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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. 5./6. Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen der National Coaltion zeigt Mängel bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland
2. Deutsches Kinderhilfswerk fordert schelle Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
3. Internationaler Gipfel kinderfreundlicher Kommunen
4. Deutsches Kinderhilfswerk: Jeder Versuch von Cyber-Grooming muss strafbar sein
5. Deutsches Kinderhilfswerk: Ergebnisse der Shell Jugendstudie beherzigen - Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ausbauen
6. Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit präsentiert neues Themenblatt "Kinderrechte"
7. Was ist Kindgerechte Justiz? Neue Seite erklärt das Thema für Kinder
8. Einladung zum Fachtag "Party-cipate" des Deutschen Kinderhilfswerkes am 28. November
9. Jetzt Mitmachen! Kinderrechte-Aktionen in Kitas und Schulen
10. Kinderrechte in der digitalen Welt: Internet Governance Forum in Berlin vom 25. bis 29. November
11. Einladung zum Fachtag „Kinderrechte, Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ am 5. Dezember
12. Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2020 ausgeschrieben
13. Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2020 – Jetzt bewerben!
1.
5./6. Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen der National Coaltion zeigt Mängel bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland

Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hat am 22. Oktober 2019 ihren Ergänzenden Bericht zum Staatenbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Ausgehend von den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes aus dem Jahr 2014 haben 22 Mitgliedsorganisationen die Koordination eines dezentralen Schreibprozesses übernommen und gemeinsam mit anderen Mitgliedsorganisationen Teile des vorliegenden Berichts verfasst – zu Bildung, Gesundheit, Armut sowie zahlreichen weiteren Themen. Allen geht es darum aus zivilgesellschaftlicher Sicht zu bewerten, wie die Bundesregierung ihre kinderrechtlichen Verpflichtungen sowie die Empfehlungen aus dem letzten Berichtszyklus umgesetzt hat.

Der Bericht zeigt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ganz deutlich, dass bei der Umsetzung von Kinderrechten noch viel Luft nach oben ist. Das gilt insbesondere für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, bei der Bekämpfung der Kinderarmut, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie bei der Berücksichtigung von Kinderrechten in Justiz und Verwaltung, den Rechten von Flüchtlingskindern und der Umsetzung von Kinderrechten beim Aufwachsen in der digitalen Welt. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen den „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland“ neu auflegen, um Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss ergänzende Berichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Der aktuelle Staatenbericht ist die vierte Veröffentlichung seitdem die Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Deutschland in Kraft trat.

Mehr Infos: Pressemitteilung der National Coalition, Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 22.10.2019 und 5./6. Ergänzender Bericht der National Coalition an die Vereinten Nationen

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2.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert schelle Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderrechten ins Grundgesetz, mit dem die Aufnahme der Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz ein großes Stück näher rückt. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) fordert, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Insofern sollte die im Abschlussbericht aufgeführte weitestgehende Formulierung als Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess dienen.

Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist wichtig, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland, sodass Rechtsanwendende die für alle geltenden Grundrechte nur über eine komplizierte Herleitung des Völkerrechts mit einem besonderen kinderrechtlichen Gehalt auslegen können. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.

Mehr Infos: Deutsche Welle im Gespräch mit Linda Zaiane, Referentin Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes, und Abschlussbericht der Arbeitsgruppe

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3.
Internationaler Gipfel kinderfreundlicher Kommunen

Über 550 Politiker/innen, Fachleute sowie Kinder und Jugendliche aus Städten und Gemeinden aus über 60 Ländern trafen sich beim ersten Gipfeltreffen Child Friendly Cities („Kinderfreundliche Kommunen“) vom 15. bis 18. Oktober 2019 in Köln, um Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte auf lokaler Ebene zu verabreden. Zum Abschluss des Gipfels präsentierten die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ihre Forderungen in einem Manifest unter dem Namen „Our cities. Our lives. Our future”. Zugleich bekannten sich die teilnehmenden rund 100 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus über 40 Ländern in der „Child Friendly Cities Mayors‘ Declaration“ zu folgenden Zielen, um Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten:

• Jedes Kind und jeder junge Mensch wird in seiner Kommune und von den örtlichen Behörden wertgeschätzt, respektiert und fair behandelt;

• Die Meinung, Bedürfnisse und Prioritäten eines jeden Kindes und eines jeden jungen Menschen werden in Gesetzen, Richtlinien, Budgets und Entscheidungen, die sie betreffen, gehört und berücksichtigt;

•Jedes Kind und jeder junge Mensch hat Zugang zu qualitativ hochwertigen sozialen Grundleistungen;

• Jedes Kind und jeder junge Mensch wächst in einer sicheren, gesunden und sauberen Umwelt auf;

• Jedes Kind und jeder junge Mensch hat das Recht, am Familienleben sowie an Spiel- und Freizeitmöglichkeiten teilzunehmen.

Mehr Infos: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF und Manifest „Our cities. Our lives. Our future“ (englisch, PDF)

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4.
Deutsches Kinderhilfswerk: Jeder Versuch von Cyber-Grooming muss strafbar sein

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cyber-Groomings. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf dafür aus, die Änderungsvorschläge des Bundesrates aufzugreifen und ausnahmslos jeden Versuch des Cyber-Groomings zu bestrafen. Kinder müssen im Internet mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Cyber-Grooming geschützt, und damit einhergehend bereits jede frühe Vorbereitungshandlung unter Strafe gestellt werden.

„Es ist dringend erforderlich, den Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming im Internet zu verbessern. Dafür braucht es die jetzt vorgeschlagenen Strafverschärfungen ebenso wie verstärkte Kontrollen. Kinder müssen soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfrei nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cyber-Groomings ausnahmslos strafbar ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich zugleich dafür aus, die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Hierfür braucht es dringend eine Reformierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Die Anbieter sollten dazu ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen müssen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen. Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 17.10.2019 und Gesetzesentwurf auf der Webseite des Deutschen Bundestages

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5.
Deutsches Kinderhilfswerk: Ergebnisse der Shell Jugendstudie beherzigen - Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ausbauen

Jugendliche melden sich vermehrt zu Wort und artikulieren ihre Interessen und Ansprüche nicht nur untereinander, sondern zunehmend auch gegenüber Politik, Gesellschaft und Arbeitgebern. Dabei blickt die Mehrheit der Jugendlichen eher positiv in die Zukunft. Ihre Zufriedenheit mit der Demokratie nimmt zu. Die EU wird überwiegend positiv wahrgenommen. Jugendliche sind mehrheitlich tolerant und gesellschaftlich liberal. Am meisten Angst macht Jugendlichen die Umweltzerstörung. Das sind zentrale Resultate der 18. Shell Jugendstudie, die am 15. Oktober vorgestellt wurde

Die Ergebnisse zeigen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind. Deshalb gilt es, insbesondere die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, und dabei alle jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Bildungsgrad und Elternhaus gleichermaßen zu fördern. Dafür bedarf es sowohl einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit als auch einer Stärkung der Interessenvertretungen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Denn Kinder und Jugendliche brauchen umfangreiche und rechtlich abgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten, um ihre Interessen und Ansprüche wirkungsvoll artikulieren zu können. Hierzu sollten auf kommunaler Ebene die Selbstverwaltung von Kindern und Jugendlichen, etwa in Jugendverbänden, und die Möglichkeit zur direkten Einflussnahme, beispielsweise in Kinderparlamenten, gestärkt werden.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Dabei sollten die Kinder und Jugendlichen mit ihren Bedürfnissen der Ausgangspunkt der Überlegungen sein. Um ihre Interessen zu kennen und zu gewährleisten, müssen sie gefragt und eingebunden werden. Ein wichtiges Augenmerk muss dabei auf der Förderung von armen Kindern und Jugendlichen liegen, um den nach wie vor starken Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft aufzulösen.

Mehr Infos: Pressemitteilung zur Shell Jugendstudie, Zusammenfassung und Materialien und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 15.10.2019

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6.
Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit präsentiert neues Themenblatt "Kinderrechte"

Der Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit hat in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk ein Themenblatt „Kinderrechte“ veröffentlicht. Das Themenblatt bietet einen kurzen Überblick darüber, was sich hinsichtlich der Um­set­zung der Kinderrechte in den letzten 30 Jahren seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention getan hat und wei­ter­hin zu tun ist. Mehrere Prak­ti­ke­rin­nen und Prak­ti­ker stel­len an­schau­lich dar, welchen Stel­len­wert Kinderrechte in ihrer täglichen Ar­beit ein­neh­men, wo Potenziale, aber auch noch Um­set­zungsdefizite lie­gen.

Auf der Internetplattform des Kooperationsverbundes wird zudem eine Materialliste mit weiterführenden Informationen rund um das Thema Kinderrechte erscheinen.

Mehr Infos: Themenblatt „Kinderrechte“

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7.
Was ist Kindgerechte Justiz? Neue Seite erklärt das Thema für Kinder

Die Webseite www.kindersache.de des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt ganz neu in kind- und jugendgerechter Sprache, was es bedeutet, wenn Kinder oder Jugendliche selber vor Gericht müssen und welche speziellen Rechte sie dabei haben. Außerdem gibt es Links zu Broschüren und Flyern oder anderen Infotexten, um sich noch umfassender informieren zu können.  

Mehr Infos: Seite zur kindgerechten Justiz auf www.kindersache.de

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8.
Einladung zum Fachtag "Party-cipate" des Deutschen Kinderhilfswerkes am 28. November

Der Fachtag „Party-cipate“ am 28. November 2019, von 9.30 bis 17 Uhr, in Berlin möchte sich der Bedeutung von Beteiligungsprozessen in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung widmen und gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Theorie und Praxis diskutieren. Dabei steht die Vermittlung theoretischer Grundlagen von Kinder- und Jugendpartizipationsarbeit ebenso im Vordergrund wie der Austausch über praktische aber auch politische Gelingensbedingungen. Es werden Einblicke in Methoden der Kinder- und Jugendpartizipation ermöglicht, Grundlagen der allgemeinen Kinderrechte-Arbeit vermittelt und Strukturen und Institutionen kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligungsarbeit als Ausgangspunkt gelungener Partizipationsprozesse vorgestellt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Partner und Förderer im Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Mit "It’s your Party-cipation" initiiert das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit Bündnisse für Bildung, die im Rahmen kulturell-künstlerischer Arbeit einen Fokus auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen legen und sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen.

Der Fachtag richtet sich insbesondere an kulturelle Bildnerinnen und Bildner und andere Vertreterinnen und Vertreter aus Projekten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Mehr Infos: Informationen zu der Veranstaltung und zu Kultur macht stark

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9.
Jetzt Mitmachen! Kinderrechte-Aktionen in Kitas und Schulen

Am 20. November 2019 wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt – Grund genug, um in Kitas und Schulen auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen! Dazu bietet das Deutsche Kinderhilfswerk für Kitakinder sowie für Schülerinnen und Schülern zwei verschiedene Aktionen an, die unkompliziert und ohne viel Aufwand umzusetzen sind. Zudem stehen kostenlose Materialien für die Aktion sowie zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit Kinderrechten zur Verfügung. Darum geht es konkret:

1. Die Kitaaktion "Kinderrechte-Wimpelkette": Flagge zeigen für die Kinderrechte! Kitas überall in Deutschland sind aufgefordert, mit den Kindern gemeinsam eine Wimpelkette zu basteln und diese öffentlich aufzuhängen. Bastelvorlagen und ein Zusatzwimpel stehen online zum Download bereit. Außerdem bieten wir online mehrere Ideen, wie die Kita auf ihre Aktion in der Öffentlichkeit aufmerksam machen kann.

2. Zur Schulaktion "Unsere Kinderrechte-Orte": Wo im Ort oder in der Umgebung kommen die Kinderrechte zum Einsatz? Welche Plätze sollten kinderfreundlicher gestaltet werden? Schülerinnen und Schüler erkunden ihre Umgebung und markieren für sie wichtige Orte. Eine "Spielanleitung" sowie Hinweisschilder für die Markierungen können online heruntergeladen werden. Darüber hinaus bietet das Deutsche Kinderhilfswerk verschiedenen Ideen und Anregungen zum Umgang mit den Ergebnissen.

Mehr Infos zur Kita-Aktion Wimpelkette und zur Schulaktion Unsere Kinderrechte-Orte

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10.
Kinderrechte in der digitalen Welt: Internet Governance Forum in Berlin vom 25. bis 29. November

Vom 25. bis 29. November 2019 findet das 14. Jahrestreffen des Internet Governance Forum (IGF) zum ersten Mal in Berlin statt. Das IGF ist ein offizielles englisch-sprachiges UN-Forum und bietet eine globale Multi-Stakeholder-Plattform zu Themen der Internetregulierung. Unter den drei Hauptthemen “Data Governance”, “Digital Inclusion” und “Safety, Security, Stability and Resilience” diskutieren Regierungen, IT-Community, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene in zahlreichen Workshops und anderen Formaten, auch unter dem human rights Aspekt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist beim IGF mit zwei Workshops vertreten. In Kooperation mit Media Monitoring Africa (Südafrika), mit freundlicher Unterstützung von minds & makers (Deutschland), und mit internationalen Referent/innen, darunter auch Jugendlichen, thematisieren wir Kinderrechte im digitalen Raum.

 Mehr Infos: Anmeldung, Website des IGF (eng), Website des IGF (de) und Veranstaltungsseite des Deutschen Kinderhilfswerkes

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11.
Einladung zum Fachtag „Kinderrechte, Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ am 5. Dezember

Das Deutsche Kinderhilfswerk lädt Sie herzlich zum Fachtag „Kinderrechte, Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ am 5. Dezember in die Kalkscheune Berlin ein.

Die Kinderrechte auf Beteiligung, Förderung und Schutz sind in der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich verankert. Sie bieten einen Bezugsrahmen für eine pädagogische Praxis, die sich an den Stärken, Interessen und individuellen Bedürfnissen der Kinder orientiert. Alle Kinder altersgerecht zu beteiligen, ihnen gerechte Bildungschancen zu bieten und sie vor Herabwürdigung und Diskriminierung zu schützen, sind grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung eines demokratischen und wertschätzenden Miteinanders in Kitas. Doch wie lassen sich Ansätze kinderrechtebasierter Demokratiebildung erfolgreich in der Praxis von Kindertageseinrichtungen verankern? Wie können Partizipation und Inklusion nachhaltig zusammengedacht und verwirklicht werden? Und wie gelingt es, die Eltern und Familien der Kinder hierbei gut einzubinden?

Diese und weitere Fragen rund um kinderrechtebasierter Demokratiebildung werden bei der Veranstaltung am Donnerstag, 05. Dezember 2019 von 10 bis 16.30 Uhr in der KALKSCHEUNE, Johannisstraße 2, 10117 Berlin behandelt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum 22.11.2019 möglich.

Mehr Infos zum Fachtag unter www.kinderrechte.de

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12.
Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2020 ausgeschrieben

Der medius ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. Einsendeschluss ist der 30. November 2019.

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben den medius 2020 ausgeschrieben.

Der medius wird in diesem Jahr zum zwölften Mal vergeben und konzentriert sich auf den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis und fördert interdisziplinäre und internationale Perspektiven. Im Mittelpunkt stehen innovative, wissenschaftliche sowie praxisorientierte Abschlussarbeiten. Hervorzuheben ist dabei die Bedeutung einer Theorie-Praxis-Verbindung. Die sinnvolle Verbindung und kritische Reflexion von Medientheorie und -praxis, eine Beschäftigung mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und deren Chancengleichheit sowie der Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen sind hierbei wesentliche Aspekte. Weitere wünschenswerte Aspekte sind Interdisziplinarität und Internationalisierung.

Die Ausschreibung richtet sich an Studierende medienwissenschaftlicher und -pädagogischer Studiengänge sowie fachfremder Disziplinen, deren Arbeit eine Relevanz für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz geltend machen können. Es können Arbeiten von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen eingereicht werden, die 2018 oder 2019 abgeschlossen worden sind, in der Regel Bachelor, Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen. Vorschlagsberechtigt sind die betreuenden Dozentinnen und Dozenten. Absolventinnen und Absolventen können ihre Arbeit auch selbst einreichen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass diese mit „sehr gut“ bewertet worden ist. Eine wiederholte Teilnahme mit derselben Arbeit ist nicht möglich. Einsendeschluss ist der 30. November 2019.

Mehr Infos zum medius 2020 und zur Ausschreibung unter www.dkhw.de

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13.
Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2020 – Jetzt bewerben!

Seit über zehn Jahren zeichnet das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche für ihr soziales und politisches Engagement aus. Gewürdigt werden Projekte, die sich im Sinne des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention – der Berücksichtigung des Kindeswillens – für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Fragen in beispielhafter Weise einsetzen. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis wird 2020 erstmalig als Nachfolger unseres bisherigen Preises, der Goldenen Göre, verliehen. Der neue Name soll deutlich machen, wer die Hauptakteurinnen und Hauptakteure sind. Denn das Deutsche Kinderhilfswerk möchte das Engagement der Kinder und Jugendlichen würdigen!

Mit einem Preisgeld von 30.000 Euro ist der Deutsche Kinder- und Jugendpreis der höchst dotierte Preis für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Zudem bietet der Ort der Preisverleihung puren Spaß und ist praktisch ein Preis für sich: Sechs Gewinnerprojekte werden in Europas größten Vergnügungspark, in den Europa-Park in Rust, eingeladen! In einem großartigen Ambiente wird ihnen feierlich ihr Preis überreicht und gleichzeitig werden ihre Projekte der Öffentlichkeit vorgestellt, um ein breites Interesse für die Fähigkeiten und die Kreativität von Kindern zu schaffen.

Ab sofort können sich auf unserer Homepage Kinder- und Jugendprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis online bewerben. Die Bewerbung kann in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur erfolgen oder die Zuordnung kann der Jury überlassen werden. Die Projekte werden durch eine Fachjury nominiert. Danach ermittelt der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes die Preisträgerinnen und Preisträger 2020. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2020.

Mehr Infos zum Deutschen Kinder- und Jugendpreis unter www.dkhw.de

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