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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Deutsches Kinderhilfswerk fordert Integrationskonzept für Flüchtlingskinder
2. Jeder dritte Asylbewerber ist minderjährig
3. Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege: Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts (DJI) erschienen
4. Paritätischer Verband unterstützt Schutzkonzepte des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig
5. Worauf Kinder und Jugendliche ein Recht haben - Manifest für die Kinderrechte in Schulen
6. Ankündigung: Start der bundesweiten Umfrage zum Weltspieltag 2016 unter Kindern und Jugendlichen
7. Keine Spenden aus Wehretat an Kitas
8. Deutsches Kinderhilfswerk: Nordrhein-Westfalen muss auf hohe Kinderarmutsquote reagieren
9. NRW auf dem Weg zum Landtagswahlrecht mit 16
10. Auskunft für Kinder von Samenspendern
11. DIW: Hat die Erwerbslosigkeit der Eltern einen Einfluss auf die Qualität der ersten Stelle der Kinder?
12. Malwettbewerb zu Kinderrechten "Sketch my rights"
13. Jugendwettbewerb myDigitalWorld
1.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert Integrationskonzept für Flüchtlingskinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der morgigen Asyl-Debatten im Bundestag ein langfristig ausgerichtetes Integrationskonzept für Flüchtlingskinder in Deutschland an. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur im Zusammenspiel der professionellen Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, zu bewältigen. Leitlinie eines solchen Integrationskonzeptes sollte ein respektvolles und an den Kinderrechten ausgerichtetes Miteinander sein.

„Die derzeitigen Debatten konzentrieren sich zu sehr auf Schlagwörter wie Grenzsicherung, Flüchtlingskontingente oder Obergrenzen und verlieren dabei die Menschen aus dem Blick. Für Flüchtlingskinder gelten die Vorschriften der UN-Kinderrechtskonvention und es ist traurig, dass wir als Kinderrechtsorganisation immer wieder an die Einhaltung dieser von Deutschland ratifizierten Konvention erinnern müssen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind bei den morgigen Debatten insbesondere drei Aspekte zu beachten: Der Familiennachzug für Flüchtlingskinder darf nicht eingeschränkt werden, der Schutz von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bedarf dringend der gesetzlichen Verankerung und der vollständige Zugang zu ärztlicher und psychosozialer Versorgung muss sichergestellt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fordert-integrationskonzept-fuer-fluechtlingskinder external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 24.02.2016

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2.
Jeder dritte Asylbewerber ist minderjährig

Die Zahl minderjähriger Asylbewerber in Deutschland hat sich in den vergangenen drei Jahren mehr als verdreifacht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7621) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7470) hervor. Im Jahr 2015 hätten 137.479 Minderjährige einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 31,1 Prozent an allen Erstanträgen auf Asyl (441.899). Rund zehn Prozent der minderjährigen Asylbewerber (14.439) seien ohne Begleitung nach Deutschland gekommen. 2013 hätten 38.790 Minderjährige (2.485 Unbegleitete) und im Jahr darauf 54.988 Minderjährige (4.399 Unbegleitete) erstmals einen Asylantrag gestellt. Die meisten der minderjährigen Asylbewerber im vergangenen Jahr stammen nach Regierungsangaben aus Syrien (42.097), Albanien (18.918), Afghanistan (13.772), dem Kosovo (12.174), dem Irak (9.247) und Serbien (8.377).

Meldung des Deutschen Bundestags <link http: www.bundestag.de presse hib>hier

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3.
Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege: Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts (DJI) erschienen

Seit dem 1. August 2013 besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft in Deutschland leben, ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Bislang fehlt allerdings eine rechtliche Klärung der Fragen, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern geflüchteter Kinder darstellen. In der nun vorliegenden im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts entstandenen Expertise setzen sich Dr. Thomas Meysen, Janna Beckmann und Nerea González vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) mit diesen Fragen auseinander.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.dji.de fileadmin user_upload dasdji news>Rechtsexpertise des DJI

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4.
Paritätischer Verband unterstützt Schutzkonzepte des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig

Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, unterzeichnete eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig. Ziel ist es, bis 2019 flächendeckend in allen Einrichtungen individuelle Schutzkonzepte einzuführen.

Dazu entwickelt der Paritätische Gesamtverband eine bundesweit anwendbare Arbeitshilfe zum Kinderschutz und führt einen Infodienst rund um den Themenschwerpunkt "Prävention sexualisierter Gewalt" ein, der quartalsweise erscheint. Zudem wird die bekannte zentrale Arbeitshilfe fortgeschrieben, die u.a. "Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen", "Schutz vor sexualisierter Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Psychiatrie, Suchthilfe, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe und Selbsthilfe" umfasst.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: beauftragter-missbrauch.de presse-service meldungen detail news paritaetischer-verband-unterstuetzt-schutzkonzepte>Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten

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5.
Worauf Kinder und Jugendliche ein Recht haben - Manifest für die Kinderrechte in Schulen

In diesem Manifest wird dafür geworben, Kinderrechte als Basis der Bildungsarbeit anzuerkennen und in den Schulalltag zu integrieren. Lothar Krappmann und Christian Petry sammelten in Form von 20 Aufsätzen dafür Argumente und Forderungen. Denn sie sind sich mit vielen anderen einig: "Eine Schule kündet nicht Demokratie an, sondern praktiziert sie bereits."

Bestellt werden kann das Buch <link http: www.wochenschau-verlag.de worauf-kinder-und-jugendliche-ein-recht-haben-1630.html>hier

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6.
Ankündigung: Start der bundesweiten Umfrage zum Weltspieltag 2016 unter Kindern und Jugendlichen

Im Vorfeld des Weltspieltags am 28. Mai 2016 möchten das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. herausfinden, welche Spielangebote Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld am liebsten nutzen. Ziel ist es herauszufinden, wie häufig und mit wem die Kinder draußen spielen, welche Grenzen sie beim gemeinsamen Spiel überwinden und welche Grenzen das gemeinsame Draußenspiel behindern. Die Umfrage läuft bis Ende April, die Ergebnisse werden am Weltspieltag veröffentlicht.

Neu in diesem Jahr: Unter allen teilnehmenden Kindern verlost das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt 20 Exemplare des Spiels "Twister".

Die Umfrage <link http: goo.gl forms vprqkxj4lm>hier; bei Bedarf kann sie auch im <link http: www.recht-auf-spiel.de images umfrage_weltspieltag_2016_fertig.pdf external-link-new-window external link in new>PDF-Format heruntergeladen und auf dem Postweg, per E-Mail oder als Fax übermittelt werden. Bei Teilnahme einer ganzen Gruppe, kann ein einziger Fragebogen mit dem Gesamtergebnis eingeschickt werden (einfach die jeweilige Anzahl der Antworten neben die Antwortvorgaben notieren).

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7.
Keine Spenden aus Wehretat an Kitas

Aus dem Verteidigungshaushalt sind keine Spenden an Kindertageseinrichtungen geflossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7494) auf eine Kleine Antwort der Fraktion Die Linke (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7022) mit. Die Bundeswehr sei aber an vielen Standorten fest in der Gemeinde verwurzelt und Teil des öffentlichen Lebens. An Standorten bestünden vereinzelt Initiativen und Patenschaften, bei denen für wohltätige Zwecke, mitunter auch für die örtliche Kita gesammelt werde. Solche Veranstaltungen seien jedoch nicht durch das Verteidigungsministerium initiiert. Die Standorte seien in solchen Fragen "autonom".

Nach Angaben der Regierung muss der Träger einer Kindertageseinrichtung für den Besuch von Soldaten vorher das Einverständnis der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter einholen. Dies gelte auch für Besuche von Kitas in Bundeswehreinrichtungen.

Meldung des Deutschen Bundestags <link https: www.bundestag.de presse hib>hier

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8.
Deutsches Kinderhilfswerk: Nordrhein-Westfalen muss auf hohe Kinderarmutsquote reagieren

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert das Land Nordrhein-Westfalen zu verstärkten Anstrengungen zur Senkung der Kinderarmutsquote auf. Der in der letzten Woche veröffentlichte Armutsbericht 2016 zeigt den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich auf. In seiner Stellungnahme zur Anhörung der Enquetekommission V zur „Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen“ mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb vor allem mehr Investitionen im Bildungsbereich und in der Kinder- und Jugendarbeit an.

„Die Kinderarmut insbesondere im Ruhrgebiet ist erschreckend hoch. Im letzten Jahr betrug die Hartz-IV-Quote bei den Kindern im Ruhrgebiet 28 Prozent, in Duisburg, Dortmund, Essen und Hagen über 30 Prozent und in Gelsenkirchen sogar 40 Prozent. Insgesamt liegt die Kinderarmutsquote in Nordrhein-Westfalen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Hier brauchen wir regionale Programme beispielsweise zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit ebenso wie eine Stadtentwicklungsplanung zur Unterstützung benachteiligter Stadtquartiere und Initiativen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Kinder haben nach Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Diese gilt es zu achten und zu schützen“, betont Nina Ohlmeier, Kinderrechtsexpertin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der heutigen Anhörung im Landtag.

Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-nordrhein-westfalen-muss-auf-hohe-kinderarmutsquote-reagieren external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 29.02.2016

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9.
NRW auf dem Weg zum Landtagswahlrecht mit 16

In Nordrhein-Westfalen dürfen bei Landtagswahlen künftig womöglich auch schon 16-Jährige abstimmen. Nach Informationen der Zeitung „Der Westen“ treffen sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, Grünen, FDP und Piratenpartei am 15. März zu einer vorentscheidenden Beratung über zentrale Verfassungsänderungen in NRW, bei der auch die Absenkung des Wahlalters auf der Tagesordnung stehen wird.

SPD, Grüne und Piraten haben sich klar für das Landtagswahlrecht mit 16 ausgesprochen, CDU und FDP machen ihr Votum offenbar von der Einführung einer wirksamen Schuldenbremse auf Landesebene abhängig. Rot-Grün braucht Piraten und FDP oder die CDU, denn Änderungen in der NRW-Verfassung sind nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag möglich. Mit der Herabsetzung des Wahlalters könnten landesweit rund 350.000 Jugendliche künftig auch auf Landesebene mitbestimmen. Bislang dürfen sie nur auf Kommunalebene wählen. Brandburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben das Wahlalter 16 bereits eingeführt.

Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.derwesten.de politik nrw-ringt-um-landtagswahl-ab-16-aimp-id11623636.html>Zeitungsartikel vom 05.03.3016

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10.
Auskunft für Kinder von Samenspendern

Mithilfe von Samenspenden gezeugte Kinder sollen das Recht bekommen zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7655). Es solle ein Melde- und Auskunftssystem eingerichtet werden, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist, und ein Vermerk im Geburtsregister darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten. Eine Härtefallregelung solle dabei berechtigte Interessen des Samenspenders schützen. Das Kind solle zudem das Recht bekommen, durch einen Gentest feststellen zu lassen, ob der eingetragene Samenspender tatsächlich der biologische Vater ist.

Mehr dazu in der <link http: www.bundestag.de presse hib>Meldung des Deutschen Bundestags

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11.
DIW: Hat die Erwerbslosigkeit der Eltern einen Einfluss auf die Qualität der ersten Stelle der Kinder?

In diesem Aufsatz wird der Zusammenhang zwischen der elterlichen Erwerbslosigkeit, zum Zeitpunkt des Einstiegs des Kindes ins Erwerbsleben, mit dem ersten Job analysiert. Auf Grundlage von Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) der Jahre 1991-2012 wird die Qualität des ersten Jobs anhand der Kriterien "Höhe des Einkommens", "Festanstellung" und "Vollzeit" untersucht. Die Ergebnisse zeigen einen negativen Zusammenhang zwischen der Erwerbslosigkeit des Vaters und der Höhe des ersten Einkommens beim Eintritt des Kindes ins Erwerbsleben, während kein signifikanter Zusammenhang mit der Erwerbslosigkeit oder Erwerbstätigkeit der Mutter gefunden werden kann.

Der Bericht zum Download <link http: www.diw.de sixcms>hier (auf Englisch).

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12.
Malwettbewerb zu Kinderrechten "Sketch my rights"

Unter dem Motto „Sketch my rights“ hat die Organisation eurochild zu einem Kinder-Malwettbewerb aufgerufen. Gefragt sind Bilder zu den Themen Kinderarmut, Kinder auf der Flucht bzw. in der Migration sowie Kinder, die gepflegt oder betreut werden. Der Wettbewerb steht im Zusammenhang mit der Konferenz „Children’s Rights Matter: Why Europe needs to invest in children”, die eurochild im Juli veranstaltet. Einsendeschluss ist der 15. April 2016.

Mehr Informationen <link http: eurochild.org sketchmyrights>hier (auf Englisch).

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13.
Jugendwettbewerb myDigitalWorld

Zeig uns, wie Du Deine digitale Welt sicherer machst! Das ist das Motto des Jugendwettbewerbs myDigitalWorld, den DsiN zusammen mit Mitgliedern und Unterstützern ins Leben gerufen hat.

Im Wettbewerb myDigitalWorld können Jugendliche und junge Erwachsenen zwischen 13 und 21 Jahren zeigen, wie sie ihre digitale Welt ein Stück sicherer machen. Junge Nutzer sollen dabei zeigen, mit welchen auch schon kleinen Projekten, Aktionen oder Ideen sie Cybermobbing, Datenklau und Co. den Kampf ansagen. Dadurch soll die Befassung mit Themen wie Datenschutz, Privatsphäre im Internet und IT-Sicherheit angeregt werden.

Als Einreichungen genügen kurze Clips oder die konkrete Beschreibung der Beiträge. Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Klassen oder Gruppen. Teilnahmeschluss ist der 18. März 2016. Unter den ersten Teilnehmern bis zum 31. Dezember 2015 verlost DsiN wertvolle Preise.

Mehr Informationen zur Teilnahme <link https: www.mydigitalworld.org wettbewerb external-link-new-window external link in new>hier

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