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Newsletter Kinderpolitik 18.02.21
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„Kinderrechte jetzt!“ – UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk geben Motto zum Weltkindertag 2021 bekannt |
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Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen. Das Bundeskabinett hat im Januar einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung im Grundgesetz verabschiedet, der in den kommenden Monaten diskutiert wird. Dieser ist aus der Sicht von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk jedoch unzureichend. Hier braucht es auch eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, damit die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.
Die Corona-Krise zeigt, Kinder brauchen mehr als jemals zuvor ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung ihrer Rechte – über alle Parteigrenzen hinweg. Daher liegt es nun in den Händen von Bundestag und Bundesrat, entscheidende Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftiger Generationen in Deutschland zu stellen. Ob Kinder und ihre Familien im September zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als einen tatsächlichen Fortschritt oder nur als Alibi-Erklärung empfinden werden, hängt davon ab, ob Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen.
Zum Weltkindertag am 20. September 2021 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln sind für Sonntag, den 19. September 2021, die beiden zentralen Aktionen geplant.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 03.02.2021 |
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Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung der Koalition laut Aktionsbündnis inhaltlich unzureichend |
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Die Bundesregierung hat sich Mitte Januar 2021 auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzesänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.
Gerade in der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 12.01.2020, Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Informationen zu Kinderrechten ins Grundgesetz u.a mit einem Erklärvideo |
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Bündnis kritisiert Coronahilfen für arme Menschen als ungenügend |
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Ein Bündnis von 41 Gewerkschaften und Verbänden bewertet den von der Großen Koalition in Aussicht gestellten Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro für arme Menschen als “Tropfen auf den heißen Stein”. Die Organisationen haben daher eine Unterschriftensammlung gestartet, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich armutspolitisch wirksame Soforthilfen auf den Weg zu bringen.
Das Bündnis fordert die zügige Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. “Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe”, heißt es in dem Appell. Darüber hinaus brauche es statt einer Einmalzahlung für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat, um zusätzliche corona-bedingte Kosten auszugleichen. Schließlich fordern die Organisationen “für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.”
Der Appell wurde initiiert von einer breiten Allianz, die von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen reicht. Das Bündnis ruft Bürgerinnen und Bürger auf, mit ihrer Unterschrift unter den Appell “Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!”, politisch Druck zu machen, damit auch die Ärmsten die Corona-Krise überstehen können.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes und Webseite mit der Möglichkeit, den Appell „Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!“ zu unterzeichnen |
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Umwelt- und Sozialverbände fordern mehr Umweltgerechtigkeit |
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Ein breites Bündnis von 29 Verbänden und Organisationen fordert in einer gemeinsamen Resolution, dass in Städten und auf dem Land barrierefreie Zugänge zu naturnahen Grünflächen, Naturerfahrungsräumen oder Wäldern für alle Menschen in geringer Entfernung zu ihrer Wohnung verfügbar sind. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft soll zu diesem Zweck die Entwicklung von neuem Wohnraum in Städten eng mit der Schaffung und Erhaltung von Naturräumen und naturnahen sicheren Wegen verbunden werden.
Das kann jedoch nur mit klareren Vorgaben beispielsweise in der Bauleitplanung und einer neuen Schwerpunktsetzung in der Fachkräfteausbildung erreicht werden. Empfohlen wird auch die Flächenentsiegelung an Schulen und die Stärkung von Naturerfahrungsräumen. Die Erklärung "NaturVielfalt - Kitt für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt" haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, die Diakonie Deutschland, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und das Umweltbundesamt unterzeichnet.
Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass positive gemeinschaftliche Naturerlebnisse das soziale Miteinander stärken und entscheidende Beiträge für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leisten. Aufenthalt, Spiel und Sport in der Natur tragen zudem wesentlich zu Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung bei. Deshalb fordern die Organisationen mehr Naturflächen und naturnahe Grünräume in den Städten und auf dem Land. Ihre Erhaltung und Entwicklung ist kein Luxus, sondern eine dringende Notwendigkeit.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 07.01.2021, Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes zu NaturVielfalt mit der gemeinsamen Erklärung, Handlungsempfehlungen (PDF) und einer Liste aller Verbände und Organisationen |
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„Lasst uns (was) bewegen!“ ist das Motto des Weltspieltags am 28.05.21 – Deutsche Sportjugend erstmals Partner |
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„Lasst uns (was) bewegen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2021. Denn Bewegungsförderung spielt eine zentrale Rolle bei einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern. Zudem ist Bewegungsförderung zentrales Mittel der Bildungsarbeit im Sportverein. Die Deutsche Sportjugend unterstützt deshalb in diesem Jahr den Weltspieltag mit dem Fokus auf Bewegung. Als langjähriger Partner des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es das Anliegen der Deutsche Sportjugend, insbesondere angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, gemeinsam mit dem „Bündnis Recht auf Spiel“, die Aufmerksamkeit für das Thema Bewegungsförderung zu erhöhen.
Der gemeinsame Aufruf soll Politik und Gesellschaft den Handlungsbedarf verdeutlichen und aufzeigen, dass die Rahmenbedingungen für die Bewegung von Kindern verbessert werden müssen. Dazu sollten es beispielsweise in den Kommunen mehr altersgerechte, eigenständig erreichbare und frei zugängliche Spiel- und Grünflächen geben, mehr Bewegungsmöglichkeiten in den Schul- und Kita-Alltag integriert werden und zudem der Vereinssport stärkere Unterstützung erhalten als bisher. Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen, aber auch Familien und Elterninitiativen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2021 teilzunehmen und den Aktionstag zu nutzen, verbesserte Rahmenbedingungen für die Bewegungsförderung von Kindern einzufordern.
Der Weltspieltag 2021 wird deutschlandweit zum 14. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 18.01.2021 und Webseite des Weltspieltags |
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Safer Internet Day 2021: Kinder für Umgang mit Risiken und Fake News im Internet befähigen – Launch der Webseite www.schulsache.de |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat zum Safer Internet Day an Schulen, Kitas und Eltern appelliert, Kinder stärker als bisher für den Umgang mit Risiken und Fake News im Internet zu befähigen. Dafür sollte es aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen eine verbindliche Medienbildung in Kindertagesstätten, Schulen und in der Fachkräfteausbildung geben. Die damit einhergehende Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen kann diese auch in die Lage versetzen, Medien aktiv selbst zu gestalten und damit eigene Ideen, Vorstellungen und Interessen zum Ausdruck zu bringen.
Passend zum Safer Internet Day hat das Deutsche Kinderhilfswerk daher die Internetseite www.schulsache.de gelauncht. Sie bietet Lehrerinnen und Lehrern und pädagogischen Fachkräften eine praxisnahe Möglichkeit, Kindern Sicherheit und Orientierung im Umgang mit Medien zu vermitteln und sie dabei zu fördern, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich ihre eigenen Meinungen zu bilden.
Schwerpunkt der Seite sind kinderrechtliche Themen, aufbereitet für die Vermittlung in Schule und Hort bis zur 6. Klasse. Zudem ist auf der Webseite die Methodenreihe „Methoden für die Schulpraxis“ zu finden sowie Materialien für digitales Lernen, die für das selbständige Arbeiten, zum Beispiel auch im Homeschooling, konzipiert wurden. Das Angebot wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 09.02.2021 und die Webseite www.schulsache.de |
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Jetzt online: Materialdatenbank des Kompetenznetzwerks Demokratiebildung im Kindesalter |
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Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter stellt ab sofort eine umfangreiche Materialsammlung zur Verfügung. Die Datenbank enthält eine stetig wachsende Sammlung von Materialien zur Demokratiebildung für den frühkindlichen Bildungsbereich sowie die Bildung im Grundschulalter.
Die Informations- und Praxismaterialien orientieren sich an den Themenschwerpunkten Kinderrechte, Schutz vor Diskriminierung, Partizipation und Inklusion des Netzwerks. Zur Auswahl der Materialien hat das Team des Kompetenznetzwerks eigene Qualitätskriterien entwickelt, die sich z.B. auf Aktualität, Bildsprache oder Diversität in den Materialien beziehen.
In der Datenbank finden Sie Materialien für pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kinder, Eltern sowie Multiplikator*innen. Mithilfe einer Suchfunktion können Sie die Materialien genau nach Bedarf filtern oder konkret nach Stichworten suchen.
Mehr Infos: Webseite mit der Materialdatenbank des Kompetenznetzwerks Demokratiebildung im Kindesalter |
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12. |
Einladung zur Online-Veranstaltung „Kinderrechte ins Grundgesetz – Kindeswohlvorrang und Beteiligungsrechte sind nicht verhandelbar“, Do., 25.02.21, 14 Uhr |
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Bereits vergangenes Jahr diskutierte der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Kinderschutzbund im Rahmen eines Fachtags, wie Kinderrechte im Grundgesetz zu verorten sind. Anfang des Jahres kam es nun zu einem Regelungsvorschlag der aktuellen Bundesregierung, der jedoch hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt. Insbesondere in Bezug auf den Kindeswohlvorrang und die Beteiligungsrechte von Kindern gibt es Nachbesserungsbedarf.
Es bleibt somit Grund genug, um am Do. 25.02.2021 von 14-15:30 Uhr in einer Online-Veranstaltung zu diskutieren, was es nun braucht, um eine Regelung im besten Sinne der Kinder zu schaffen.
Vortragende:
Dr. Philipp B. Donath, Rechtsanwalt und Habilitand an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer, Der Kinderschutzbund Bundesverband
Linda Zaiane, Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
Anmeldung: Wenn Sie an dieser kostenlosen Online-Veranstaltung (per Zoom) teilnehmen möchten, bitten wir Sie um eine formlose Anmeldung per E-Mail an stefanie.sachse@paritaet.org bis zum Montag, den 22. Februar 2021. Die Einwahldaten gehen den Teilnehmer*innen nach Anmeldeschluss zu.
Mehr Infos: Informationen zur Veranstaltung „Kinderrechte ins GG – Kindeswohlvorrang und Beteiligungsrechte sind nicht verhandelbar“ und Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Informationen zu Kinderrechten ins Grundgesetz |
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