Ihr Newsletter wird nicht korrekt dargestellt? Klicken Sie bitte hier.
Newsletter Kinderpolitik
Newsletter Kinderpolitik
Inhalt dieses Newsletters
1. Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt deutliche Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
2. Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs stößt auf breite Kritik
3. Jugend-Check „Familiennachzug“ veröffentlicht
4. Studie zur Umsetzung der Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften empfiehlt kindgerechte Standards
5. Umfrage zum Weltspieltag 2018: Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern müssen verbessert werden
6. Inklusive Freizeitgestaltung für Kinder findet breite Zustimmung unter Eltern
7. Gesetzliche Mindestalter variieren stark in Europa
8. Europarat stärkt Rechte von Kindern inhaftierter Eltern
9. Aktuelle Studie zeigt: Kita-Pflicht für Kinder ab drei Jahren wäre wenig zielgenau
10. Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderregelsätze neu und transparent berechnen, Kindergrundsicherung einführen
11. Europäische Verbände fordern Bekämpfung von Kinderarmut muss im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU Priorität haben
12. Fachgespräch "Wirksame Wege für bessere Teilhabe von Kindern: Grundzüge einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut" am 06.06.2018 in Berlin
13. Save the Date: Fachtag „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien“ am 27.09.2018 in Berlin
1.
Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt deutliche Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten „ganz gut auskennen“. Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

Die Daten wurden für die Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

„Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-umfrage-zeigt-deutliche-defizite-bei-der-umsetzung-der-un-kinderrechtskon external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 16.05.2018, <link unsere-arbeit schwerpunkte kinderrechte umfrage-kinderrechte-index>Ergebnisse der Umfrage und Infos zur Entwicklung Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ und <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion external-link-new-window external link in new>Zusammenfassung der zentralen Umfrageergebnisse (PDF)

nach oben
2.
Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs stößt auf breite Kritik

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) kritisiert den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Dem Entwurf wurde am 09.05.2018 im Bundeskabinett zugestimmt. Die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Menschen würde nach Einschätzung von UNICEF Deutschland erhebliche Belastungen und langfristig negative Folgen für eine große Zahl von Kindern nach sich ziehen. Die Regelung stehe damit im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention.

„Die Regulierung von Flucht und Migration darf nicht auf dem Rücken der schwächsten Kinder ausgetragen werden“, erklärte der Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, Christian Schneider. „Kinder sind in erster Linie Kinder mit weltweit anerkannten Rechten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Sie brauchen klare und einfache Verfahren, die es ihnen ermöglichen, schnellstmöglich mit ihrer Familie zusammenleben zu können.“

Die AWO lehnt die Neuregelung ebenfalls ab. „Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. […] Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden.“ so AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker in einer Stellungnahme.

Mehr Infos: <link https: www.unicef.de informieren aktuelles presse kinder-brauchen-ihre-familie external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung UNICEF Deutschland, <link https: www.unicef.de blueprint servlet blob stellungnahme-fzneug-unicef-final-data.pdf external-link-new-window external link in new>Stellungnahme von UNICEF Deutschland zum Gesetzesentwurf (PDF), <link https: www.awo.org sites default files stn neuregelung>Stellungnahme der AWO zur Neuregelung des Familiennachzugs (PDF)

nach oben
3.
Jugend-Check „Familiennachzug“ veröffentlicht

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz). Beim Jugend-Check werden auf Basis einer standardisierten, wissenschaftlichen Methodik die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft.

Die Auswirkungen in der Zusammenfassung: In den Lebensbereichen Familie sowie Politik/Gesellschaft kann ein Familiennachzug die Integration erleichtern, Sorgen und psychischen Druck nehmen und gerade für Minderjährige zum subjektiven Wohlbefinden und zur Stärkung der Resilienz beitragen. Da ein Geschwisternachzug ausgeschlossen wird, kann dies in vielen Fällen zu einer dauerhaften Trennung Minderjähriger von ihren Familien führen. Die laut Gesetzesbegründung zu berücksichtigenden Integrationsaspekte, wie die Sicherung von Lebensunterhalt oder Wohnraum, können für junge Menschen und insbesondere Minderjährige schwierig zu erfüllen sein.

Mehr Infos: <link https: www.jugend-check.de alle-jugend-checks familiennachzug external-link-new-window external link in new>Jugend-Check "Familiennachzug" und <link https: www.jugend-check.de der-jugend-check pruefung-verfahren external-link-new-window external link in new>Infos zu Prüfung und Verfahren des Jugend-Checks

nach oben
4.
Studie zur Umsetzung der Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften empfiehlt kindgerechte Standards

In der Studie „Zukunft! Von Ankunft an“ von der Kinderrechtsorganisation Save the Children wird die Lage der geflüchteten Kinder in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland untersucht. Für die Studie wurden Kinder und Jugendliche aus Unterkünften in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Alter zwischen sechs und 17 Jahren befragt. In den Befragungen wurden die Themen Gesundheit und Hygiene, Lernen und Spielen, aber auch um Teilnahme und Kinderschutzfragen untersucht.

Es wird geschlussfolgert, dass geflüchtete Familien am besten dezentral und in eigenen Wohnungen untergebracht werden sollten. Aber wenn Kinder und ihre Eltern in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, dann sollten diese nach einheitlichen, kindgerechten Standards eingerichtet und regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen werden. Darüber hinaus fordert die Studie einen umgehenden Schulbesuch aller Flüchtlingskinder, klare Schutzkonzepte und Kontrollen in Unterkünften, verbesserte medizinische Versorgung sowie ausreichend Freizeitmöglichkeiten und –angebote für Kinder in Unterkünften.

Die Studie liefert darüber hinaus die Grundlagen für einen Unterkunfts-TÜV, den Save the Children gemeinsam mit Betreiber/innen, externen Expert/innen und politischen Entscheidungsträger/innen entwickelt. Das Prüfinstrument mit rund 90 Indikatoren und einem Ampelsystem soll Ende Juni 2018 präsentiert werden. Die Empfehlungen der Studie dürften auch im Zusammenhang mit der Debatte um Ankerzentren große Relevanz haben.

Mehr Infos: <link https: www.savethechildren.de fileadmin user_upload downloads_dokumente pressemitteilungen pm_studie_kinderrechtsituation.pdf external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Save the Children (PDF) und <link https: www.savethechildren.de fileadmin user_upload downloads_dokumente berichte_studien stc_zukunft_studie_webansicht_es.pdf politische>Studie „Zukunft! Von Ankunft an - Die Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen in Deutschland“ (PDF)

nach oben
5.
Umfrage zum Weltspieltag 2018: Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern müssen verbessert werden

Nur eine knappe Mehrheit von 53 Prozent der Kinder und Jugendlichen spielt selbst bei schönem Wetter drei oder mehr Tage die Woche draußen. Erwachsene erachten das Draußenspielen als wesentlich wichtiger (für 61 Prozent „äußerst wichtig“) als die Kinder und Jugendlichen selbst (12 Prozent). Zugleich ist nur ein etwa ein Viertel der Erwachsenen (24 Prozent) der Meinung, dass Draußenspielen wichtiger für Kinder ist als Hausaufgaben zu machen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28.05.2018.

„Eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen wirken sich positiv auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern aus. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik. Gerade in Wohngebieten fahren Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Gleichzeitig müssen wir das Bewusstsein für den Wert des Draußenspiels stärken. Für ein gesundes Aufwachsen sind Kopf, Herz, Hand und Fuß wichtig. Wenn Kinder mehr aktiv draußen spielen, beugt das Bewegungsmangel, Übergewicht und Konzentrationsstörungen vor“, sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details umfrage-zum-weltspieltag-2018-bedingungen-fuer-das-draussenspiel-von-kindern-muessen-verbessert-werden external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 24.05.2018 und <link http: www.dkhw.de umfrage-weltspieltag2018 external-link-new-window external link in new>Charts mit den ausführlichen Ergebnissen der aktuellen Umfrage

nach oben
6.
Inklusive Freizeitgestaltung für Kinder findet breite Zustimmung unter Eltern

Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage im Auftrag der Aktion Mensch zeigt: Ein Großteil der Eltern in Deutschland befürwortet gemeinsame Freizeitaktivitäten von Kindern mit und ohne Behinderung. So meinen 87 Prozent, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam ihre Freizeit verbringen sollten. Auch der inklusive Kita-Besuch findet bei Eltern breite Zustimmung (83 Prozent). Und selbst beim vielfach kritisierten Thema schulische Inklusion überwiegen die Befürworter/innen: Mehr als drei Viertel (76 Prozent) möchten, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam die Schulbank drücken.

Wunsch und Wirklichkeit gehen jedoch aufgrund mangelnder Angebote weit auseinander. Trotz dem überwiegenden Wunsch nach Inklusion ist sie für die meisten Kinder mit und ohne Behinderung in ihrem Alltag nicht verwirklicht: Nur knapp ein Drittel (32 Prozent) aller Eltern geben in der Umfrage an, dass ihre Kinder ihre Freizeit gemeinsam mit Kindern mit und ohne Behinderung verbringen.

„Die Umfrage zeigt erfreulicherweise, dass es eine sehr hohe Zustimmung zu Inklusion im Kindesalter gibt. Aber sie macht auch deutlich, wie sehr Wunsch und Wirklichkeit auseinanderklaffen“, sagt Armin v. Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch. „Es liegt weniger an Vorurteilen oder der Entscheidung von Eltern, wenn Kinder mit und ohne Behinderung nicht zusammenkommen. Es liegt vielmehr an mangelnden Angeboten und Möglichkeiten. Dies zu ändern, geht uns alle an, “ betont v. Buttlar.

Mehr Infos: <link https: www.aktion-mensch.de presse pressreleases aktion-mensch-umfrage-zum-5-mai-zeigt-inklusive-freizeitgestaltung-fuer-kinder-findet-breite-zustimmung-2488600 external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung von Aktion Mensch e.V.

nach oben
7.
Gesetzliche Mindestalter variieren stark in Europa

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat Daten zu den gesetzlichen Mindestaltern von Kindern innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Die erhobenen Daten zeigen große Unterschiede bei den gesetzlichen Regelungen zu Altersgrenzen in verschiedenen Rechtsbereichen innerhalb der EU. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Daten zu Deutschland zugearbeitet.

Ziel der Datenerhebung und Auswertung war es, die EU-Mitgliedsstaaten bei der Beseitigung von Unregelmäßigkeit, Schutzlücken und teils willkürlichen Beschränkungen, welche sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Mindestaltern für Kinder und Jugendliche ergeben, zu unterstützen. Relevante Themen sind hier u.a. der Zugang von Kindern zu Rechtsvertretung und -beistand, dem Recht auf rechtliches Gehör, Verfahrensgarantien sowie den Rechten von minderjährigen Straftäter/innen und Gefangenen.

Zusätzlich hat die FRA zwei Gutachten zu in diesem Themenbereich veröffentlicht. Das erste Gutachten (“Mapping minimum age requirements: Children's rights and justice”) befasst sich mit der Auswirkung von Mindestaltern auf den Zugang zum Recht für Kinder. Das zweite Gutachten (“Age assessment and fingerprinting of children in asylum procedures – Minimum age requirements concerning children’s rights in the EU”) behandelt die gesetzliche Altersregelungen innerhalb des Asylverfahrens von minderjährigen Asylsuchenden in den EU-Mitgliedsstaaten. Zentrale Themen sind hier die medizinische Altersfeststellung sowie Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. 

Mehr Infos: <link http: fra.europa.eu en publication minimum-age-childrens-rights-justice external-link-new-window external link in new>Gesammelte Daten zu „Mapping minimum age requirements: Children's rights and justice“ (englisch), <link http: fra.europa.eu en publication minimum-age-justice external-link-new-window external link in new>Gutachten „Children’s rights and justice – Minimum age requirements in the EU“ (englisch) und <link http: fra.europa.eu en publication minimum-age-asylum external-link-new-window external link in new>Gutachten „Age assessment and fingerprinting of children in asylum procedures – Minimum age requirements concerning children’s rights in the EU“ (englisch)

nach oben
8.
Europarat stärkt Rechte von Kindern inhaftierter Eltern

Laut Europarat haben etwa 2,1 Millionen Kinder in Europa einen ihrer Elternteile im Gefängnis. Diese Kinder sind von Traumata, Stigmatisierung, Angst oder dem Verlust elterlicher Fürsorge bzw. materieller Sicherheit betroffen.

Das Ministerkomitee des Europarats hat eine Richtlinienempfehlung angenommen, in der daran erinnert wird, dass Kinder mit inhaftierten Eltern die gleichen Rechte wie andere Kinder haben, einschließlich des regelmäßigen Kontakts mit ihren Eltern, es sei denn, dass dies im Widerspruch zum Kindeswohl steht. Die Pflege der Eltern-Kind-Beziehungen könne nicht nur das Kind, sondern auch die inhaftierten Eltern, das Gefängnispersonal und die Umwelt positiv beeinflussen und durch eine bessere Vorbereitung der Gefangenen auf die Freilassung und die soziale Wiedereingliederung auch die Gesellschaft im Allgemeinen schützen, betont das Ministerkomitee.

Die in der Richtlinienempfehlung ausgesprochenen Empfehlungen umfassen verschiedene Themengebiete wie, unter anderem, die Gestaltung der Festnahme der Eltern in Anwesenheit ihrer Kinder, die Besuchsrechte und Kontaktmöglichkeiten von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern oder auch die Verfügbarkeit von Beratung und Begleitung von Kindern inhaftierter Eltern.

Mehr Infos: <link https: search.coe.int directorate_of_communications pages external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Europarats (englisch) und <link https: search.coe.int cm pages external-link-new-window external link in new>Richtlinienempfehlung (CM/Rec(2018)5) zu den Rechten von Kindern inhaftierter Eltern (englisch)

nach oben
9.
Aktuelle Studie zeigt: Kita-Pflicht für Kinder ab drei Jahren wäre wenig zielgenau

Wer sind die sechs Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die keine Kita besuchen? Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, dass Nicht-Kita-Kinder beispielsweise häufiger einen Migrationshintergrund haben, das trifft aber längst nicht auf alle zu: Kita-Pflicht hätte vermutlich nur einen äußerst geringen Nutzen. Besser wäre eine gezieltere Förderung, beispielsweise von Kindern mit Sprachförderbedarf.

Kinder, die im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen, kommen – anders, als vor allem BefürworterInnen einer Kita-Pflicht häufig annehmen – keinesfalls nur aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten. Über alle Einkommens- und Bildungsgruppen hinweg gibt es Familien, die ihr Kind nicht in einer Kita betreuen lassen. So leben neun Prozent der Nicht-Kita-Kinder in den einkommensstärksten 25 Prozent der Haushalte. Hinzu kommt: Wenn ein Kind nicht in eine Kita geht, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es nicht mit anderen Kindern in Kontakt käme: Fast jedes sechste Nicht-Kita-Kind nimmt mit seinen Eltern regelmäßig an einer Eltern-Kind-Gruppe teil.

„Eine pauschale Kita-Pflicht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung wäre daher kaum geeignet, gezielt Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten zu fördern“, sagt DIW-Bildungs- und Familienökonomin C. Katharina Spieß, die gemeinsam mit Sophia Schmitz untersucht hat, aus welchen Haushalten Nicht-Kita-Kinder kommen. Stattdessen sollten tatsächlich förderbedürftige Kinder gezielter unterstützt werden, etwa wenn es um Sprachfähigkeiten geht. „Das wäre effizienter und damit auch kostengünstiger zu machen als mit einer Kita-Pflicht“, so Spieß.

Mehr Infos: <link http: www.diw.de sixcms external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des DIW Berlin und <link http: www.diw.de documents publikationen diw_01.c.583961.de external-link-new-window external link in new>Interview mit C. Katharina Spieß (PDF)

nach oben
10.
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderregelsätze neu und transparent berechnen, Kindergrundsicherung einführen

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ihren Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention nachzukommen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dürfen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen nicht zu einer leeren Worthülse verkommen. Um hier Abhilfe zu schaffen, braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine grundlegende Reform der Hartz-IV-Gesetze.

Eine gute Grundlage bietet dazu die Expertise „Regelbedarfe 2018. Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ des Paritätischen Gesamtverbandes mit den darin gemachten Vorschlägen zur Erhöhung der Kinderregelsätze und der Einführung einer Kindergrundsicherung.

„Grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche gibt es seit vielen Jahren. Der Bundesrat hatte bereits vor anderthalb Jahren grundlegende Kritik sowohl an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, als auch an der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Das bestätigt die Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes nachdrücklich. Deshalb braucht es eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz, Nachprüfbarkeit und Beteiligung der Betroffenen. Die bisherigen groben statistischen Fehler bei der Berechnung dürfen nicht länger hingenommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-kinderregelsaetze-neu-und-transparent-berechnen-kindergrundsicherung-einf external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.04.2018, <link http: www.der-paritaetische.de presse neuausrichtung-der-grundsicherung-und-regelsatzanhebung external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes und <link http: infothek.paritaet.org pid fachinfos.nsf expertise_regelbedarfe-2018.pdf external-link-new-window external link in new>Expertise „Regelbedarfe 2018. Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ (PDF)

nach oben
11.
Europäische Verbände fordern Bekämpfung von Kinderarmut muss im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU Priorität haben

Mehr als 20 Organisationen innerhalb der EU Allianz für Investitionen in Kinder und der Child Rights Action Group (CRAG) fordern die EU-Institutionen und ihre Mitgliedstaaten auf, in Kinder zu investieren und dies auch im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2020 zu berücksichtigen. Im MFR wird festgelegt, in welchen Bereichen die EU mehr oder weniger investieren sollte und ist somit Ausdruck der politischen Schwerpunktsetzung.

Der MFR müsse so ausgestaltet werden, dass mit ihm Kinderarmut beendet und die soziale Integration aller Kinder in Europa gefördert werden kann. Das Aufwachsen in Armut beeinflusse die Chancen der Kinder für den Rest ihres Lebens häufig negativ, mit weitreichenden Folgen zum Beispiel für ihre Bildung, Gesundheit, Teilhabe am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft.

Frühzeitige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut seien eine moralische Notwendigkeit, aber auch eine lohnende Investition für die Gesellschaft heißt es in der Stellungnahme.

Mehr Infos:<link http: www.coface-eu.org wp-content uploads april-joint-statement-mff.pdf external-link-new-window external link in new> Stellungnahme der EU Alliance for investing in children (PDF, englisch)

nach oben
12.
Fachgespräch "Wirksame Wege für bessere Teilhabe von Kindern: Grundzüge einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut" am 06.06.2018 in Berlin

Jedes Kind hat das Recht, in Wohlergehen und einem Umfeld aufzuwachsen, das seine Potenziale und Fähigkeiten bestmöglich fördert. In der deutschen Realität hängen die Zukunftschancen von Kindern jedoch nicht nur stark von der Familie und Herkunft ab, sondern auch vom Wohnort, an dem Kinder aufwachsen. Rahmenbedingungen, die einen Ausgleich schaffen können, sind nicht an jedem Ort in Deutschland gleichermaßen vorhanden - über das Angebot entscheidet zumeist nicht zuletzt die finanzielle Lage der jeweiligen Kommune.

In dem Fachgespräch wollen das Deutsche Kinderhilfswerk und die Heinrich-Böll-Stiftung fachöffentlich mit Expertinnen und Experten über die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut diskutieren. Es wird den Fragen nachgegangen, welche Unterstützungsleistungen nötig sind, wie sie besser zum Kind kommen, und wie der Bund trotz der föderalen Strukturen mehr Verantwortung übernehmen kann.

Die Veranstaltung wird am 06.06.2018, 14:00 bis 19:00 Uhr, in der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstr. 8, 10117 Berlin, Großer Saal I) stattfinden. Die Anmeldung ist bis zum 27.05.2018 offen.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit schwerpunkte kinderarmut-in-deutschland fachgespraech-kinderarmut external-link-new-window external link in new>Infos zur Veranstaltung und <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion studie_teilhabe_dkhw_heinrich_boell external-link-new-window external link in new>Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ (DKHW und HBS) (PDF)

nach oben
13.
Save the Date: Fachtag „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien“ am 27.09.2018 in Berlin

Sechsjährige, die auf YouTube Spielzeug, Spiele oder Apps testen. Zehnjährige, die bei Snapchat Einblicke in ihre Alltags- und Freizeitaktivitäten gewähren. Vierzehnjährige, die auf Instagram Mode- und Schminktipps geben. All das ist im Social Web längst nichts Ungewöhnliches mehr und die Zahl der entsprechenden Kanäle wächst, in denen Kinder auf diese oder ähnliche Weise mitwirken. Vorbild der Kleinen sind hier die ganz Großen: Influencer/innen auf YouTube, Instagram, Snapchat & Co.

Und so tun sie es ihren Stars gleich. Sogenannte Kinder-Influencer/innen halten Spielzeug, Bauklötze oder Knetgummi in die Kamera, das Schwärmen für Produkte ist ihr Geschäft. Bereits Kinder im Vorschulalter werden auf bestimmten YouTube-Kanälen speziell als Zielgruppe angesprochen. Aus Perspektive des Jugendmedienschutzes ergeben sich aus diesem Phänomen allerdings vielfältige Herausforderungen.

Der Fachtag „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien“ möchte das Spannungsfeld Kinder-Influencer/innen in sozialen Medien aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und mit Akteur/innen verschiedener Disziplinen diskutieren. Dabei wird ein besonderer Fokus auf folgende Bereiche gelegt: Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet, Instrumentalisierung von Kindern in sozialen Medien sowie Unzulässige direkte Kaufappelle an Kinder in sozialen Netzwerken.

Die Veranstaltung wird am 27. September 2018, von 14:00 bis 18:30 Uhr, im Haus der Commerzbank (Pariser Platz 1, 10117 Berlin) stattfinden. Der Fachtag richtet sich an Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Medienpolitik, Jugendmedienschutz und Medienkompetenzförderung und ist eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. und der Kommission für Jugendmedienschutz, unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mehr Infos: Rückfragen per Mail (<link>pohle@dkhw.de) an Sophie Pohle (Tagungsbüro Deutsches Kinderhilfswerk e.V.)

nach oben

Kennen Sie schon den allgemeinen Newsletter des Deutschen Kinderhilfswerkes? Hier bestellen



Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118
10117 Berlin
Fon: 030 - 308693-0
Fax: 030 - 308693-93
www.dkhw.de

Vereinsregisternummer: 15507
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE167064766
Präsident: Thomas Krüger
Bundesgeschäftsführer: Holger Hofmann

DZI Logo
Transparency International Deutschland e.V.
Newsletter abbestellen DKHW auf Facebook DKHW auf Twitter