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Newsletter Kinderpolitik 19.03.2020
Newsletter Kinderpolitik 19.03.2020
Inhalt dieses Newsletters
1. Dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards bei Ausbau der Ganztagesbetreuung nötig
2. „Kinderrechte schaffen Zukunft“ - UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk geben Motto zum Weltkindertag 2020 bekannt
3. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? – Eine Analyse klärt auf
4. Was junge Menschen brauchen, um sich zu engagieren: Erkenntnisse aus dem Programm u_count
5. Website "Landkarte Kinderrechte in Deutschland" erweitert
6. Corona - Tipps, um mit Kindern zu sprechen, und für den Unterrichtsausfall
7. Neue Arbeitshilfe zum Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
8. Handreichung: Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch
9. Sexueller Missbrauch – Tipps für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen
10. Aktualisierte Broschüre „Elternwissen Cybermobbing“
11. Jetzt bewerben: Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich
12. Ausschreibungen: Deutsches Kinderhilfswerk sucht Studentische/n Mitarbeiter/in (m/w/d) und Praktikant/in (m/w/d)
13. Deutsches Kinderhilfswerk fördert eine/n Studierende/n des Masterprogramms Childhood Studies and Children's Rights mit einem Deutschlandstipendium
1.
Dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards bei Ausbau der Ganztagesbetreuung nötig

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte finanzielle Engagement des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Deutschland. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen sei nicht ausreichend, es brauche hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Die Qualität der Betreuungsplätze dürfe keinesfalls auf der Strecke bleiben. Der Bund müsste klare Rahmenvorgaben setzen.

Es dürften keine Verwahranstalten am Nachmittag entstehen. Stattdessen sei Ganztagsbetreuung als Ganztagsbildung zu verstehen, die über den Tag verteilt Raum für Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen.

In der aktuellen Diskussion um Ganztagsangebote geht es insbesondere um die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, der laut Koalitionsvertrag bis 2025 eingeführt werden soll. Der Rechtsanspruch soll eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche für die Klassen 1 bis 4 regeln. Auch die Ferienbetreuung soll abgedeckt sein, höchstens vier Wochen Schließzeiten sollen noch möglich sein.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 5.3.2020, Positionspapier Kind- und jugendgerechte Ganztagsbildung der AGJ (PDF), Gutachten Fiskalische Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (PDF) und Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

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2.
„Kinderrechte schaffen Zukunft“ - UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk geben Motto zum Weltkindertag 2020 bekannt

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Damit machen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden.

Mit dem Motto des Weltkindertags unterstreichen die beiden Organisationen erneut die große Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz. Denn damit würde den Anliegen von Kindern auf allen Ebenen der Gesellschaft, in Politik, Verwaltungen, Kommunen oder Schulen Nachdruck verliehen. Besondere Bedeutung hat für UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk auch der diesjährige Beginn der letzten Dekade bis zur Zielmarke für die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) im Jahr 2030. Weltweit suchen die Regierungen mit diesem Entwicklungsplan nach Antworten auf die drängenden sozialen, ökologischen und ökonomischen Probleme.

Am Weltkindertag am 20. September 2020 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit Festen und Aktionen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln finden die beiden größten Kindertagsfeste statt.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 31.1.2020

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3.
Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? – Eine Analyse klärt auf

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat analysiert, welche Bedeutung den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot zukommen, insbesondere dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz), wenn Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren.

Die Publikation richtet sich insbesondere an Entscheidungsträger/innen in Ministerien und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Gerichte, die mit diesen Fragen konfrontiert werden. Es wird deutlich, dass die Grund- und Menschenrechte einen zentralen rechtlichen Maßstab für die schulische und außerschulische Bildung darstellen.

Mehr Infos: Analyse Das Neutralitätsgebot in der Bildung: Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? (PDF)

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4.
Was junge Menschen brauchen, um sich zu engagieren: Erkenntnisse aus dem Programm u_count

Wann sind Jugendliche bereit, sich zu engagieren? Und was hindert sie daran? Dazu hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) 2019 im Auftrag des Bundesjugendministeriums im Programm »u_count – gemeinsam Gesellschaft gestalten« bundesweit rund 1.200 engagierte und nicht-engagierte junge Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren qualitativ befragt.

In 34 regionalen Zukunftswerkstätten und 14 Jugendhearings diskutierten insgesamt 1.187 Jugendliche über ihr Verständnis von Engagement und ihre Motive, sich einzusetzen. Sie entwickelten Ideen, wie ihr Engagement konkret gefördert werden kann und formulierten Handlungsempfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft. Beispielsweise sollte das Ansehen von ehrenamtlichem Engagement in der Gesellschaft und gerade bei jungen Menschen etwa durch Kampagnen gestärkt werden. Zudem sei es wichtig, Jugendliche zielgruppengerecht und auf "ihren" Kanälen anzusprechen, um sie auf Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements aufmerksam zu machen. Vereine, Parteien und Initiativen sollten angesichts begrenzter zeitlicher Ressourcen auch gut überschaubare Aufgabenpakete für engagierte Jugendliche anbieten.

Mehr Infos: Webseite des Programms u_count, vorläufige Ergebnisse des Programms in einer Powerpoint-Präsentation (PDF), Gastbeitrag im eNewsletter Bürgergesellschaft (PDF)

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5.
Website "Landkarte Kinderrechte in Deutschland" erweitert

Mit neuer Startseite und neuem Auswahlmenü präsentiert das Webprojekt "Landkarte Kinderrechte" zwei neue Landkarten zu den Themen "Wahlberechtigung von unter Achtzehnjährigen" und "Kinderbeauftragte auf Landesebene". Damit stehen nun sechs Landkarten zur Verfügung. Diese sind im Rahmen des Kooperationsprojekts der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit dem Netzwerk Kinderrechte - National Coalition Deutschland und Save the Children Deutschland entstanden. Sie machen die Umsetzung beziehungsweise die Lücken im Hinblick auf Kinderrechte in Deutschland sichtbar.

Dabei richtet sich der Blick auch auf die Bundesländer, denn die Zuständigkeit für viele kinderrechtlich relevante Themen liegt im Einzelnen bei ihnen. Hier setzt die "Landkarte Kinderrechte" an, indem sie die Umsetzung in den einzelnen Ländern in Bezug auf unterschiedliche kinderrechtlich relevante Themen verdeutlicht und die Gesetze oder die Rechtspraxis der Bundesländer vergleichbar macht.

Mehr Infos: Webseite der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention und Landkarte Kinderrechte

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6.
Corona - Tipps, um mit Kindern zu sprechen, und für den Unterrichtsausfall

Das Coronavirus ( COVID-19 ) verändert unser Leben in Deutschland und weltweit. Denn der Erreger breitet sich immer weiter aus und viele fragen sich, wie man sich schützen kann und was es zu beachten gilt.

Aufklärung zum Schutz vor einer Ansteckung und einfache Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen sind wichtige Mittel, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dazu ist es zentral, Kindern das Virus und die Folgen erklären zu können. Ebenso bedeutsam sind Tipps, um die Schließungen von Kitas und Schulen auffangen zu können. Wir haben einige Links zusammengestellt:

Wie kann man mit Kindern darüber sprechen?

Mehr Infos: kindersache.de und unicef.de

Wie kann ich Schul- und Kita-Schließungen überbrücken?

Mehr Infos: seitenstark.de, unicef.de, tollabea.de, ARD Mediathek und Lernportale auf einem LinkedIn-Blog

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7.
Neue Arbeitshilfe zum Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Asylantrag: ja oder nein? Welche alternativen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten gibt es? Was können Argumente für eine (schnellstmögliche) Asylantragstellung sein? Was gilt es bei einem Asylantrag für unbegleitete Minderjährige aus sogenannten “sicheren Herkunftsländern” zu beachten? Welche Auswirkungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht gibt es bei einer Vormundschaftsbestellung über das 18. Lebensjahr hinaus? Wie gestaltete sich das Anhörungssetting.

Diese und viele weitere Fragen beantwortet die vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. publizierte Arbeitshilfe für Jugendämter, Vormund*innen und Betreuer*innen.

Mehr Infos: Arbeitshilfe Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (PDF)

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8.
Handreichung: Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch

Der AWO Bundesverband hat eine Handreichung zur Erstellung von Schutzkonzepten veröffentlicht. Die Konzepte sollen dazu dienen, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Diensten vor sexuellem Missbrauch zu schützen.

Mit der Handreichung unterstützt der AWO Bundesverband all jene in der Praxis, die ein Schutzkonzept erarbeiten bzw. ihr bestehendes überprüfen wollen. Die Handreichung zeigt auf, welche Bestandteile zu einem Schutzkonzept gehören, wo es zu Schwierigkeiten kommen kann und wie diese umgangen oder bewältigt werden können. Dabei sind die Besonderheiten vor Ort durch Beteiligung der Mitarbeitenden, der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern zu beachten. Zu den thematisierten Aspekten finden sich in der Handreichung eine Einführung sowie vertiefende Beispiele, Listen oder Schemata, die für die konkrete Arbeit am Schutzkonzept hilfreich sein können.

Mehr Infos: Handreichung Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten (PDF)

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9.
Sexueller Missbrauch – Tipps für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen

Zartbitter e.V. hat eine neue Broschüre für Eltern und pädagogische Fachkräfte veröffentlicht. Sie gibt Tipps, wie man von sexuellem Missbrauch durch Erwachsenen oder Gleichaltrige betroffene Kinder im pädagogischen Alltag unterstützen kann und wo man Unterstützung findet. Die Broschüre kann ebenso für die Beratung von Eltern betroffener Kinder durch Fachkräfte der Jugendämter, Frühförderung, Beratungsstellen oder Familienhilfe genutzt werden.

"Ein Kind wurde sexuell missbraucht. Wie kann ich das Kind unterstützen?" ist der erste Band einer neuen Zartbitter-Broschürenreihe zum Thema sexueller Missbrauch. Die Reihe soll Antworten geben auf Alltagsfragen von Fachkräften, die mit Kindern zu tun haben. Weitere Veröffentlichungen, u.a. zu Strategien der Täter und Täterinnen sowie Umgang mit Vermutung, folgen.

Mehr Infos: Online-Shop von Zartbitter

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10.
Aktualisierte Broschüre „Elternwissen Cybermobbing“

Kinder und Jugendliche sind beinahe täglich online. Sie nutzen Instant Messaging-Dienste, Videoportale und andere Soziale Medien für die Kommunikation mit Gleichaltrigen und zur Selbstdarstellung. Die digitale Welt bietet Heranwachsenden eine wichtige Plattform zur Vernetzung, zur Ausgestaltung kreativer Ideen und zur Identitätsentwicklung. Dass online hinterlegte Daten wie Fotos, Videos und persönliche Informationen nicht vor Missbrauch durch andere geschützt sind, ist jungen Menschen dabei oft nicht bewusst.

Cybermobbing als absichtliche und wiederholte Beleidigung, Herabwürdigung, Ausgrenzung oder Diffamierung mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel kann von medienkompetenten Attackierenden weitgehend anonym durchgeführt werden. Die Reichweite der Angriffe ist viel größer als bei Mobbing im realen Raum: Durch immer neue Technologien entwickeln sich die Möglichkeiten für Cybermobbing schnell weiter, die Gruppe von Zuschauern ist unüberschaubar groß. Eine Bloßstellung in der medialen Öffentlichkeit ist für Betroffene quälend und verletzend.

Die aktualisierte Broschüre der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. informiert Eltern und Bezugspersonen über das Phänomen Cybermobbing, erklärt die Mechanismen von Gewalt im digitalen Raum und bietet Möglichkeiten, wie Kinder und Jugendliche sich möglichst geschützt im Internet bewegen können, wie sie Risiken digitaler Mediennutzung einzuschätzen lernen und deren Chancen positiv wahrnehmen können. Sie zeigt außerdem Handlungsmöglichkeiten für Eltern auf, deren Kinder bereits Erfahrungen mit Cybermobbingattacken gemacht haben, und verweist auf weitergehende Informationen und Hilfsangebote.

Mehr Infos: Broschüre „Elternwissen Cybermobbing“ (PDF)

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11.
Jetzt bewerben: Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2020 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. In Ausnahmefällen können Projekte sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.956 Projekte mit insgesamt rund 6.602.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 18.02.2020 und Webseite der Förderfonds

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12.
Ausschreibungen: Deutsches Kinderhilfswerk sucht Studentische/n Mitarbeiter/in (m/w/d) und Praktikant/in (m/w/d)

Das Deutsche Kinderhilfswerk sucht zur Unterstützung des Projektteams „Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ zum 01.04.2020 für die Bundesgeschäftsstelle in Berlin eine/n studentische/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Der Arbeitsumfang beträgt 15 Stunden die Woche.

Außerdem suchen wir im Rahmen eines unbezahlten Praktikums eine Praktikantin/einen Praktikanten, die/der die Abteilung Kinder- und Jugendbeteiligung und besonders das Projekt Starke Kinder- und Jugendparlamente unterstützen möchte. Die wöchentliche Arbeitszeit ist flexibel und nach Absprache gestaltbar, sollte aber zwischen 15 und 35 Stunden/Woche betragen. Das Praktikum sollte mindestens zwei Monate gehen. Der Starttermin ist ab sofort oder ebenfalls nach Absprache möglich.

Bewerbungen mit Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und Anschreiben bitte ab sofort an jobs@dkhw.de

Mehr Infos: Stellenangebote des Deutschen Kinderhilfswerkes

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13.
Deutsches Kinderhilfswerk fördert eine/n Studierende/n des Masterprogramms Childhood Studies and Children's Rights mit einem Deutschlandstipendium

Noch bis zum 30. April ist es möglich, sich für den internationalen, interdisziplinären englischsprachigen Weiterbildungsmaster Childhood Studies and Children's Rights an der Fachhochschule Potsdam zu bewerben. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert in diesem Rahmen eine/n Studierende/n mit einem Deutschlandstipendium. Studienbeginn wird im Oktober sein.

Mehr Infos: Webseite des M.A. Childhood Studies and Children's Rights

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