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Wir gratulieren herzlich: die Kinderrechtskonvention feiert dieses Jahr 30. Geburtstag!
Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen.
Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!
Bitte unterstützen Sie dazu unsere Aktion am 22. Mai! Wir – das ist die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“, die aus über 50 Organisationen besteht, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVK), der Bundeselternrat und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Als prominente Gesichter der Aktion sind zudem u.a. TV-Moderatorin Nazan Eckes und ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich dabei.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Herzliche Grüße, Ihr Aktionsteam "Kinderrechte ins Grundgesetz" |
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+++ 22. Mai 2019: Vervollständigen Sie den Satz "Kinderrechte ins Grundgesetz, damit...". Setzen Sie diesen auf Facebook, Twitter, Ihren Blog oder Instagram! +++ |
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5 Gründe, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören |
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1. Kinder stärken: Der Zebrastreifen soll auf dem Schulweg zugunsten des Verkehrsflusses abgeschafft werden? In sozialen Netzwerken werden gezielt private Daten von Kindern und Jugendlichen abgegriffen? Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Bundestagswahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne oder die Pharmaindustrie haben, durchsetzen. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz können ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden.
2. Eltern stärken. Die Kinderrechte sorgen, verkürzt gesagt, für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Ist dies gesetzlich verankert, können Eltern im Sinne ihres Kindes die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen besser einfordern. Zudem wären Eltern vom Staat in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Denn die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in den Kinderrechten festgeschrieben. 3. Kinder lernen Demokratie. Welches Spielgerät soll für die Kita angeschafft werden? Was sollte die Stadtverwaltung beim Umbau der Skateranlage beachten? Kinder und Jugendliche sind DIE Expertinnen und Experten, wenn es um ihre Angelegenheiten geht! Aber vor allem haben sie das Recht, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Beteiligung ist also Demokratie. Und die zu üben, kann nicht früh genug losgehen. 4. Bessere Umsetzung in Rechtsprechung und Verwaltung. Kinder sind im deutschen Grundgesetz nur ein „Regelungsgegenstand“. Tatsächlich sind sie ja aber Träger eigener Rechte! Diese lassen sich bisher jedoch nur durch komplizierte Auslegung herleiten – was Gerichte oder Behörden meist nicht tun. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz wären sie schlicht dazu verpflichtet. Könnte es nicht so einfach sein? 5. Kinderfreundliche Gesellschaft. Dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, bestreitet heute fast niemand mehr. Aber ihre Belange spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Kinderfreie Cafés, Schließung von Jugendzentren oder kinderfeindliche Bebauung zeigen, dass wir noch lange keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Kinder sind – genau wie Sie und wir – Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass ihre speziellen Rechte dort niedergeschrieben sind, wo sich Rechte, Pflichten und Werte der Gesellschaft wiederfinden – im deutschen Grundgesetz – sollte ganz selbstverständlich sein. |
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+++ 22. Mai ist Aktionstag: Den Satz "Kinderrechte ins Grundgesetz, damit..." vervollständigen und auf Facebook, Twitter, Ihren Blog oder Instagram setzen! +++ |
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