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Newsletter Kinderpolitik 26.11.20
Newsletter Kinderpolitik 26.11.20
Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk: Digitalisierung braucht stärkere Berücksichtigung der Interessen von Kindern
2. Nachtrag zum Ergänzen Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht
3. Internationaler Tag der Kinderrechte: Kinderrechte müssen auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden
4. Studie: Corona-Lockdown verstärkt Bildungsungleichheiten durch unterschiedlichen Zugang zu Lernmaterial
5. Corona Diaries: Deutscher Multimediapreis mb21 geht an Kurzfilm-Tagebuch von Jugendlichen
6. Jugend braucht mehr politische Bildung und Mitsprache – auch in Pandemie-Zeiten
7. Broschüre zu Erfahrungen und Qualitätsmerkmalen von Kinder- und Jugendparlamenten erschienen
8. Neuauflage: Gelingensbedingungen für jugendgerechte Kommunen
9. Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabeleistungen erreichen nur jedes siebte benachteiligte Kind
10. Rechtsgutachten „Chancen guten Ganztags für Kinder im Grundschulalter: menschenrechtliche Perspektiven“
11. Jetzt um den medius 2021 bewerben
12. Deutscher Kinder- und Jugendpreis ausgeschrieben
1.
Deutsches Kinderhilfswerk: Digitalisierung braucht stärkere Berücksichtigung der Interessen von Kindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die beabsichtigte Verabschiedung eines "General Comment" zu Kinderrechten in der digitalen Welt durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen. Denn Kinderrechte müssen auch im digitalen Raum durchgesetzt werden. Mit dem "General Comment" wird die UN-Kinderrechtskonvention für den digitalen Raum aktualisiert, um Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern auch im Internet zu gewährleisten. In einer gemeinsamen Stellungnahme von 32 Einrichtungen, Organisationen und Institutionen, die im Konsultationsverfahren zum UN-Entwurf für einen "General Comment" unter Federführung des Deutschen Kinderhilfswerkes erarbeitet wurde, wird die Wichtigkeit einer solchen völkerrechtlichen Verpflichtung betont.

In Zeiten der Corona-Pandemie wird deutlich, dass das Internet auch für die Bildung junger Menschen immer wichtiger wird. Zurecht setzt sich der UN-Kinderrechteausschuss daher dafür ein, dass Staaten in die technologische Infrastruktur der Schulen investieren und ausreichend Computer sowie eine schnelle Internetverbindung vorhalten. Auch sollen diese mit dem "General Comment" aufgefordert werden, Lehrkräfte für die Bildung mit digitalen Technologien auszubilden sowie die Erstellung und Verbreitung von vielfältigen digitalen Bildungsmaterialien zu fördern.

Das Engagement des UN-Kinderrechteausschusses ist wichtig, da sich verändernde Medienwelten und damit verbundene Jugendschutzsysteme letztlich nicht alleinige Aufgabe einzelner Nationalstaaten sind, sondern internationale Zusammenarbeit erfordern. Die Novellierung des Bundesjugendschutzgesetzes bietet die Chance, die im ,General Comment' angeregten, internationalen Maßstäbe für eine kinderrechtlich ausgewogene Gestaltung des Jugendmedienschutzes bereits jetzt in nationaler Gesetzgebung zu berücksichtigen. Kinderrechtsrelevante Herausforderungen werden dabei durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes angegangen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.11.20, die Stellungnahme zum General Comment Kinderrechte in der digitalen Welt (PDF, engl.), Webseite zu Kinderrechten in der digitalen Welt und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 14.10.20

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2.
Nachtrag zum Ergänzen Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht

Im Oktober 2019 veröffentlichte die National Coalition Deutschland ihren 5./6. Ergänzenden Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland an die Vereinten Nationen. Nun hat das Netzwerk einen Nachtrag veröffentlicht, der sich auf die Situation von Kindern und Jugendlichen seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 konzentriert. Notwendig wurde er durch die pandemiebedingte Verschiebung der Anhörung der Zivilgesellschaft durch den UN-Kinderrechteausschuss.

Die Pandemie hat wie ein Brennglas Probleme verdeutlicht und verschärft, die auch vorher schon existiert haben. Kinder und Jugendliche waren und sind weiterhin in vielen Bereichen besonders hart von den Einschränkungen betroffen – vor allem durch die Schließung von Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen. Der Nachtrag zum Bericht nimmt deshalb die Rechte der Kinder in fünf Kernbereichen erneut in den Blick, vor allem ihre Bildungs- und Beteiligungsrechte sowie den umfassenden Schutz vor Gewalt.

Der Bericht fokussiert auf Kinder und Jugendliche in besonders verletzlichen Situationen, etwa weil sie in armen Verhältnissen leben oder weil sie geflüchtet sind. Als Fazit hält er fest: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben auf die körperliche, seelische und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wesentlich gravierendere Auswirkungen als auf Erwachsene. Der weitere biografische Verlauf wird nachhaltig beeinträchtigt.

Mehr Infos: Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – Nachtrag zum 5. / 6. Ergänzenden Bericht an die Vereinten Nationen (PDF)

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3.
Internationaler Tag der Kinderrechte: Kinderrechte müssen auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat zum Internationalen Tag der Kinderrechte Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Bei allen in Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen müssen das Kindeswohl beachtet und insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen besonders aufmerksam in den Blick genommen werden. Das gilt beispielsweise für Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen.

Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern müsse gerade jetzt höchste Priorität haben. Es muss gelingen, Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken. Zudem sei durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, das auch niemand in der Pandemie zurück gelassen werde. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es derzeit mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat aus Anlass des Tages der Kinderrechte eine 4-teilige Audio-Reihe „Das Kindeswohl neu denken!“ veröffentlicht. Die Beiträge beschäftigen sich inhaltlich mit den Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 „zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls“ (best interests of the child) nach Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sowie der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 zum Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.11.20 und Webseite der vierteiligen Audioreihe „Das Kindeswohl neu denken!“

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4.
Studie: Corona-Lockdown verstärkt Bildungsungleichheiten durch unterschiedlichen Zugang zu Lernmaterial

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Schulschließungen im Frühjahr 2020 haben Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Eine zentrale Frage war, wie Schüler*innen unterrichtet werden und an Lernmaterial, etwa Aufgabenblätter und Instruktionen zur Bearbeitung, kommen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt nun: Fast alle Schüler*innen (89 Prozent) wurden digital, etwa per E-Mail oder Cloudlösungen, mit Schulaufgaben versorgt. Abgesehen davon gab es während des Lockdowns und auch in der Zeit direkt danach aber große Unterschiede – abhängig vor allem davon, ob die Schüler*innen ein Gymnasium oder eine andere Sekundarschule besuchen und ob sie auf eine private oder öffentliche Schule gehen.

Demnach erhielten Gymnasiast*innen – sowohl während des coronabedingten Lockdowns als auch in der Zeit direkt danach – häufiger Lernmaterial über Videokonferenzen als Schüler*innen der Real-, Haupt- und Gesamtschulen. Die entsprechenden Anteile lagen bei 36 im Vergleich zu 25 Prozent während des Lockdowns und in der Zeit danach sogar bei 57 zu 23 Prozent. Privatschüler*innen erhielten während des Lockdowns eher Lernmaterial über Videokonferenzen als Schüler*innen an öffentlichen Schulen (34 im Vergleich zu 25 Prozent). Vor allem konnten sie in den Wochen und Monaten nach dem Lockdown deutlich häufiger wieder regulär zur Schule gehen.

Dass Schüler*innen unterschiedlich guten Zugang zu Lernmaterial haben, ist in den wenigsten Fällen auf deren Alter und Kompetenzen zurückzuführen. Unterschiede zwischen den Schultypen sollten deshalb soweit wie möglich abgebaut werden. Dafür braucht es aus Sicht der Studienautor*innen eine geeignete digitale Infrastruktur, mit der alle Schüler*innen erreicht werden können. Nötig sei ein übergreifendes Gesamtkonzept, das zielgruppenspezifische und damit auch altersgerechte Angebote ermöglicht und digitales Lernen mit Präsenzunterricht in der Schule verknüpft. Solche digitalen Kompetenzen sollten auch über die aktuelle Situation hinaus für die Zeit nach der Corona-Pandemie aufgebaut und etabliert werden.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Studie SchülerInnen in Corona-Zeiten: Teils deutliche Unterschiede im Zugang zu Lernmaterial nach Schultypen und -trägern im DIW-Wochenbericht (PDF)

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5.
Corona Diaries: Deutscher Multimediapreis mb21 geht an Kurzfilm-Tagebuch von Jugendlichen

Die Corona Diaries des Medienprojekts Wuppertal erhielten auf dem digitalen Medienfestival in Dresden den Deutschen Multimediapreis mb21 in der Altersgruppe der 16- 20-Jährigen. In Wuppertal und Umgebung produzierten junge Menschen im Frühjahr über 3 Monate nach den Corona-bedingten Schulschließungen Kurzfilme als Tagebuch in der Corona-Krise, in welchen sie laufend mit Kameras und Handys die Ereignisse in ihrem eigenen Leben, in ihren Familien und in ihrem Umfeld dokumentieren und ihre Gefühle und Gedanken reflektieren. Die veröffentlichten Kurzfilme zeigen somit ein digitales Tagebuch der Krise aus junger Perspektive.

Die Laudatio lautete: „Keine Pausen auf dem Schulhof, kein Treffen der Freundinnen und Freunde, kein Filmklub. Der Alltag aller Menschen wurde durch Corona auf den Kopf gestellt. Mit den „Corona Diaries“ eröffnen uns über 30 junge Filmemacherinnen und Filmemacher spannende Einblicke, wie sie mit der neuen Situation umzugehen lernen. Sie berichten von ihrem Alltag im Ausnahmezustand, überlegen, was sie am meisten vermissen und teilen ihre Ängste und Sorgen mit. Doch nicht nur der Sprachlosigkeit wird Raum gegeben, auch den Hoffnungen der jungen Menschen. All die persönlichen Videobotschaften sind im privaten Raum aufgenommen und geschnitten worden. Alleine waren sie dabei nicht, denn die Jugendlichen trafen sich online, tauschten sich aus, unterstützten sich gegenseitig und wurden von Projektmitarbeiter*innen gecoacht. Gemeinsam wurde so ein eindringliches, nahes und direktes Zeitdokument erschaffen, welches die Jury gleichermaßen bewegte und begeisterte. Sie bedankt sich dafür mit einer Auszeichnung in der Altersgruppe 16-20 Jahre.“

Mehr Infos: Youtube-Film Corona-Diaries und Webseite des Deutschen Multimediapreis mb21

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6.
Jugend braucht mehr politische Bildung und Mitsprache – auch in Pandemie-Zeiten

Der 16. Kinder- und Jugendbericht zum Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ schildert die steigenden Herausforderungen für die Demokratie und die politische Bildung und liefert einen breiten und systematischen Überblick über die sozialen Räume, in denen junge Menschen politische Bildung erleben. Der Bericht erklärt die Orientierung junger Menschen an demokratischen Werten und die Entwicklung kritischer Urteilskraft zum wichtigsten Ziel politischer Bildung und fordert ein deutliches Bekenntnis der Politik zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung.

Die mit der Erarbeitung beauftragte Expertenkommission empfiehlt insbesondere auch mehr Mitsprache für junge Menschen, denn jede Generation muss Demokratie neu erlernen. Eine zentrale Empfehlung ist auch, mehr zeitgemäße und altersgerechte politische Bildung anzubieten. Politische Bildung brauche mehr Gewicht und gehöre überall hin, wo junge Menschen mit Politik und Demokratie in Berührung kommen. Ob Familie, Kita, Schule und Ausbildung, Jugendbildungsstätten oder Jugendverbände, Medien oder auch die Bundeswehr – viele Akteure tragen Verantwortung für politische Bildung.

Mehr Infos: 16. Kinder- und Jugendbericht – Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter (PDF) und Kurzbroschüre Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter – Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen des 16. Kinder- und Jugendberichts (PDF)

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7.
Broschüre zu Erfahrungen und Qualitätsmerkmalen von Kinder- und Jugendparlamenten erschienen

Was macht starke Kinder- und Jugendparlamente aus und wie arbeiten sie? Welche Faktoren sind notwendig, um Kinder- und Jugendparlamente und andere Kinder- und Jugendgremien stark zu machen? Antworten auf diese Fragen liefert eine aktuelle Broschüre des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Basis ist eine Studie, die im Rahmen des Projekts Starke Kinder- und Jugendparlamente entstanden ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Kinder- und Jugendparlamente bieten viele positive Lerngelegenheiten für die nachwachsende Generation und machen sie fit für eine vielfältiger gewordene Demokratie. Kinder- und Jugendparlamente tragen auch zur Stärkung kommunaler Demokratie bei. Sie können Kommunen kinderfreundlicher machen und so das Wohlbefinden aller Einwohnerinnen und Einwohner steigern. Zudem enthält die Studie 20 Qualitätsmerkmale für das Gelingen von Kinder- und Jugendparlamenten.

Das Fazit der beteiligten Wissenschaftler: repräsentative Beteiligungsformate, wie Kinder- und Jugendparlamente, haben mehr jugendpolitische Aufmerksamkeit und öffentliche Förderung verdient.

Das Projekt Starke Kinder- und Jugendparlamente wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Mehr Infos: Broschüre Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale (PDF)

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8.
Neuauflage: Gelingensbedingungen für jugendgerechte Kommunen

Wie gelingt die jugendgerechte Kommune? In einem dreijährigen Prozess wurden 16 Kommunen auf ihrem Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit begleitet und viele Erkenntnisse daraus zusammengestellt. Die daraus hervorgehende Publikation „16 Wege zu mehr Jugendgerechtigkeit - Gelingensbedingungen für Jugendgerechte Kommunen“ mit Erkenntnissen des bundesweiten Prozesses steht nun in einer digitalen Neuauflage zur Verfügung.

Die Gelingensbedingungen lassen sich in vier Themenfelder untergliedern: Es geht erstens um Grundvoraussetzungen für Jugendgerechtigkeit, zweitens um Wissen über und Verständnis für Jugend, drittens um Strukturen und Ausstattung sowie viertens um Kommunikation und Kooperation. Die Gelingensfaktoren beleuchten außerdem das Verhältnis zwischen Jugendlichen, Fachkräften der Jugendarbeit, Verwaltungsmitarbeiter*innen und politischen Entscheidungsträger*innen.

Der Prozess „Jugendgerechte Kommune“ hat gezeigt: Die infrastrukturellen Bedingungen sind nicht entscheidend für das Gelingen von Jugendgerechtigkeit auf kommunaler Ebene. Notwendig ist die Bereitschaft, den Herausforderungen konstruktiv, kreativ und kooperativ zu begegnen, um die Umsetzung von jugendlichen Anliegen und Bedürfnissen zu verfolgen.

Mehr Infos: Handreichung 16 Wege zu mehr Jugendgerechtigkeit Gelingensbedingungen für jugendgerechte Kommunen (PDF)

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9.
Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabeleistungen erreichen nur jedes siebte benachteiligte Kind

Wie eine aktuelle Expertise der Paritätischen Forschungsstelle belegt, haben sich die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Schüler*innen ausgewirkt, vielmehr sei sogar ein leichter Rückgang der Quoten zu verzeichnen. Damit seien die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in der bestehenden Form nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Stattdessen brauche es einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Auch knapp zehn Jahre nach Einführung profitieren laut der Studie nur bis zu 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht.

Die Studie belegt zudem in diesem Jahr drastische regionale Unterschiede in der Umsetzung des bundesgesetzlich normierten und kommunal administrierten Rechtsanspruchs. Erstmals berücksichtigt wurden qualitative Erkenntnisse auf Basis einer Abfrage bei den Jobcentern mit besonders hohen bzw. niedrigen Quoten im Bundesländervergleich. Als Grund für hohe Bewilligungsquoten werden niedrigschwellige Antragsverfahren, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung zur Information und Aufklärung der Betroffenen genannt. Schlechte Quoten werden teilweise auf Probleme bei der Datenerfassung zurückgeführt, aber gelegentlich auch auf bestehende kostenfreie Angebote, die sich als geringerer Bedarf an Teilhabeleistungen in den Daten widerspiegeln. Ein Grundproblem bleibt vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten, weshalb ein Rechtsanspruch nötig sei.

Mehr Infos: Expertise Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus, Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.11.20

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10.
Rechtsgutachten „Chancen guten Ganztags für Kinder im Grundschulalter: menschenrechtliche Perspektiven“

Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 angekündigt. Dieser Rechtsanspruch soll im Sozialgesetzbuch VIII verankert werden. Das in der laufenden Legislaturperiode aufgelegte Investitionspaket des Bundes in Höhe von 2 Mrd. EUR zur Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wurde durch das verabschiedete Ganztagsfinanzierungsgesetz bis 2028 gesichert. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wurde der Umfang der Investitionsmittel um weitere 1,5 Mrd. EUR erhöht.

In diesem Zusammenhang hat Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ein Rechtsgutachten erstellt. Es lotet aus, welche völkerrechtlichen Aspekte für die Ausgestaltung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter von Bedeutung sind und welche Pflichten und Chancen für den Staat bestehen, die Kinderrechte systematisch im Ganztag zu verankern.

Mehr Infos: Gutachten Chancen guten Ganztags für Kinder im Grundschulalter: menschenrechtliche Perspektiven

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11.
Jetzt um den medius 2021 bewerben

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) schreiben den medius 2021 aus. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2021.

Der medius wird zum dreizehnten Mal vergeben und konzentriert sich auf den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis und fördert interdisziplinäre und internationale Perspektiven. Im Mittelpunkt stehen innovative, wissenschaftliche sowie praxisorientierte Abschlussarbeiten. Hervorzuheben ist dabei die Bedeutung einer Theorie-Praxis-Verbindung. Die sinnvolle Verbindung und kritische Reflexion von Medientheorie und -praxis, eine Beschäftigung mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und deren Chancengleichheit sowie der Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen sind hierbei wesentliche Aspekte. Weitere wünschenswerte Aspekte sind Interdisziplinarität sowie Internationalisierung.

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Studierende von medienwissenschaftlichen und medienpädagogischen Studiengängen als auch an Studierende fachfremder Disziplinen, deren Arbeit eine Relevanz für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz geltend machen können. Es können Arbeiten von Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen eingereicht werden, die 2019 oder 2020 abgeschlossen worden sind. Vorschlagsberechtigt sind die betreuenden Dozentinnen und Dozenten. Absolventinnen und Absolventen können ihre Arbeit auch selbst einreichen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass diese mit "sehr gut" bewertet worden ist. Eine wiederholte Teilnahme mit derselben Arbeit ist nicht möglich.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.11.20 und Webseite zur Ausschreibung medius21

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12.
Deutscher Kinder- und Jugendpreis ausgeschrieben

Ab sofort sind Bewerbungen um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2021, die Preisverleihung soll am 03. Mai 2021 im Europa-Park in Rust stattfinden.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen und lernen Demokratie. Priorität hat beim Deutschen Kinder- und Jugendpreis auch, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.10.20 und Informationen zur Bewerbung für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis 2021

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