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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Kinderreport Deutschland 2017 des Deutschen Kinderhilfswerkes: Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen dringend geboten
2. Neue Allgemeine Bemerkung des UN-Kinderrechtsausschusses: Kinderrechte in der Jugend
3. Jugend ermöglichen! 15. Kinder- und Jugendbericht
4. Neue Enquetekommission für Kinderrechte in Hamburg
5. Böckler Schule: Themenheft Mitbestimmung
6. FRA fordert stärkeren Kinderschutz bei Eurodac-Reform
7. "FAKT": Immer mehr Angriffe auf Flüchtlingskinder
8. IAB: Investitionen in die Integration von Geflüchteten lohnen sich
9. Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einigung beim Unterhaltsvorschuss
10. Künftig mehr Sportlärm zulässig
11. Spiel! Platz ist überall!“ - Deutsches Kinderhilfswerk gibt Motto zum Weltspieltag 2017 bekannt
12. Der Preis „DemokratieErleben“ - Bewerbung bis zum 15.04.2017 noch möglich!
13. Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes – Bis zum 15.02.2017 Bewerbung um Deutschlands renommiertesten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung möglich
1.
Kinderreport Deutschland 2017 des Deutschen Kinderhilfswerkes: Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen dringend geboten

Nur rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (64 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dabei steigt das Zutrauen mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen deutlich an. Ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent) zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport Deutschland 2017.

Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild. Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die FDP-Anhänger/innen (84 Prozent) und Grünen-Anhänger/innen (78 Prozent), während SPD-Anhänger/innen (69 Prozent) und Unions-Anhänger/innen (66 Prozent) nur knapp über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Deutlich skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich AfD- (58 Prozent) und Linke-Anhänger/innen (56 Prozent). Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 90 Prozent der Befragten Familie und Elternhaus in der Pflicht, 65 Prozent Schule und Kita. Mit weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine (12 Prozent), politische Parteien (10 Prozent), die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendverbände (jeweils 7 Prozent).

 „Die Vermittlung von Demokratiefähigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das geringe Vertrauen Erwachsener in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit Sorge. Gleichzeitig bietet der Kinderreport 2017 aber auch Hinweise auf Strategien zur Stärkung unserer Demokratie durch eine Förderung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Förderung von nachhaltiger Wirkung sein soll, muss sie frühzeitig ansetzen und vor allem milieuübergreifend erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link unsere-arbeit schwerpunkte kinderrechte der-kinderreport-2017>Kinderreport 2017 des Deutschen Kinderhilfswerkes, Zusammenfassung und Presseauswahl

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2.
Neue Allgemeine Bemerkung des UN-Kinderrechtsausschusses: Kinderrechte in der Jugend

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat eine Allgemeine Bemerkung zur Umsetzung der Kinderrechte in der Jugend veröffentlicht. Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) des UN-Kinderrechtsausschusses sind Auslegungen der in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthaltenen Rechte und damit wichtige Beiträge zur Umsetzung dieser Rechte in der Praxis.

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 20 über die Umsetzung der Rechte des Kindes in der Jugend ist als Orientierungshilfe für Vertragsstaaten zu verstehen. Der UN-Kinderrechtsauschuss will damit Wege aufzeigen, wie Gesetze, Verwaltungsmaßnahmen und Angebote ausgestaltet werden können, damit Jugendliche sich bestmöglich entwickeln und ihre Rechte verwirklicht sehen.

Der Ausschuss bezieht sich dabei auf den Lebensabschnitt zwischen 10 und 18 Jahren, der geprägt ist durch wachsende Möglichkeiten, Fähigkeiten und Hoffnungen, aber gleichzeitig auch durch eine große Verwundbarkeit. Er hält fest, dass viele Jugendliche ihr Potential nicht vollständig entwickeln können, da Vertragsstaaten ungenügende Maßnahmen ergreifen für die Umsetzung der Rechte der Jugendlichen. So fehle es in vielen Ländern an spezifisch auf Jugendliche ausgerichteten Programmen und Angeboten und an aufgeschlüsselten Daten zur Situation von Jugendlichen.

Die individuellen und gesellschaftlichen Kosten einer unzureichenden Jugendpolitik seien hoch, wie der Ausschuss betont: Im Jugendalter werden Grundsteine gelegt für die Entwicklung emotionaler Stabilität, die Gesundheit, Sexualität, Bildung und Fähigkeiten der Jugendlichen.

Mehr Infos: <link http: newsletter.netzwerk-kinderrechte.ch general comment no rights of the child during>General Comment No. 20 on the implementation of the rights of the child during adolescence (Englisch)

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3.
Jugend ermöglichen! 15. Kinder- und Jugendbericht

Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ wurde von einer unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild der Lebenslagen und des Alltags Jugendlicher und junger Erwachsener. So wird „Jung sein heute“ durch den demografischen Wandel und unsere Migrationsgesellschaft bestimmt, ebenso wie durch (ungleiche) sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Einbettung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. 

Ein ganzes Kapitel ist dem digital-vernetzten Leben Jugendlicher gewidmet. Darüber hinaus zieht der 15. Kinder- und Jugendbericht auch eine Zwischenbilanz zur Ganztagsschule aus der Jugendperspektive und analysiert die Situation und die Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste im gesellschaftlichen Wandel.

Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen: „Jugend wird meist als individuelle Aufgabe betrachtet: Jeder Jugendliche muss sein Aufwachsen eigenständig bewältigen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Denn es gibt einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem Jugendliche aufwachsen. Den sollten wir genauer betrachten und möglicherweise auch verändern. Das ist eine Aufgabe für die Politik, für die Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungseinrichtungen und viele andere.“

Mehr Infos: <link http: www.bmfsfj.de>15. Kinder- und Jugendbericht mit Stellungnahme der Bundesregierung und <link http: www.bmfsfj.de jugend-ermoeglichen>Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht

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4.
Neue Enquetekommission für Kinderrechte in Hamburg

In Hamburg hat eine Enquetekommission für Kinderschutz und Kinderrechte die Arbeit aufgenommen. Ziel der Kommission sei es, der Bürgerschaft bis Ende Oktober 2018 konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie Kinderschutz und Kinderrechte in der Hansestadt gestärkt werden könnten, sagte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) bei der konstituierenden Sitzung am 20.12.2016 im Rathaus. Damit Jugendämter Gefährdungen schneller erkennen könnten, müsse die Vernetzung aller an der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Stellen verbessert werden, forderte Carola Veit.

Zum Vorsitzenden wählte die Enquetekommission den Koblenzer Pädagogikprofessor Christian Schrapper und als Stellvertreter die Fraktionschefin der Linken, Sabine Boeddinghaus, für das Jahr 2017 sowie Daniel Oetzel (FDP) von 2018 an. Daneben wurde eine Geschäftsordnung beschlossen. Der Kommission gehören neun Abgeordnete der Bürgerschaft und neun externe Sachverständige an.

Mehr Infos: <link https: www.hamburgische-buergerschaft.de enquete-kommission external-link-new-window external link in new>Mitglieder und Einsetzungsantrag der Enquetekommission

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5.
Böckler Schule: Themenheft Mitbestimmung

Die Hans-Böckler-Stiftung hat im letzten Jahr ein Themenheft zum Thema Mitbestimmung veröffentlicht. Mitbestimmung zählt zu den grundlegenden Arbeitnehmerrechten in der Sozialen Marktwirtschaft und ist ein wichtiges Thema für den Politik- und Wirtschaftsunterricht. Neben Materialien zu betrieblicher Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung bietet das Heft auch Materialien zu verwandten Unterrichtsthemen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die Themenhefte der Hans-Böckler-Stiftung bereiten Materialien für den Unterricht ab Klasse 9 auf - Texte, Karikaturen, Grafiken und Schaubilder, ergänzt durch Aufgabenvorschläge. Ein didaktisch-methodischer Kommentar befindet sich jeweils im Anhang. Die Themenhefte können kostenlos bestellt werden. Für Schulen sind auch Klassensätze verfügbar.

Mehr Infos: <link http: www.boeckler.de>Themenheft Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung

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6.
FRA fordert stärkeren Kinderschutz bei Eurodac-Reform

Im Auftrag des Europäischen Parlaments hat die EU-Grundrechteagentur FRA Stellung zur geplanten Reform von Eurodac genommen. Eurodac ist die europäische Datenbank für die Fingerabdrücke von Menschen, die in der EU Asyl suchen. Die Europäische Kommission will die entsprechenden Verordnung reformieren und erweitern, irreguläre Migration besser kontrollieren zu können. Unter anderem soll das Alter, ab dem die Daten erhoben werden, von 14 Jahren auf 6 Jahre abgesenkt werden. Auch vor diesem Hintergrund fordert die FRA strenge Kinderschutzmaßnahmen, die verhindern, dass Kinder nicht genötigt werden, ihre Fingerabdrücke abzugeben, dass sie verstehen, was mit ihnen passiert und dass ihr Recht auf Asyl von diesem Verfahren unbeeinträchtigt bleibt.

Mehr Infos: <link http: fra.europa.eu sites default files fra_uploads fra-2016-opinion-06-2016-eurodac-0_en.pdf>Stellungnahme der FRA (auf Englisch) und <link http: www.ag-familie.de media europanews external-link-new-window external link in new>AGF Europa News Januar 2017

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7.
"FAKT": Immer mehr Angriffe auf Flüchtlingskinder

Die Zunahme von Gewalt gegen Geflüchtete macht auch vor Minderjährigen nicht Halt. Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt registrierten im vergangenen Jahr mehr Angriffe auf Flüchtlingskinder als im Jahr zuvor, das ergeben Recherchen des ARD-Magazins „FAKT“. Demnach wurden im vergangenen Jahr mindestens 261 ausländische Kinder Gewaltopfer. Im Jahr 2015 wurden 179 Fälle gezählt.

Bundesweite Zahlen gibt es nicht, der massive Anstieg von Gewalt gegen Flüchtlingskinder wurde aber in allen sieben deutschen Beratungsstellen registriert. So zählten die Opferberatungsstellen in Ostdeutschland und Berlin im Jahr 2015 172 rassistisch motivierte Angriffe auf Kinder bis 16 Jahre. 2016 waren es schon 242 – eine Steigerung um 41 Prozent.

Die Dunkelziffer aller Straftaten dürfte allerdings sehr viel höher liegen. Die Beratungsstellen, die es lediglich in den ostdeutschen Bundesländern, Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen gibt, registrierten ausschließlich Fälle von Körperverletzungen, versuchte Körperverletzungen sowie massive Bedrohungen aus politischen und rassistischen Motiven. Nicht gezählt werden bloße Beleidigungen oder Diskriminierungen. Außerdem haben die Beratungsstellen nicht von allen Fällen Kenntnis. Die Definition von Kindern ist in den Beratungsstellen unterschiedlich, einige Stellen beziehen bis 13-Jährige mit ein, andere bis 16-Jährige.

Quelle: <link http: www.mdr.de presse exklusiv exklusiv-fakt-angriffe-auf-fluechtlingskinder-100.html>Pressemitteilung des MDR

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8.
IAB: Investitionen in die Integration von Geflüchteten lohnen sich

Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung <link http: www.zukunftsforum-familie.de themen themen-von-a-z zff-themen-von-a-z bildung> von Geflüchteten verbessern nicht nur deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, sondern lohnen sich langfristig auch für die öffentlichen Haushalte. Das geht aus einer am 18.01.2017 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Zusätzliche Investitionen von 3,3 Milliarden Euro in Sprachkenntnisse und Bildung der 2015 zugewanderten Flüchtlinge können die fiskalischen Kosten bis zum Jahr 2030 um elf Milliarden Euro reduzieren.

Bei ihren Berechnungen sind die Forscher davon ausgegangen, dass durch verstärkte öffentliche Investitionen in Integrations- und Sprachkurse der Anteil der Geflüchteten mit guten oder sehr guten deutschen Sprachkenntnissen zehn Jahre nach dem Zuzug um 20 Prozentpunkte von 46 auf 66 Prozent erhöht werden kann. Ein solches Niveau werde von anderen Migrantengruppen auch erreicht. Zudem nehmen die Forscher an, dass durch zusätzliche Investitionen in die Allgemein- und Berufsbildung Geflüchteter der Anteil der Personen, die in Deutschland einen beruflichen Abschluss erwerben, um ebenfalls 20 Prozentpunkte von 13 auf 33 Prozent erhöht werden kann.

Es sei sinnvoll, die Investitionen in den Spracherwerb und den Erwerb zusätzlicher Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, so die Arbeitsmarktforscher. Mit der Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen, wurde zwar bereits ein wichtiger Schritt für die Investitionen in die Sprachkenntnisse von Geflüchteten gemacht. „Allerdings bleiben große Gruppen weiterhin bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgeschlossen, obwohl auch von ihnen ein erheblicher Teil länger in Deutschland bleiben wird“, schreiben die Forscher.

Mehr Infos: <link http: www.iab.de de informationsservice presse presseinformationen kb0217.aspx>Pressemitteilung des IAB und <link http: doku.iab.de kurzber kb0217.pdf>Studie (als PDF)

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9.
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einigung beim Unterhaltsvorschuss

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten erzielte Einigung bei der Reform des Unterhaltsvorschusses. Gleichzeitig hofft der Verband, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. „Insbesondere das Inkrafttreten der Reform zum 1. Juli sehen wir skeptisch. Hier hätten wir uns eine Regelung gewünscht, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Den Wegfall der Altersgrenze und der Einschränkungen bei der Bezugsdauer wird von uns vorbehaltlos begrüßt“, betont Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die jetzt erzielte Einigung, nach der der Anspruch für ältere Kinder bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, sehen wir ebenfalls kritisch. Auch hier sollte es bei den Beratungen im Bundestag noch Änderungen geben“, so Hofmann weiter.

Verbesserungen sollte es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben. Vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht ist das nicht nachvollziehbar. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-begruesst-einigung-beim-unterhaltsvorschuss>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 24.01.2017

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10.
Künftig mehr Sportlärm zulässig

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am 25.01.2017 die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) auf den Weg gebracht. Damit soll künftig mehr Sportlärm zulässig sein. Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Verordnungsentwurf der Bundesregierung (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/10483). Vertreter der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Aus Sicht des Verbandes ist mit den Änderungen der Lärm-Richtwerte für Ruhezeiten ein guter Anfang gemacht, um Sportanlagen besser als bisher nutzen zu können. Davon werden auch Kinder und Jugendliche profitieren. „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind aber weitere Änderungen dringend geboten. So brauchen wir eine Privilegierung von Kinderlärm auch auf Sportanlagen. Die seit 2011 im Bundes-Immissionsschutzgesetz geltende Regelung, wonach Kinderlärm in Kindertageseinrichtungen und auf Kinderspielplätzen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist, muss auch auf Sportanlagen übertragen werden. Eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollte deshalb schnellstmöglich auf die Tagesordnung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Gleiches hatten auch mehrere Sachverständige bei der Anhörung im Bundestag gefordert.

„Außerdem sollte der Gesetzgeber endlich das Thema Jugendlärm angehen. Bisher sind Jugendliche in dieser Frage ausgegrenzt. Dabei brauchen auch sie Orte, an denen sie sich treffen und austoben können und nicht ständig damit rechnen müssen, wegen Lärmbeschwerden vertrieben zu werden. Wir brauchen eine Lärm-Privilegierung beispielsweise für Bolzplätze, Streetball-Plätze und Skateranlagen. Wenn diese nur noch am Stadtrand gebaut werden dürfen, müssen wir uns nicht wundern, wenn sie von den Jugendlichen kaum genutzt werden“, so Hofmann weiter.

Mehr Infos: <link http: www.bundestag.de presse hib>Meldung des Deutschen Bundestags, <link https: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw04-pa-umwelt-laermgrenzwerte>Anhörung im Deutschen Bundestag und <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-begruesst-aenderungen-der-sportanlagenlaermschutzverordnung>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.01.2017

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11.
Spiel! Platz ist überall!“ - Deutsches Kinderhilfswerk gibt Motto zum Weltspieltag 2017 bekannt

„Spiel! Platz ist überall!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28.05.2017. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, zu spielen und sich möglichst im gesamten Stadtraum frei bewegen zu können. Darauf will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ aufmerksam machen. Kommunen, Initiativen, Vereine und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion am Weltspieltag 2017 teilzunehmen.

„Die Bedingungen für Kinder in der Stadt werden zunehmend schlechter. Auch die Stadtplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Es ist an der Zeit, dass sich die Kinder und Jugendlichen den gesamten Stadtraum spielerisch zurückzuerobern. Der zehnte Weltspieltag in 2017 bietet hierfür die beste Gelegenheit“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2017 wird deutschlandweit zum zehnten Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen.

Anlässlich des Jubiläums des Weltspieltags und des dahinter stehenden  „Bündnis Recht auf Spiel“ kommen nun regelmäßig Prominente und bekannte Fachleute zum Wert des Spiels zu Wort, den Anfang macht der bekannte Hirnforscher Prof. Dr. Gerald Hüther.

Mehr Infos: <link http: www.recht-auf-spiel.de external-link-new-window external link in new>Aufruf und Projektanmeldung zum Weltspieltag 2017 sowie <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit schwerpunkte spiel-und-bewegung jubilaeum-buendnis-recht-auf-spiel external-link-new-window external link in new>Interview mit Prof. Dr. Gerald Hüther

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12.
Der Preis „DemokratieErleben“ - Bewerbung bis zum 15.04.2017 noch möglich!

Bis zum 15.04.2017 besteht noch die Möglichkeit sich als Schule mit einem Portfolio für den Preis „DemokratieErleben“ zu bewerben. Der Preis für demokratische Schulentwicklung zeichnet Schulen aus, die sich der Umsetzung der Kinderrechte und den Zielen der Partizipation, der Inklusion sowie des anerkennenden Umgangs mit Diversität in besonderem Maße verpflichtet fühlen und ihren Entwicklungsprozess nach diesen Qualitätsstandards ausrichten. Der Preis würdigt Schulen, die sich auf den Weg machen, demokratiepädagogische Innovationen zu entwickeln und zu gestalten. In dem Bewerbungsportfolio soll ein besonders entwickelter Schwerpunkt der vier Qualitätsstandards (Inklusion, Partizipation, Diversität oder Kinderrechte) der demokratischen Schulentwicklung präsentiert werden.

Zur <link http: www.demokratieerleben.de derpreis>Bewerbung

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13.
Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes – Bis zum 15.02.2017 Bewerbung um Deutschlands renommiertesten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung möglich

Jetzt läuft der Endspurt: Nur noch eine Woche besteht die Möglichkeit, sich um die Goldene Göre 2017 des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2017, die Preisverleihung findet am 18.06.2017 im Europa-Park in Rust statt.

Die Gewinner des 1. Platzes erhalten ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro, der 2. Platz ist mit 3.000 Euro, der 3. Platz mit 1.500 Euro, die vierten Plätze mit jeweils 500 Euro dotiert. Zusätzlich wird Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, den mit 1.000 Euro dotierten „Europa-Park JUNIOR CLUB Award“ vergeben.

„Mit der Goldenen Göre zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen aus, sich für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer einzusetzen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Kinder und Jugendliche, die sich selbst als aktiv gestaltend erfahren, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zur <link https: www.dkhw.de mitmachen beteiligungspreis-fuer-kinder-und-jugendliche external-link-new-window external link in new>Bewerbung

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