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Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder brauchen Rechtssicherheit beim Familiennachzug
2. Diakonie in Niedersachen: Bildungsteilhabegerechtigkeit Schulbedarf - Veröffentlichung der endgültige Studienergebnisse zum Schulhalbjahr 2016
3. Deutsches Kinderhilfswerk: Wirksamen Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften durchsetzen
4. Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Zugang zur Hochschule für ausländische Studierende und Flüchtlinge
5. Antwort der Bundesregierung: Mehr Minderjährige in der Bundeswehr
6. Ausbildungspapier zu Kindeswohlvorrang
7. Day of General Discussion - Umwelt und Kinderrechte
8. Deutsches Kinderhilfswerk: Extremismus im Netz lebt auch von einem Mangel an Medienkompetenz
9. Betreuungsquote unter 3-Jähriger in fast allen ostdeutschen Kreisen bei über 50 Prozent
10. Die „Ich kann was!“-Initiative startet Ausschreibung 2016!
11. Wettbewerb GOLDENER ONLINE-SPATZ 2016
12. U18 Kick Off Berlin 2016
1.
Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder brauchen Rechtssicherheit beim Familiennachzug

In der letzten Woche stritt die Koalition erneut über die Frage des Familiennachzugs. Bei dem Streit ging es darum, ob auch für unbegleitete Kinder und Jugendliche wie für andere Flüchtlinge mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutz der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt sein soll. Das Bundeskabinett hatte einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Einschränkungen gebilligt. Kurz darauf monierte Sigmar Gabriel, SPD-Parteivorsitzender, mit ihm sei eine solche Regelung nicht verabredet gewesen. Das Bundesfamilienministerium räumte eigene Fehler bei der Abstimmung über das Asylpaket II ein. Im Laufe der Woche einigten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas in erneuten Gesprächen darauf, dass unter anderem in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ein Nachzug der Eltern möglich sein soll. Damit gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch und damit keine Rechtssicherheit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Familien.

Zur Einigung der beiden Minister, das Asylpaket II trotz der Verschärfungen beim Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus unverändert in den Bundestag einzubringen, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Es ist ein gesellschaftspolitisches Armutszeugnis, wenn minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen und besonders schutzbedürftig sind, nun dafür büßen müssen, dass die beteiligten Ministerien hier nicht mit voller Aufmerksamkeit am Werke sind. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat bereits im Vorfeld der Entscheidung des Bundeskabinetts ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Asylpaket II gravierende Auswirkungen für den Familiennachzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus verbunden sind. Hier rächt sich auch, dass seitens der Bundesregierung kein wirkliches Interesse an einer Verbändeanhörung bestand. Den Verbänden war in einem Pseudo-Beteiligungsverfahren für eine Stellungnahme zum Asylpaket II nur eine nicht umsetzbare Frist von wenigen Stunden eingeräumt worden.“

Mehr dazu in den Quellen: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fluechtlingskinder-brauchen-rechtssicherheit-beim-familiennachzug>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.02.2016, <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fluechtlingskinder-brauchen-ihre-familie>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 03.02.2016, <link http: www.sueddeutsche.de politik familiennachzug-familienministerium-gesteht-panne-beim-asylpaket-ii-ein-1.2854317>Artikel in der Süddeutschen Zeitung

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2.
Diakonie in Niedersachen: Bildungsteilhabegerechtigkeit Schulbedarf - Veröffentlichung der endgültige Studienergebnisse zum Schulhalbjahr 2016

Eltern mit wenig Geld bekommen einer kirchlichen Studie zufolge vom Staat zu wenig Unterstützung, um die Schulsachen ihrer Kinder zu bezahlen. Die 100 Euro im Schuljahr, die Beziehern von Sozialleistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zustehen, reichten bei weitem nicht aus. Pro Schuljahr fallen danach mindestens 150 Euro an. Wenigstens diese Summe müsse auch gezahlt werden, fordert der Vorstand der Diakonie in Niedersachsen, Cornelius Hahn.

Die Broschüre mit den Studienergebnissen berücksichtigt auch die von der Bundesregierung in der Antwort zu einer kleinen Anfrage der Grünen im Oktober 2015 zu den ersten Zahlen geäußerte Ansicht, dass Teile des Regelbedarfs der Kinder für die Schulmaterialien einzusetzen sind.

Mehr dazu in den Quellen: <link http: www.diakonie-in-niedersachsen.de pages presse pressemeldungen subpages staatlicher_zuschuss_fuer_schulsachen_viel_zu_niedrig index.html>Pressemitteilung der Diakonie in Niedersachsen vom 25.01.2016; <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen

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3.
Deutsches Kinderhilfswerk: Wirksamen Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften durchsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Forderungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und des Zentralrats der Muslime in Deutschland nach einer Ausweitung der Schutzmaßnahmen für Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig und der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek mahnen zurecht an, dass auch mit gesetzlichen Mitteln Mindeststandards zum Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften eingeführt werden müssen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert darüber hinaus an Bundesregierung und Bundestag, für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder leben, mittelfristig die Betriebserlaubnispflicht nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Grundlage für den Kinderschutz zu machen. Diese stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Entscheidung für eine Erlaubnis und setzt Standards im Bereich der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration, der gesundheitlichen Vorsorge und medizinischen Betreuung sowie bei Verfahren der Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten. Auch die Beratung von Einrichtungen bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien und die Beratung von Einrichtungen, in denen Mängel festgestellt werden, ist eine wichtige Voraussetzung zur Implementierung des Kinderschutzes.

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-wirksamen-kinderschutz-in-fluechtlingsunterkuenften-durchsetzen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.02.2016

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4.
Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Zugang zur Hochschule für ausländische Studierende und Flüchtlinge

In den nächsten Jahren investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des „Ersten Maßnahmenpakets für Flüchtlinge: Deutsch lernen und berufliche Bildung“ rund 130 Millionen Euro zusätzlich für den Erwerb der deutschen Sprache für Flüchtlinge und Migranten, für das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen dieser Menschen und für die Integration in Ausbildung und Beruf. Damit werden die vielfältigen, bei anderen Bundesministerien, wie BMAS, BMBF, BMWi, BMFSFJ und BMUB bereits bestehenden Bildungsprogramme für Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt. Durch das „Zweite Maßnahmenpaket für Flüchtlinge: Zugang zum Studium“ soll sichergestellt werden, dass denjenigen, die eine hierfür ausreichende Qualifikation mitbringen, der Zugang zu einem Studium ermöglicht wird. Das BMBF unterstützt die Hochschulen in den kommenden Jahren mit rund 100 Millionen Euro, davon 27 Millionen Euro im Jahr 2016. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich am 3. Dezember 2015 in Berlin mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) darauf geeinigt, für Studienbewerber mit unvollständigen Dokumenten ein dreistufiges Verfahren anzuwenden. In einem ersten Schritt werden die persönlichen Voraussetzungen zur Erlangung eines berechtigten Aufenthaltsstatus geklärt. Danach wird geprüft, ob die behauptete Bildungsbiographie glaubhaft ist. Es ist die Aufgabe der Hochschulen und der Länder, die Plausibilitätsprüfung auszugestalten. In einem dritten Schritt sollen die Studierfähigkeit festgestellt und die im Herkunftsland erbrachten Studienleistungen getestet werden.

Die gesamte Veröffentlichung zu finden <link http: www.bundestag.de blob zugang-zur-hochschule-data.pdf>hier

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5.
Antwort der Bundesregierung: Mehr Minderjährige in der Bundeswehr

Immer mehr Minderjährige beginnen den Freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7459) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7146) hervor. Die Zahl der Soldaten unter 18 Jahren sei von 689 im Jahr 2011 auf 1.515 im Jahr 2015 gestiegen. Dies entspreche einer Steigerung von 4,7 Prozent der freiwillig Wehrdienstleistenden auf 7,2 Prozent.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Rekrutierung von Soldaten vor Vollendung des 18 Lebensjahres völkerrechtskonform. Minderjährige könnten nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter den Wehrdienst in der Bundeswehr beginnen. Gemäß des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten dürften Minderjährige in den deutschen Streitkräften außerhalb der Ausbildung keine Funktion ausüben, bei der sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, und dürften auch nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen. Der Gebrauch der Waffe sei allein auf die Ausbildung beschränkt und unterliege einer strengen Aufsicht.

Mehr Infos in der <link https: www.bundestag.de presse hib>Meldung des Bundestages

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6.
Ausbildungspapier zu Kindeswohlvorrang

"Der Vorrang des Kindeswohls – Die Bedeutung von Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention für die deutsche Rechtsprechung“ von Reinald Eichholz ist ein Grundlagenpapier für die Aus- und Fortbildung von Anwältinnen , Anwälten, Richterinnen und Richtern und den Kinderbelangen befassten Professionen. Dr. Eichholz, Mitglied der Koordinierungsgruppe der National Coalition, setzt sich ausführlich mit der Rechtslage auseinander, erläutert rechtspolitische Forderungen und gibt Beispiele für praktische Handlungsansätze.

Das Papier zum Download <link http: www.netzwerk-kinderrechte.de fileadmin bilder user_upload text_eichholz_24112015.pdf>hier

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7.
Day of General Discussion - Umwelt und Kinderrechte

Der UN-Kinderrechtsauschuss veranstaltet seinen Day of General Discussion (DGD) am 23. September 2016 (von 10.00-18.00 Uhr) zum Thema „Umwelt und Kinderrechte“. Die alle zwei Jahre stattfindende Fachtagung des Überwachungsgremiums für die weltweite Durchsetzung der Kinderrechte dient dazu, internationale Experten, darunter auch Kinder und Jugendliche, zusammenzubringen, um ein tieferes Verständnis wichtiger Aspekte aus der UN-Kinderrechtskonvention zu erlangen oder neue Themen aufzugreifen.

Häufig resultieren daraus neue Standards oder Empfehlungen, die Staaten zukünftig bei der Umsetzung der Kinderrechte berücksichtigen müssen. Ziel des diesjährigen Diskussionstags ist es, den Zusammenhang zwischen Umwelt- und Kinderrechtsschutz deutlicher herauszuarbeiten und die Pflichten der Vertragsstaaten klarer zu definieren. Umweltprobleme gelten als eine der wichtigsten Herausforderungen für die Menschenrechte im 21. Jahrhundert und betreffen Kinder in besonderer Weise, spielen aber in der Kinderrechtskonvention und der Arbeit des UN- Ausschusses bislang keine zentrale Rolle. Gleichzeitig nimmt die Umweltpolitik kaum Bezug auf die Kinderrechtskonvention.

Weitere Infos zum Day of General Discussion <link http: www.ohchr.org en hrbodies crc pages discussiondays.aspx>hier, zu den Aktivitäten der National Coalition zum Thema <link http: www.netzwerk-kinderrechte.de blog>hier

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8.
Deutsches Kinderhilfswerk: Extremismus im Netz lebt auch von einem Mangel an Medienkompetenz

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts zunehmender Hetze und dem Anstieg fremdenfeindlicher, rassistischer und homophober Beiträge im Internet ein verstärktes schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Mit Blick auf den „Safer Internet Day“, der in diesem Jahr unter dem Motto „Extrem im Netz“ steht, sollten dazu Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.

„Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und über verantwortliches Verhalten im Internet vermitteln Deshalb müssen wir Kindern und Jugendlichen auch dort das nötige Werkzeug an die Hand geben, sich in der Online-Welt zurecht zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes

Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-extremismus-im-netz-lebt-auch-von-einem-mangel-an-medienkompetenz>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 08.02.2016

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9.
Betreuungsquote unter 3-Jähriger in fast allen ostdeutschen Kreisen bei über 50 Prozent

In fast allen ostdeutschen Kreisen wurden zum Stichtag 1. März 2015 mehr als 50 Prozent aller Kinder unter 3 Jahren in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies in 68 der insgesamt 77 Landkreise und kreisfreien Städte in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) der Fall.

Bei der Zahl der Kinder in Kindertagesbetreuung handelt es sich um tatsächlich zum Stichtag 1. März 2015 betreute Kinder. Nach diesem Stichtag geschaffene oder genehmigte Plätze sind nicht berücksichtigt.

Die bundesweit höchsten Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren gab es in Sachsen-Anhalt: An der Spitze lag der Landkreis Börde mit 63,1 Prozent, gefolgt vom Landkreis Jerichower Land (62,9 Prozent). Die bundesweit geringste Betreuungsquote wies der Landkreis Berchtesgadener Land in Bayern mit 13,0 Prozent auf.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd16_034_225.html>Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 02.02.2016

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10.
Die „Ich kann was!“-Initiative startet Ausschreibung 2016!

In Kürze startet die 8. Ausschreibung der „Ich kann was!“-Initiative. Vom 1. bis 31. März können sich Einrichtungen um eine Förderung bewerben, die kreative und handlungsorientiere Projektideen zur Kompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 9 bis 14 Jahren haben.

Seit 2009 fördert die „Ich kann was!“-Initiative der Deutschen Telekom Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die in einem sozial schwierigen Umfeld aktiv sind. Inzwischen konnten so deutschlandweit über 900 Projekte unterstützt werden, die gezielt auf den Erwerb und den Ausbau von Schlüsselkompetenzen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Die jeweilige Fördersumme orientiert sich am individuellen Projektbedarf und kann bis zu 10.000 Euro betragen.

In diesem Jahr steht mit dem Jahresschwerpunkt „Kompetenz kennt keine Grenzen“ das Thema Integration im Fokus. Damit werden verstärkt Projekte zur Teilnahme motiviert, die Anlässe für Begegnungen schaffen und in denen gemeinsame Aktivitäten zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft stattfinden.

Bewerbungsschluss ist der 31.03.2016

Weitere Informationen auf der Webseite der Initiative <link http: www.initiative-ich-kann-was.de>www.initiative-ich-kann-was.de/

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11.
Wettbewerb GOLDENER ONLINE-SPATZ 2016

Vom 5. bis 11. Juni 2016 werden beim 24. Deutschen Kinder-Medien-Festival nicht nur die besten deutschsprachigen Film- und Fernsehproduktionen für Kinder mit den GOLDENEN SPATZEN ausgezeichnet, sondern im Wettbewerb Online auch die besten Internet- und Spielangebote für Kinder. Seit 2001 hat der GOLDENE SPATZ das Onlineangebot für Kinder im Blick und bereits zum zehnten Mal werden elektronische Spiele ausgezeichnet.

Anbieter von Webseiten/Apps sowie Entwickler sind herzlich eingeladen, in zwei Kategorien einzureichen: Webseite/App – Thema Aktiv Hören und Indie-Game4Kids. In diesem Jahr stehen somit erneut Spiele von Entwicklerteams im Fokus, die ohne großen Publisher arbeiten. In den Wettbewerb gelangen Webseiten/Apps für Kinder bis 13 Jahre, die niedrigschwellig, d.h. die kostenfrei und ohne zusätzliche kostenpflichtige Software im Internet zugänglich sind. Eingereichte Indie-Games sollten für Kinder von 9 bis 13 Jahren geeignet sein und die Installationsroutine (Android, iOS oder WindowsPC) gängigen Standards entsprechen bzw. die Spiele sollten ohne Installation oder online spielbar sein. Anmeldeschluss für beide Kategorien ist der 25. Februar 2016.

Welche Webseite/App und welches Indie-Game für Kinder mit dem GOLDENEN SPATZ ausgezeichnet werden, entscheiden zwei fünfköpfige Onlinejurys (Webjury und Gamejury), für die sich ebenfalls bis zum 25. Februar 2016 junge Internet- und Gamespezialisten zwischen 10 und 12 Jahren bewerben können.

Infos, Anmeldebögen und Reglement stehen <link http: www.goldenerspatz.de>hier bereit.

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12.
U18 Kick Off Berlin 2016

Anlässlich der Abgeordnetenhauswahl 2016 hat das U18 Netzwerk Berlin mit der Landeskoordination bei der Stiftung SPI Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik seine Arbeit wieder aufgenommen.

U18 ist als Kinder- und Jugendwahlprojekt eine der größten Bildungsinitiativen für junge Menschen in Deutschland. Damit verbunden ist ein niedrigschwelliges Konzept, damit Kinder und Jugendliche Politik besser verstehen.

Im Rahmen des "U18 Die Wahl für Kinder und Jugendliche", haben Schulen, Einrichtungen und viele junge Menschen das Projekt U18 in den letzten Jahren unterstützt und als U18 Wahllokal eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche am Wahltag angeboten.

Junge Menschen können am 26.02. von 10 bis 15 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Paul-Lette Saal, R 311, Standpunkte zur Gestaltung in die Politik einbringen, miteinander diskutieren und gemeinsam Pläne und Aktionen schmieden.

Weitere Informationen zum U18 Kick Off <link http: www.u18.org berlin-2016 u18-kickoff external-link-new-window external link in new>hier und die Anmeldung ist <link https: form.jotformeu.com dfoe anmeldung-u18-kick-off external-link-new-window external link in new>hier möglich.

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