{IF[ANREDE=="Herr"]}Lieber {VORNAME} {NACHNAME}, {ELSEIF[ANREDE=="Frau"]}Liebe {VORNAME} {NACHNAME}, {ELSE[ANREDE]}Guten Tag, {ENDIF[ANREDE]}
das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk laden Sie herzlich am 30. November von 11:00 bis 12:30 Uhr zu unserem zweiten Termin der Veranstaltungsreihe „Kindgerechte Justiz“ ein. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungsreihe stehen fachliche Impulse, aktuelle Entwicklungen und der Austausch darüber, wie gerichtliche Verfahren kindgerecht gestaltet werden können.
Die Veranstaltung “Kindgerechte Justiz in der StPO-Reform" nimmt die anstehende Reform der Strafprozessordnung in Blick. Zurzeit arbeiten rund 90 Strafrechtsexpert*innen an einer Reform der Strafprozessordnung. Diese soll insbesondere die Strafprozesse effizienter machen. Die Ergebnisse der Reformkommission sollen bis spätestens Ende des Jahres veröffentlicht werden.
Auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz, sowie aus der Perspektive eines Landesministeriums und aus Betroffenenperspektive werden mögliche Änderungen der Strafprozessordnung beleuchtet und kinderrechtliche Empfehlungen mit Blick auf die anstehende Reform der Strafprozessordnung diskutiert.
Die Veranstaltung richtet sich an Politik, Ministerien, Zivilgesellschaft, Praxis und Wissenschaft. Die Teilnahme an der Fachveranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich für eine Teilnahme bis zum 25. November 2026 auf dieser Webseite an.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist.
Die aktualisierte Dokumentation unserer letzten gemeinsamen Veranstaltung „Kinderrechte im Kontext häuslicher Gewalt in der Familienrechtsreform“ mit dem Vortrag von Rechtsanwältin Karola Rosenberg finden Sie unter folgender Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Herzliche Grüße aus dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Deutschen Kinderhilfswerk