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Newsletter Kinderpolitik 17.01.2020
Newsletter Kinderpolitik 17.01.2020
Inhalt dieses Newsletters
1. Europarat besorgt über hohe Kinderarmut und steigende Ungleichheit
2. Deutsches Kinderhilfswerk fordert Einführung eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses
3. Petition für bessere Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
4. Kinder haben ein Recht auf eine tabakfreie Welt
5. Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gegründet
6. Neue Arbeitshilfe zu diskriminierungssensiblen Beschwerdeverfahren in der Kita
7. Neue Broschüre zum Umgang mit Cyber-Mobbing und Online-Konflikten
8. Neue Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus von Geflüchteten
9. Einladung zum Fachgespräch „Kinder und ihre Rechte: Wie erhalten Kinder Zugang zum Recht?“ am Mittwoch, 29. Januar
10. Endspurt: Jetzt bewerben für Deutschlands höchstdotierten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung
11. Stellenausschreibung: Studentische/r Mitarbeiter/in im Bereich Fundraising
1.
Europarat besorgt über hohe Kinderarmut und steigende Ungleichheit

Das Ministerkomitee des Europarates hat sich besorgt über die sehr hohen Kinderarmutsraten in Europa und den Anstieg der Ungleichheit geäußert, von dem Kinder im besonderen Maße betroffen sind. Die Sparmaßnahmen infolge der Wirtschaftskrise, die 2008 begonnen hat, würden sich besonders auf Kinder und ihr Wohlergehen auswirken. Im Vergleich zu Erwachsenen und älteren Menschen seien sie stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

In einer Erklärung ruft das Ministerkomitee die Mitgliedsstaaten daher dazu auf, die Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2016-2021) umzusetzen und die Ziele und die Finanzierung in Bereichen wie Kinderschutz, Bildung, Sozialwesen und Sozialschutzprogrammen zu überprüfen.

Auch in Deutschland bleibt Kinderarmut ein großes Problem. So zeigte eine Auswertung der Armutsgefährdungsquoten durch das Deutsche Kinderhilfswerk Ende 2019, dass die Kinderarmut in allen Bundesländern höher, teils sogar wesentlich höher ist als die Armut unter Erwachsenen. Besonders betroffen sind etwa Kinder aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsabschluss.

Mehr Infos: Erklärung des Ministerkomitees des Europarates (englisch), Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (PDF), Bericht „Protecting the Child from Poverty: The Role of Rights in the Council of Europe“ (englisch, PDF), Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 16.12.2020 und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 04.11.2020

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2.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert Einführung eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einführung eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses für Kinder aus armen Familien, um die sozialen Teilhabemöglichkeiten für sie nachhaltig zu verbessern. Mit einem solchen Kinderteilhabepass sollte der kostenlose Eintritt ins Schwimmbad ebenso möglich sein wie die Mitgliedschaft im Sportverein, die Lernförderung, die Mittagsverpflegung oder der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr.

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht den Kinderteilhabepass als einen Baustein einer umfassenden Strategie, in der der Bund mehr Verantwortung bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland übernimmt und dem bisherigen föderalen Flickenteppich in diesem Bereich eine Gesamtstrategie entgegensetzt. Dazu regt es ein bundesweit gültiges Pass-System an, damit Kinder und Jugendliche bei Einrichtungen vor Ort Angebote direkt, unbürokratisch und sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.

Bisher haben die Kommunen in Deutschland unterschiedliche Wege eingeschlagen, um den Zugang zu Teilhabeangeboten im Allgemeinen sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Besonderen zu erleichtern und die Administration effizienter zu gestalten. Wenige von ihnen haben zu diesem Zweck Karten- oder Pass-Systeme eingeführt. Die bisher existierenden Systeme sind jedoch sehr heterogen in der Ausgestaltung und unterscheiden sich in ihrer Zielstellung. Einige sind zur Administration des Bildungs- und Teilhabepaketes und der damit verbundenen Leistungen vorgesehen, andere ermöglichen Kindern Ermäßigungen bei Anbietern aus den Bereichen Kultur, Freizeit oder Bildung. Teilweise wird auch der Öffentlichen Personennahverkehr miteinbezogen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 27.12.2019 und eine Analyse der Heinrich-Böll-Stiftung.

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3.
Petition für bessere Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hat eine Petition für bessere Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen initiiert. Die Petition fordert den Bundestag auf, die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der medizinischen Versorgung zu beenden und sicherzustellen, dass die medizinische und pflegerische Betreuung von Kindern und Jugendlichen den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Aufgrund einer verfehlten Bedarfsplanung fehlen Kinder- und Jugendärzt/Innen. Die Versorgungsqualität in Kinder- und Jugendarztpraxen, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderchirurgie ist akut gefährdet. Strukturelle Defizite, ein zunehmender Wirtschaftlichkeitsdruck und vor allem der sich verschärfende Mangel an Fachkräften können bereits jetzt nicht mehr kompensiert werden. Auch gibt es zu wenige Nachsorgestrukturen, die gerade im frühen Kindesalter und bei chronischen und seltenen Erkrankungen dringend benötigt werden.

Die Petition fordert daher, eine bedarfsgerechte pädiatrische Versorgung zu schaffen und zu finanzieren, eine bedarfsgerechte Kinderkrankenpflege sicherzustellen und die Ärztezahl im öffentlichen Gesundheitsdienst zu erhöhen. Zudem sollte die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin gesteigert und die Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gefördert werden.

Mehr Infos: Informationen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und die Petition 98930

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4.
Kinder haben ein Recht auf eine tabakfreie Welt

Aus Anlass der 17. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle im Dezember veröffentlichte ein Bündnis aus Deutsches Krebsforschungszentrum, Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, VIVID – Fachstelle für Suchtprävention in Österreich, Deutsches Kinderhilfswerk, Unfairtobacco und anderen Organisationen die Broschüre „Kinderrechte und Tabakkontrolle: Das Recht auf eine tabakfreie Welt“.

Die Broschüre gibt einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Kinderrechten, nachhaltiger Entwicklung und Tabakprävention. Im Fokus stehen außerdem die medizinischen Folgen sowie soziale Ungleichheiten des Rauchens und Passivrauchens bei Kindern oder die Rechtslage zum Kindeswohl bei Passivrauchbelastung zu Hause. Auch Kinderarbeit im Tabakanbau und Werbestrategien der Tabakkonzerne in Sozialen Medien und wie sie mit Hilfe von Influencer*innen gezielt junge Menschen ansprechen, werden untersucht.

Mehr Infos: Pressemitteilung von Unfairtobacco, Faktenblatt Kinder haben ein Recht auf eine tabakfreie Welt (PDF), die Broschüre Kinderrechte und Tabakkontrolle (PDF) und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.09.2019

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5.
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gegründet

Zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ wurde im Dezember der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ gegründet. In dem Gremium treffen sich Betroffene, Politik und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpraxis, um in einem langfristig angelegten interdisziplinären Dialog sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu bekämpfen. Der Rat soll bis Sommer 2021 konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeiten, um die Prävention, Intervention und Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche spürbar zu verbessern und die Forschung weiter voranzubringen.

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist nach der dauerhaften Einrichtung des Amtes eines Unabhängigen Beauftragten mit einem Betroffenenrat und mit der Verlängerung der Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ein weiterer Schritt, um dem gesamtgesellschaftlichen Problem der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu begegnen. Nach seiner Konstituierung soll der Nationale Rat in Facharbeitsgruppen zu den Themen Schutz und Hilfe, Kindgerechte Justiz, Ausbeutung und Internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft arbeiten.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

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6.
Neue Arbeitshilfe zu diskriminierungssensiblen Beschwerdeverfahren in der Kita

Alle Kinder erleben Situationen, in denen sie sich unwohl fühlen, die sie wütend oder traurig machen oder die sie als ungerecht empfinden. Jedoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass Kinder sich über schmerzhafte und schambesetzte Themen (explizit) beschweren. Wenn es um Diskriminierung geht, kommt hinzu, dass diese Erfahrungen in einer Welt gemacht werden, in der sie häufig als normal gelten und deshalb oft gar kein Grund zur Beschwerde gesehen wird.

Wie also können Beschwerdeverfahren in Kindertagesstätten umgesetzt werden, damit sie für möglichst viele Kinder und ihre Themen geeignet sind? Wie müssen Verfahren gestaltet sein, die Diskriminierungserfahrungen als Gewalterfahrungen der Kinder ernst nehmen? Und wie kann das Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern systematisch mitgedacht werden?

Das sind einige der Fragen, denen das Modellprojekt „Antidiskriminierung als aktiver Kinderschutz“ des Bereichs „KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!“ der Fachstelle Kinderwelten für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung am Institut für den Situationsansatz nachging. Die Arbeitshilfe „Beschweren erleichtern!“ bietet nun Antworten und zahlreiche Praxisanregungen dazu.

Mehr Infos: Arbeitshilfe Beschweren erleichtern! (PDF)

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7.
Neue Broschüre zum Umgang mit Cyber-Mobbing und Online-Konflikten

Die Arbeitshilfe „Cyber Mobbing begegnen – Prävention von Online-Konflikten“ der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. kann Grundschulen, weiterführenden Schulen und anderen Einrichtungen dabei helfen, ein Präventionskonzept zum Umgang mit Online-Konflikten zu entwickeln. Hintergrund sind die zahlreichen und immer neuen Herausforderungen vor denen Lehrkräfte heute stehen, u.a. müssen sie mit Cyber-Mobbing umgehen. Gleichzeitig haben immer mehr Kinder schon im Grundschulalter ein Smartphone. Die Prävention von Online-Konflikten kann also schon hier ansetzen.

Die Arbeitshilfe zielt darauf ab, die Medien- und Sozialkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern und bietet u.a. eine Darstellung von aktuellen Entwicklungen samt rechtlicher Einordnung, eine praktische Sammlung von Präventionsbausteinen für Schulen und andere Einrichtungen, eine Übersicht zu Interventionsmöglichkeiten und eine Methodensammlung mit erprobten (Unterrichts-)Einheiten und Kopiervorlagen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Mehr Infos: Arbeitshilfe Cyber-Mobbing begegnen – Prävention von Online-Konflikten

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8.
Neue Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus von Geflüchteten

Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus oder ein anderer Schutzstatus widerrufen werden kann. Erläutert werden die rechtlichen Bedingungen und die Verfahren, die in unterschiedlichen Konstellationen (Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen des Schutzstatus) gelten.

Die Anzahl von "Widerrufsprüfverfahren" hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Ausschlaggebend hierfür waren Überprüfungsaktionen der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zahlreiche "Regelüberprüfungen" von Asylentscheidungen. Bei diesen Verfahren wird untersucht, ob die ursprünglich ergangene Entscheidung noch Bestand hat oder ob der Schutzstatus etwa aufgrund einer Änderung der Lage im Herkunftsland überprüft werden muss.

Nur ein kleiner Teil der "Widerrufsprüfverfahren" hat in den letzten Jahren zum Verlust eines einmal erteilten Schutzstatus geführt: So wurde in fast 99% der Fälle festgestellt, dass der Schutzstatus nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Trotz dieser geringen Zahl der Widerrufe verunsicherten die öffentliche Debatte sowie Aufforderungen des BAMF, an Widerrufsprüfverfahren mitzuwirken, die Betroffenen. Die Arbeitshilfe des Paritätischen erläutert daher die Rahmenbedingungen für den möglichen Verlust des Schutzstatus und die jeweiligen Verfahrensarten Erlöschen, Widerruf und Rücknahme. Zudem behandelt sie Themen wie Mitwirkungspflichten, Auswirkungen eines laufenden Verfahrens auf den aufenthaltsrechtlichen Status oder Rechtsfolgen des rechtskräftigen Verlusts eines Schutzstatus.

Mehr Infos: Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes und die Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration (PDF)

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9.
Einladung zum Fachgespräch „Kinder und ihre Rechte: Wie erhalten Kinder Zugang zum Recht?“ am Mittwoch, 29. Januar

Unter dem Titel „Kinder und ihre Rechte: Wie erhalten Kinder Zugang zum Recht?“ veranstaltet der Paritätische Gesamtverband am Mittwoch, 29. Januar, 11 Uhr in der DJH Jugendherberge Berlin Ostkreuz, Marktstraße 9-12, 10317 Berlin, ein Fachgespräch zu Kinderrechten und insbesondere zu ihrer möglichen Verankerung im Grundgesetz.

Dabei wird unter anderem der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums diskutiert und folgenden Fragen nachgegangen: Ist der Vorschlag so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche tatsächlich ihre Rechte durchsetzen können? Was ist hierfür erforderlich? Und wie muss es nach der grundgesetzlichen Verankerung weitergehen?

Mehr Infos: Veranstaltungsdetails mit Anmeldeformular und Veranstaltungsprogramm (PDF)

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10.
Endspurt: Jetzt bewerben für Deutschlands höchstdotierten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung

Jetzt läuft der Endspurt: Nur noch gut drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2020, die Preisverleihung findet am 27. April 2020 im Europa-Park statt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie fünf Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger bestimmen. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen.

Mehr Infos: Bewerbung auf der Webseite des DKHW www.dkhw.de/bewerbung_2020 und Teilnahmebedingungen (PDF)

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11.
Stellenausschreibung: Studentische/r Mitarbeiter/in im Bereich Fundraising

Das Deutsche Kinderhilfswerk sucht ab dem 01.01.2020 ein/e Studentische/r Mitarbeiter/in zur Unterstützung der Abteilung Fundraising in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Mitte. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 13-15 Stunden/Woche (an 2-3 Terminen/Woche), zunächst befristet für ein Jahr, mit Verlängerungsoption. Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung.

Ihre Aufgaben:

- Pflege und Erfassung der Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Spendern sowie Interessentinnen und Interesssenten

- Unterstützung bei der Betreuung und Gewinnung von Spenderinnen und Spendern und Mitgliedern im Back Office

- Unterstützung in Recherchearbeit und bei der Erstellung von Statistiken

- Unterstützung in allgemeiner Büroarbeit und Telefonie

Was wir von Ihnen erwarten:

- Sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Kinderhilfswerkes

- Sie arbeiten selbstständig und gewissenhaft, sind kontaktfreudig, kommunikativ und arbeiten gerne in einem Team

- Sie sind sicher im Umgang mit moderner Bürokommunikation, Microsoft Office-Programmen und haben erste Erfahrungen im Umgang mit Datenbanken

- Sie haben eine gute Ausdrucksfähigkeit und Rechtschreibung

- Sie sind offen gegenüber neuen Herausforderungen und kreativ mitdenkend bei neuen Ideen

- Sie haben eine gültige Immatrikulation an einer deutschen Hochschule

Bewerbungen mit Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und Anschreiben senden Sie bitte ausschließlich als PDF-Datei an Frau Cornelia Teichmann, Leitung Fundraising, E-Mail: teichmann@dkhw.de

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