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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Erster „Kinderrechte-Index“ veröffentlicht – Deutsches Kinderhilfswerk sieht großen Verbesserungsbedarf bei Kinderrechten in den Ländern
2. Kinderrechte ins Grundgesetz: Kindeswohlvorrang und Recht auf Beteiligung müssen deutlicher verankert werden
3. Studie: Jugendliche mit niedrigem Bildungsgrad sind bei politischen Informationen abgehängt
4. PISA-Studie 2018: Chancengerechtigkeit bleibt großes Thema
5. Bundesjugendkuratorium: Zivilgesellschaftliche Politikberatung muss junge Menschen einbeziehen
6. Bundesregierung beschließt Jugendstrategie
7. Neue Videoreihe zum Thema Extremismusprävention
8. Studie: Kitas erleichtern auch Eltern die Integration, insbesondere Müttern
9. Neue kostenlose Arbeitshilfen zu Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
10. #DenkenFragenPosten – Kampagne zum verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos im Netz
11. Stellenausschreibung: Referent*in für den Fachbereich Bildung und Betreuung in der Primarstufe
1.
Erster „Kinderrechte-Index“ veröffentlicht – Deutsches Kinderhilfswerk sieht großen Verbesserungsbedarf bei Kinderrechten in den Ländern

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Die Studie untersucht, inwieweit die UN-Kinderrechtskonvention in den 16 Bundesländern umgesetzt ist und beleuchtet sowohl die kinderrechtlichen Entwicklungs-bedarfe als auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für die Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Der Kinderrechte-Index, in dessen Mittelpunkt die fünf Kinderrechte auf Beteiligung, auf Gesundheit, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung gestellt wurden, zeigt deutlich, dass noch immer große Herausforderungen bestehen. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen, im Hinblick auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Durchsetzung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung. Es wird auch deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern des politischen Willens ist.

Durch die transparente Darstellung der Umsetzung von Kinderrechten sollen insbesondere politische Entscheidungsträgerinnen und -träger erreicht werden, die für Maßnahmen, Programme und Strategien zur Umsetzung von Kinderrechten verantwortlich sind. Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen gibt. Darum versteht sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 4.12.2019, die Pilotstudie Kinderrechte-Index (PDF), die Zusammenfassung des Kinderrechte-Index (PDF) und die Infoseite mit den Ländersteckbriefen der 16 Bundesländer

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2.
Kinderrechte ins Grundgesetz: Kindeswohlvorrang und Recht auf Beteiligung müssen deutlicher verankert werden

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt, dass die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geregelt werden soll. Allerdings weist das Aktionsbündnis darauf hin, dass die nun vorgebrachte Formulierung den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht deutlich genug zum Ausdruck bringt. Es müsse schlussendlich eine Formulierung gefunden werden, die sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder, als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) fordert, dass die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz nicht hinter dem zurückbleiben darf, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte geht davon aus, dass sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren – auch unter Beteiligung der Zivilgesellschaft – weiterentwickeln wird, um insbesondere den Kindeswohlvorrang und das Beteiligungsrecht von Kindern im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stärker im Grundgesetz zu verankern. Die beiden sich ergänzenden Prinzipien seien zentral, um dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu entsprechen.

Mehr Infos: Pressemitteilung Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz

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3.
Studie: Jugendliche mit niedrigem Bildungsgrad sind bei politischen Informationen abgehängt

Laut einer neuen Studie der Vodafone Stiftung informiert sich die große Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland regelmäßig zu politischen Themen und bewegt sich dabei medienkompetent durch die digitale Welt. Ein Viertel der jungen Menschen mit niedrigem Bildungsgrad nimmt jedoch kaum Anteil am politischen Geschehen. Sie interessieren sich wenig für politische Themen und sind im Vergleich unsicherer im Umgang mit Fake News im Netz.

Insgesamt äußern viele Befragte zudem Unzufriedenheit damit, wie Politiker/innen mit jugendrelevanten Themen umgehen. So wird kritisiert, welche Informationen die Politiker/innen direkt an die Öffentlichkeit geben. Insbesondere zu den Themen „Fridays for Future“ und der Reform des Urheberrechts beklagen die Befragten die Verharmlosung oder Leugnung gravierender gesellschaftlicher Herausforderungen, wie dem Klimawandel, und die Delegitimierung junger Expertise und jugendlichen Engagements.

Daher brauche es vertiefte Angebote zu Medienkompetenz in der Schule, die alle Schüler/innen erreichen, sowie den direkten Dialog der Politik auf Augenhöhe mit jungen Menschen. Ansonsten drohe die digitale Spaltung der Jugend, die stark vom Bildungsgrad abhängt, die Gräben in unserer Gesellschaft weiter zu vertiefen.

Mehr Infos: Pressemitteilung der Vodafone Stiftung (PDF) und die Studie „Alles auf dem Schirm“ (PDF)

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4.
PISA-Studie 2018: Chancengerechtigkeit bleibt großes Thema

In der neuen PISA-Studie haben Schülerinnen und Schüler in Deutschland beim Leseverständnis und der Mathematik leicht besser abgeschnitten als der OECD-Durchschnitt, bei den Naturwissenschaften sogar deutlich besser. Insbesondere in der Mathematik und den Naturwissenschaften verschlechterten sich jedoch die Ergebnisse gegenüber früheren PISA-Erhebungen. Der Abstand zu den Spitzenreitern in Asien und Europa bleibt groß.

Ergebnisse der PISA-Erhebung von 2018 zeigen auch, dass der Schulerfolg in Deutschland weiterhin stärker von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler abhängt als im Durchschnitt der OECD-Länder. So hat sich in Deutschland seit der letzten PISA-Studie mit Leseschwerpunkt (2009) beim Leseverständnis die Abhängigkeit der Leistung von der Herkunft noch verstärkt. Auffällig ist außerdem, dass Schuleiterinnen und Schulleiter in Deutschland deutlich häufiger über eine mangelnde Ausstattung mit Personal und Sachmitteln klagen als ihre Kolleginnen und Kollegen im OECD-Schnitt. Gleichzeitig sind sozioökonomisch benachteiligte Schulen stärker mit Personalmangel konfrontiert als sozioökonomisch begünstigte Schulen.

Wie immer fragte die PISA-Studie kaum gelerntes Wissen ab, sondern untersuchte hauptsächlich, ob Schülerinnen und Schüler in der Lage waren, Wissen anzuwenden, Fakten von Meinungen zu unterscheiden, Informationen zu verknüpfen und eigene Lösungswege zu finden – Schüsselqualifikationen in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die PISA-Ergebnisse seien deshalb eine dringende Aufforderung, in der Schule niemanden zurückzulassen, sondern allen Schülerinnen und Schülern die Kompetenzen zu vermitteln, die sie brauchen, um in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu bestehen. Denn wer heute über niedrige Basiskompetenzen verfüge, laufe mehr denn je Gefahr, ausgegrenzt zu werden.

Mehr Infos: Pressemitteilung der OECD und Ländernotiz mit den wichtigsten Ergebnissen für Deutschland (PDF)

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5.
Bundesjugendkuratorium: Zivilgesellschaftliche Politikberatung muss junge Menschen einbeziehen

Junge Menschen fordern gegenwärtig, wie sich beispielsweise mit den Protesten für mehr Umwelt- und Klimaschutz („Fridays for Future“) zeigt, wieder die Politik heraus und verlangen Antworten der Politik für eine bessere Gegenwart und Zukunft. Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) findet die Bundespolitik jedoch weitgehend ohne eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Anliegen und Interessen junger Menschen statt, da sie in den politischen Beratungsformen kaum vertreten sind. Das BJK gibt daher in einer Stellungnahme Empfehlungen, wie junge Menschen grundsätzlich und nachhaltig in zivilgesellschaftliche Beratungsprozesse der Bundespolitik stärker eingebunden werden können.

Das BJK betont, dass es sehr wichtig ist, junge Menschen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und sozialen Hintergründen in die Politikberatung einzubeziehen. Dazu brauche es altersgerechte und zeitgemäße (Beteiligungs-) Formate, eine nachhaltige Infrastruktur, Qualitätsstandards und ein ausdifferenziertes Monitoring. Grundsätzlich müssten Entscheidungsträger/innen auch digitale Kommunikationskanäle noch stärker nutzen, um sich mit jungen Menschen auszutauschen.

Außerdem, so das BJK, sollte die Kinderkommission des Bundestages sich dafür einsetzen, ombudschaftliche Verfahren und Institutionen zu etablieren, die junge Menschen beraten und unterstützen, wenn sie ihre Beteiligungsrechte nicht wahrnehmen können.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums (PDF) und Junge Menschen in der Politikberatung – Empfehlungen des Bundesjugendkuratoriums (PDF)

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6.
Bundesregierung beschließt Jugendstrategie

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesjugendministeriums nun eine Jugendstrategie beschlossen. Damit sollen die rund 14 Millionen jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in Deutschland besser an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen, und zudem bestmögliche Bedingungen bekommen, um die Herausforderungen der Lebensphase Jugend gut meistern zu können.

Die Jugendstrategie geht dabei von neun jugendrelevanten Handlungsfelder aus und benennt dazu Handlungsbedarfe. Ein zentrales Anliegen der Jugendstrategie ist es, junge Menschen wirkungsvoll zu beteiligen. Dazu gehören das für 2020 geplante Programm „Starke Kinder- und Jugendparlamente“, mit dem die bundesweit 500 Kinder- und Jugendparlamente sowie die 300 Jugendforen gestärkt werden sollen. Außerdem soll es eine Bundesjugendkonferenz geben.  

Mehr Infos: Pressemitteilung des Familienministeriums, Broschüre zur Jugendstrategie der Bundesregierung (PDF) und Projektwebseite Starke Kinder- und Jugendparlamente beim Deutschen Kinderhilfswerk

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7.
Neue Videoreihe zum Thema Extremismusprävention

Eine neue Videoreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) beschäftigt sich mit dem Thema Extremismus(-prävention). In den drei Episoden kommen Influencer/innen mit Aussteiger/innen aus verschiedenen extremistischen Bereichen ins Gespräch. Außerdem reagieren die YouTuber/innen gemeinsam mit Experten/innen auf die Kommentare zu ihren Videos, um eine fachlich fundierte Debatte anzustoßen und zu fördern. Ziel der Webvideoreihe ist es, jugendliche Zielgruppen für Radikalisierungsprozesse zu sensibilisieren und ihnen den Rücken gegen die Anwerbeversuche von extremistischen Gruppierungen zu stärken.

Für die Videoreihe fahren Aussteiger/innen und Influencer/innen in einem Roadtrip durch die Vergangenheit die verschiedenen Lebensstationen des ehemaligen Extremisten ab, sprechen offen miteinander und durchleben so noch einmal den Radikalisierungsprozess und schließlich auch den endgültigen Ausstieg aus der extremistischen Gruppierung.

Mehr Infos: bpb-Themenseite „Reflect your Past“

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8.
Studie: Kitas erleichtern auch Eltern die Integration, insbesondere Müttern

Besucht ein Kind aus einer nach Deutschland geflüchteten Familie eine Kindertageseinrichtung (Kita), ist vor allem die Mutter deutlich besser in die Gesellschaft integriert. Unter anderem spricht und versteht sie besser Deutsch, hat eine höhere Arbeitsmarktorientierung und vermisst ihr Heimatland weniger. Unter dem Strich sind Mütter mit Kita-Kindern um 42 Prozent besser integriert als nach Deutschland geflüchtete Mütter, deren Kind nicht in einer Kita betreut wird, so die Ergebnisse von Forscher/Innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim).

Kinder mit Fluchthintergrund gehen im Vergleich zu anderen Kindern allerdings deutlich seltener in eine Kita. Die Forscher/innen fordern daher, dass nach Deutschland geflüchtete Familien frühzeitig über die mit einem Kita-Besuch verbundenen Chancen informiert und genügend Kita-Plätze bereitgestellt werden sollten. Der erzielte Integrationseffekt bei der Mutter ist zudem umso größer, je länger die Kinder in einer Kita betreut werden.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das Angebot an Kindertageseinrichtungen grundsätzlich ausgebaut werden sollte. Sinnvoll sei außerdem, sie zu Zentren für Familien weiterzuentwickeln, die die Bedarfe von Kindern, Eltern und der Familie als Ganzes in den Blick nehmen.

Mehr Infos: Pressemitteilung des DIW Berlin und die Studie im DIW-Wochenbericht (PDF)

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9.
Neue kostenlose Arbeitshilfen zu Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Zum Thema Partizipation und Demokratiebildung hat der Paritätische Gesamtverband nun drei Arbeitshilfen aufgelegt. Damit möchte der Verband einen Beitrag leisten, um die Beteiligungs- und Beschwerdekultur in Kitas zu fördern und damit generell Kinderrechte stärken.

Die erste Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken! Fünf Schritte zum Partizipationskonzept für Kindertageseinrichtungen“ gibt Anregungen und Hilfestellung, um ein Partizipationskonzept zu erarbeiten. Die zweite Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken! Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen“ widmet sich den Beschwerdemöglichkeiten für Kinder in der Kindertagesbetreuung und unterstützt Fachkräfte dabei, diese zu etablieren. Die dritte Arbeitshilfe „Miteinander leben. Wie Beteiligung von Kindern zwischen null und drei Jahren gelingen kann. Ein praktisches Arbeitsbuch für Fachkräfte und Eltern.“ wendet sich an alle Personen, die sehr junge Kinder im beruflichen Kontext – in der Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder anderen Einrichtungen – sowie im privaten und familiären Bereich begleiten. Es ergänzt die zuvor beschriebenen Arbeitshilfen, in dem es ausführlicher auf die Herausforderungen eingeht, die sich bei der Partizipation sehr junger Kinder stellen.

Mehr Infos: Drei Arbeitshilfen zur Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung und Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken! Fünf Schritte zum Partizipationskonzept für Kindertageseinrichtungen“, Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken! Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen“, Arbeitshilfe „Miteinander leben. Wie Beteiligung von Kindern zwischen null und drei Jahren gelingen kann. Ein praktisches Arbeitsbuch für Fachkräfte und Eltern.“ (PDF)

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10.
#DenkenFragenPosten – Kampagne zum verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos im Netz

Gehören Kinderfotos überhaupt ins Netz? Ja, denn Kinder sind Teil unserer Gesellschaft, und sie müssen sichtbar sein. Und digitale Medien und das Posten von Fotos und Videos gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Damit allerdings das Recht des Kindes auf Privatsphäre und Schutz, aber auch das Recht auf Beteiligung nicht verletzt werden, müssen beim Veröffentlichen von Kinderfotos ein paar grundlegende Dinge beachtet werden.

Mit speziellen Tipps bietet das Deutsche Kinderhilfswerk nun Eltern ganz konkrete Unterstützung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos im Netz. Die Kurzformel „Denken – Fragen – Posten“ bildet den Rahmen für die Tipps für Eltern von Kindern von 0 bis 5 Jahren, von 6 bis 9 Jahren und von 10 bis 13 Jahren.

Mehr Infos: Webseite zur Kampagne #DenkenFragenPosten und Tipps für Eltern mit Kindern 0 bis 5 Jahre (PDF), Tipps für Eltern mit Kindern 6 bis 9 Jahre (PDF) und Tipps für Eltern mit Kindern 10 bis 13 Jahre (PDF)

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11.
Stellenausschreibung: Referent*in für den Fachbereich Bildung und Betreuung in der Primarstufe

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird ab 2020 – vorbehaltlich einer noch ausstehenden Bewilligung – Träger im Kompetenznetzwerk „Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ sein, welches im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie Leben!“ gefördert wird und einen Schwerpunkt auf Demokratiebildung in frühkindlichen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bzw. Schulhorten legen wird.

Zur Unterstützung des Projektteams suchen wir zum 01.02.2020 für unsere Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Berlin eine*n Referent*in für den Fachbereich Bildung und Betreuung in der Primarstufe (40h/W).

Zu den Aufgaben gehören:

  • Mitarbeit beim Aufbau des Kompetenznetzwerkes mit den fachlichen Schwerpunkten schulische Bildung im Grundschulbereich und Hortbetreuung

  • Entwicklung von Maßnahmen und Strategien zur Förderung von Demokratiebildung im Primarbereich (Grundschule/Hort)

  • wissenschaftliches Monitoring des Fachbereichs

  • Repräsentation des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Kompetenznetzwerkes sowie Fachbeiträge in Wort und Schrift im Themenfeld Grundschule/Hort

  • Entwicklung von Bildungsmaterialien für die Zielgruppen Kinder im Grundschulalter, Eltern und Fachkräfte

Folgende Anforderung stellen wir an Sie:

  • Identifikation mit den Zielen des Deutschen Kinderhilfswerkes

  • abgeschlossenes Studium (Master/Magister/Diplom) in den Bereichen Sozial-, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften oder Vergleichbares für den relevanten Fachbereich

  • einschlägige Berufserfahrungen im Feld der Bildungsarbeit, gute fachliche Vernetzung im Themenfeld

  • sehr gute Kenntnis der deutschen Bildungslandschaft und entsprechender bildungs- und gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen

  • Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb Deutschlands

Die Stelle ist zunächst auf 1 Jahr befristet. Die Bezahlung erfolgt nach Haustarif.

Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.01.2020 unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen per e-Mail an Herrn Harald Planer (Leiter Verwaltung und Finanzen) unter jobs@dkhw.de.

Mehr Infos: Stellenangebote beim Deutschen Kinderhilfswerk

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