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Newsletter Kinderpolitik 20.02.2020
Newsletter Kinderpolitik 20.02.2020
Inhalt dieses Newsletters
1. Nationaler Pakt gegen sexuellen Missbrauch gefordert
2. Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte auch im kommunalen Verwaltungshandeln durchsetzen
3. Neue Auswertung: Weiterhin 1,5 Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug
4. „Raus in die Natur!“ - Deutsches Kinderhilfswerk gibt Motto zum Weltspieltag 2020 bekannt
5. Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern steigt weiter
6. In Ausbildung von Lehrkräften investieren
7. Kinderrechte im Internet beim Internet Governance Forum
8. Neue Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zum Jugendmedienschutz
9. Ratgeber informiert in Leichter Sprache über Jugendmedienschutz
10. Neue Arbeitshilfe: „Kinder- und Jugendarbeit praktisch inklusiv“
11. Neues webbasiertes Lernspiel zu sozialer Herkunft
12. Neue kindgerechte Flyer zu Rechten von Kindern in Strafverfahren
13. Einladung zum Fachtag „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“ am Montag, 16. März in Stuttgart
14. Einladung zum Kongress „Armut und Gesundheit 2020“ unter dem Motto „POLITIK MACHT GESUNDHEIT. GENDER IM FOKUS“, 8. bis 10. März in Berlin
1.
Nationaler Pakt gegen sexuellen Missbrauch gefordert

Ende Januar wies der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, darauf hin, dass die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen unverändert hoch seien. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichne jährlich über 20.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, sogenannte Kinderpornografie. Hinzu kämen tausende Fälle, von denen die Behörden keine Kenntnis haben.

Rörig rief daher dazu auf, den Kampf gegen sexuellen Missbrauch endlich als nationale Aufgabe zu verstehen. Dazu sollten die politischen Parteien ihre Programme entsprechend anpassen, die Präventionsarbeit und die Beratungs- und Ermittlungsstrukturen gestärkt und die Öffentlichkeit sensibilisiert werden. Zudem müssten alle Ermittlungsinstrumente geschärft werden. Es brauche eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung, gesetzliche Meldepflichten zu Missbrauchsabbildungen im Netz und in diesem Zusammenhang auch einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Verhältnis Datenschutz und Kinderschutz. Außerdem sollten alle Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind, künftig gesetzlich zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtet und ihnen hierfür die notwendige Unterstützung zugesichert werden.

Ein wichtiges Angebot in diesem Zusammenhang ist das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“. Dort arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Der neue Spot „Anrufen hilft!“ soll Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und Spot Anrufen hilft!

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2.
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte auch im kommunalen Verwaltungshandeln durchsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Städte und Gemeinden in Deutschland zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation ist es zwingend die Aufgabe der Kommunen, selbstständig Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Kommunalaufsichten müssen die Kinderrechte endlich in den Fokus nehmen, indem sie kommunale Fortbildungen anregen, Handlungsempfehlungen für Kommunen entwerfen und letztendlich Verstöße gegen kinderrechtswidriges Handeln ahnden.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden müssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe und das gesamte Personal muss ressortübergreifend entsprechend geschult und informiert werden. Dazu empfiehlt das Gutachten zudem die Einrichtung einer koordinierenden Stelle in jeder kommunalen Gebietskörperschaft, die Wissen bündelt und als Ansprechpartner sowohl für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst dienen kann.

Die Interessen von Kindern müssten im alltäglichen Verwaltungshandeln stärker berücksichtigt werden. Deshalb sollten betroffene Kinder und Jugendliche direkt in Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Hier muss man systematisch prüfen, inwiefern die Interessen der Kinder betroffen sind und wie diese Interessen im Verwaltungsverfahren vertreten werden, beispielsweise durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder auch durch Kinder- und Jugendbeiräte oder -parlamente. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem die Kommunalaufsichten dazu auf, bei Verstößen gegen Kinderrechte gegen die kommunalen Gebietskörperschaften vorzugehen. Dazu hätten die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk vom 13.2.2020 und Gutachten Kindeswohl im Verwaltungshandeln (PDF)

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3.
Neue Auswertung: Weiterhin 1,5 Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug

Die Zahl von Kindern bis 14 Jahren, die mit ihren Eltern Hartz-IV-Leistungen beziehen, stagniert auf hohem Niveau, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). In einer aktuellen Auswertung von Statistiken der Bundesagentur für Arbeit weist der DGB darauf hin, dass im September 2019 rund 1,5 Millionen Kinder Hartz IV erhielten. Das sind kaum weniger als drei Jahre zuvor. Damit sind Haushalte mit Kindern von der relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt. So entspricht der geringfügige Rückgang bei den Kindern einer Veränderung von nur minus 3,1 Prozent. Bezogen auf alle Personen im Hartz-IV-Bezug sank die Anzahl jedoch um 10,0 Prozent. Es zeigt sich, dass die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt nicht dazu geführt hat, dass sich die Zahl von Kindern im Hartz-IV-Bezug spürbar reduziert hat.

Kinder sind arm und beziehen Hartz-IV-Leistungen, weil ihre Eltern arm sind und Hartz IV beziehen müssen. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Kinder von Arbeitslosen. Die Mehrheit der betroffenen Kinder lebt in einem Haushalt, in dem zumindest ein Elternteil erwerbstätig ist. Der DGB fordert daher ein Aktionsprogramm gegen Kinderarmut und sieht neben der Arbeitslosigkeit der Eltern insbesondere den Niedriglohnsektor als wichtige Stellschraube, um Kinderarmut zu bekämpfen. Deutschland habe den größten Niedriglohnsektor in West-Europa und das Hartz-IV-System werde durch das Aufstocken zum Reparaturbetrieb für nicht existenzsichernde Löhne. Daher sollte der Mindestlohn einmalig über den bestehenden Anpassungsmechanismus hinaus erhöht werden und Tarifverträge müssten leichter für alle Arbeitgeber verbindlich gemacht werden können.

Mehr Infos: Mitteilung des DGB und DGB-Auswertungen von Daten der Bundesagentur für Arbeit (PDF)

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4.
„Raus in die Natur!“ - Deutsches Kinderhilfswerk gibt Motto zum Weltspieltag 2020 bekannt

„Raus in die Natur!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2020. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ dafür werben, dass Kinder wieder mehr draußen, insbesondere in der Natur spielen. Dazu sollte es in den Städten mehr naturnahe Spielflächen und Naturerfahrungsräume geben. Auch das Draußenspiel im ländlichen Raum müsse wieder in den Fokus gerückt werden, da es aufgrund der zunehmenden Ökonomisierung der Agrarwirtschaft längst nicht mehr selbstverständlich sei.

Zahlreiche Studien stellen fest, dass die Distanz zur Natur auch bei Kindern immer größer wird. Zugleich ist bekannt, dass der Aufenthalt in der Natur zum Wohlbefinden beiträgt. Kinder bräuchten sowohl eine naturnahe Gestaltung von für sie ausgewiesenen Spielflächen als auch grüne Wegeverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Bachläufe. Zeit in der Natur trägt zur Erholung bei, sie fördert zudem die mentale und soziale Entwicklung von Kindern, ihre Kreativität, ihre Entdeckerfreude sowie ihre Konzentration. Deshalb sollte es für Kinder von klein auf selbstverständlich sein, Zeit in der Natur zu verbringen.

Der Weltspieltag 2020 wird deutschlandweit zum 13. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine möglichst witzige, beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 7.1.2020

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5.
Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern steigt weiter

Die zuletzt wieder gestiegene Anzahl an Geburten, der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen. Aktuell sind in Deutschland rund 700.000 Erzieherinnen und Erzieher sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ein Drittel mehr als vor fünf Jahren. Jedoch werden Fachkräfte in diesem Bereich zunehmend knapp. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die überdurchschnittlich starken Rekrutierungsprobleme im Erzieherberuf zeigen sich etwa darin, dass es bei Stellenausschreibungen von Erzieherstellen nur fünf Bewerbungen gebe, in anderen Berufen hingegen durchschnittlich elf. Zudem dauere die Personalsuche überdurchschnittlich lange. Die OECD definiert den Erzieherberuf in Deutschland mittlerweile als Engpassberuf. Kindertagesstätten könnten bei Personalmangel kurzfristig auch nicht über eine Verringerung der Zahl der zu betreuenden Kinder gegensteuern. Unbesetzte Stellen bringen deshalb besondere Belastungen für das vorhandene Personal mit sich, worunter auch die Bildungsarbeit leide.

Daher sei es dringend nötig, die Attraktivität des Berufs und der Erzieher-Ausbildung zu verbessern, um das Angebot an ausgebildeten Fachkräften deutlich zu erhöhen. Ansatzpunkte seien eine weitere Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze, die Vergütung des bislang unbezahlten schulischen Ausbildungsanteils und vermehrte Möglichkeiten zum Quereinstieg. Darüber hinaus sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen im Beruf zu verbessern, um diesen attraktiver zu machen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und IAB-Kurzbericht „Engpässe werden immer stärker sichtbar“ (PDF)

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6.
In Ausbildung von Lehrkräften investieren

Anlässlich des Internationalen Tages der Bildung wies die Deutsche UNESCO-Kommission darauf hin, dass Lehrkräfte ein Schlüssel zu hochwertiger und chancengerechter Bildung seien. Angesichts der steigenden Zahl an Einschulungen müsse auch die Bundesrepublik dringend in die Ausbildung von Lehrkräften investieren.

Nach aktuellen Schätzungen der Bertelsmann Stiftung wird die Zahl der Grundschülerinnen und Grundschüler in Deutschland bis 2025 auf 3,2 Millionen anwachsen. In fünf Jahren könnten dann allein im Primarbereich 26.300 Lehrkräfte fehlen. Werde diese Lücke nicht geschlossen, drohe sich der Personalmangel bis 2030 fortzusetzen. Zudem stellt der letzte OECD-Bericht "Bildung" auf einen Blick fest, dass Deutschland lediglich 0,6 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für Grundschulbildung aufwendet. Im Durchschnitt liegen die Ausgaben der OECD-Staaten in diesem Bereich bei 1,5 Prozent.

Wichtig sei, Lehrkräfte durch passgenaue Fort- und Weiterbildung dabei zu unterstützen, alle Kinder gleichermaßen mitzunehmen. Es gelte auch, Kinder von Geflüchteten im Blick zu behalten. Insbesondere die hohen Investitionen in die Sprachförderung würden sich auszahlen, so die Deutsche UNESCO-Kommission, da Sprache der Schlüssel zu unserer Gesellschaft sei und Geflüchtete mit guten Deutschkenntnissen, Lese- und Schreibfertigkeiten eine um 19 Prozentpunkte höhere Chance auf Beschäftigung und 18 Prozent höhere Löhne hätten.

Mehr Infos: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission, Studie der Bertelsmann Stiftung Steigende Schülerzahlen im Primarbereich: Lehrkräftemangel deutlich stärker als von der KMK erwartet (PDF) und OECD-Bericht Bildung auf einen Blick (PDF)

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7.
Kinderrechte im Internet beim Internet Governance Forum

Vom 25. bis 29. November 2019 fand – erstmalig in Berlin – das Internet Governance Forum (IGF) der Vereinten Nationen statt. Das IGF ist ein offizielles englischsprachiges Forum und bietet vielseitigen Interessengruppen eine Plattform zu Themen der Internetregulierung. Regierungen, die Internet Technologie-Gemeinschaft, sowie Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft diskutierten unter den drei Hauptthemen “Data Governance”, “Digital Inclusion” und “Safety, Security, Stability and Resilience” auf nationaler und internationaler Ebene in zahlreichen Workshops und anderen Formaten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte als diesjähriger Gastgeber zu internationaler Beteiligung und zur Einreichung von Workshop-Bewerbungen eingeladen.

Besonderer Fokus des IGF lag auf Menschenrechten. Aus mehreren Gründen sah das Deutsche Kinderhilfswerk darin eine Gelegenheit, die UN-Kinderrechte im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Mediatisierung von Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen zu diskutieren. Gemeinsam mit den Co-Veranstaltern Media Monitoring Africa aus Südafrika und mit Unterstützung der Design-Agentur Minds and Makers aus Köln organisierte die Koordinierungsstelle zwei Workshops, die unter über 400 eingereichten Bewerbungen ausgewählt wurden: Workshop #1: Privatsphäre und Datenschutz von Kindern im digitalen Kontext und Workshop #2: Wie und Warum die Perspektiven von Kindern effektiv einbezogen werden.

Mehr Infos: Internet Governance Forum in Berlin auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks

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8.
Neue Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zum Jugendmedienschutz

In einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks sprechen sich Eltern dafür aus, Anbieter von Online-Angeboten stärker in die Pflicht zu nehmen. Deren bisherige Bemühungen für den Kinder- und Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht schnitten Anbieter sozialer Medien wie Facebook oder Instagram ab, geringfügig besser wurden Anbieter von Messenger-Diensten und Videoplattformen bewertet. Gleichzeitig fordern fast alle Befragten im Falle von Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem sowie härtere Strafen für Anbieter und eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten.

Mehr als die Hälfte der Befragten gab in der repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass ihr Kind bereits negative Erfahrungen bei der Online-Mediennutzung gemacht hat. Dabei weiß nur etwas mehr als ein Drittel der befragten Eltern, an wen sie sich in so einem Fall wenden können. Eine gute Alterskennzeichnung ist daher für fast alle Eltern in Deutschland ein wichtiges Auswahlkriterium für die Nutzung von Filmen, Social-Media-Diensten oder Spielen durch ihre Kinder und achtet dementsprechend bei der Auswahl der Medien darauf.

Auf Grundlage der Umfrage fordert das Deutsche Kinderhilfswerk einen am realen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientierten, ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz. Dieser sollte für Eltern und Kinder transparent sein, ihnen jederzeit Hilfemöglichkeiten anbieten und gleichzeitig eine altersangemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht behindern. Eltern und Kinder bräuchten mehr Unterstützung für eine sichere und kompetente Internet- und Mediennutzung. Das müsse mit wirksameren gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen einhergehen. Insbesondere die Anbieter von Medieninhalten und -diensten im In- und Ausland sollten hier im Fokus des Gesetzgebers stehen. Für sie brauche es einen klaren Rechtsrahmen, der etwa Altersfeststellung, Transparenz und Beratung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz bezogen auf das jeweilige Angebot zwingend vorsieht. Es seien zudem Kontrollmechanismen und eine konsequentere Bestimmung von Rechtsfolgen bei Verstößen notwendig.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 13.1.2020 und eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen (PDF)

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9.
Ratgeber informiert in Leichter Sprache über Jugendmedienschutz

Neue Medien sind ein fester Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung junger Menschen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, etwa pornografische oder gewalthaltige Inhalte. Außerdem besteht die Gefahr des Cyber-Groomings oder -Mobbings. Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssten daher für den Medienkonsum sensibilisiert und über mögliche Risiken informiert werden, so die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.

Mit dem neuen Ratgeber „Jugendmedienschutz in Leichter Sprache“ wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräften an Förderschulen bietet der Ratgeber einen Einstieg in das Thema. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen oder einer Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten. So erläutert das Plakat im Innenteil des Dossiers die gesetzlichen Regelungen mit Blick auf Altersfreigaben im Kino, beim Fernsehen und bei Computerspielen. Soziale Netzwerke werden ebenso berücksichtigt wie die Frage, was eine Jugendgefährdung ist.

Mehr Infos: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und der Ratgeber Jugendmedienschutz in Leichter Sprache (PDF)

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10.
Neue Arbeitshilfe: „Kinder- und Jugendarbeit praktisch inklusiv“

Die UN-Behindertenrechtskonvention und alle in der Folge entstandenen Gesetze und Regelungen machen deutlich: Es ist nicht einfach, eine Gesellschaft inklusiver zu machen. Neben Regelungen und Gesetzen bedarf es vor allem einem gemeinsamen Alltag, Erfahrungen und Erlebnisse, um Inklusion mit Leben zu füllen und Barrieren im Kopf abzubauen. Am besten ist es, wir erleben Inklusion bereits wie selbstverständlich im Kindes- und Jugendalter, da dies unser Handeln und Gestalten ein Leben lang prägt.

Wie das in der Kinder- und Jugendarbeit gelingen kann, zeigt das knapp 100-seitige neu erschienene Handbuch des Kreisjugendring München-Land „Kinder- und Jugendarbeit praktisch inklusiv“. In zehn Kapiteln behandelt die Arbeitshilfe beispielsweise wie Inklusion in der Praxis gelingt, wie Pädagog/innen Zugänge schaffen können und beantwortet Rechtsfragen.

Mehr Infos: Mitteilung des Kreisjugendrings München-Land und Arbeitshilfe „Kinder- und Jugendarbeit praktisch inklusiv“ (PDF)

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11.
Neues webbasiertes Lernspiel zu sozialer Herkunft

EINLEBEN ist ein neues webbasiertes digitales Lern- und Erfahrungsspiel für den Unterricht ab Klasse 10 und thematisiert soziale Herkunft, Zufriedenheit und Entscheidungsspielräume.

In dem Spiel, das die Heinrich-Böll-Stiftung anbietet, begegnen den Schülerinnen und Schülern typische Ereignisse der Lebensjahre 16 bis 30. Sie treffen Entscheidungen, ob und wie sie Bildung, Geld und Beziehungen einsetzen wollen. Das sind ihre Ressourcen und diese sind unterschiedlich verteilt. Mit 30 Jahren erreichen sie ihren individuellen Zufriedenheitswert. Abschließend kann reflektiert werden, wie die Start-Voraussetzungen und das Ergebnis im Verhältnis zueinander stehen. Dazu stehen reale Statistiken zu Faktoren sozialer Herkunft zur Verfügung.

EINLEBEN macht damit deutlich, wie Entscheidungen den Verlauf eines Lebens beeinflussen und dass unterschiedliche Start-Voraussetzungen dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Schülerinnen und Schüler lernen soziokulturelle Faktoren zu erkennen, eigene Entscheidungsspielräume auszuschöpfen ihren persönlichen Zufriedenheitsbegriff zu definieren.

Mehr Infos: Webseite zum Spiel EINLEBEN mit Erklärung und Zugang

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12.
Neue kindgerechte Flyer zu Rechten von Kindern in Strafverfahren

Das Projekt “Child-Friendly JT” hat sechs Faltblätter mit Informationen zu den Rechten von Kindern entworfen, die in Strafverfahren verdächtigt oder beschuldigt werden. Die Flyer gehen vor allem auf Kinderrechte in Bezug zu Festnahme, Gerichtsverfahren und Untersuchungshaft ein. Sie sind in kindgerechter Sprache geschrieben und in 27 Sprachen erhältlich.

Mehr Infos: Webseite des Projekts Child-friendly JT (Englisch, Download der deutschsprachigen Flyer als zip-Ordner)

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13.
Einladung zum Fachtag „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“ am Montag, 16. März in Stuttgart

Am Montag, den 16. März 2020, von 10.00 bis 16.00 Uhr laden die Heinrich-Böll-Stiftung und das Deutsche Kinderhilfswerk zum Fachtag „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“ in den Kleinen Sitzungssaal im Rathaus Stuttgart.

Im Zentrum des Fachtags steht die Frage, inwieweit Pass-Systeme das Potenzial haben, die Nutzung der bestehenden Bildungs- und Teilhabepaket-Leistungen zu vereinfachen, sie sinnvoll zu ergänzen und auszubauen. Gelingende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen benötigt zwei tragende Säulen: die materielle Absicherung ihres soziokulturellen Existenzminimums und ein bedarfs- und chancengerechtes Infrastrukturangebot in ihrem Umfeld. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen. Es scheitert am fehlenden Angebot, den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Ausgehend von der Bestandsaufnahme des gleichnamigen „böll.briefs“ sollen die Potenziale der existierenden Pass-Systeme für die Verbesserung von Kinderteilhabe dargestellt und umsetzungskritische Aspekte ebenso diskutiert werden wie gute Praxisbeispiele.

Der Fachtag fragt auch, wie Pass-Systeme dazu beitragen können, vor Ort ein breiteres und zielgruppengerechteres Angebot zu bieten und ob die Idee eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses hilfreich wäre. Zudem soll untersucht werden, welche Faktoren in den Bereichen Information, Antragsverfahren, Gültigkeitsbereich, Technik sowie Datenschutz relevant sind, damit Pass-Systeme wirksamer eingesetzt werden können.

Mehr Infos: Anmeldung zur Veranstaltung „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“, Programm der Veranstaltung (PDF) sowie der kostenlose böll brief „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“

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14.
Einladung zum Kongress „Armut und Gesundheit 2020“ unter dem Motto „POLITIK MACHT GESUNDHEIT. GENDER IM FOKUS“, 8. bis 10. März in Berlin

Der diesjährige Kongress "Armut und Gesundheit" findet vom 8. bis 10. März an der Technischen Univerität Berlin statt. Die zeitliche Nähe zum Internationalen Frauentag am 8. März ist Anlass, genderspezifische Fragestellungen in den Fokus zu stellen. Anknüpfen soll der Kongress an die Diskussionen der letzten Jahre um den Health in All Policies-Ansatz und die politischen Gestaltungsspielräume für gerechtere Gesundheitschancen.

An den Kongresstagen tauschen sich Akteur/innen aus der Politik, der Wissenschaft, dem Gesundheitswesen, der Praxis und der Zivilgesellschaft zu Themen gesundheitlicher Ungleichheit aus. Aktuelle Forschungsergebnisse werden ebenso diskutiert und vertieft wie neue Strategien und Lösungsansätze im Abbau sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheiten.

Mehr Infos: Webseite zum Kongress, Programm und Anmeldung

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