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Newsletter Kinderpolitik
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1. |
Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist! |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zusammen mit mehr als 30 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Kirchen in einem gemeinsamen Aufruf an die Politik, Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen. In ihrem Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!“ fordern die Unterzeichner eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen, die deren finanzielles Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe wirklich absichert. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband Deutsche Tafel, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Aufruf unterzeichnet.
Wörtlich heißt es im Aufruf: Es ist ungerecht, wenn Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen für ihre Kinder mit ihrem Kindersteuerfreibetrag eine höhere Unterstützung erhalten, als Bezieherinnen und Bezieher normaler und niedriger Einkommen. Auf Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV Angewiesene erhalten faktisch gar kein Kindergeld, denn es wird mit den Regelleistungen verrechnet. Auch der bürokratische Kindergeldzuschlag erreicht sehr viele Familien mit Kindern nicht. Wir fordern: Eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen muss mindestens den grundlegenden finanziellen Bedarf für die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen absichern. Sie soll alle bisherigen kindbezogenen Geldleistungen bzw. steuerlichen Vergünstigungen bündeln.
Eine Daten-Auswertung der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann anlässlich des internationalen Kindertages ergab zeitgleich, dass jedes siebte Kind in Deutschland von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist. Im vergangenen Jahr waren im Schnitt 1,54 Millionen unter 15-Jährige betroffen und damit 30.000 mehr als im Vorjahr.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details wir-wollen-eine-gesellschaft-der-jedes-kind-gleich-viel-wert-ist>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 31.05.2016 mit Link zum Aufruf, <link http: www.sueddeutsche.de politik geld-und-hilfen-verirrt-im-foerderdschungel-1.3013683>Artikel der SZ und <link http: www.faz.net aktuell wirtschaft arm-und-reich jedes-siebte-kind-in-deutschland-von-hartz-iv-abhaengig-14261355.html>Artikel der FAZ mit Daten der Bundesagentur für Arbeit |
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2. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Integrationsgesetz verdient bisher seinen Namen nicht |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte im Vorfeld der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg am 24.05.2016 deutliche Verbesserungen am Referentenentwurf zum Integrationsgesetz. Aus Sicht des Verbandes fehlen im Entwurf Regelungen und Maßnahmen, die die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft sicherstellen. Der Entwurf legt seinen Schwerpunkt zu sehr auf Restriktionen und Einschränkungen, beispielsweise beim Familiennachzug und bei Sozialleistungen. Damit werden einige begrüßenswerte Ansätze und Vorschläge im Gesetzentwurf, die zu einer Erleichterung der Integration von Flüchtlingen in Deutschland führen könnten, konterkariert.
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zudem, dass bestehende Beschränkungen und Hindernisse beim Familiennachzug, die insbesondere durch das Asylpaket II eingeführt wurden, weiterbestehen sollen. Außerdem würden die vorgesehenen Verschärfungen bei der Aufenthaltsverfestigung für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge eine erfolgreiche Integration erschweren. Von diesen Verschärfungen wären auch Flüchtlingskinder betroffen, für die es bisher im Aufenthaltsgesetz eine Privilegierung bei der Niederlassungserlaubnis gibt. Außerdem würden unter den vorgesehenen Möglichkeiten der Anspruchseinschränkungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Kinder besonders leiden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) mahnte vor der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Bundestag am 03.06.2016 die vorgesehene Änderung des § 29 Abs. 1 Nr. 4 Asylgesetz, die einer fundamentalen Beschneidung des Asylrechts führen könnte, als grund- und menschenrechtswidrig an. Diese Regelung wurde nachträglich in den Entwurf aufgenommen und ist im Vorfeld von der Bundesregierung nicht öffentlich erwähnt worden.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-integrationsgesetz-verdient-bisher-seinen-namen-nicht>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 23.05.2016, <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de aktuell news meldung article pressemitteilung-versteckte-einschraenkung-des-asylrechts-im-entwurf-des-integrationsgesetzes-grund external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des DIMR, Bericht zur Debatte im Bundestag und der Gesetzentwurf <link https: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw22-de-integrationsgesetz>hier |
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5. |
Verbände fordern Umgangspauschale für Kinder statt Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden: Bundesarbeitsministerin kippt die vorgesehene Neuregelung |
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Auf Druck der Verbände und Warnungen vor Verschlechterungen für Kinder von Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, kippte die Koalition in der letzten Woche eine geplante Neuregelung. Nach der vorgesehenen Regelung sollte das dem im Haushalt eines/einer alleinerziehenden Hartz IV-Empfängers/-in lebenden Kind zustehende Sozialgeld um die Tage gekürzt werden, die es beim anderen Elternteil verbringt. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) habe mit den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass die Änderung der Regelung zu den Alleinerziehenden aus dem derzeit im Bundestag beratenen Gesetzentwurf zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV herausgenommen werde, sagte eine Sprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine Schlechterstellung sei nie vorgesehen gewesen.
Anlässlich der Anhörung im Bundestag am 30.05.2016 zur anstehenden Hartz-IV-Reform hatten zahlreiche Verbände – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – eine Umgangspauschale für Kinder statt Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden eingefordert. Kinder getrennter Eltern, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, dürfen nicht im SGB II-Bezug benachteiligt werden. Durch den erhöhten Umgang mit dem anderen Elternteil entsteht ein zusätzlicher Bedarf, der anerkannt und durch die Einführung einer Umgangspauschale für den umgangsberechtigten Elternteil gedeckt werden muss. Der Bedarf von Kindern kann realistisch nicht tageweise berechnet werden. Zum einen fallen doppelte Kosten zum Beispiel für Kleidung und Ausstattung an und zum anderen werden laufende Kosten wie zum Beispiel für Versicherungen, Vereinsbeiträge oder das Handy im Haushalt der Alleinerziehenden auch bei tageweisen Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. 39 Prozent aller Alleinerziehenden beziehen SGB II-Leistungen, die Hälfte aller Kinder im SGB II lebt bei Alleinerziehenden.
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details verbaende-fordern-umgangspauschale-fuer-kinder-statt-leistungskuerzungen-bei-alleinerziehenden>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 30.05.2016 mit Link zur gemeinsamen Erklärung, <link http: www.bundestag.de bundestag ausschuesse18 a11 anhoerungen external-link-new-window external link in new>Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und <link http: www.welt.de politik article155951420 hartz-iv-fuer-alleinerziehende-wird-doch-nicht-gekuerzt.html>Artikel der Welt |
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7. |
Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Weltspieltag 2016: Kinder wollen gern häufiger draußen gemeinsam mit anderen Kindern spielen |
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Knapp zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland würden gern häufiger draußen gemeinsam mit anderen Kindern spielen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Online-Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Weltspieltag, an der sich 1.825 Kinder und Jugendliche beteiligt haben. Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, gibt sie doch ein gutes Stimmungsbild, wie Kinder und Jugendliche derzeit ihre Spielmöglichkeiten im Freien sehen.
64 Prozent der Kinder und Jugendlichen würden gern häufiger draußen gemeinsam mit anderen Kindern spielen, für 36 Prozent ist die derzeitige Situation in Ordnung. Generelle Hinderungsgründe für das Draußenspielen gibt es viele: Rund 28 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen den Straßenverkehr mit zu schnellen Autos, großen Kreuzungen und fehlenden Übergängen sowie parkende Autos als Hinderungsgrund. Knapp 27 Prozent spielen nicht häufiger draußen, da sie von Erwachsenen ständig angemeckert werden oder vor ihnen Angst haben. Rund 24 Prozent haben keine Spielmöglichkeiten in der Nähe oder auf Spielplätzen keine spannenden oder nur defekte Spielgeräte.
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnte anlässlich des Weltspieltages zudem an, die Möglichkeiten des Spiels bei der Integration von Flüchtlingskindern mehr als bisher zu nutzen. Dazu sollten insbesondere Kommunen mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, mit Wohnungsbaugesellschaften oder ehrenamtlichen Bürgerinitiativen vor Ort verstärkt entsprechende gemeinsame Angebote und Maßnahmen entwickeln. Mit dem Weltspieltag will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen rund 200 Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass physische, soziale und kulturelle Grenzen durch gemeinsames Spielen draußen auf der Straße überwunden werden können.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details umfrage-des-deutschen-kinderhilfswerkes-zum-weltspieltag-2016-kinder-wollen-gern-haeufiger-draussen-g external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 27.05.2016 zur Umfrage, <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-zum-weltspieltag-2016-potenziale-des-spielens-bei-der-integration-von-flue external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 27.05.2016 zu Potenzialen für Integration und die <link http: www.recht-auf-spiel.de weltspieltag umfrage.html external-link-new-window external link in new>Ergebnisse der Umfrage |
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8. |
Zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben und Ausgabenanstieg in der Kindertagesbetreuung in 2014 |
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Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sind laut einer Schätzung des Informationsdienstes "KomDat Jugendhilfe – Kommentierte Daten der Jugendhilfe" zwischen 2013 und 2014 von 35,5 Mrd. EUR auf 37,8 Mrd. EUR gestiegen, was einem Plus von 2,264 Mrd. EUR bzw. einer Steigerung um 6,4% entspricht. Die Mehrausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe von insgesamt 2,264 Mrd. EUR wurden mit einem Plus von 1,604 Mrd. EUR zum größten Teil für die Kindertagesbetreuung aufgewendet.
Eine Sonderauswertung des Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass die Bedingungen regional sehr unterschiedlich sind: In einigen Bundesländern haben Kita-Leitungen für Führungsaufgaben mehr als doppelt so viel Zeit wie in anderen. In über 13 Prozent der Kitas in Deutschland ist jedoch für diese Arbeit gar keine Arbeitszeit eingeplant. "Leitungskräfte in Kitas sind verantwortlich für die pädagogische Qualität, aber auch für Personal, Budget und Öffentlichkeitsarbeit. Führung ist nötig und braucht Zeit. Kita-Leitungskräfte haben für Führungsaufgaben zu wenig Zeit", sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Wenn Leitungsaufgaben in der Zeit erledigt werden, die für die pädagogische Arbeit mit den Kindern vorgesehen ist, fehlt Zeit für die Betreuung.
Mehr Infos: aktuelle <link http: www.akjstat.tu-dortmund.de external link in new>Ausgabe von KomDat Jugendhilfe, Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung sowie die Studie <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de presse pressemitteilungen pressemitteilung pid zu-wenig-zeit-fuer-leitungsaufgaben-in-kitas>hier |
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