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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Breite Mehrheit der Parteien für eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach SPD und Grünen auch CDU und CSU die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. „Damit scheint nach der Bundestagswahl endlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gesichert zu sein. Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind - einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-breite-mehrheit-der-parteien-fuer-eine-verankerung-von-kinderrechten-im-gr>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 04.07.2017 und <link http: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de fileadmin content_media projekte themen kinderrechte formulierungsvorschlag_kr_ins_gg-2012-11-14-js.pdf external-link-new-window external link in new>Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte (PDF)
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2. |
Bundesrat streicht Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von der Tagesordnung |
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Die umstrittene Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist vorerst vertagt. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag erst in der letzten Juniwoche 2017 verabschiedet hatte, wurde am 07.07.2017 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Ohne Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bis zur Bundestagswahl gibt es aber nur noch eine Sitzung des Bundesrats - und zwar am 22.09.2017, zwei Tage vor der Wahl. Entweder verabschieden die Länder das Gesetz dann doch noch, oder die nächste Bundesregierung müsste einen neuen Anlauf nehmen.
Das Gesetz mit zahlreichen Einzelregelungen sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und anderen Behörden vor. Schon im Vorfeld der Bundesrats-Sitzung galt jedoch eine Mehrheit als fraglich, weil einige Bundesländer die geplanten Regelungen für nicht ausreichend halten. Dem Vernehmen nach bestand unter anderem die Befürchtung, dass die Standards bei der Unterbringung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge abgesenkt werden könnten. Ferner hatte es Kritik gegeben, weil die ursprünglich angepeilten Erleichterungen für Pflegekinder komplett gestrichen wurden.
Zu der Vertagung der Abstimmung der umstrittenen Reform des Kinder- und Jugendschutzes im Bundesrat äußert sich der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha wie folgt: „Angetreten war die Bundesregierung mit dem Ziel, das SGB VIII grundlegend zu reformieren und die Rechte von Kindern und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Davon ist nicht viel übrig geblieben. Die ‚Inklusive Lösung‘ ist bereits Ende letzten Jahres auf der Strecke geblieben. Für die Betroffenen wären die nervenaufreibenden Zuständigkeitsstreitigkeiten und die ‚schwarzen Löcher‘ in der Hilfegewährung also weitergegangen. Auch dringend erforderliche Änderungen im Pflegekinderwesen wurden kurzfristig gestrichen. Hier muss dringend nachjustiert werden, wenn das Gesetz seinem Namen gerecht werden will. Ich bin deshalb sehr erleichtert, dass es den Ländern unter Führung Baden-Württembergs gelungen ist, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen.“
Mehr Infos: <link http: rsw.beck.de aktuell meldung bundesrat-streicht-jugendschutz-reform-von-der-tagesordnung>Nachricht von beck-aktuell und <link https: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de de service presse pressemitteilung pid kurzfristige-absetzung-der-umstrittenen-reform-des-kinder-und-jugendschutzes-von-der-tagesordnung>Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg |
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3. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinder- und Jugendschutz bei Spiele-Apps dringend verbessern |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt einen besseren Kinder- und Jugendschutz bei Spiele-Apps an. Verbesserungsbedarf gibt es aus Sicht des Verbandes vor allem beim Datenschutz, bei Werbung und In-App-Käufen sowie beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten sowohl die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nachgebessert als auch die in Deutschland wirksamen rechtlichen Bestimmungen für Spiele-Anbieter aus dem Ausland gelten.
Es muss sichergestellt werden, dass die Anbieter kinderaffiner Spiele-Apps auch bezüglich kommerzieller Aspekte die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beachten. In den Apps enthaltene Werbung muss so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Es dürfen keine direkten Kaufappelle an die Kinder gerichtet werden. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. In den Stores als kostenfrei angebotene Apps sollten auch im Spielverlauf kostenfrei bleiben.
Da die in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen nur bei Anbietern greifen, die ihren Sitz in Deutschland haben, gleichzeitig aber die über die deutschen Stores angebotenen Spiele-Apps größtenteils im Ausland produziert werden, ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, die derzeit bestehende gesetzliche Lücke zu schließen und Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen festzulegen, mit denen auch Anbieter aus dem Ausland zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet werden können. Nur so kann er seiner digitalen Fürsorgepflicht gegenüber jungen Nutzerinnen und Nutzern gerecht werden. Eine umfassende Novellierung des Jugendschutzgesetzes ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in diesem Punkt dringend erforderlich.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-kinder-und-jugendschutz-bei-spiele-apps-dringend-verbessern>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.07.2017 |
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4. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2017 verliehen |
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Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben in Berlin den medius 2017 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden vier Arbeiten gleichberechtigt mit dem 1. Platz ausgezeichnet, das Preisgeld entsprechend aufgeteilt: die Bachelorarbeit „Soziokulturelle Ungleichheiten und mediale Kompetenzen“ von Jessika Weigt, die Masterarbeit „Mediatisierte Jugend?! Impulse für eine lebensweltorientierte Offene Jugendarbeit“ von Rebecca Ebel, die Masterarbeit „Strukturale Medienbildung in der Ausstellung. Mediale Welten zum Thema „Flüchtlinge““ von Birgit-Andrea Möller und die Bachelorarbeit „Gefahr für Menschenrechte und Demokratie – Hate Speech online als neue Herausforderung für die Soziale Arbeit“ von Sophia Horsch.
„Die Auswahl der vier mit dem medius 2017 ausgezeichneten Arbeiten spiegelt die Breite der gesamten Einreichungen wider. Die Medienpädagogik ist zunehmend nicht mehr nur als eigene Disziplin zu betrachten, sondern muss interdisziplinär verstanden werden. Daher freut sich die Jury sehr, dass die Vielfalt des Medienbegriffes sich auch in der Diversität der eingereichten Arbeiten zeigt“, betont Luise Meergans, Bereichsleiterin Kinderrechte und Bildung des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Preisverleihung in Berlin.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details wissenschaftlicher-nachwuchspreis-medius-2017-verliehen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 30.06.2017 |
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6. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausnehmen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, zukünftig Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben in jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte minderjährige Kinder, dies waren im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres rund 44.000 Haushalte. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind in diesen Haushalten jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen betroffen.
„Die geltenden Hartz-IV-Regelbedarfe haben bereits in der Ermittlung methodische Schwächen und halten durch politisch gesetzte Streichungen den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum, eine Kürzung aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deshalb besonders gravierend. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Es ist im höchsten Maße ungerecht und in keinster Weise vereinbar mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrang des Kindeswohls, dass Kinder bei Fehlern ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollte nach der Bundestagswahl baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Kinder nicht von diesen Sanktionen betroffen sind“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-familien-mit-minderjaehrigen-kindern-von-hartz-iv-sanktionen-ausnehmen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.07.2017 |
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8. |
Zahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss steigt |
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Jeder 17. Jugendliche verlässt in Deutschland die Schule ohne Abschluss – und hat damit deutlich eingeschränkte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Insgesamt haben bundesweit 47.435 Jugendliche die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Dies zeigt eine aktuelle Caritas-Bildungsstudie, die auf Daten aus dem Jahr 2015, aus über 400 kreisfreien Städten und Kreisen, zurückgreift. Demnach stieg die Quote bundesweit auf 5,9 Prozent und liegt damit über dem Niveau der Jahre 2014 und 2013 mit 5,7 bzw. 5,6 Prozent.
Deutliche Unterschiede zeigen sich im Vergleich der Bundesländer. Die Quoten der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss liegen 2015 zwischen 4,2 Prozent in Hessen und 9,9 Prozent in Sachsen-Anhalt. In einigen Bundesländern ist die Zahl deutlich gestiegen: in Hamburg von 4,9 auf 6 Prozent, in Rheinland-Pfalz von 5,6 auf 6,4 Prozent und in Sachsen-Anhalt von 9,2 auf 9,9 Prozent. In Hessen und Brandenburg dagegen sind die Quoten deutlich gesunken: In Hessen von 4,9 auf 4,2 Prozent und in Brandenburg von 7,8 auf 7,1 Prozent. Nach wie vor sind auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Städten und Kreisen sehr groß. Auf Kreisebene schwanken die Quoten von 1,7 Prozent im Landkreis Main-Spessart bis 15,6 Prozent im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Entscheidend sei neben der Schulpolitik und sozioökonomischen Struktur auch der politische Wille vor Ort. „Ein Miteinander von Politik, Schule, Jugendamt, Arbeitsamt, Wohlfahrtspflege und Wirtschaft kann dazu führen, dass mehr Jugendliche einen Abschluss schaffen“, machte Caritas-Präsident Peter Neher deutlich.
Mehr Infos: <link https: www.caritas.de fuerprofis fachthemen kinderundjugendliche bildungschancen external-link-new-window external link in new>Ausführliche Informationen und alle Daten der Caritas-Studie
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11. |
Fachtag zum Thema „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Mädchen im Blick“ |
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Mädchen machen nur einen geringen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) aus. Während die Situation männlicher umF mittlerweile in der Fachöffentlichkeit der Jugendhilfe, insbesondere der Erzieherischen Hilfen breit diskutiert wird, gerät die Situation von unbegleitet geflüchteter Mädchen in der Praxis wie in den Fachdiskursen häufig aus dem Blick. Dabei stellen sich die Hintergründe, Ursachen und Umstände der Flucht wie auch die Lebenssituation der Mädchen in Deutschland häufig anders dar als bei geflüchteten Jungen.
Wie schildern geflüchtete Mädchen ihre Biografien und Lebenswelten? Wie blicken sie auf ihren kulturellen, familiären und sozialen Hintergrund und auf die Flucht(erfahrungen)? Wie erleben sie ihre Situation in Deutschland und was erwarten sie von der Zukunft? Welche Bedarfe haben sie und wie nehmen sie die Angebote der Jugendhilfe, insbesondere der Erzieherischen Hilfen wahr?
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) – Fachgruppe Mädchen und Frauen – und die Evangelische Hochschule Darmstadt, Studienstandort Hephata (Schwalmstadt), laden dazu ein, sich im Rahmen des Fachtages in Schwalmstadt-Treysa mit diesen Fragen und Themenfeldern zu befassen. Der Fachtag soll dazu beitragen, die Herausforderungen und Handlungsaufträge, die sich aus den besonderen Lebenslagen der Mädchen für die Jugendhilfe ergeben, zu reflektieren und Perspektiven (einschließlich mädchenpolitischer Strategien) für eine mädchengerechte Ausgestaltung der Angebote und Unterstützungsleistungen für unbegleitet geflüchtete Mädchen zu entwickeln.
Mehr Infos: <link https: www.igfh.de cms veranstaltung tagung>Weitere Informationen und Anmeldung |
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12. |
Neue Bertelsmann-Studie - Boom von Schülerinnen und Schülern: Zehntausende zusätzliche Lehrer und Klassenräume notwendig |
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Die Zeiten sinkender Zahlen von Schülerinnen und Schülern sind vorbei. Nach 15 Jahren kontinuierlichem Rückgang kündigt sich ein Boom an. Laut einer am 12.07.2017 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung trifft das die Schulsysteme unvorbereitet. Steuern Länder und Schulträger nicht um, droht ein dramatischer Engpass an Lehrern und Gebäuden.
Es werden wieder mehr Kinder geboren in Deutschland, und mehr junge Menschen wandern ein. 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich im Jahr 2025 in Deutschland zur Schule gehen, zeigt die neue Studie. Damit erweist sich insbesondere die offizielle Prognose als deutlich zu niedrig: Die Kultusministerkonferenz geht bisher für 2025 nur von 7,2 Millionen Schüler/innen aus. Es kommen erhebliche Investitionen auf die Bundesländer zu, weil zehntausende Lehrerinnen und Lehrer sowie Klassenräume fehlen.
Sowohl die Einstellung zusätzlicher Lehrer/innen als auch der Neu- und Anbau von Schulgebäuden sind nicht von heute auf morgen zu stemmen. Mehr Lehrer/innen ausbilden, Grundstücke finden, den Bau planen und umsetzen – all das erfordert Zeit und Geld. Die Studie rechnet für das Jahr 2030 aufgrund des Booms mit 4,7 Milliarden Euro höheren jährlichen Bildungsausgaben als heute.
Mehr Infos: <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de themen aktuelle-meldungen juli schueler-boom-zehntausende-zusaetzliche-lehrer-und-klassenraeume-notwendig>Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung und <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de publikationen publikation did demographische-rendite-ade>Studie „Demographische Rendite adé“ |
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