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Newsletter Kinderpolitik
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Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder brauchen Rechtssicherheit beim Familiennachzug |
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In der letzten Woche stritt die Koalition erneut über die Frage des Familiennachzugs. Bei dem Streit ging es darum, ob auch für unbegleitete Kinder und Jugendliche wie für andere Flüchtlinge mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutz der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt sein soll. Das Bundeskabinett hatte einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Einschränkungen gebilligt. Kurz darauf monierte Sigmar Gabriel, SPD-Parteivorsitzender, mit ihm sei eine solche Regelung nicht verabredet gewesen. Das Bundesfamilienministerium räumte eigene Fehler bei der Abstimmung über das Asylpaket II ein. Im Laufe der Woche einigten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas in erneuten Gesprächen darauf, dass unter anderem in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ein Nachzug der Eltern möglich sein soll. Damit gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch und damit keine Rechtssicherheit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Familien.
Zur Einigung der beiden Minister, das Asylpaket II trotz der Verschärfungen beim Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus unverändert in den Bundestag einzubringen, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes:
„Es ist ein gesellschaftspolitisches Armutszeugnis, wenn minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen und besonders schutzbedürftig sind, nun dafür büßen müssen, dass die beteiligten Ministerien hier nicht mit voller Aufmerksamkeit am Werke sind. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat bereits im Vorfeld der Entscheidung des Bundeskabinetts ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Asylpaket II gravierende Auswirkungen für den Familiennachzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus verbunden sind. Hier rächt sich auch, dass seitens der Bundesregierung kein wirkliches Interesse an einer Verbändeanhörung bestand. Den Verbänden war in einem Pseudo-Beteiligungsverfahren für eine Stellungnahme zum Asylpaket II nur eine nicht umsetzbare Frist von wenigen Stunden eingeräumt worden.“
Mehr dazu in den Quellen: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fluechtlingskinder-brauchen-rechtssicherheit-beim-familiennachzug>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.02.2016, <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fluechtlingskinder-brauchen-ihre-familie>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 03.02.2016, <link http: www.sueddeutsche.de politik familiennachzug-familienministerium-gesteht-panne-beim-asylpaket-ii-ein-1.2854317>Artikel in der Süddeutschen Zeitung |
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4. |
Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Zugang zur Hochschule für ausländische Studierende und Flüchtlinge |
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In den nächsten Jahren investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des „Ersten Maßnahmenpakets für Flüchtlinge: Deutsch lernen und berufliche Bildung“ rund 130 Millionen Euro zusätzlich für den Erwerb der deutschen Sprache für Flüchtlinge und Migranten, für das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen dieser Menschen und für die Integration in Ausbildung und Beruf. Damit werden die vielfältigen, bei anderen Bundesministerien, wie BMAS, BMBF, BMWi, BMFSFJ und BMUB bereits bestehenden Bildungsprogramme für Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt. Durch das „Zweite Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Zugang zum Studium“ soll sichergestellt werden, dass denjenigen, die eine hierfür ausreichende Qualifikation mitbringen, der Zugang zu einem Studium ermöglicht wird. Das BMBF unterstützt die Hochschulen in den kommenden Jahren mit rund 100 Millionen Euro, davon 27 Millionen Euro im Jahr 2016. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich am 3. Dezember 2015 in Berlin mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) darauf geeinigt, für Studienbewerber mit unvollständigen Dokumenten ein dreistufiges Verfahren anzuwenden. In einem ersten Schritt werden die persönlichen Voraussetzungen zur Erlangung eines berechtigten Aufenthaltsstatus geklärt. Danach wird geprüft, ob die behauptete Bildungsbiographie glaubhaft ist. Es ist die Aufgabe der Hochschulen und der Länder, die Plausibilitätsprüfung auszugestalten. In einem dritten Schritt sollen die Studierfähigkeit festgestellt und die im Herkunftsland erbrachten Studienleistungen getestet werden.
Die gesamte Veröffentlichung zu finden <link http: www.bundestag.de blob zugang-zur-hochschule-data.pdf>hier |
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9. |
Betreuungsquote unter 3-Jähriger in fast allen ostdeutschen Kreisen bei über 50 Prozent |
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In fast allen ostdeutschen Kreisen wurden zum Stichtag 1. März 2015 mehr als 50 Prozent aller Kinder unter 3 Jahren in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies in 68 der insgesamt 77 Landkreise und kreisfreien Städte in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) der Fall.
Bei der Zahl der Kinder in Kindertagesbetreuung handelt es sich um tatsächlich zum Stichtag 1. März 2015 betreute Kinder. Nach diesem Stichtag geschaffene oder genehmigte Plätze sind nicht berücksichtigt.
Die bundesweit höchsten Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren gab es in Sachsen-Anhalt: An der Spitze lag der Landkreis Börde mit 63,1 Prozent, gefolgt vom Landkreis Jerichower Land (62,9 Prozent). Die bundesweit geringste Betreuungsquote wies der Landkreis Berchtesgadener Land in Bayern mit 13,0 Prozent auf.
Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd16_034_225.html>Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 02.02.2016 |
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10. |
Die „Ich kann was!“-Initiative startet Ausschreibung 2016! |
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In Kürze startet die 8. Ausschreibung der „Ich kann was!“-Initiative. Vom 1. bis 31. März können sich Einrichtungen um eine Förderung bewerben, die kreative und handlungsorientiere Projektideen zur Kompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 9 bis 14 Jahren haben.
Seit 2009 fördert die „Ich kann was!“-Initiative der Deutschen Telekom Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die in einem sozial schwierigen Umfeld aktiv sind. Inzwischen konnten so deutschlandweit über 900 Projekte unterstützt werden, die gezielt auf den Erwerb und den Ausbau von Schlüsselkompetenzen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Die jeweilige Fördersumme orientiert sich am individuellen Projektbedarf und kann bis zu 10.000 Euro betragen.
In diesem Jahr steht mit dem Jahresschwerpunkt „Kompetenz kennt keine Grenzen“ das Thema Integration im Fokus. Damit werden verstärkt Projekte zur Teilnahme motiviert, die Anlässe für Begegnungen schaffen und in denen gemeinsame Aktivitäten zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft stattfinden.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2016
Weitere Informationen auf der Webseite der Initiative <link http: www.initiative-ich-kann-was.de>www.initiative-ich-kann-was.de/ |
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11. |
Wettbewerb GOLDENER ONLINE-SPATZ 2016 |
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Vom 5. bis 11. Juni 2016 werden beim 24. Deutschen Kinder-Medien-Festival nicht nur die besten deutschsprachigen Film- und Fernsehproduktionen für Kinder mit den GOLDENEN SPATZEN ausgezeichnet, sondern im Wettbewerb Online auch die besten Internet- und Spielangebote für Kinder. Seit 2001 hat der GOLDENE SPATZ das Onlineangebot für Kinder im Blick und bereits zum zehnten Mal werden elektronische Spiele ausgezeichnet.
Anbieter von Webseiten/Apps sowie Entwickler sind herzlich eingeladen, in zwei Kategorien einzureichen: Webseite/App – Thema Aktiv Hören und Indie-Game4Kids. In diesem Jahr stehen somit erneut Spiele von Entwicklerteams im Fokus, die ohne großen Publisher arbeiten. In den Wettbewerb gelangen Webseiten/Apps für Kinder bis 13 Jahre, die niedrigschwellig, d.h. die kostenfrei und ohne zusätzliche kostenpflichtige Software im Internet zugänglich sind. Eingereichte Indie-Games sollten für Kinder von 9 bis 13 Jahren geeignet sein und die Installationsroutine (Android, iOS oder WindowsPC) gängigen Standards entsprechen bzw. die Spiele sollten ohne Installation oder online spielbar sein. Anmeldeschluss für beide Kategorien ist der 25. Februar 2016.
Welche Webseite/App und welches Indie-Game für Kinder mit dem GOLDENEN SPATZ ausgezeichnet werden, entscheiden zwei fünfköpfige Onlinejurys (Webjury und Gamejury), für die sich ebenfalls bis zum 25. Februar 2016 junge Internet- und Gamespezialisten zwischen 10 und 12 Jahren bewerben können.
Infos, Anmeldebögen und Reglement stehen <link http: www.goldenerspatz.de>hier bereit. |
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12. |
U18 Kick Off Berlin 2016 |
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Anlässlich der Abgeordnetenhauswahl 2016 hat das U18 Netzwerk Berlin mit der Landeskoordination bei der Stiftung SPI Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik seine Arbeit wieder aufgenommen.
U18 ist als Kinder- und Jugendwahlprojekt eine der größten Bildungsinitiativen für junge Menschen in Deutschland. Damit verbunden ist ein niedrigschwelliges Konzept, damit Kinder und Jugendliche Politik besser verstehen.
Im Rahmen des "U18 Die Wahl für Kinder und Jugendliche", haben Schulen, Einrichtungen und viele junge Menschen das Projekt U18 in den letzten Jahren unterstützt und als U18 Wahllokal eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche am Wahltag angeboten.
Junge Menschen können am 26.02. von 10 bis 15 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Paul-Lette Saal, R 311, Standpunkte zur Gestaltung in die Politik einbringen, miteinander diskutieren und gemeinsam Pläne und Aktionen schmieden.
Weitere Informationen zum U18 Kick Off <link http: www.u18.org berlin-2016 u18-kickoff external-link-new-window external link in new>hier und die Anmeldung ist <link https: form.jotformeu.com dfoe anmeldung-u18-kick-off external-link-new-window external link in new>hier möglich. |
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