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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesregierung muss Hartz-IV-Gesetze grundlegend reformieren |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich der Bundestagsdebatte am 19.04.2018 zur Armut in Deutschland Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aufgefordert, mit einer grundlegenden Reform der Hartz-IV-Gesetze die Kinderarmut in Deutschland entschieden anzugehen.
Bisher reicht der Mindestlohn für Familien in vielen Fällen nicht dazu aus, dass Eltern den Familienunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Hier muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung mit Blick auf die Existenzsicherung von Kindern wäre hier aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben.
Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bundesregierung-muss-hartz-iv-gesetze-grundlegend-reformieren external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 19.04.2018 |
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2. |
Studie zeigt: Ein zusätzliches Kita-Jahr beeinflusst die Persönlichkeit bis ins Jugendalter |
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Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kita als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-Bildungsökonom/innen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 Neuntklässler/innen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.
„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren,“ so Peter weiter.
Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen.
Mehr Infos: <link http: www.diw.de documents publikationen diw_01.c.581968.de external-link-new-window external link in new>DIW Wochenbericht 15/2018 (PDF) und <link https: www.diw.de sixcms external-link-new-window external link in new>Interview mit Frauke Peter (PDF) |
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3. |
EuGH zum Familiennachzug: Minderjährige bleiben Minderjährige |
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Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung. Das stehe auch nicht im Ermessen der Mitgliedsstaaten, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.04.2018. Ein Antrag auf Familienzusammenführung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden, d. h. grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist.
Eine Minderjährige mit eritreischer Staatsangehörigkeit, die unbegleitet in die Niederlande eingereist war, stellte am 26.02.2014 einen Asylantrag. Sie wurde am 02.06.2014 volljährig. Am 21.10.2014 wurde ihr ein auf fünf Jahre befristeter Aufenthaltstitel für Asylberechtigte erteilt, der auf den Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags zurückwirkte. Am 23.12.2014 stellte eine niederländische Organisation, einen Antrag auf Erteilung eines vorläufigen Aufenthaltstitels für die Eltern der Minderjährigen und für ihre drei minderjährigen Brüder im Rahmen der Familienzusammenführung mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, die Tochter sei zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig gewesen.
In seinem Urteil stuft der Gerichtshof Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die zum Zeitpunkt ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung ihres Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt sind, während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als „Minderjährige“ ein. Der Gerichtshof stellt fest, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts auf Familienzusammenführung in Frage gestellt würde, wenn es davon abhinge, zu welchem Zeitpunkt die zuständige nationale Behörde förmlich über die Anerkennung des Betroffenen als Flüchtling entscheidet, und damit von der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung des Antrags auf internationalen Schutz durch diese Behörde.
Mehr Infos: <link http: curia.europa.eu juris external-link-new-window external link in new>Volltext des Urteils |
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5. |
Deutsches Kinderhilfswerk setzt sich für mehr temporäre Spielstraßen ein |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Kommunen und Landkreise dazu aufgefordert, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner/innen-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.
Laut Gutachten „bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht.“ Das Gutachten führt weiter aus, dass „die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen.“
Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-mehr-temporaere-spielstrassen-braucht-das-land external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.04.2018, <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion>Gutachten über die Einrichtung von temporären Spielstraßen (PDF) und <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit schwerpunkte spiel-und-bewegung politische-forderungen spielstrasse-gudvanger-strasse external link in new>Informationen zum Modellprojekt "Gudvanger Straße" |
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7. |
Neue Landkarte zu Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern veröffentlicht |
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Eine neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlagen hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.
Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird. Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen - so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.
Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, hat in einem Interview zur Landkarte dargestellt, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e.V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur/innen dafür von großer Bedeutung ist.
Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de monitoring-stelle-un-krk presse interviews-landkarte-kinderrechte-kinder-von-inhaftierten external link in new>Interviews mit Claudia Kittel und Hilde Kugler zur neuen Landkarte Kinderrechte – Kinder von Inhaftierten und <link http: landkarte-kinderrechte.de jva_besuchszeiten.html>Landkarte Kinderrechte „Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten“ |
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11. |
Kinderarmut, Teilhabe und Kinderrechte: Neue Fachreihe des Deutschen Kinderhilfswerkes zu eigenen Schwerpunkt-Themen erschienen |
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Seit Anfang 2018 gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine neue Fachreihe heraus. Die Fachpublikationen werden sich mit den Kernthemen des DKHW beschäftigen - die Überwindung von Kinderarmut, die gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland und die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
In der ersten Ausgabe ist ein Rechtsgutachten zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erschienen. Das von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellte Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass ausdrückliche Kindergrundrechte zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei.
Die zweite Ausgabe der Fachreihe ist ein im Auftrag des DKHW von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. (Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland) erstelltes Gutachten zum Familiennachzug. Es stellt fest, dass das am 01.02.2018 Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ mehrere Grund- und Menschenrechte verletzt.
Alle Ausgaben der Fachreihe können kostenlos im DKHW-Shop heruntergeladen werden. Über neue Veröffentlichungen informieren wir Sie über den Newsletter sowie auf unserer Homepage.
Mehr Infos: <link http: shop.dkhw.de de external-link-new-window external link in new>Bestellung Fachpublikationen des Deutschen Kinderhilfswerkes, <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Gutachten Familiennachzug (PDF) und <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Gutachten Kinderrechte ins Grundgesetz (PDF) |
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13. |
Kinderarmutskongress am 02.06.2018 in Leipzig |
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Unter dem Titel „Armut hat ein Gesicht: Augen, Nase, Mund“ lädt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Initiator des „Netzwerkes gegen Kinderarmut“, gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE, den sächsischen Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion sowie der Stadtratsfraktion zu einem Kinderarmutskongress ein.
Das Ziel des Kongresses ist nicht nur, dem Thema „Kinderarmut“ mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben, sondern auch darüber zu diskutieren, was die einzelnen Akteure in ihrer jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beitragen können.
Der Kongress wird am 02.06.2018 von 10 bis 16 Uhr im Neuen Rathaus in Leipzig stattfinden. Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Mehr Infos: <link https: netzwerk-gegen-kinderarmut.de external-link-new-window external link in new>Veranstaltungsankündigung und Website des „Netzwerk gegen Kinderarmut“ |
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