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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Anhörung in Nordrhein-Westfalen: Rechte von Kindern und Jugendlichen
2. Das müssen uns Kinder wert sein: Deutsches Kinderhilfswerk fordert Investitionsprogramm zur Verbesserung der Kita-Qualität
3. Kinderkommission des Deutschen Bundestages veröffentlicht Stellungnahme zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
4. Wahlen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes
5. Großbritannien: Jugendliche fordern Wahlrecht
6. Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages billigt Integrationsgesetz
7. Lage der Flüchtlingskinder in den „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“
8. Deutsches Kinderhilfswerk: Alleinerziehende und ihre Kinder stärker unterstützen
9. DIW-Langzeitbefragung: Informationen zum Studium verringern soziale Unterschiede bei der Studienabsicht von AbiturientInnen
10. Deutsches Kinderhilfswerk: Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten legen
11. VAMV: Umgangspauschale in Hartz IV fehlt weiter
12. Armutskongress in Berlin
13. Neue Informationsbroschüre von Zartbitter e. V.: „Alle Jungen haben Rechte“ und Arbeitshilfe „Flüchtlingskinder vor Gewalt schützen“
Anhörung in Nordrhein-Westfalen: Rechte von Kindern und Jugendlichen

Die PIRATEN-Fraktion fordert die Einsetzung eines Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen. In einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend haben sich Sachverständige zustimmend, andere dagegen skeptisch dazu geäußert.

Kinderrechte seien in der nordrhein-westfälischen Verfassung zwar verankert, heißt es im Antrag der PIRATEN-Fraktion (<link https: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmd16-10781.pdf>16/10781). Gleichwohl bräuchten Kinder und Jugendliche Unterstützung, diese Rechte wahrzunehmen. Eine unabhängige Landesbeauftragte oder ein unabhängiger Landesbeauftragter könnten dabei helfen. Der Landesjugendring NRW und auch die „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“ begrüßten den Antrag im Grundsatz, äußerten jedoch gleichzeitig Kritik. Aus Sicht der „Falken“ sind die „gesetzlichen Grundlagen, die Gremien und Institutionen weitgehend vorhanden“, würden aber nicht ausreichend genutzt. Der Kinderschutzbund hingegen hielt die Einrichtung der Stelle für „unverzichtbar“. Prof. Dr. Manfred Liebel (Internationale Akademie Berlin) nannte es bedauerlich, „dass das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Ausscheiden des Kinderbeauftragten im Jahr 2002 seine Pionierrolle auf diesem Gebiet nicht fortgesetzt hat“.

Unterdessen wurde im Familienausschuss des Landtages auch ein Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW beraten. Darin wird unter anderem gefordert, dass die UN-Kinderrechtskonvention in NRW einen höheren Bekanntheitsgrad erlangen sollte, gemeinsam mit freien und öffentlichen Trägern bei Schulungen und Fortbildungsprogrammen die Grundlage dafür geschaffen werden muss, dass Kinderrechte in Institutionen und im alltäglichen Umgang umgesetzt werden sowie die gendersensible Pädagogik weiter entwickelt und der Zugang von Kindern mit Migrationshintergrund zu Kitas und Ganztagsschulen verbessert werden sollten. Die Landesregierung wird zudem gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert werden.

Mehr Infos: <link https: www.landtag.nrw.de portal www gb_ii ii.1 pressemitteilungen-informationen-aufmacher pressemitteilungen-informationen pressemitteilungen aufmacher158884.jsp>Pressemitteilung des Landtages, <link https: www.landtag.nrw.de portal www webmaster gb_i i.1 aktuelle_drucksachen>Stellungnahmen zur Anhörung und <link https: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv>Antrag von SPD und Grünen

Das müssen uns Kinder wert sein: Deutsches Kinderhilfswerk fordert Investitionsprogramm zur Verbesserung der Kita-Qualität

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von Bund, Ländern und Kommunen weitere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes bundesweite qualitative Mindeststandards, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden sollten. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zeigen, dass wir trotz der leichten Verbesserungen beim Personalschlüssel noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt sind. Hier besteht weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Um die Qualität in Kitas zu steigern, spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre aus. Sonst werden wir in unseren Kindertageseinrichtungen den Kindern nicht ausreichend gerecht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung.

„Aber nicht nur der Personalschlüssel darf im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Auch die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollte als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. Der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder in benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, bereits in der Kita Mitbestimmung zu lernen und zu erleben. Wir brauchen daher durchgängige Standards, mit denen Partizipation als Faktor gelingender Entwicklung in der frühkindlichen Erziehung verankert wird. Zudem steigert die Qualifizierung der Fachkräfte zu Mitbestimmung der Kinder die Qualität von Kindertageseinrichtungen. Das Recht, gehört zu werden steht auch schon den Jüngsten zu. Kitas haben einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung sollte ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten sein“, so Hofmann weiter.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details das-muessen-uns-kinder-wert-sein-deutsches-kinderhilfswerk-fordert-investitionsprogramm-zur-verbesse external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.06.2016, aktueller<link http: www.laendermonitor.de laendermonitor aktuell index.html> Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung

Kinderkommission des Deutschen Bundestages veröffentlicht Stellungnahme zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland

Die Kinderkommission hat sich in der Vorsitzzeit von Susann Rüthrich im vorigen Jahr schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, der in einer Stellungnahme zusammengefasst wurde. 

Die Stellungnahme <link https: www.bundestag.de blob a3eea52ce794584e49c356d95d2e0bd1 stellungnahme_kinderrechte-data.pdf>hier

Wahlen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes

Am 30.06.2016 haben die Mitglieder der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York in ihren alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen neun Mitglieder in den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gewählt. Die Mitglieder haben nicht nur die Befugnis auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention von Staaten zu dringen, sondern können die darin abgesteckten Vorschriften interpretieren und näher ausführen. Mitglieder des Ausschusses werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die neu gewählten Mitglieder ersetzen diejenigen, die das 18-köpfige Gremium am 28.02.2017 mit Ende ihrer Amtszeit verlassen. In geheimer Wahl gewannen: Amal Salman Aldoseri (Bahrain), Olga A. Khazova (Russland), Cephas Lumina (Sambia), Benyam Dawit Mezmur (Äthiopien), Mikiko Otani (Japan), Luis Ernesto Pedernera Reyna (Uruguay), Ann Marie Skelton (Südafrika), Velina Todorova (Bulgarien), Renate Winter (Österreich).

Die genauen Abstimmungsergebnisse <link http: www.un.org press en hr5319.doc.htm>hier (auf Englisch)

Großbritannien: Jugendliche fordern Wahlrecht

Unter 18-Jährige in Großbritannien haben dagegen protestiert, dass sie beim Referendum über die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union (EU) nicht wählen durften. Eine knappe Mehrheit der Wähler entschied sich dafür die EU zu verlassen, wobei die ältere Generation als Sieger gegenüber den jungen Wählerinnen und Wählern hervorging, die mit großer Mehrheit für einen Verbleib in der EU gestimmt hatten. Angesichts eines Referendum, das verspricht die politische und ökonomische Landschaft Großbritanniens für die nächsten Generationen zu bestimmen, gingen junge Protestierende auf die Straße, da ihnen kein Mitspracherecht in Bezug auf ihre Zukunft gegeben wurde, auch wenn sie am stärksten von der Entscheidung betroffen sein werden.

Vor dem Referendum war der Vorschlag 16- und 17-jährige beim Referendum wählen zu lassen, vom Unterhaus abgewiesen worden. Hätten sie wählen dürfen, wäre das Ergebnis völlig anders ausgefallen, zeigt eine Studie. Das schottische Unabhängigkeitsreferendum in 2015, bei dem 90 Prozent der jungen Menschen sich für die Wahl registrieren ließen, bewies, dass die Behauptung vieler Politiker und Politikerinnen, junge Menschen würden sich nicht für Politik interessieren, nicht haltbar ist. Die hohe Wahlbeteiligung war der Anlass für eine Absenkung des Wahlalters in Schottland auf 16 Jahre.

Mehr Infos: <link http: www.theguardian.com politics live jun>Artikel zum Protest im Guardian und <link http: www.independent.co.uk student news eu-referendum-uk-result-students-votes-at-16-remain-brexit-leave-a7101821.html>Artikel zur Studie im Independent (beide auf Englisch)

Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages billigt Integrationsgesetz

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 06.07.2016 dem Entwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/8615; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/8829) in geänderter Fassung zugestimmt. Union und SPD stimmten für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Sie hatten eigene Anträge (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6644; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7653; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7651; <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6198) zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorgelegt, die jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden.

Ziel des Gesetzes ist es laut Entwurf, mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erleichtern. Unter anderem sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Angelehnt an die als 1-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten sollen für die 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge jedoch nur 80 Cent pro Stunde gezahlt werden. Zu den Maßnahmen gehört weiter, dass Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Außerdem wird eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt, um die Bundesländer bei der Steuerung der Verteilung zu unterstützen.

Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Duldungsstatus von Auszubildenden. Die Koalition einigte sich auf eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts einmalig um sechs Monate, wenn ein Flüchtling eine Ausbildung abbricht. Nach der bisherigen Regelung hätte ein Flüchtling die Abschiebung riskiert, wenn er eine Ausbildung abgebrochen hätte.

Die Kritik der Opposition blieb trotz der Änderungen deutlich. "Dieses schlechte Gesetz hat sich dadurch nicht wesentlich verbessert", betonte etwa Die Linke. Es trage den Geist, der Flüchtlingen automatisch eine Verweigerungshaltung unterstelle. Bündnis 90/Die Grünen werteten den Änderungsantrag als "eindeutige Verbesserung". Allerdings warnten sie davor, dass unklare Formulierungen im Gesetzentwurf dennoch zu Abschiebungen von Auszubildenden führen könnten.

Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de presse hib>Meldung des Deutschen Bundestages

Lage der Flüchtlingskinder in den „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“

Mit dem Asylpaket II ist die Einrichtung von so genannten „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ ermöglicht worden, in denen die Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsländern, Folgeantragsstellern sowie Personen, die falsche Dokumente vorlegen oder bei denen angenommen wird, sie hätten Dokumente vernichtet, im beschleunigten Verfahren entschieden werden. In einer Studie werden die in der „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ in Bamberg vorzufindenden Lebensumstände als kinderrechtswidrig beschrieben. Konkret heißt es dort u.a. „Die Organisation der ARE II in Bamberg ist vollständig auf einen möglichst schnell zu beendenden Aufenthalt ausgerichtet. Auf den in der Kinderrechtrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerten Vorrang des Kindeswohls (Art.3) wird dabei nicht geachtet. Zimmer- und Wohnungstüren sind aus Budgetgründen und um die morgendlichen Abschiebungen nicht zu behindern nicht abschließbar, wodurch bei den Kindern Ängste geschürt werden und das Risiko von Diebstahl und Übergriffen gegen Frauen und Kinder steigt (Art. 16). Kühlschränke und Kochmöglichkeiten sind in den engen Unterkünften wegen Hygiene und Brandschutz verboten und wegen des zentralen Angebots von 3 Mahlzeiten auch nicht vorgesehen. Kinder, die Zwischenmahlzeiten benötigen sind hier nicht mitgedacht. Die Gesundheitsversorgung verhindert lediglich lebensbedrohliche Erkrankungen und überträgt Diagnoseaufgaben immer wieder an das dafür nicht qualifizierte Wachpersonal.“

Die Studie der Hildegard-Lagrenne-Stiftung <link http: www.lagrenne-stiftung.de index.php download>hier

Deutsches Kinderhilfswerk: Alleinerziehende und ihre Kinder stärker unterstützen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass Alleinerziehende besonders stark von Armut betroffen sind, und das mit steigender Tendenz. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag gehören reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Alleinerziehende unter Druck“ der Bertelsmann Stiftung.

Der überwiegende Anteil der Alleinerziehenden sind Frauen. Ursache für ihre hohe Armutsrisikoquote sind insbesondere instabile und befristete Arbeitsverhältnisse und die oft mit frauentypischen Branchen einhergehenden geringen Stundenlöhne. Dazu kommen die steigenden Kosten nach einer Trennung oder Scheidung, geringe, unregelmäßige oder ganz ausbleibende Unterhaltszahlungen und mangelhafte Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie die unzureichende Ausgestaltung monetärer familienpolitischer Leistungen. Die Hälfte aller im Hartz IV-Bezug lebenden Kinder wächst bei Alleinerziehenden auf. Diese Kinder sind häufig Versorgungsdefiziten ausgesetzt, die sich auf ihre Gesundheit, ihre Chancen im Bildungssystem sowie auf ihr späteres Berufsleben auswirken können.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-alleinerziehende-und-ihre-kinder-staerker-unterstuetzen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 06.07.2016 und <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de presse pressemitteilungen pressemitteilung pid wachsene-armut-alleinerziehender-geht-zu-lasten-der-kinder external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung mit Link zur Studie

DIW-Langzeitbefragung: Informationen zum Studium verringern soziale Unterschiede bei der Studienabsicht von AbiturientInnen

Wer in der Schule Informationen zum Nutzen und zur Finanzierung eines Studiums erhält, will nach dem Abitur eher studieren. Das zeigt sich insbesondere bei Kindern, deren Eltern selbst keinen Hochschulabschluss haben: Bei diesen AbiturientInnen erhöhen die bereitgestellten Informationen die Wahrscheinlichkeit, sich auf Studienplätze zu bewerben oder in zulassungsfreie Studiengänge einzuschreiben, um zwölf Prozentpunkte. Das sind erste zentrale Ergebnisse einer neuen Langzeitstudie, für die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) mehr als 1.500 angehende Berliner AbiturientInnen seit 2013 begleitet haben. So kann mit dem Berliner-Studienberechtigten-Panel (Best Up) zum ersten Mal für Deutschland in kausaler Weise nachvollzogen werden, ob bessere Informationen das Verhalten von SchülerInnen wirklich beeinflussen. 

Erste Auswertungen zeigen: „Detaillierte und wissenschaftlich basierte Informationen über den Nutzen und die Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums können auf den familiären Bildungshintergrund zurückgehende Unterschiede bei der Studienabsicht reduzieren“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und dortige Leiterin des Projekts. Die Autorinnen empfehlen daher, Jugendlichen noch in der Schule genau diese Informationen zum Studium bereitzustellen.

Mehr Infos: <link http: www.diw.de sixcms>Pressemitteilung und DIW <link http: www.diw.de um>Wochenbericht

Deutsches Kinderhilfswerk: Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten legen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung angesichts der jetzt veröffentlichten „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ auf, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. „Der Evaluationsbericht zeigt deutlich auf, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Deshalb sollte die Bundesregierung jetzt die erforderlichen Konsequenzen ziehen und dieses Bürokratiemonster abschaffen. Die geringe Inanspruchnahme von gerade einmal 52 Prozent der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zeigt deutlich, dass das Bildungs- und Teilhabepaket viel zu wenige Kinder erreicht. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Wenn es noch eines Beweises bedurft hat, dass das Bildungs- und Teilhabepaket gescheitert ist, liefert die jetzt vorgelegte Gesamtevaluation diesen Beleg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die mit der Evaluation vorgelegten 23 Empfehlungen zur Umgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes sollte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, die Förderleistungen für Kinder und Jugendliche aus armen Familien endlich im Grundsatz neu zu organisieren. Statt politisch kleingerechneter Hartz-IV-Regelsätze brauchen wir kurzfristig armutsfeste Regelsätze für Familien mit Kindern und eine Stärkung der kostenlosen Infrastruktur beispielsweise bei der Lernförderung, der Schülerbeförderung oder beim Schulmittagessen. Mittelfristig ist ein bundesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut und langfristig eine Kindergrundsicherung nötig, die durch eine solidarischere Steuer- und Finanzpolitik finanziert werden sollte“, so Krüger weiter.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bildungs-und-teilhabepaket-zu-den-akten-legen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 28.06.2016 und <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de presse pressemitteilungen pressemitteilung pid wachsene-armut-alleinerziehender-geht-zu-lasten-der-kinder external-link-new-window external link in new>Schlussbericht der Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets

VAMV: Umgangspauschale in Hartz IV fehlt weiter

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Entscheidung der Koalition eine Verschlechterung der ohnehin materiell knappen Lage von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Sozialgeldbezug abzuwenden. Zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. und 15 anderen Verbänden drängt der VAMV auf die Einführung einer Umgangspauschale. Am 23.06.2016 stimmte der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Reform des Zweiten Sozialgesetzbuches ab, eine Neuregelung für Alleinerziehende und ihre Kinder war nicht mehr vorgesehen.
Die bestehende Rechtslage sowie uneinheitliche Praxis in den Kommunen führt mitunter dazu, dass im Haushalt der Alleinerziehenden für jeden Tag des Umgangs mit dem anderen Elternteil, in der Regel der Vater, das Sozialgeld gestrichen wird.
Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Der Gesetzgeber lässt heute seine Chance verstreichen, einen Umgangsmehrbedarf für die Existenzsicherung von Kindern in Hartz IV einzuführen. Wenn ein Kind zwischen beiden Elternteilen pendelt und sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt. Folgerichtig ist eine Umgangspauschale, die diese Mehrkosten, berücksichtigt“, unterstreicht Schuster.
Eine nächste gute Gelegenheit zur Einführung eines Umgangsmehrbedarfes noch in diesem Jahr hat der Gesetzgeber bei der ausstehenden Neufassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe.

Mehr Infos: <link https: www.vamv.de fileadmin user_upload bund dokumente pressemitteilungen pm_vamv_sgb_ii_ohne_umgangsmehrbedarf_23062016.pdf>Pressemitteilung des VAMV und <link https: www.bundestag.de presse hib>Meldung des Deutschen Bundestages

Armutskongress in Berlin

Am 07. und 08.07.2016 fand in Berlin der erste armutspolitische Hauptstadtkongress unter dem Motto "ZEIT ZU(M) HANDELN" statt. Eingeladen hatte auf Initiative des Paritätischen Gesamtverbandes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Bündnis von insgesamt 24 bundesweiten zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk. Mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten an den zwei Tagen über Ursachen und Ausmaß von Armut in Deutschland, die Lebenslage der Betroffenen, über Lösungsstrategien zur Armutsbekämpfung, aber vor allem auch neue Vernetzungs- und Mobilisierungspotenziale.

Der vom Deutschen Kinderhilfswerk angebotene Workshop befasste sich mit den Erfolgsfaktoren in der Zusammenarbeit von Land und Kommunen zur Prävention der Folgen von Kinderarmut. Klar wurde: Es braucht ein stärkeres Verständnis der Verwaltung für niedrigschwellige Zugänge für Familien, gleichzeitig steht die Politik in der Pflicht Ressourcen für eine bessere kommunale Vernetzungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt entscheidet aber auch das Engagement der Menschen vor Ort. „Notwendig ist der flächendeckende Ausbau von Präventionsnetzwerken in der Kombination mit einer von der Bundesebene finanzierten Existenzsicherung aller Kinder. Dies wäre ein entscheidender Schritt im Kampf gegen die steigende Kinderarmut“, folgert Nina Ohlmeier, Referentin für Kinderpolitik beim Deutschen Kinderhilfswerk.

Auch der große Erfolg der Tagung lag in der breiten Vernetzung von Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden, Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen sowie Gewerkschaften. Der Kongress war ein gelungener Auftakt für eine gemeinsame Plattform, um das Thema Armut bis zu den Bundestagswahlen und darüber hinaus in Politik und Öffentlichkeit zu tragen und im weiteren Prozess auch ganz konkrete gemeinsame Forderungen zur Armutsbekämpfung zu formulieren.

Mehr Infos: <link http: www.presseportal.de pm>Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes und <link http: www.armutskongress.de der-armutskongress zeit-zum-handeln>Seite des Armutskongresses

Neue Informationsbroschüre von Zartbitter e. V.: „Alle Jungen haben Rechte“ und Arbeitshilfe „Flüchtlingskinder vor Gewalt schützen“

Auf die Broschüre „Alle Jungen haben Rechte“ warten viele pädagogische Fachkräfte seit dem Erscheinen der stark nachgefragten Broschüre „Alle Mädchen haben Rechte“ vor fünf Monaten.
Die Broschüre vermittelt Jungen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund Informationen über ihre Rechte (zum Beispiel auf Schutz vor sexueller Belästigung, gewaltfreie Erziehung, auf Ruhe) und gibt zugleich Orientierung über gesellschaftlich anerkannte Normen (zum Beispiel, dass Diebstahl strafbar ist, niemand Jungen bedrohen und erpressen darf und jeder das Recht hat, respektvoll behandelt zu werden). Die Illustrationen sind sehr aussagestark, so dass die Broschüre auch ohne Sprachkenntnisse verständlich ist. Die Arbeitshilfe für die Entwicklung von Kinder- und Gewaltschutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünfte enthält viele Beispiele aus dem Alltag der Unterkünfte und gibt zahlreiche Anregungen für die Praxis. Sie wurde von der Kölner Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch auf der Basis von Interviews mit geflüchteten Kindern, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Gemeinschaftsunterkünften und der Jugendhilfe entwickelt.

Mehr Infos: Broschüre zum<link http: www.zartbitter.de gegen_sexuellen_missbrauch downloads broschueren alle_jungen_haben_rechte.pdf> Download und zur <link http: www.zartbitter.de gegen_sexuellen_missbrauch aktuell external-link-new-window external link in new>Arbeitshilfe

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