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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Handlungsvorschläge zu den Koalitionsverhandlungen: Beteiligung in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt stärken! |
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Angesichts der Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt drängt das Deutsche Kinderhilfswerk auf eine deutliche Ausrichtung der Verhandlungen an der UN-Kinderrechtskonvention. Denn Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung ist notwendig und sinnvoll, weil sie zum einen ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist, zum anderen Kinder und Jugendliche so unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den drei Bundesländern einen Katalog mit konkreten Handlungsvorschlägen für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendbeteiligung vorgelegt. Diese betreffen den Ausbau der Kinderrechte in der Landesverfassung und Fragen der direkten Kinderinteressensvertretungen ebenso wie Verbesserungen der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in der Kommune, in Kindertageseinrichtungen und in Schulen.
„Die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Diese Konvention ist geltendes Recht in Deutschland. Auch deshalb gehören Kinderrechte ins Zentrum der Koalitionsverhandlungen. Die Koalitionsverträge müssen dem unbedingt Rechnung tragen. Denn die Gestaltung der Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche wird maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit eines Landes mitentscheiden“ Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Zu den <link unsere-arbeit schwerpunkte beteiligung beteiligung-in-den-bundeslaendern-staerken>Handlungsempfehlungen |
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8. |
Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes geht in die Endphase - Nominierte Projekte für Deutschlands renommiertesten Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung stehen fest |
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Sechs Kinder- und Jugendprojekte aus ganz Deutschland dürfen sich Hoffnung auf die Goldene Göre machen. Eine Jury hat Projekte aus Berlin, Bielefeld, Halle (Saale), Paderborn, Prenzlau und Wittmund für die Endrunde nominiert. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Preis wird am 19.06.2016 im Europa-Park in Rust verliehen. Dazu werden die nominierten Projekte in den nächsten Wochen mit einem Kurzfilm porträtiert und zur Preisverleihung mit beteiligten Kindern und Jugendlichen in den Europa-Park eingeladen.
„Es hatten sich unglaublich viele tolle Projekte beworben, da fiel die Entscheidung wirklich schwer. Zum Glück hatte die Jury mit Regina Halmich, Julia Richter, Ingo Dubinski und Mike Zaka Sommerfeldt prominente Unterstützung. Mit der Goldenen Göre setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen ein. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Ehrung soll das Können von Kindern und Jugendlichen aufzeigen, sie für ihre Leistung auszeichnen und ihnen die Öffentlichkeit geben, die sie für ihr Engagement verdienen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mehr Infos: <link presse schlagzeilen-archiv schlagzeilen-details goldene-goere-des-deutschen-kinderhilfswerkes-geht-in-die-endphase-nominierte-projekte-fuer-deutschl>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.03.2016 |
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11. |
Demografische Auswirkungen für die Kinder- und Jugendhilfe |
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Im April 2016 legte der Deutsche Caritasverband eine Untersuchung vor, die eine verbandliche Sicht auf regionale Auswirkungen des demografischen Wandels lenkt. Grundlage ist eine Analyse des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, die die regionalen Auswirkungen für die besonders vom demografischen Wandel betroffenen Fachbereiche Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe sowie Migration/Integration aufzeigt.
Um die vielschichtigen und regional variierenden Problemlagen analysieren zu können, wurden kreisbezogene Daten für die Kinder- und Jugendhilfe ausgewertet. Auf Basis einer Cluster-Analyse wurden unter der Einbeziehung von 25 demografischen und sozioökonomischen Einflussfaktoren des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe vier Cluster identifiziert, die die regional variierenden Problemlagen typisieren.
Die vier zum Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe gebildeten Cluster zeigen eine klare regionale Verteilung: Das Cluster 1 umfasst fast ausschließlich die kreisfreien Städte Westdeutschlands, während das Cluster 2 "Junge westdeutsche Landkreise mit tendenziell klassischen Familienstrukturen" vereint. Im Cluster 3 finden sich die peripher gelegenen westdeutschen Landkreise. In das Cluster 4 fallen sämtliche Kreise und kreisfreien Städte der neuen Bundesländer.
Die ausführliche Auswertung<link http: www.caritas.de magazin kampagne demografieinitiative demografie-studie kinder-und-jugendhilfe> hier |
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12. |
Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland dringend notwendig |
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Der gesetzliche Jugendmedienschutz in Deutschland muss dringend reformiert werden. So lautet der Aufruf eines Bündnisses des Verbands der deutschen Computer- und Videospielbranche BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Das Bündnis fordert die Bundesregierung und die Bundesländer dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode eine gemeinsame umfassende Reform des Jugendmedienschutzes umzusetzen. Das aktuelle deutsche Jugendschutzsystem gewährleistet ein hohes Schutzniveau – angesichts der zunehmenden Verschmelzung verschiedener Medienformate, der grenzüberschreitenden Verbreitung digitaler Medien und der hohen Dynamik der Medienmärkte aber zunehmend nur noch in der Theorie. Wesentlicher Kritikpunkt des Bündnisses ist die zersplitterte Gesetzgebungskompetenz, die sich am Verbreitungsweg der Inhalte orientieren. So sind für Online-Medien und den Rundfunk die Bundesländer zuständig, bei allen Offline-Verbreitungswegen der Bund. Auch bei der Anwendung und Überwachung der verschiedenen Gesetze sind die Zuständigkeiten unnötig kompliziert aufgeteilt. Stattdessen muss Jugendmedienschutz künftig einheitlich, konvergent, verständlich sein, um dadurch auch international anschlussfähig zu werden. Nur so könne der Jugendmedienschutz in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden, konstatiert das Bündnis.
„Die Bundesländer haben eine Reform des Online-Jugendschutzes auf den Weg gebracht, die zwar viele wichtige Details regelt, die aber deutlich zu kurz greift. Damit wir dauerhaft ein hohes Jugendschutzniveau gewährleisten können und den Jugendmedienschutz fit machen für die heutige Medienrealität, müssen Bund und Länder jetzt an einem Strang ziehen und ein konvergentes, international anschlussfähiges Jugendschutzsystem entwickeln“, sagt BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk.
Weitere Infos sowie ein Erklär-Video zum derzeitigen Jugendmedienschutz in Deutschland <link http: www.jugendmedienschutz-reformieren.de>hier |
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