Ihr Newsletter wird nicht korrekt dargestellt? Klicken Sie bitte hier.
Newsletter Kinderpolitik
Newsletter Kinderpolitik
Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesregierung muss Hartz-IV-Gesetze grundlegend reformieren
2. Studie zeigt: Ein zusätzliches Kita-Jahr beeinflusst die Persönlichkeit bis ins Jugendalter
3. EuGH zum Familiennachzug: Minderjährige bleiben Minderjährige
4. Deutsches Kinderhilfswerk fordert Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen in Thüringen auf 16 Jahre
5. Deutsches Kinderhilfswerk setzt sich für mehr temporäre Spielstraßen ein
6. „Lasst uns draußen spielen!“: Deutsches Kinderhilfswerk ruft zu Kreidebildaktionen und zur Beteiligung am Weltspieltag 2018 auf
7. Neue Landkarte zu Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern veröffentlicht
8. Dossier zur „Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe“
9. Veröffentlichung zum nationalen Forschungsstand und Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
10. Weiterbildungsangebot für Jugendliche in Berlin: Multiplikator/innen und Trainer/innen für Counter Speech
11. Kinderarmut, Teilhabe und Kinderrechte: Neue Fachreihe des Deutschen Kinderhilfswerkes zu eigenen Schwerpunkt-Themen erschienen
12. Stellenausschreibung: Projektreferentin/Projektreferent Medienpolitik und Kinderrechte gesucht
13. Kinderarmutskongress am 02.06.2018 in Leipzig
1.
Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesregierung muss Hartz-IV-Gesetze grundlegend reformieren

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich der Bundestagsdebatte am 19.04.2018 zur Armut in Deutschland Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aufgefordert, mit einer grundlegenden Reform der Hartz-IV-Gesetze die Kinderarmut in Deutschland entschieden anzugehen.

Bisher reicht der Mindestlohn für Familien in vielen Fällen nicht dazu aus, dass Eltern den Familienunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Hier muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung mit Blick auf die Existenzsicherung von Kindern wäre hier aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben.

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bundesregierung-muss-hartz-iv-gesetze-grundlegend-reformieren external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 19.04.2018

nach oben
2.
Studie zeigt: Ein zusätzliches Kita-Jahr beeinflusst die Persönlichkeit bis ins Jugendalter

Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kita als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-Bildungsökonom/innen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 Neuntklässler/innen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.

„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren,“ so Peter weiter.

Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen.

Mehr Infos: <link http: www.diw.de documents publikationen diw_01.c.581968.de external-link-new-window external link in new>DIW Wochenbericht 15/2018 (PDF) und <link https: www.diw.de sixcms external-link-new-window external link in new>Interview mit Frauke Peter (PDF)

nach oben
3.
EuGH zum Familiennachzug: Minderjährige bleiben Minderjährige

Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung. Das stehe auch nicht im Ermessen der Mitgliedsstaaten, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.04.2018. Ein Antrag auf Familienzusammenführung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden, d. h. grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist.

Eine Minderjährige mit eritreischer Staatsangehörigkeit, die unbegleitet in die Niederlande eingereist war, stellte am 26.02.2014 einen Asylantrag. Sie wurde am 02.06.2014 volljährig. Am 21.10.2014 wurde ihr ein auf fünf Jahre befristeter Aufenthaltstitel für Asylberechtigte erteilt, der auf den Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags zurückwirkte. Am 23.12.2014 stellte eine niederländische Organisation, einen Antrag auf Erteilung eines vorläufigen Aufenthaltstitels für die Eltern der Minderjährigen und für ihre drei minderjährigen Brüder im Rahmen der Familienzusammenführung mit einem unbegleiteten Minderjährigen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, die Tochter sei zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig gewesen.

In seinem Urteil stuft der Gerichtshof Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die zum Zeitpunkt ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung ihres Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt sind, während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als „Minderjährige“ ein. Der Gerichtshof stellt fest, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts auf Familienzusammenführung in Frage gestellt würde, wenn es davon abhinge, zu welchem Zeitpunkt die zuständige nationale Behörde förmlich über die Anerkennung des Betroffenen als Flüchtling entscheidet, und damit von der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung des Antrags auf internationalen Schutz durch diese Behörde.

Mehr Infos: <link http: curia.europa.eu juris external-link-new-window external link in new>Volltext des Urteils

nach oben
4.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen in Thüringen auf 16 Jahre

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich der Anhörung am 19.04.2018 im Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtages gefordert, dass Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Seit einigen Jahren gibt es mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine verstärkte Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird. Außerdem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine intensive Diskussion darüber aus, wo es parallel zu einer Änderung der Altersgrenzen beim aktiven Wahlrecht auch zu einer Änderung der Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht kommen könnte. Hier muss allerdings die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erörtert werden, da die Wahl in Gremien mit Entscheidungsbefugnissen den Status der vollen Geschäftsfähigkeit erfordert.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fordert-absenkung-des-wahlalters-bei-landtagswahlen-in-thueringen-auf-16-ja>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 19.04.2018, <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Deutschen Kinderhilfswerk zur Landtagsdrucksache 6/4806 (PDF) und <link http: www.parldok.thueringen.de parldok dokument external link in new>Drucksache 6/4806 (PDF)

nach oben
5.
Deutsches Kinderhilfswerk setzt sich für mehr temporäre Spielstraßen ein

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Kommunen und Landkreise dazu aufgefordert, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner/innen-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.

Laut Gutachten „bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht.“ Das Gutachten führt weiter aus, dass „die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen.“

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-mehr-temporaere-spielstrassen-braucht-das-land external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.04.2018, <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion>Gutachten über die Einrichtung von temporären Spielstraßen (PDF) und <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit schwerpunkte spiel-und-bewegung politische-forderungen spielstrasse-gudvanger-strasse external link in new>Informationen zum Modellprojekt "Gudvanger Straße"

nach oben
6.
„Lasst uns draußen spielen!“: Deutsches Kinderhilfswerk ruft zu Kreidebildaktionen und zur Beteiligung am Weltspieltag 2018 auf

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und ihre Eltern, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag am 28.05.2018 auf. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lasst uns draußen spielen!“. Mit dem Weltspieltag 2018 will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern verbessert werden müssen. Gleichzeitig ist das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern den nötigen Freiraum dafür zu geben.

Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr mehr als 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltags sowie kostenlose Kreidesets zur Verfügung.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details lasst-uns-draussen-spielen-deutsches-kinderhilfswerk-ruft-zu-kreidebildaktionen-und-zur-beteilig external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 09.04.2018 und <link http: www.weltspieltag.de external-link-new-window external link in new>Übersicht aller Aktionen

nach oben
7.
Neue Landkarte zu Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern veröffentlicht

Eine neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlagen hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird. Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen - so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, hat in einem Interview zur Landkarte dargestellt, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e.V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur/innen dafür von großer Bedeutung ist.

Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de monitoring-stelle-un-krk presse interviews-landkarte-kinderrechte-kinder-von-inhaftierten external link in new>Interviews mit Claudia Kittel und Hilde Kugler zur neuen Landkarte Kinderrechte – Kinder von Inhaftierten und <link http: landkarte-kinderrechte.de jva_besuchszeiten.html>Landkarte Kinderrechte „Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten“

nach oben
8.
Dossier zur „Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) hat ein Dossier zum Thema „Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht. Die Diskussion über die ombudschaftlichen Vertretungen von Kindern und Jugendlichen wurde zuletzt im Zusammenhang mit der Reform des SGB VIII geführt. Im Rahmen der Debatte wurde auch die verbindliche Einrichtung von Ombudsstellen diskutiert. In einem neuen Paragrafen (§ 9a) im SGB VIII soll Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, eine ombudschaftliche Beratungs- und Schlichtungsstelle zu errichten, an die sich junge Menschen und ihre Familien zur allgemeinen Beratung sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (nach § 2 SGB VIII) und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe wenden zu können.

Das Instrument der Ombudschaft ist dabei nicht neu. Welche Bedingungen erfüllt werden müssen und wie bereits bestehende Initiativen und Projekte arbeiten, wird im Dossier dargestellt. Fachliche und rechtliche Aspekte werden ebenso erläutert, wie das methodische Vorgehen von Ombudsstellen. Welche Beratungsstandards berücksichtigt werden sollen und müssen wird ebenfalls dargestellt. Abgerundet wird das Dossier durch grundlegende Informationen und umfangreiche Hinweise auf Literatur, Studien sowie Ansprechpartner/innen.

Mehr Infos: <link http: www.bag-jugendschutz.de pdf dossier-1-2018_ombudschaft.pdf external-link-new-window external link in new>BAJ Dossier „Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe“ (PDF)

nach oben
9.
Veröffentlichung zum nationalen Forschungsstand und Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz

Die Expertise „Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz 8“ gibt einen Überblick über den Stand von Forschung und Praxis zur Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland seit 2005. Sie wurde von Elisabeth Schmutz und Laura de Paz Martínez vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen erstellt.

Seit den 2000er-Jahren wurden mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes sowie des § 8a in das SGB VIII unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland ergriffen. Ein systematischer Überblick über Initiativen in Praxis und Forschung fehlte aber bislang. Diese Lücke schließt nun die Expertise „Nationaler Forschungsstand und Strategien zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“ in der Reihe „Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“. Sie orientiert sich an einer weiten Definition von Kinderschutz und zeigt Entwicklungslinien, die u. a. präventive Maßnahmen zur Risikoeinschätzung, Interventionen zur Gefährdungsabwehr sowie gelingende Hilfegestaltung im Kinderschutz umfassen.

Mehr Infos: <link https: www.fruehehilfen.de qualitaetsentwicklung-im-kinderschutz einzelansicht-publikationen external-link-new-window external link in new>Expertise zum Download beim Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen

nach oben
10.
Weiterbildungsangebot für Jugendliche in Berlin: Multiplikator/innen und Trainer/innen für Counter Speech

Die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. möchte ein Netzwerk aus engagierten Jugendlichen zum Thema Counter Speech im Rahmen des Projektes „junge gegenargumente“ in Berlin aufbauen. Das Projekt soll junge Menschen darin befähigen und bestärken, rechtspopulistischen Parolen nicht ohnmächtig ausgeliefert zu sein, sondern demokratische Gegennarrative zu entwickeln und für die Gleichheit von Menschen und deren Würde einzutreten. Im Alltag junger Menschen findet diese Konfrontation vor allem in den sozialen Netzwerken statt.

Gemeinsam mit Jugendlichen möchte die Servicestelle einen kurzweiligen und niedrigschwelligen und auf einem partizipativen Empowerment-Ansatz aufbauenden Workshop für Jugendliche entwickeln, der mit Jugendgruppen in Berlin und auf Veranstaltungen durchgeführt wird. Nach dem Peer-Prinzip können so weitere Jugendliche für rechtspopulistische Demagogie und Argumentationsmuster sensibilisiert und zur Entwicklung und Nutzung eigener demokratischer Gegennarrative inspiriert werden.
Das Netzwerk geht am 01.06.2018 mit einer dreitägigen Qualifizierung an den Start.

Mehr Infos: <link http: www.jungegegenargumente.de external-link-new-window external link in new>Programmwebseite des Netzwerkes „junge gegenargumente“

nach oben
11.
Kinderarmut, Teilhabe und Kinderrechte: Neue Fachreihe des Deutschen Kinderhilfswerkes zu eigenen Schwerpunkt-Themen erschienen

Seit Anfang 2018 gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine neue Fachreihe heraus. Die Fachpublikationen werden sich mit den Kernthemen des DKHW beschäftigen - die Überwindung von Kinderarmut, die gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland und die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

In der ersten Ausgabe ist ein Rechtsgutachten zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erschienen. Das von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellte Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass ausdrückliche Kindergrundrechte zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei.

Die zweite Ausgabe der Fachreihe ist ein im Auftrag des DKHW von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. (Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland) erstelltes Gutachten zum Familiennachzug. Es stellt fest, dass das am 01.02.2018 Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ mehrere Grund- und Menschenrechte verletzt.

Alle Ausgaben der Fachreihe können kostenlos im DKHW-Shop heruntergeladen werden. Über neue Veröffentlichungen informieren wir Sie über den Newsletter sowie auf unserer Homepage.

Mehr Infos: <link http: shop.dkhw.de de external-link-new-window external link in new>Bestellung Fachpublikationen des Deutschen Kinderhilfswerkes, <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Gutachten Familiennachzug (PDF) und <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Gutachten Kinderrechte ins Grundgesetz (PDF)

nach oben
12.
Stellenausschreibung: Projektreferentin/Projektreferent Medienpolitik und Kinderrechte gesucht

Im Januar 2017 wurde im Deutschen Kinderhilfswerk eine Koordinierungsstelle zur fachpolitischen Begleitung der Europarat-Strategie für die Rechte des Kindes in Deutschland eingerichtet. Ziel ist es, entsprechende Projektmaßnahmen in Deutschland und auf europäischer Ebene inhaltlich sowie organisatorisch im Sinne der Stärkung der Kinderrechte zu koordinieren, umzusetzen und politische Handlungsimpulse zu entwickeln. In Anlehnung an die in der Sofia-Strategie definierten Zielbereiche werden unter anderem die Themenfelder Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, kindgerechte Justiz und Zugang zum Recht für Kinder sowie Kinderrechte in der digitalen Welt im Fokus stehen.

In diesem Rahmen sucht das Deutsche Kinderhilfswerk eine Projektreferentin/einen Projektreferenten mit einem Arbeitsumfang von 30h/Woche mit dem Schwerpunkt Medienpolitik und Kinderrechte. Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2019. Dienstsitz ist Berlin. Näheres zum Anforderungsprofil und zu den Aufgaben stehen in der Stellenausschreibung.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de service stellenangebote referentin-medienpolitik-und-kinderrechte external-link-new-window external link in new>Stellenausschreibung

nach oben
13.
Kinderarmutskongress am 02.06.2018 in Leipzig

Unter dem Titel „Armut hat ein Gesicht: Augen, Nase, Mund“ lädt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Initiator des „Netzwerkes gegen Kinderarmut“, gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE, den sächsischen Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion sowie der Stadtratsfraktion zu einem Kinderarmutskongress ein.

Das Ziel des Kongresses ist nicht nur, dem Thema „Kinderarmut“ mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben, sondern auch darüber zu diskutieren, was die einzelnen Akteure in ihrer jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beitragen können.

Der Kongress wird am 02.06.2018 von 10 bis 16 Uhr im Neuen Rathaus in Leipzig stattfinden. Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Mehr Infos: <link https: netzwerk-gegen-kinderarmut.de external-link-new-window external link in new>Veranstaltungsankündigung und Website des „Netzwerk gegen Kinderarmut“

nach oben

Kennen Sie schon den allgemeinen Newsletter des Deutschen Kinderhilfswerkes? Hier bestellen



Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118
10117 Berlin
Fon: 030 - 308693-0
Fax: 030 - 308693-93
www.dkhw.de

Vereinsregisternummer: 15507
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE167064766
Präsident: Thomas Krüger
Bundesgeschäftsführer: Holger Hofmann

DZI Logo
Transparency International Deutschland e.V.
Newsletter abbestellen DKHW auf Facebook DKHW auf Twitter