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Newsletter Kinderpolitik 17.01.2020
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1. |
Europarat besorgt über hohe Kinderarmut und steigende Ungleichheit |
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Das Ministerkomitee des Europarates hat sich besorgt über die sehr hohen Kinderarmutsraten in Europa und den Anstieg der Ungleichheit geäußert, von dem Kinder im besonderen Maße betroffen sind. Die Sparmaßnahmen infolge der Wirtschaftskrise, die 2008 begonnen hat, würden sich besonders auf Kinder und ihr Wohlergehen auswirken. Im Vergleich zu Erwachsenen und älteren Menschen seien sie stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.
In einer Erklärung ruft das Ministerkomitee die Mitgliedsstaaten daher dazu auf, die Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2016-2021) umzusetzen und die Ziele und die Finanzierung in Bereichen wie Kinderschutz, Bildung, Sozialwesen und Sozialschutzprogrammen zu überprüfen.
Auch in Deutschland bleibt Kinderarmut ein großes Problem. So zeigte eine Auswertung der Armutsgefährdungsquoten durch das Deutsche Kinderhilfswerk Ende 2019, dass die Kinderarmut in allen Bundesländern höher, teils sogar wesentlich höher ist als die Armut unter Erwachsenen. Besonders betroffen sind etwa Kinder aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsabschluss.
Mehr Infos: Erklärung des Ministerkomitees des Europarates (englisch), Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (PDF), Bericht „Protecting the Child from Poverty: The Role of Rights in the Council of Europe“ (englisch, PDF), Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 16.12.2020 und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 04.11.2020 |
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2. |
Deutsches Kinderhilfswerk fordert Einführung eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einführung eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses für Kinder aus armen Familien, um die sozialen Teilhabemöglichkeiten für sie nachhaltig zu verbessern. Mit einem solchen Kinderteilhabepass sollte der kostenlose Eintritt ins Schwimmbad ebenso möglich sein wie die Mitgliedschaft im Sportverein, die Lernförderung, die Mittagsverpflegung oder der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht den Kinderteilhabepass als einen Baustein einer umfassenden Strategie, in der der Bund mehr Verantwortung bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland übernimmt und dem bisherigen föderalen Flickenteppich in diesem Bereich eine Gesamtstrategie entgegensetzt. Dazu regt es ein bundesweit gültiges Pass-System an, damit Kinder und Jugendliche bei Einrichtungen vor Ort Angebote direkt, unbürokratisch und sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.
Bisher haben die Kommunen in Deutschland unterschiedliche Wege eingeschlagen, um den Zugang zu Teilhabeangeboten im Allgemeinen sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Besonderen zu erleichtern und die Administration effizienter zu gestalten. Wenige von ihnen haben zu diesem Zweck Karten- oder Pass-Systeme eingeführt. Die bisher existierenden Systeme sind jedoch sehr heterogen in der Ausgestaltung und unterscheiden sich in ihrer Zielstellung. Einige sind zur Administration des Bildungs- und Teilhabepaketes und der damit verbundenen Leistungen vorgesehen, andere ermöglichen Kindern Ermäßigungen bei Anbietern aus den Bereichen Kultur, Freizeit oder Bildung. Teilweise wird auch der Öffentlichen Personennahverkehr miteinbezogen.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 27.12.2019 und eine Analyse der Heinrich-Böll-Stiftung. |
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3. |
Petition für bessere Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen |
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Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hat eine Petition für bessere Rahmenbedingungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen initiiert. Die Petition fordert den Bundestag auf, die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der medizinischen Versorgung zu beenden und sicherzustellen, dass die medizinische und pflegerische Betreuung von Kindern und Jugendlichen den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
Aufgrund einer verfehlten Bedarfsplanung fehlen Kinder- und Jugendärzt/Innen. Die Versorgungsqualität in Kinder- und Jugendarztpraxen, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderchirurgie ist akut gefährdet. Strukturelle Defizite, ein zunehmender Wirtschaftlichkeitsdruck und vor allem der sich verschärfende Mangel an Fachkräften können bereits jetzt nicht mehr kompensiert werden. Auch gibt es zu wenige Nachsorgestrukturen, die gerade im frühen Kindesalter und bei chronischen und seltenen Erkrankungen dringend benötigt werden.
Die Petition fordert daher, eine bedarfsgerechte pädiatrische Versorgung zu schaffen und zu finanzieren, eine bedarfsgerechte Kinderkrankenpflege sicherzustellen und die Ärztezahl im öffentlichen Gesundheitsdienst zu erhöhen. Zudem sollte die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin gesteigert und die Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gefördert werden.
Mehr Infos: Informationen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und die Petition 98930 |
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6. |
Neue Arbeitshilfe zu diskriminierungssensiblen Beschwerdeverfahren in der Kita |
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Alle Kinder erleben Situationen, in denen sie sich unwohl fühlen, die sie wütend oder traurig machen oder die sie als ungerecht empfinden. Jedoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass Kinder sich über schmerzhafte und schambesetzte Themen (explizit) beschweren. Wenn es um Diskriminierung geht, kommt hinzu, dass diese Erfahrungen in einer Welt gemacht werden, in der sie häufig als normal gelten und deshalb oft gar kein Grund zur Beschwerde gesehen wird.
Wie also können Beschwerdeverfahren in Kindertagesstätten umgesetzt werden, damit sie für möglichst viele Kinder und ihre Themen geeignet sind? Wie müssen Verfahren gestaltet sein, die Diskriminierungserfahrungen als Gewalterfahrungen der Kinder ernst nehmen? Und wie kann das Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern systematisch mitgedacht werden?
Das sind einige der Fragen, denen das Modellprojekt „Antidiskriminierung als aktiver Kinderschutz“ des Bereichs „KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!“ der Fachstelle Kinderwelten für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung am Institut für den Situationsansatz nachging. Die Arbeitshilfe „Beschweren erleichtern!“ bietet nun Antworten und zahlreiche Praxisanregungen dazu.
Mehr Infos: Arbeitshilfe Beschweren erleichtern! (PDF) |
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8. |
Neue Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus von Geflüchteten |
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Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus oder ein anderer Schutzstatus widerrufen werden kann. Erläutert werden die rechtlichen Bedingungen und die Verfahren, die in unterschiedlichen Konstellationen (Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen des Schutzstatus) gelten.
Die Anzahl von "Widerrufsprüfverfahren" hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Ausschlaggebend hierfür waren Überprüfungsaktionen der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zahlreiche "Regelüberprüfungen" von Asylentscheidungen. Bei diesen Verfahren wird untersucht, ob die ursprünglich ergangene Entscheidung noch Bestand hat oder ob der Schutzstatus etwa aufgrund einer Änderung der Lage im Herkunftsland überprüft werden muss.
Nur ein kleiner Teil der "Widerrufsprüfverfahren" hat in den letzten Jahren zum Verlust eines einmal erteilten Schutzstatus geführt: So wurde in fast 99% der Fälle festgestellt, dass der Schutzstatus nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Trotz dieser geringen Zahl der Widerrufe verunsicherten die öffentliche Debatte sowie Aufforderungen des BAMF, an Widerrufsprüfverfahren mitzuwirken, die Betroffenen. Die Arbeitshilfe des Paritätischen erläutert daher die Rahmenbedingungen für den möglichen Verlust des Schutzstatus und die jeweiligen Verfahrensarten Erlöschen, Widerruf und Rücknahme. Zudem behandelt sie Themen wie Mitwirkungspflichten, Auswirkungen eines laufenden Verfahrens auf den aufenthaltsrechtlichen Status oder Rechtsfolgen des rechtskräftigen Verlusts eines Schutzstatus.
Mehr Infos: Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes und die Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration (PDF) |
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10. |
Endspurt: Jetzt bewerben für Deutschlands höchstdotierten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung |
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Jetzt läuft der Endspurt: Nur noch gut drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2020, die Preisverleihung findet am 27. April 2020 im Europa-Park statt.
Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.
Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie fünf Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger bestimmen. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen.
Mehr Infos: Bewerbung auf der Webseite des DKHW www.dkhw.de/bewerbung_2020 und Teilnahmebedingungen (PDF) |
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11. |
Stellenausschreibung: Studentische/r Mitarbeiter/in im Bereich Fundraising |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk sucht ab dem 01.01.2020 ein/e Studentische/r Mitarbeiter/in zur Unterstützung der Abteilung Fundraising in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Mitte. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 13-15 Stunden/Woche (an 2-3 Terminen/Woche), zunächst befristet für ein Jahr, mit Verlängerungsoption. Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung.
Ihre Aufgaben:
- Pflege und Erfassung der Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Spendern sowie Interessentinnen und Interesssenten
- Unterstützung bei der Betreuung und Gewinnung von Spenderinnen und Spendern und Mitgliedern im Back Office
- Unterstützung in Recherchearbeit und bei der Erstellung von Statistiken
- Unterstützung in allgemeiner Büroarbeit und Telefonie
Was wir von Ihnen erwarten:
- Sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Kinderhilfswerkes
- Sie arbeiten selbstständig und gewissenhaft, sind kontaktfreudig, kommunikativ und arbeiten gerne in einem Team
- Sie sind sicher im Umgang mit moderner Bürokommunikation, Microsoft Office-Programmen und haben erste Erfahrungen im Umgang mit Datenbanken
- Sie haben eine gute Ausdrucksfähigkeit und Rechtschreibung
- Sie sind offen gegenüber neuen Herausforderungen und kreativ mitdenkend bei neuen Ideen
- Sie haben eine gültige Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
Bewerbungen mit Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und Anschreiben senden Sie bitte ausschließlich als PDF-Datei an Frau Cornelia Teichmann, Leitung Fundraising, E-Mail: teichmann@dkhw.de |
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