Das Internet und insbesondere Soziale Medien sind ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen, und somit auch ein Ort möglicher politischer Partizipation und Demokratieförderung. Gerade aber Soziale Netzwerke sind inzwischen auch eine Plattform für Diskriminierung, für Mobbing, für antidemokratische Ideologien, für Fake News und ‚postfaktische‘ Auseinandersetzungen. Hier brauchen Kinder und Jugendliche Wegweiser. Deshalb sind das Löschen von entsprechenden Inhalten und die Verfolgung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens auch im Netz unerlässlich. Wir brauchen gleichzeitig bedarfs- und altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche und einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten im Internet vermitteln. Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-potenziale-des-internets-zur-demokratischen-teilhabe-von-kindern-und-juge _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.02.2017 und <link http: www.kindersache.de bereiche schon-gewusst kindernachrichten artikel safer-internet-day-2017 external-link-new-window external link in new>Erklärung zum Safer Internet Day für Kinder 

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12.
Datenbank für Kindermedien bietet Orientierung bei der Auswahl von Apps und Webseiten

Kleinkinder und Grundschulkinder nutzen zum Spielen immer öfter auch Smartphones und Tablets ihrer Eltern. Hierdurch erhalten sie Zugang zum Internet mit einer Vielzahl von Kinderwebseiten, Lern- und Spiele-Apps. Um Fachkräften und Eltern einen Überblick über das bestehende Angebot an qualitätsgeprüften Apps und Kinderwebseiten zu ermöglichen, hat das Initiativbüro „Gutes Aufwachsen mit Medien“ die Datenbank „Kindermedien“ aufgebaut.

Die Datenbank enthält Empfehlungen zu altersgerechten Angeboten und pädagogische Bewertungen. Die Datenbank für Kindermedien wird mit Unterstützung verschiedener Partner umgesetzt. Das Deutsche Jugendinstitut steuert aus der Datenbank „Apps für Kinder“ über 500 App-Bewertungen bei, die für Kinder im Alter von drei bis elf Jahren geeignet sind. Die Kinderwebseiten sind durch die Initiativen Erfurter Netcode, Klick-Tipps oder bibernetz zertifiziert. Sie sind auf Aktualität geprüft und mit Praxistipps für pädagogische Fachkräfte und Eltern versehen. Unter anderem sind in der Datenbank auch die Kinder-Webseiten des Deutschen Kinderhilfswerkes kindersache.de und juki.de gelistet.

Das Initiativbüro „Gutes Aufwachsen mit Medien“ entwickelt Angebote zur Beratung, Information und Vernetzung in den Bereichen Medienerziehung und Medienbildung. Es unterstützt pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern, die in ihrem Alltag das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen begleiten. Das Initiativbüro wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, durch die Stiftung Digitale Chancen umgesetzt und zu einer zentralen Anlaufstelle für „Gutes Aufwachsen mit Medien“ aufgebaut.

Mehr Infos: <link https: www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de kindermedien _blank external-link-new-window external link in new>Datenbank „Kindermedien“

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13.
Nächster Halt … FSJ Kultur!

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Kultur startet in die nächste Runde! Noch bis 31.03.2017 können sich Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren für ein FSJ Kultur in Berlin und Brandenburg bewerben. Im FSJ Kultur engagieren sich junge, kulturinteressierte Menschen ein Jahr lang in einer von über 130 kulturellen Einrichtungen in Berlin und Brandenburg. Hier lernen sie unterschiedliche Arbeitsfelder in kreativen Bereichen kennen und bringen ihre individuellen Stärken mit ein. In einem eigenständigen Projekt verwirklichen sie ihre eigenen Ideen und sammeln wertvolle, berufliche und persönliche Erfahrungen. Das FSJ Kultur in Berlin und Brandenburg startet am 01.09.2017 und geht bis zum 31.08.2018.

Mehr <link http: lkj-berlin.de fsjkultur _blank external-link-new-window external link in new>Infos und zur <link https: bewerbung.freiwilligendienste-kultur-bildung.de registrierung _blank external-link-new-window external link in new>Bewerbung

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