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Newsletter Kinderpolitik
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Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte im Grundgesetz verankern |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken.
„Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wir freuen uns auch über den bayerischen Rückenwind in dieser Debatte. Nachdem die CSU die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bereits in ihrem letzten Bundestagswahlprogramm aufgenommen hatte, hat nun auch die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Kabinettsklausur im August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jetzt ist es nur noch an der CDU, ihre ablehnende Haltung in dieser Sache aufzugeben“, so Krüger weiter.
Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind - einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.
Mehr Infos: <link http: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de fileadmin content_media projekte themen kinderrechte formulierungsvorschlag_kr_ins_gg-2012-11-14-js.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte, <link https: mdjev.brandenburg.de media_fast top_i.1_-_aufnahme_von_kinderrechten_in_das_grundgesetz_herbstkonferenz.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Beschluss der Herbstkonferenz der Justizminister und Justizministerinnen und <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMSFSJ |
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2. |
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November: Kinder als Träger von Menschenrechten im Grundgesetz stärken |
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Zentrale Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sollten im Grundgesetz aufgenommen werden, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November. "Kinder haben Rechte, und dieses Verständnis sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Im Grundgesetz kommen Kinder lediglich als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Dabei sind sie eigenständige Rechtssubjekte, wie auch der UN-Ausschuss für die Recht des Kindes immer wieder betont.
Was es bedeutet, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, wird oft nicht verstanden. Behörden und Gerichte müssen die Menschenrechte des betroffenen Kindes zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidung machen und die betroffenen Kinder angemessen anhören. Dennoch spielt die UN-Kinderrechtskonvention trotz ihres rechtsverbindlichen Charakters in der Rechtspraxis keine wesentliche Rolle. Deshalb ist es geboten, die wesentlichen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufzunehmen. Auf diese Weise würden die Kinderrechte die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte präzisieren, damit sie auch für Kinder ausreichend beachtet werden.“
Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de publikationen show kinderrechte-ins-grundgesetz _blank external-link-new-window external link in new>Positionspapier des Deutschen Instituts für Menschenrechte |
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4. |
Kinderehen: Ein Verbot ist noch kein Schutz |
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Seit Wochen wird in Deutschland intensiv über die Anerkennung von Minderjährigen-Ehen diskutiert. Neben dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) sowie Terre des Femmes (TDF) hat sich auch das Deutsche Kinderhilfswerk zum Thema Kinderehe positioniert.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind dringend Präzisierungen und gesetzliche Veränderungen erforderlich, die zu einer schnellen Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls führen. Als Kinderrechtsorganisation orientiert sich das Deutsche Kinderhilfswerk in allererster Linie an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 1992 in Deutschland geltendes Recht ist. Grundsätzlich tritt das Deutsche Kinderhilfswerk in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18 dafür ein, dass Ehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind unter Umständen aber denkbar, wenn ein Familiengericht im Einzelfall zu der Einschätzung gelangt, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. So kann positiv entschieden werden, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist.
Mehr Infos: <link https: causa.tagesspiegel.de gesellschaft kinderehen-dulden-oder-verbieten ein-verbot-ist-noch-kein-schutznbsp.html _blank external-link-new-window external link in new>Artikel des Deutschen Kinderhilfswerkes bei Tagesspiegel Causa, <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de publikationen show position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen external-link-new-window external link in new>Positionspapier des DIMR, <link https: www.dijuf.de tl_files downloads dijuf-hinweise_minderjaehrigenehen_v._7.11.2016.pdf _blank external link in new>Hinweise des DIJuF und <link http: www.frauenrechte.de online index.php presse aktuelle-pressemitteilungen _blank external link in new>Pressemitteilung von TDF |
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Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskindern Familiennachzug erleichtern |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der Bundestagsdebatte am 10.11.2016 über den Familiennachzug eindringlich an die Koalitionsfraktionen, allen unbegleiteten Flüchtlingskindern das Zusammenleben mit ihren Familien in Deutschland zu ermöglichen. „Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und muss vom Tisch. Es ist nach derzeitiger Rechtslage für zu viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung „Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016, in der deutlich formuliert ist, dass die gegenwärtige Regelung den Bestimmungen der UN-KRK widerspricht, da das Kindeswohl nicht konventionskonform berücksichtigt werden kann.
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/10243) die Bundesregierung auf, "schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird". Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten "ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden", verlangt die Fraktion. Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem das Bamf anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren.
Mehr Infos:<link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fluechtlingskindern-familiennachzug-erleichtern _blank external-link-new-window external link in new> Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 10.11.2016 und <link http: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages |
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6. |
Regelbedarfe werden erhöht |
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Ab dem 1.1.2017 sollen die Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) angehoben werden. Das sieht der Gesetzentwurf <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/9984) der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und SGB XII vor. Für Kinder bis zum 13. Lebensjahr soll der Regelsatz am deutlichsten, nämlich um 21 Euro auf 291 Euro monatlich steigen. Jugendliche ab 14 Jahre erhalten fünf Euro mehr (311 Euro).
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, die deutliche Kritik des Bundesrats am Hartz-IV-Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. So hat der Bundesrat die grundlegende Kritik des federführenden Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in seinen Empfehlungen in den folgenden Punkten übernommen: Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Höhe des Schulbedarfspakets und unzureichende Leistungen für Alleinerziehende. „Der Bundestag sollte die Feststellung des Bundesratsausschusses, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt wurden, ernst nehmen. Statistische Fehler bei der Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden. Wir brauchen an dieser Stelle eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung. Transparenz und Nachprüfbarkeit sind dringend angezeigt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Auch die vom Bundesratsausschuss geforderte Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich darf nicht ignoriert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass für gleiche Bildungschancen die vollständige Deckung der Kosten für Schulmaterialien grundlegende Voraussetzung ist. Gerade auf den Bildungsbereich ist ein besonderer Fokus zu legen, denn der Bildungsaufstieg ist der nachhaltigste Weg aus der Armut. Hier braucht es verstärkte politische Anstrengungen, allen Kindern gleiche Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen“, so Krüger weiter.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-deutliche-kritik-des-bundesrats-muss-zu-aenderungen-am-hartz-iv-gesetzentw _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 4.11.2016, <link https: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages und <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Bundesrates |
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7. |
Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende |
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Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/10283) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Stattdessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Auch ein Bündnis aus zahlreichen Verbänden hatte sich am 30.05.2016 gemeinsam für eine Umgangspauschale ausgesprochen.
Anna Petri-Satter, bis vor kurzem alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin, hat eine Petition mit mittlerweile bereits über 19.000 Unterzeichnenden gestartet, die auf WeAct unterzeichnet werden kann. Sie ist ebenfalls Urheberin der erfolgreichen Petition für die Verbesserung der Lebenssituation von Trennungsfamilien im Hartz-IV-Bezug.
Mehr Infos: <link http: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages, <link https: images.dkhw.de fileadmin redaktion erklaerung__kann_ich_mir_umgang_mit_dem_vater_leisten_ _blank external-link-new-window external link in new>Verbände-Aufruf zur Umgangspauschale und <link https: weact.campact.de petitions umgangsmehrbedarf-jetzt _blank external-link-new-window external link in new>Campact-Petition zum Umgangsmehrbedarf |
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8. |
Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität am 15.11.2016 zusammen mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen. In ihrem Aufruf begrüßen die Unterzeichner den von Bund und Ländern eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, und gehen davon aus, dass nunmehr konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet werden.
Wörtlich heißt es im Aufruf der 16 Verbände: Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.
Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden. Diese Standards müssen sechs Qualitätsaspekte thematisieren, darunter der Zugang zu Kitas, wie Öffnungs- und Schließzeiten und Kosten für die Familien, Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung, Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße, Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen und eine dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit aktuelle-projekte fruehkindliche-bildung _blank external-link-new-window external link in new>Verbände-Aufruf zu Qualitätsstandards für Kitas und <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen fruehe-bildung---mehr-qualitaet-fuer-alle-kinder _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMFSFJ zur Vorstellung des Bund-Länder-Zwischenberichts |
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12. |
Wie Medienarbeit geflüchtete Kinder und Jugendliche unterstützt: 33. GMK-Forum stellt Good Practice Modelle und Handlungsempfehlungen vor |
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Fotoprojekte, die Alltagsorientierung und Spracherwerb erleichtern, Filmprojekte, die den Austausch zwischen Geflüchteten und Einheimischen anregen, selbstgebaute Lastenräder, die als mobile Radiostationen fungieren: Zur Unterstützung von Integration, Bildung und Teilhabe sind deutschlandweit zahlreiche Initiativen und Projekte zur Medienarbeit mit Geflüchteten entstanden.
Im Rahmen des Sonderthemas „Medienpädagogik zur Förderung und Beteiligung Geflüchteter“, stellte die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) heute auf dem 33. GMK-Forum Handlungsempfehlungen und Good Practice Modelle vor. Wie können Geflüchtete mit medienpädagogischen Projekten in ihrem neuen Alltag, in der Aneignung von Sprache und Kultur, in ihrem Selbstausdruck und ihrer Teilhabe unterstützt werden? Welche Methoden eignen sich, um Neuankömmlinge mit der einheimischen Bevölkerung in kreativen und kommunikativen Austausch zu bringen? Und wie können Good-Practice-Modelle in die Breite gebracht und weiterentwickelt werden?
Im Vorlauf hatte dazu Ende Oktober ein Workshop von Expertinnen und Experten stattgefunden. Daran beteiligt waren 24 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die ihre Methoden vorstellten und diskutierten und Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelten. Diese stehen nun auf dem Blog "Medienpraxis mit Geflüchteten" auf dem bereits 24 Good Practice Modelle einsehbar sind, allen zur Verfügung.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat zu dem Thema, gemeinsam mit der Universität Vechta, bereits Ende 2015 eine Studie durchgeführt.
Mehr Infos: <link http: medienpraxis-mit-gefluechteten.de external link in new>Blog "Medienpraxis mit Geflüchteten", <link http: www.gmk-net.de external link in new>Pressemitteilung der GMK und <link https: www.dkhw.de presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details internet-ist-gleich-mit-essen external link in new>Studie der Universität Vechta und des Deutsches Kinderhilfswerkes "Internet ist gleich mit Essen" |
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