Ihr Newsletter wird nicht korrekt dargestellt? Klicken Sie bitte hier.
Newsletter Kinderpolitik
Newsletter Kinderpolitik
Inhalt dieses Newsletters
1. Neue Gutachten untersuchen Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland
2. Landkarte zu Kinderrechten in den Verfassungen der Bundesländer veröffentlicht
3. Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Landesverfassung
4. Wichtiges Signal gegen Kinderarmut: Arbeits- und Sozialministerkonferenz stimmt für Kindergrundsicherung
5. Schutz und Teilhabe von Kindern – FRA thematisiert Mindestaltersgrenzen
6. Statistisches Bundesamt: Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein
7. BUMF veröffentlicht Auswertung zu Umfragen in Aufnahmeeinrichtungen
8. Deutsches Kinderhilfswerk: Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen besser absichern
9. #ErstDenkenDannPosten - Deutsches Kinderhilfswerk zieht positive Bilanz seiner Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum
10. Deutsches Kinderhilfswerk bietet kostenfreies Kita-Fortbildungsangebot zu Vielfalt und Mitbestimmung an
11. Bewerbungsphase um Deutschlands renommiertesten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung „Goldene Göre“ gestartet
12. Ausschreibung für studentische Mitarbeit in der Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk
1.
Neue Gutachten untersuchen Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland

In Deutschland gibt es erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Das ist das Ergebnis zweier Gutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland sowie dem Thema Kinderrechte ins Grundgesetz, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entstanden sind. Die Ergebnisse sprechen für eine Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz.

Die vorliegenden Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Friederike Wapler analysieren die gegenwärtige Umsetzungspraxis von Gesetzgeber und Rechtsprechung in allen Rechtsgebieten mit kinderrechtlichem Bezug. Bewertet werden zudem gegenwärtig bestehende Regelungsvorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Dazu gehören das Kindeswohlprinzip nach Artikel 3 Absatz 1 und das Beteiligungsrecht nach Artikel 12.

Das Gutachten „Kinderrechte im ins Grundgesetz“ sieht insbesondere eine explizite Verankerung der Prinzipien Kindeswohl und des Beteiligungsrechtes im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll an. Prüfgegenstand war der Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Artikel 6 Absatz 5 GG, den das Bundesland Nordrhein-Westfalen am 22.03.2017 in den Bundesrat eingebracht hat. Das Gutachten sieht in der vorgeschlagenen Formulierung eine mit der Verfassung kompatible, adäquate Umsetzung der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.

Mehr Infos: <link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles alle-meldungen neue-gutachten-untersuchen-umsetzung-der-kinderrechtskonvention-in-deutschland external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BMFSFJ, <link https: www.bmfsfj.de blob a14378149aa3a881242c5b1a6a2aa941 external-link-new-window external link in new>Rechtsgutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (PDF) und <link https: www.bmfsfj.de blob external-link-new-window external link in new>verfassungsrechtliches Kurzgutachten zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" (PDF)

nach oben
2.
Landkarte zu Kinderrechten in den Verfassungen der Bundesländer veröffentlicht

Kinder haben Rechte – dieses Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist auf der höchsten gesetzlichen Ebene vieler Bundesländer angekommen. In 14 Bundesländern sind Kinderrechte in der Verfassung verankert. Ausnahmen bilden lediglich Hamburg und Hessen. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat anlässlich des Jahrestages zur Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die UN-Generalversammlung die Regelungen zu Kinderrechten aus allen Landesverfassungen in einer Landkarte zusammengestellt.

Das Fazit lautet: zahlreiche Bundesländer könnten noch nachbessern. So ist beispielsweise das Grundprinzip des Vorrangs der besten Interessen des Kindes (Kindeswohlvorrang) gemäß Artikel 3 in keiner Landesverfassung enthalten. Auch das Grundprinzip der Beteiligung gemäß Artikel 12 genießt nur in wenigen Bundesländern Verfassungsrang, wie beispielsweise ausdrücklich in Mecklenburg-Vorpommern. Besser sieht es mit den Schutz- und Förderrechten aus, die überall Erwähnung finden.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention empfiehlt daher: Die Bundesländer sollten prüfen, ob die Subjektstellung des Kindes entlang der Grundprinzipien der Konvention in ihren Landesverfassungen ausreichend klargestellt ist. Dazu zählt neben dem Recht des Kindes auf Entwicklung und dem Recht auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen eben auch das Recht des Kindes auf Gehör seiner Meinung. Außerdem sollten alle Bundesländer den Maßstab des Vorrangs der besten Interessen des Kindes in die Verfassung aufnehmen.

Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de aktuell news meldung article bundeslaender-sollten-vorrang-des-kindeswohls-in-ihre-verfassung-aufnehmen>Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und <link http: landkarte-kinderrechte.de>Landkarte Kinderechte

nach oben
3.
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Landesverfassung

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung des Landes Hessen. „Auch die Bundesländer stehen seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland in der Pflicht, die Kinderrechte umzusetzen. Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Verfassung würde sich das Land der Entwicklung in 14 weiteren Bundesländer anschließen, die bereits positive Erfahrungen mit der Aufnahme der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen gemacht haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für eine effektive Umsetzung der Kinderrechte insbesondere die Vorrangstellung des Kindeswohls als wichtigstes Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention zu beachten“, so Hofmann weiter. Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, muss sich zukünftig in der Hessischen Verfassung wiederfinden.

Die aktuelle Diskussion um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hessens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Auch bei den abgebrochenen Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung zeichnete sich eine Einigung für das Vorhaben der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ab.

Mehr Infos: <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-begruesst-geplante-verankerung-von-kinderrechten-in-der-hessischen-landesver>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26.11.2017

nach oben
4.
Wichtiges Signal gegen Kinderarmut: Arbeits- und Sozialministerkonferenz stimmt für Kindergrundsicherung

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer fordert in ihrem Beschluss vom 07.12.2017 eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung und kündigt an, dazu ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorzulegen. Das Bündnis Kindergrundsicherung begrüßt den Beschluss und appelliert an die Politik, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abdeckt.

In ihren Wahlprogrammen sind sich die Parteien bereits einig: Kinderarmut darf es in einem Land wie Deutschland nicht geben. Auch finden sich konkrete Übereinstimmungen für ein gemeinsames politisches Handeln. Vorgeschlagen wird zum Beispiel, Leistungen zusammenzuführen und so das komplizierte System der Kinder- und Familienförderung zu vereinfachen. Seit 2009 fordert das Bündnis Kindergrundsicherung eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Der Beschluss der ASMK ist ein weiteres wichtiges Signal. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören dreizehn Verbände, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, an.

Mehr Infos: <link http: newsletter.dkhw.de c b7f29a23b54-p0waak external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Bündnis Kindergrundsicherung vom 07.12.2017 (PDF)

nach oben
5.
Schutz und Teilhabe von Kindern – FRA thematisiert Mindestaltersgrenzen

Anlässlich des Weltkindertages am 20.11.2017 hat sich die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) mit den Unterschieden bei gesetzlichen Mindestaltern befasst, um der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Unstimmigkeiten, Schutzlücken und anscheinend willkürlichen Restriktionen aufgrund unterschiedlicher Altersgrenzen zu helfen. Das Mindestalter regelt den Zugang zu bestimmten Rechten, beispielsweise zum Recht auf Eheschließung, zum Wahlrecht und zum Recht auf einen Arbeitsplatz. An den Ausführungen zu den Altersgrenzen in Deutschland war die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes beteiligt.

Bei vielen Rechten sind Kinder von den Entscheidungen ihrer Eltern abhängig. Da Menschen jedoch in unterschiedlichem Alter Reife erlangen, so die FRA, könne die Festlegung von Altersgrenzen in machen Altersstufen bestimmte Rechte einschränken bzw. in anderen nicht genügend Schutz bieten.

Beispiele dafür sind die Altersgrenzen bei Eheschließung und Staatsangehörigkeit: Nur in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Schweden (und Polen nur für Männer) ist eine Eheschließung vor Vollendung des 18. Lebensjahrs verboten. Die übrigen Länder erlauben frühere Eheschließungen, sofern die Einwilligung der Eltern oder einer nationalen Behörde vorliegt. Dies stehe im Widerspruch zur UN-Konvention der Rechte des Kindes, die empfiehlt, das Mindestalter für Eheschließungen bei 18 Jahren anzusetzen.

Auch beim Thema Gesundheit gibt es Unterschiede: Sexualberatungsdienste sind laut FRA für das Wohlergehen und die Gesundheit von Heranwachsenden von großer Bedeutung, insbesondere für Mädchen, wie auch vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfohlen. In einigen Mitgliedstaaten sei jedoch das Mindestalter der sexuellen Mündigkeit niedriger als das Alter, ab dem entsprechende Beratungsdienste ohne Einwilligung der Eltern aufgesucht werden können.

Mehr Infos: <link http: fra.europa.eu en publication mapping-minimum-age-requirements-concerning-rights-child-eu>FRA-Bericht zu Mindestaltersgrenzen (englisch)

nach oben
6.
Statistisches Bundesamt: Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

Für 53.300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2017 mitteilt hat, waren das 20 % mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50 %.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7.000 im Jahr 2014 über 14.400 im Jahr 2015 auf 21.600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57 %) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd17_420_225.html external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung Statistisches Bundesamt

nach oben
7.
BUMF veröffentlicht Auswertung zu Umfragen in Aufnahmeeinrichtungen

Im Rahmen der Gespräche zu einer Regierungsbildung forderte die Union, Asylsuchende bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens bzw. bei einer Ablehnung bis zur Abschiebung in Aufnahmeeinrichtungen (sog. Entscheidungs- und Rückführungszentren) unterzubringen und nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen. Dies würde auch begleitete Kinder und Jugendliche betreffen.

Eine aktuelle Auswertung des Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) in Bezug auf die Aufnahmeeinrichtungen zeigt nun, dass Kinder in diesen Einrichtungen besonders stark leiden würden. "Kinder benötigen ein Umfeld, dass ihnen Geborgenheit, Stabilität und Perspektiven vermittelt. Sie haben ein Recht auf Schule und KiTa. In Aufnahmeeinrichtungen wird ihnen dies vielfach verwehrt" erklärt Adam Naber vom BumF. Der Verband fordert daher die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal einen Monat zu begrenzen.

Mehr Infos: <link http: www.b-umf.de images external-link-new-window external link in new>Auswertung zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Aufnahmeeinrichtungen (PDF)

nach oben
8.
Deutsches Kinderhilfswerk: Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen besser absichern

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 05.12.2017 eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen angemahnt. „Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sehen nach wie vor die grundsätzliche Bereitschaft und ein großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement in Deutschland. Leider werden ihre Fähigkeiten aber noch immer stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeit und das Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendverbänden oder Kinder- und Jugendforen von Erwachsenen nicht ausreichend ernst genommen werden. Hier brauchen wir ein Umdenken hin zu mehr Akzeptanz und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen. Kinder brauchen aber auch Zeit für gesellschaftliches Engagement“, so Hofmann weiter.

Mehr Infos: <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details deutsches-kinderhilfswerk-ehrenamtliches-engagement-von-kindern-und-jugendlichen-besser-absichern>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.12.2017

nach oben
9.
#ErstDenkenDannPosten - Deutsches Kinderhilfswerk zieht positive Bilanz seiner Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum

Das Deutsche Kinderhilfswerk zieht eine positive Bilanz seiner Facebook-Kampagne #ErstDenkenDannPosten zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum. Drei Wochen arbeitete die Kampagne mit sechs aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Die Bildmotive wurden auf Facebook geschaltet und führten die Nutzerinnen und Nutzer auf eine Landing-Page mit Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien.

Ziel der Kampagne war vor allem, die Erwachsenen, und hier insbesondere Eltern, für die Persönlichkeitsrechte von Kindern in Sozialen Medien zu sensibilisieren. Dabei sollten den Erwachsenen keine Vorschriften gemacht werden, sondern sie wurden in erster Linie zu Selbstreflektion und zum Dialog mit den Kindern angeregt. "Es ging und geht nicht darum, Kinderbilder komplett aus den Sozialen Medien zu verbannen. Kinder gehören zu unserer Gesellschaft, und sie müssen sichtbar sein, auch im Internet. Ein Internet ohne Kinderbilder wäre langweilig und fatal. Uns ist wichtig, dass alle, die Kinderbilder ins Internet stellen, sich bewusst sind, dass sie hier eine Entscheidung mit vielen Folgen treffen. Welche Fotos im Internet landen, muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden", so Luise Meergans, Bereichsleiterin Kinderrechte und Bildung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Um die Social-Media-Nutzung in Familien näher zu ergründen, erstellt das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Universität Köln derzeit eine qualitative Studie, in deren Rahmen Eltern und Kinder in Interviews ihren Medienalltag schildern und Nutzungspraktiken darlegen.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details erstdenkendannposten-deutsches-kinderhilfswerk-zieht-positive-bilanz-seiner-facebook-kampagne-zu external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.11.2017 und <link http: www.swr.de swr2 programm sendungen impuls problematisches-posten-von-kinderfotos-auch-kinder-haben-persoenlichkeitsrechte id="1853902/did=20702834/nid=1853902/1lm0unx/index.html" external-link-new-window external link in new>Gespräch des SWR2 mit Luise Meergans, Bereichsleiterin Kinderrechte und Bildung beim Deutschen Kinderhilfswerk

nach oben
10.
Deutsches Kinderhilfswerk bietet kostenfreies Kita-Fortbildungsangebot zu Vielfalt und Mitbestimmung an

Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet ab Sommer 2018 sechs weiteren Kindertageseinrichtungen in Deutschland die Teilnahme an einem Fortbildungsangebot zu den Themen Kinderrechte, Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung sowie Partizipation an. Das Angebot richtet sich an Kitas, die ihre pädagogische Praxis inklusiv und demokratisch gestalten und sich auf den Weg zu einer demokratischen Kita machen möchten. Die Einrichtungen erhalten neben einer fachlichen Beratung sowie vielfältigen Praxismaterialien eine kostenlose dreitägige Fortbildung für das gesamte pädagogische Team.

Das Fortbildungsangebot des Deutschen Kinderhilfswerkes wurde im Rahmen des Projekts "bestimmt bunt - Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita" und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Partizipation und Bildung (Kiel) sowie der Fachstelle Kinderwelten (ISTA Berlin) entwickelt und wird im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Teilnahme ist für die ausgewählten Projekteinrichtungen kostenfrei. Interessierte Einrichtungen können sich bis spätestens 31.01.2018 um die Teilnahme am Projekt bewerben.

Mehr Infos: <link http: www.kinderrechte.de fileadmin redaktion z_kinderrechte.de ausschreibung_2018.pdf external-link-new-window external link in new>Ausschreibung des Deutschen Kinderhilfswerkes (PDF) und <link http: www.kinderrechte.de aktionen-projekte bestimmt-bunt external-link-new-window external link in new>ausführliche Informationen, Praxistipps und Infomaterialien zum Projekt "bestimmt bunt"

nach oben
11.
Bewerbungsphase um Deutschlands renommiertesten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung „Goldene Göre“ gestartet

Die Bewerbungsphase für die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes ist gestartet. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 31.01.2018, die Preisverleihung findet am 11.11.2018 im Europa-Park in Rust statt.

Mit der Goldenen Göre wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Priorität hat dabei auch, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Die Gewinner des 1. Platzes erhalten ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro, der 2. Platz ist mit 3.000 Euro, der 3. Platz mit 1.500 Euro, die vierten Plätze mit jeweils 500 Euro dotiert. Zusätzlich vergibt der Europa-Park den mit 1.000 Euro dotierten „Europa-Park Junior Club Award“. Für die Endauswahl werden sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträger ermitteln.

Mehr Infos: <link http: www.dkhw.de goldenegoere>Zur Online-Bewerbung und <link presse pressemitteilungen presse-details bewerbungsphase-um-deutschlands-renommiertesten-preis-fuer-kinder-und-jugendbeteiligung-startet-jet>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 07.12.2017

nach oben
12.
Ausschreibung für studentische Mitarbeit in der Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Anfang 2017 eine Koordinierungsstelle zur fachpolitischen Begleitung der Europarat-Strategie für die Rechte des Kindes in Deutschland eingesetzt. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte setzt Projektmaßnahmen im Themenfeld Kinderrechte um und entwickelt im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention politische Handlungsimpulse zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Themenschwerpunkte sind: Zugang zum Recht für Kinder, die Situation von geflüchteten Kindern, Beteiligung von Kindern und Kinderrechte in der Digitalen Welt.

Im Rahmen dessen suchen wir zur Unterstützung unserer Arbeit für unsere Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Berlin ab Januar 2018 eine/n studentische/n Mitarbeiter/in (15h/Woche).

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de service stellenangebote studentische-mitarbeit-15hwoche external-link-new-window external link in new>Zum Stellenangebot

nach oben

Kennen Sie schon den allgemeinen Newsletter des Deutschen Kinderhilfswerkes? Hier bestellen



Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118
10117 Berlin
Fon: 030 - 308693-0
Fax: 030 - 308693-93
www.dkhw.de

Vereinsregisternummer: 15507
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE167064766
Präsident: Thomas Krüger
Bundesgeschäftsführer: Holger Hofmann

DZI Logo
Transparency International Deutschland e.V.
Newsletter abbestellen DKHW auf Facebook DKHW auf Twitter