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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk: In 2017 ein „Bündnis für Kinder“ auf den Weg bringen
2. Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
3. Modernisierung der Koordinierung der Sozialsysteme – „Export von Leistungen für Kinder“
4. Studie: Willkommensklassen für Flüchtlingskinder nicht ideal
5. FRA-Bericht zum Schutz geflüchteter Kinder
6. Bildungszugang von geflüchteten Kindern - Neue Website www.landkarte-kinderrechte.de
7. Broschüre der GEW: Asyl- und Aufenthaltsrecht für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
8. Offenes Treffen des BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung am 17./18.03.2017 in Bremen
9. Deutsches Kinderhilfswerk bietet in Niedersachsen neue Weiterbildung zum Moderator für Kinder- und Jugendbeteiligung an
10. Kinder- und Jugendärzte begrüßen schottisches Rauchverbot bei Autofahrten mit Kindern
11. Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften
12. Neues Bundesmodellprogramm: "Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" startet Interessenbekundungsverfahren
1.
Deutsches Kinderhilfswerk: In 2017 ein „Bündnis für Kinder“ auf den Weg bringen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein breites gesellschaftliches „Bündnis für Kinder“, um Deutschland kinderfreundlich und zukunftsfähig zu machen. Aus Sicht des Verbandes ist es an der Zeit, dass sich Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Wirtschaft und Medien unter Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem solchen Bündnis zusammenfinden und Initiativen und Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland ausarbeiten. „Wir sollten uns aktiv für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Denn Kinder sind nicht einfach nur unsere Zukunft, sondern vor allem sind sie ein existenzieller Bestandteil des Hier und Jetzt. Auch wenn seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor mehr als 25 Jahren eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnten, müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dabei ist Kinderfreundlichkeit der Schlüssel für eine nachhaltig funktionierende Gesellschaft. Sie beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Aber auch die Politik hat maßgeblichen Anteil an einer kinderfreundlichen Gesellschaft, da sie wesentliche Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern setzt. Der Generationenvertrag schützt die Rentnerinnen und Rentner, aber nicht die Kinder. Hier ist ein umfassender Perspektiv- und Politikwechsel nötig. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern. In diesem Sinne greift das Deutsche Kinderhilfswerk einen Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel aus dem letzten Bundestagswahlkampf auf und schlägt ein ‚Bündnis für Kinder‘ vor, dass Initiativen und Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland ausarbeitet“, so Krüger weiter.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-in-2017-ein-buendnis-fuer-kinder-auf-den-weg-bringen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 01.01.2017

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2.
Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

Seitdem die Bundesregierung im Jahr 2001 den ersten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt hat, wird in jeder Legislaturperiode auf empirischer Grundlage über die soziale Lage in Deutschland berichtet. So enthält auch der Entwurf für einen 5. Armuts- und Reichtumsbericht eine große Sammlung von Daten, die wesentliche Entwicklungen und Trends zu Armut und Reichtum in Deutschland aufzeigen.

Verschiedene Verbände haben Anfang Januar ihre Stellungnahmen zum Entwurf veröffentlicht. Der Paritätische formuliert deutliche konzeptionelle und inhaltliche Kritik - unter anderem, dass der Bericht an keiner Stelle auf das Problem der „verdeckten Armut“ eingehe und die Perspektive von Armut betroffener Menschen nicht ausreichend berücksichtige sowie insbesondere das aktuelle Ausmaß der Vermögensungleichheit in Deutschland nur völlig unzureichend abgebildet werde. Der Verband erneuert zudem seine Forderung nach einer unabhängigen Armutsberichterstattung durch eine regierungsexterne Kommission. Auch die AWO weist auf Defizite des Berichts hin, da er aus den beschriebenen Entwicklungen keine wesentlichen neuen Schlussfolgerungen ziehe, die Wirksamkeit der geltenden Regelungen nicht ausreichend überprüfe und nur wenige neue Maßnahmen anrege. Auch die Diakonie Deutschland appelliert Bundesregierung, auf „Schönfärberei“ zu verzichten, diesen Sachverständigenrat endlich ins Leben zu rufen und den Armuts- und Reichtumsbericht mit der Expertise zu versehen, die für das Thema angemessen sei.

Mehr Infos: <link http: www.der-paritaetische.de startseite artikel news armuts-und-reichtumsbericht-der-bundesregierung-paritaetischer-wohlfahrtsverband-weist-in-aktuelle _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Paritätischen, <link http: www.awo-informationsservice.org aktuelle-meldungen einzelmeldung datum entwurf-des-fuenften-armuts-und-reichtumsbericht _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der AWO, <link https: www.deutscher-verein.de de _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Deutschen Vereins und <link https: info.diakonie.de presse pressemitteilungen pm armuts-und-reichtumsbericht-sozialpolitische-befunde-nicht-verstecken _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der Diakonie Deutschland

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3.
Modernisierung der Koordinierung der Sozialsysteme – „Export von Leistungen für Kinder“

Die Europäische Kommission hat am 13.12.2016 eine überarbeitete Fassung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgelegt. Dieser Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2016 und der Bemühungen der Kommission, Arbeitskräften die Mobilität zu erleichtern, einen Ansatz zu finden, bei dem sowohl die mobilen Personen als auch die Steuerzahler/innen fair behandelt werden, und bessere Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden zur Verfügung zu stellen.

Der Vorschlag bewirkt keine Änderung der bestehenden Regelungen für den Export von Leistungen für Kinder, z.B. das Kindergeld. Es ist nicht vorgesehen, die Leistungen für Kinder an einen Index zu binden: Das Land der Erwerbstätigkeit des Elternteils (der Eltern) ist auch weiterhin für die Zahlung der Kinderbeihilfe zuständig und dieser Betrag kann nicht angepasst werden, wenn das Kind woanders lebt. Innerhalb der EU werden weniger als 1 Prozent der Leistungen für Kinder von einem Mitgliedstaat in einen anderen exportiert.

Mehr Infos: <link http: europa.eu rapid press-release_ip-16-4301_de.htm _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der Europäischen Kommission

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4.
Studie: Willkommensklassen für Flüchtlingskinder nicht ideal

Seit 2011 gibt es in Berlin so genannte „Willkommensklassen", in denen neu zugewanderte Kinder ohne Deutschkenntnisse diese erlangen sollen, bevor sie in die Regelklassen aufgenommen werden. Mit der hohen Zahl zugezogener Geflüchteter im Jahr 2015 wurden diese Deutschlernklassen an zahlreichen Berliner Schulen eingerichtet, berlinweit gibt es derzeit über 1000 Willkommensklassen. Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration geförderten Fluchtforschungsclusters „Solidarität im Wandel" des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) hat das Teilprojekt „Die Beschulung neu zugewanderter und geflüchteter Kinder in Berlin – Praxis und Herausforderungen" die Praxis der Willkommensklassen untersucht.

Schlussfolgerung aus der Untersuchung ist: Flüchtlingskinder sollten besser mit deutschen Kindern zusammen unterrichtet werden als in eigenen Willkommensklassen. Die separaten Klassen seien kurzsichtig organisiert und brächten eine ganze Reihe von Problemen. Es gebe keinen festen Lehrplan, und was und mit welchem Material die Kinder lernten, hänge allein vom Lehrer ab. Einige Schulen schlössen sogar von vornherein aus, dass die Flüchtlingskinder später weiter unterrichtet werden.

Mehr Infos: <link http: www.zeit.de gesellschaft schule fluechtlinge-willkommensklassen-integration komplettansicht _blank external-link-new-window external link in new>Interview mit der Leiterin des Projekts und <link https: mediendienst-integration.de fileadmin dateien expertise_willkommensklassen.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Bericht des BIM (PDF)

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5.
FRA-Bericht zum Schutz geflüchteter Kinder

Die Grundrechteagentur der EU (FRA) veröffentlicht regelmäßig Überblicksberichte zu Themen mit Bezug zu den Grundrechten in der EU. Der Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe liegt auf Kindern, die ohne ihre Eltern als Flüchtlinge die EU erreichen. Darin wird unter anderem die Problematik diskutiert, wie geflüchtete Kinder vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden können. Dazu gebe es zu wenig Informationen und Handlungsanleitungen, insbesondere, wenn die Kinder nicht allein, sondern in Begleitung von Erwachsenen reisen, die nicht ihre Eltern sind. Der Bericht, der von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde, untersucht die Vorgehensweisen in 14 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland.

Mehr Infos: <link http: fra.europa.eu en publication _blank external-link-new-window external link in new>Bericht der FRA (auf Englisch)

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6.
Bildungszugang von geflüchteten Kindern - Neue Website www.landkarte-kinderrechte.de

Welchen Zugang zu Kitas und Schulen haben geflüchtete Kinder in Deutschland? Einen schnellen Überblick über die Antworten der für die Kitas und Schulen zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer auf diese Frage, verschafft die erste Landkarte auf einer am 12.01.2017 veröffentlichten Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts will die digitale Landkarte künftig regelmäßig nutzen, um die Umsetzung einzelner Kinderrechte kompakt zugänglich zu machen. Für die erste Landkarte Kinderrechte wurden bereits im letzten Jahr die Sozial- und Kultusministerien aller Bundesländer befragt, wie sie den Zugang zu Schule und Kitas regeln.

Für den Bereich Kitas haben 13 Sozial- oder Kultusministerien geantwortet. Keine Antworten gab es aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Für den Bereich Schule hat Brandenburg nicht geantwortet.

Die Umfrage zeigt, dass das Recht auf Bildung nur in wenigen Bundesländern für geflüchtete Kinder umfassend gewährleistet ist. Dies entspricht nicht den menschenrechtlichen Vorgaben einer vorrangigen Berücksichtigung der besten Interessen von Kindern gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Im Gegenteil: Ausländerrechtliche Reglungen stellen die besten Interessen von Kindern hinten an.

Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de presse pressemitteilungen meldung article pressemitteilung-bildungszugang-von-gefluechteten-kindern-neue-website-wwwlandkarte-kinderrech external link in new>Pressemitteilung des DIMR und <link http: landkarte-kinderrechte.de external link in new>Landkarte

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7.
Broschüre der GEW: Asyl- und Aufenthaltsrecht für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat eine Broschüre "ABC Asyl- und Aufenthaltsrecht" mit dem Fokus auf Kindertagesstätten und Kindertagespflege veröffentlicht. Hintergrund ist die Annahme der Bundesregierung, dass sich Ende Juli 2016 etwa 300.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland aufhielten, wovon etwa 100.000 jünger als sechs Jahre sind. Um ggf. dauerhaft in Deutschland bleiben zu können, müssen sie ein asyl- und aufenthaltsrechtliches Verfahren durchlaufen und haben bereits in dieser Zeit Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege tätigen Fachkräfte sind insoweit vielfach mit Fragen zum Asyl- und zum Aufenthaltsrecht und zum Kinder- und Jugendhilferecht konfrontiert. Die Broschüre "ABC Asyl- und Aufenthaltsrecht" der GEW, die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) entstanden ist, soll bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützen.

Mehr Infos: <link https: www.gew.de fileadmin media publikationen hv bildung_und_politik migration gew_abc_asylrecht_2016_web.pdf external-link-new-window external link in new>Broschüre "ABC Asyl- und Aufenthaltsrecht" (PDF)

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8.
Offenes Treffen des BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung am 17./18.03.2017 in Bremen

Das BundesNetzwerk Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein bundesweites Netzwerk von Fachkräften aus dem Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass sie an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Das BundesNetzwerk setzt sich dafür ein, dass diesem Recht sowohl in der Alltagspraxis als auch durch konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Durchsetzung verholfen wird. Das Treffen richtet sich an Interessierte und Aktive aus dem Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung, Moderatorinnen und Moderatoren sowie Trainerinnen und Trainer. Es findet in diesem Jahr in Kooperation mit SpielLandschaftStadt e.V. und dem LidiceHaus in Bremen statt. In thematischen Arbeitsgruppen werden im fachlichen Austausch Ansätze und Forderungen entwickelt, mit denen sich das BundesNetzwerk konkret zu beteiligungsrelevanten Themen positioniert; es werden Herausforderungen in der praktischen Beteiligungsarbeit diskutiert, Projekte vorgestellt, und ggf. kollegial beraten. Gleichzeitig bietet das Treffen viel Raum für freien Austausch sowie am zweiten Tag Input von Expertinnen und Experten zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung.

Mehr Infos: <link http: www.kinderpolitik.de netzwerk _blank external-link-new-window external link in new>Idee des Netzwerkes, <link http: www.kinderpolitik.de images downloads bundesnetzwerk einladungprogrammanmeldungnetzwerktreffen_2017_nure.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Einladung und Programm (PDF) sowie <link http: www.kinderpolitik.de images downloads bundesnetzwerk formular_anmeldung_netzwerktreffen_2017.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Anmeldung (PDF)

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9.
Deutsches Kinderhilfswerk bietet in Niedersachsen neue Weiterbildung zum Moderator für Kinder- und Jugendbeteiligung an

Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet ab März dieses Jahres in Hannover eine Weiterbildung zum Moderator für Kinder- und Jugendbeteiligung an. Zielgruppe der Ausbildung sind vor allem Fachkräfte von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder der Jugendverbandsarbeit tätig sind, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter, Kinderbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kinderbüros, Stadt- und Regionalplaner und Fachkräfte aus dem Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung. Die Weiterbildung findet von März 2017 bis Januar 2018 an sechs Seminarwochenenden in Hannover statt. Die meisten Plätze sind für Bewerberinnen und Bewerber aus Niedersachsen reserviert, einige Plätze werden auch bundesweit vergeben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden während der Ausbildung motiviert, sich mit ihrer persönlichen Haltung und ihrem Selbstverständnis zur Partizipation auseinanderzusetzen. Die Identität und Rolle als Moderatorin und Moderator, der kollegiale Austausch, Stolpersteine und Knackpunkte in der Praxis sowie Durchsetzungsstrategien im Kontext von Öffentlichkeitsarbeit und der Fokus auf die Zielgruppe der sozial Benachteiligten sowie Migrantinnen und Migranten werden hierfür immer wieder in den Blick genommen. Alle Inhalte werden so aufbereitet, dass sie einen direkten Transfer in die eigenen Tätigkeitsfelder ermöglichen.

Die Weiterbildung vermittelt Methoden und Fertigkeiten zur Durchführung von eigenen Beteiligungsprojekten und zeigt auf, wie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Alltag verankert werden kann. Gefördert wird sie durch den Förderfonds „Kinder stärken!“ des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Anmeldefrist ist der 13.02.2017.

Mehr Infos: <link http: www.kinderpolitik.de _blank external-link-new-window external link in new>Darstellung der Ausbildung und Anmeldung

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10.
Kinder- und Jugendärzte begrüßen schottisches Rauchverbot bei Autofahrten mit Kindern

Wer in Schottland mit Kindern in einem Auto sitzt, darf seit heute nicht mehr rauchen. Bei Verstößen ist ein Bußgeld in Höhe von 100 Pfund (119 Euro) fällig. Landet der Fall vor Gericht, droht eine Strafzahlung von bis zu tausend Pfund. Das schottische Parlament hatte die Verschärfung des Rauchverbots im vergangenen Dezember einstimmig verabschiedet.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert auch hierzulande ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren. Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: "Schon beim Rauchen einer einzigen Zigarette steigt die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeuginneren drastisch. Selbst bei geöffnetem Fenster erreicht nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) die Schadstoffkonzentration Werte wie in einer Raucherkneipe. Mit fatalen Folgen für Kinder. Mit jedem Atemzug gelangen Tausende Chemikalien in ihre Lungen, die unter anderem Ashma, Bronchitis und langfristig auch Krebs verursachen können. Bei Babys gehört das Passivrauchen zudem zu den Hauptrisikofaktoren für den plötzlichen Kindstod. Der Gesetzgeber in Deutschland sollte also dem Beispiel Schottland schnellstmöglich folgen und das Rauchen im Auto verbieten, wenn Kinder mitfahren."

Mehr Infos: <link https: www.kinderaerzte-im-netz.de news-archiv meldung article kinder-und-jugendaerzte-begruessen-schottisches-rauchverbot-bei-autofahrten-mit-kindern-wir-brauc _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des BVKJ

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11.
Für den besseren Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird erheblich ausgebaut: Bundesweit werden weitere 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Bewerben können sich seit dem 04.01.2107 freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10.02.2017.

Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.

Das BMFSFJ fördert jede Koordinatorenstelle mit jährlich 40.000 Euro. Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, BMFSFJ und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards.

Mehr Infos: <link http: www.gewaltschutz-gu.de external-link-new-window external link in new>Seite der Bundesinitiative und <link https: www.bmfsfj.de blob schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Mindeststandards (PDF)

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12.
Neues Bundesmodellprogramm: "Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" startet Interessenbekundungsverfahren

Dass die vielen geflüchteten Familien mit Klein- und Schulkindern gut in Deutschland ankommen und sich integrieren, ist eine wichtige familienpolitische Aufgabe. Das stellt auch die Fachkräfte in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung vor viele neue Herausforderungen, denn neu zugewanderte Familien benötigen besondere Betreuung. Der Arbeit von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ihre Arbeit soll stärker gefördert werden – weshalb das BMFSFJ ab Frühjahr 2017 das neue Programm mit jährlichen Programmitteln in Höhe von drei Millionen Euro auflegt.

Mit dem Modellprogramm sollen die Angebote der Elternbegleitung ausgeweitet und gut mit anderen Unterstützungsangeboten in der Kommune verknüpft werden. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind früh- und sozialpädagogische Fachkräfte der Familienbildung, die an Kitas, Familienzentren und Familienbildungseinrichtungen aktiv sind. Sie beraten und begleiten Eltern von Kleinkindern bis hin zum Grundschulalter in Bildungs- und Entwicklungsfragen. Sie erklären den Eltern zum Beispiel, warum das Kind eine Kita besuchen sollte, helfen bei der Auswahl der Kita und der Anmeldung und beraten die Eltern, wie sie ihr Kind beim Lernen und bei der Integration unterstützen können.

Für das neue Modellprogramm können sich freie oder öffentliche Träger bewerben, die in der flüchtlingsbezogenen Elternbegleitung in Einrichtungen der Kinder- Jugend- und Familienhilfe und in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind. Das Bundesprogramm soll nach Auswahl der Projektträger im April 2017 starten und bis Dezember 2020 laufen.

Mehr Infos: <link https: www.elternchance.de _blank external-link-new-window external link in new>Seite des Bundesmodellprogramms

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