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Newsletter Kinderpolitik
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Deutsches Kinderhilfswerk: Alleinerziehende und ihre Kinder stärker in den Fokus der Familienförderung rücken |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, Alleinerziehende und ihre Kinder stärker in den Fokus der Familienförderung zu rücken. „Alleinerziehen ist längst eine gesellschaftliche Realität. Rund 2,3 Millionen Kinder wachsen in Deutschland heute in alleinerziehenden Familien auf. Der Armutsbericht 2016, den der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und anderen Organisationen herausgegeben hat, zeigt auf, dass Alleinerziehende besonders stark von Armut betroffen sind – mit steigender Tendenz. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Das muss sich dringend ändern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, in einer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Verbesserung der Situation Alleinerziehender“.
Der überwiegende Anteil der Alleinerziehenden sind Frauen. Hauptursache für ihre hohe Armutsrisikoquote sind insbesondere instabile und befristete Arbeitsverhältnisse und die oft mit frauentypischen Branchen einhergehenden geringen Stundenlöhne. Dazu kommen die steigenden Kosten nach einer Trennung oder Scheidung, mangelhafte Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie die unzureichende Ausgestaltung monetärer familienpolitischer Leistungen. Die Hälfte aller im Hartz IV-Bezug lebenden Kinder wächst bei Alleinerziehenden auf. Diese Kinder sind häufig Versorgungsdefiziten ausgesetzt, die sich auf ihre Gesundheit, ihre kognitiven Fähigkeiten und Chancen im Bildungssystem sowie auf ihr späteres Berufsleben auswirken können.
Mehr dazu in der Quelle:<link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-alleinerziehende-und-ihre-kinder-staerker-in-den-fokus-der-familienfoerderu external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 14.03.2016 sowie <link https: www.bundestag.de presse hib>Meldung des Deutschen Bundestages |
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2. |
World Vision Kinderstudie Flucht: Geflüchtete Kinder wollen Integration in Deutschland! |
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Das Kinderhilfswerk World Vision stellte am 18.03.2016 in Kooperation mit der Hoffnungsträger-Stiftung die qualitative Studie "Angekommen in Deutschland - wenn geflüchtete Kinder erzählen" vor. Geflüchtete Kinder in Deutschland berichten hier über Fluchtgründe, ihre Erlebnisse, ihre Ängste und Erwartungen an Deutschland.
Zum Anlass für die Studie erklärte der Vorstandsvorsitzende von World Vision Deutschland, Christoph Waffenschmidt: "Wir beobachten, dass geflüchtete Kinder in Deutschland oftmals nur aufbewahrt oder hin- und hergeschoben werden. Dies ist inakzeptabel. Kinder sollten als Chance sowohl für die deutsche Gesellschaft, aber auch für ihre Heimatländer gesehen werden. Von Beginn an müssen größte Anstrengungen unternommen werden, damit Kinder eine gute Bildung bekommen, ihre traumatischen Erfahrungen verarbeiten können und gut integriert werden".
Die Studie befasste sich bewusst mit der Situation begleiteter Kinder, da sie im deutschen Asylsystem einfach ihren Familien zugeordnet und in der öffentlichen Diskussion weniger beachtet werden als unbegleitete Minderjährige. Statt über die Kinder zu reden, wurde außerdem mit ihnen geredet. "Kinder sind sehr gut in der Lage, Aussagen über ihr Wohlbefinden zu treffen und können sich mit mehr Einflussmöglichkeiten besser integrieren", betont die Pädagogin Prof. Dr. Sabine Andresen von der Goethe-Universität Frankfurt.
Mehr Infos sowie die Studie zum Download <link http: www.worldvision-institut.de kinderstudien-gefluechtete-kinder-erzaehlen.php>hier |
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5. |
GEW: Studie und Flyer „Recht auf Bildung - auch ohne Papiere“ |
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Immer mehr Menschen in Deutschland leben ohne Papiere beziehungsweise in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität – unter ihnen einige Tausend Kinder und Jugendliche. Auch sie haben ein Recht auf Bildung.
Das ist jedoch nicht überall bekannt und wird zuweilen in Frage gestellt. Häufig werden routinemäßig geforderte Papiere bei der Anmeldung in Kita und Schule zu Hindernissen bei der Umsetzung dieses Rechts. Bei Kita- und Schulleitungen, Sekretariaten und Schulämtern oder anderen entscheidenden Stellen bestehen Unsicherheiten, was zu tun ist, wenn bestimmte Dokumente nicht vorgelegt werden können.
Die von der GEW herausgegebene Studie zeigt Wissenslücken und Handlungsbedarf bezüglich des Rechtsanspruchs auf Bildung papierloser Kinder an (Grund-)Schulen auf. Auch mit Blick auf den Zugang von Kindern ohne Papiere zu Kindertageseinrichtungen gibt es Unklarheiten und Barrieren. Die Informationen richten sich an Beschäftigte in Kitas und Schulen sowie Personal- und Betriebsräte.
Die <link http: www.gew.de fileadmin media publikationen hv bildung_und_politik migration nicht_an_papieren_scheitern_2015_a4_web.pdf>Studie „Es darf nicht an Papieren scheitern“ und der <link http: www.gew.de fileadmin media publikationen hv bildung_und_politik migration nichtanpapierenscheitern_langdin_2015-web.pdf _blank>Flyer „Recht auf Bildung - auch ohne Papiere“ zum Download |
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6. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Wahlalter bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen auf 16 Jahre absenken |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Treffens der Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, Grünen, FDP und Piratenpartei, das Wahlalter bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen auf 16 Jahre abzusenken. In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden betont das Deutsche Kinderhilfswerk die gesellschaftliche Bedeutung eines solchen Vorhabens und warnt zugleich davor, die Absenkung mit anderen politischen Vorhaben zu verquicken. „Nordrhein-Westfalen sollte bei der Wahlaltersgrenze dem guten Beispiel der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein folgen, in denen die Altersgrenze auf Landesebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde. Diese Absenkung darf nicht einem politischen Kuhhandel geopfert werden. Wir müssen Kinder und Jugendliche ernst nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Auch Minderjährige verfolgen gesellschaftliche Prozesse aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Im Zuge des demografischen Wandels gibt es seit einigen Jahren mehr Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.
Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-wahlalter-bei-landtagswahlen-in-nordrhein-westfalen-auf-16-jahre-absenken>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 14.03.2016 sowie das Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Wahlrecht für Kinder und Jugendliche <link https: www.dkhw.de ueber-uns positionen position-01-wahlrecht-fuer-kinder-und-jugendliche external-link-new-window external link in new>hier. |
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8. |
AGF: Mehrbedarf für Trennungskinder! |
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Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Rechtsvereinfachung im SGB II im Bundesrat fordern die Familienverbände die Einführung von Umgangsmehrbedarfen für Kinder getrennt lebender Eltern im SGB II-Bezug. Die bisher vorliegenden Regelungsentwürfe setzen lediglich die Mangelverwaltung zwischen den Eltern fort und folgen vor allem dem Ziel, die öffentliche Hand zu entlasten. Die AGF fordert ein Gesetz, das die tatsächlichen Bedarfe der Kinder für eine ausreichende Existenzsicherung berücksichtigt.
„Im SGB II muss ein Umgangskinder-Mehrbedarf eingeführt werden,“ erklärt Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF, „nur so kann das Existenzminimum für Kinder getrennt lebender Eltern, die sich regelmäßig in zwei Haushalten aufhalten, tatsächlich sichergestellt werden.“
Hat ein Kind nach Trennung oder Scheidung Umgang mit beiden Elternteilen, soll nach den aktuellen Plänen das Sozialgeld für die Kinder tageweise aufgeteilt und den jeweils betreuenden Haushalten zugerechnet werden. Dies trifft Alleinerziehendenhaushalte im SGB II empfindlich. So entsteht, vor allem in Armutssituationen ein konkreter Anreiz, möglichst wenig Umgangstage für den anderen Elternteil zu realisieren.
Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.ag-familie.de news>Pressemitteilung der AGF sowie <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-35-15-rechtsvereinfachung.pdf>Stellungnahme des Deutschen Vereins |
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11. |
Ab sofort beim Deutschen Kinderhilfswerk und VCD anmelden: Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen Kinder und ihre Eltern aus ganz Deutschland zur Teilnahme an den 10. Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und in den Kindergarten“ auf. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, zwischen dem 19. und 30.09.2016, sollen konkrete Laufaktionen umgesetzt werden.
„Der Trend zum Elterntaxi ist ungebremst. Deshalb möchten wir mit den Aktionstagen Kindern und Eltern spielerisch die positiven Auswirkungen des Laufens aufzeigen und sie motivieren, langfristig zu Fuß zur Schule oder in die Kita zu gehen. So lernen Kinder das eigenständige Erkunden ihrer Wohnumgebung, entdecken neue Spielmöglichkeiten im Umfeld ihrer Schule oder Kita und gewinnen Sicherheit im Straßenverkehr. Da in diesem Zusammenhang eine kinderfreundliche Stadtgestaltung eine wichtige Rolle spielt, ist es in diesem Jahr auch unser Ziel, auf den bestehenden Handlungsbedarf in diesem Bereich hinzuweisen“, so Claudia Neumann, Spielraumexpertin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Wer sich jetzt anmeldet, kann sofort in die Vorbereitung einer Projektidee einsteigen, und es bleibt genug Zeit, um gemeinsam mit den Kindern und Eltern die Laufaktion zu erarbeiten. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums loben die Verbände außerdem einen Wettbewerb aus. Die besten und kreativsten Projektideen, die bis zum 31.08.2016 eingereicht werden, können Preise im Gesamtwert von 1.000 Euro gewinnen.
Anmelden können sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen <link http: www.zu-fuss-zur-schule.de>hier |
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12. |
MIXED UP, der bundesweite Wettbewerb für Kooperationen zwischen kultureller Kinder- und Jugendbildung und Schule, geht in die 12. Runde! |
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Gesucht werden Bildungspartnerschaften zwischen Trägern der Kulturellen Bildung und Schulen, die nachhaltig gut zusammenarbeiten und Kindern und Jugendlichen künstlerisches Schaffen, umfassenden Kompetenzerwerb und Persönlichkeitsbildung ermöglichen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure zu unterstützen, Zugänge zur Kulturellen Bildung zu erweitern und kulturelle Teilhabe, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Beteiligung zu fördern.
Seit 2005 loben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) den MIXED UP Wettbewerb gemeinsam aus. Kooperationspartner auf Länderebene ist in diesem Jahr das Hessische Kultusministerium. Dieses stiftet den diesjährigen MIXED UP Länderpreis zum Thema Vielfalt und Inklusion.
Anmeldeschluss ist der 15.03.2016.
Einen Überblick über die <link https: www.mixed-up-wettbewerb.de preise.html>MIXED UP Preise 2016, Informationen und Erläuterungen in der <link https: www.mixed-up-wettbewerb.de fileadmin user_upload kultur_macht_schule documents mixed_up allg.pdf mixed_flyer_2016_web.pdf>Ausschreibung 2016 (PDF) sowie Bewerbungen per <link http: www.mixed-up-wettbewerb.de>Online-Formular |
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