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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Deutsches Kinderhilfswerk hofft auf Trendwende beim Bildungs- und Teilhabepaket |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die zum 01. August 2019 in Kraft getretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.
Die vor zwei Jahren veröffentlichte „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.
Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 31.07.2019 |
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2. |
Kinderarmut: Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland |
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Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben. Der Paritätische fordert das Bildungs- und Teilhabepaket durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu ersetzen.
Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren.
Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit - preisbereinigt - fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher.
Mehr Infos: Pressemitteilung vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und Expertise der Paritätischen Forschungsstelle „Verschlossene Türen. Eine Untersuchung zu Einkommensungleichheit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen“ (PDF) |
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4. |
Globaler Aufbruch für Kinderrechte: Initiative stellt Kinderrechte-Fortschrittsbericht vor |
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Die sechs größten internationalen Kinderhilfsorganisationen fordern in ihrem Lagebericht „Globaler Aufbruch für Kinderrechte“ weltweit Regierungen auf, sich deutlich stärker für Kinder zu engagieren. In Berlin haben die Organisationen den Bericht an die Vorsitzende des Familienausschusses Sabine Zimmermann und die Vorsitzende der Kinderkommission Susann Rüthrich übergeben. Im Bericht analysieren die Organisationen die Situation von Kindern weltweit und fordern, Kinderrechten erheblich mehr Priorität einzuräumen.
In einem Nationalen Kinderrechte-Fortschrittsbericht zu Deutschland wird gefordert, dass Kinderrechte im deutschen Grundgesetz verankert und die Belange von Kindern in allen politischen Ressorts einbezogen werden. Dringend notwendig sei eine ressortübergreifende Strategie, um Kinderarmut zu reduzieren und eine Reform des Bildungssystems, damit Chancengleichheit ermöglicht werde. Um Kinder wirksam vor Gewalt zu schützen, sei eine nationale Präventionsstrategie erforderlich. Benachteiligte Kinder, wie etwa Kinder ohne elterliche Fürsorge oder geflüchtete Kinder, müssen geschützt und gestärkt werden. Ombudspersonen sollen national und in den Bundesländern und Gemeinden dafür sorgen, dass Kinder berücksichtigt werden.
Mehr Infos: Pressemitteilung von terre des hommes, ganzer Bericht (englisch, PDF) und Nationaler Kinderrechte-Fortschrittsbericht zu Deutschland (PDF) |
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5. |
Bericht zeigt dramatische Situation von geflüchteten Minderjährigen in Griechenland |
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) müssen in Griechenland oft unter katastrophalen Bedingungen leben und sind von Gewalt und Missbrauch bedroht. Dies zeigt ein aktueller Bericht, den Equal Rights Beyond Borders für den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) erstellt hat. Die Organisationen fordern die Bundesregierung und die EU auf, für den Schutz und das Wohl der Minderjährigen zu sorgen und sie zügig auf andere Staaten oder zu ihren Angehörigen zu verteilen.
Für die mehr als 3.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen in Griechenland weiterhin nicht genug kindgerechte Unterbringungskapazitäten zur Verfügung. Die „Hotspots“ auf Lesbos, Chios und Samos sind heillos überfüllt, teilweise mit 300 Prozent über ihrer „Auslastungsgrenze“. Auch umF müssen dort unter katastrophalen Bedingungen leben, da die Plätze in kindgerechten Unterkünften für umF nicht ausreichen. Mangelversorgung, körperliche und sexualisierte Gewalt gehören für viele zum Alltag. Auf dem Festland existieren zwar Unterkünfte, in denen eine kindgerechte Unterbringung möglich ist. Doch bei weitem nicht genug. Minderjährige werden daher oft inhaftiert. In den Gefängnissen herrschen menschenrechtswidrige Bedingungen, ohne nötige verfahrensrechtliche Garantien, und ohne dass die Betroffenen wissen, warum sie in Haft sitzen. Mehr als 1.000 Minderjährige sind derzeit als „in unsicherer Wohnsituation“ gemeldet, viele von ihnen sind obdachlos. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Der Zugang zum Asylverfahren ist (auch) für Minderjährige teilweise unmöglich oder durch administrative Hürden versperrt.
Um den Bedingungen in Griechenland zu entgehen und weil es an legalen Wegen fehlt oder diese – wie im Falle der Dublin-Familienzusammenführung – aktiv behindert werden, begeben sich umF teilweise in erhebliche Gefahren. Auch das Relocation-Programm der Europäischen Union ist ausgelaufen. Damit gibt es derzeit keinen Umverteilungsmechanismus, um einerseits die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten und andererseits Minderjährige eine Möglichkeit zu geben, auf legalen Wegen in andere Mitgliedstaaten zu gelangen.
Mehr Infos: Pressemitteilung BumF und Bericht (PDF) |
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6. |
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Ein Blick auf Entwicklungen in und Erwartungen an inklusive Jugendarbeit |
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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) verdeutlicht in ihrem Diskussionspapier „Inklusion in der Jugendarbeit. 10 Jahre UN-BRK“ welchen Beitrag Jugendarbeit – trotz vielfältiger struktureller Hindernisse – zur Inklusion junger Menschen mit und ohne Behinderung beitragen will und kann. Der Fokus des Papiers liegt auf der Beschreibung inklusiver Praxis und ihrer Gelingensbedingungen und gibt Trägern, Einrichtungen und Fachkräften Impulse und Ideen zur Umsetzung von Inklusion sowie positive Beispiele für Angebote, Strukturen und Projekte.
Hierfür wird zunächst auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen und daraus resultierende segregierte Sozialräume und Lebenswelten junger Menschen mit Behinderung eingegangen. Die Potentiale der Jugendarbeit in diesem Kontext werden beleuchtet und positive Beispiele aus der Praxis benannt, welche Inklusion praktisch neu denken und leben. Denn das Ziel, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung in der Jugendarbeit ihren Platz finden, Angebote gestalten, sich beteiligen und gemeinsam Alltag leben, wird von der AGJ stark gemacht.
Die AGJ nimmt mit diesem Diskussionspapier die alltägliche Praxis der Jugendarbeit im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention in den Blick, beschreibt Herausforderungen und formuliert Erwartungen an sie. Anhand von Beispielen diskutiert das Papier den Beitrag der Jugendarbeit zu einer inklusiven Gesellschaft.
Mehr Infos: Diskussionspapier der AGJ (PDF) |
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