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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich konsequent bekämpfen!
2. Alleinerziehende begrüßen Einigung, Unterhaltsvorschuss auszubauen
3. Deutsches Institut für Menschenrechte: Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen
4. Deutsches Kinderhilfswerk: Für Flüchtlingskinder vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung sicherstellen
5. Gemeinsamer Appell an die Jahreskonferenz der Regierungschefs: Keine Jugendhilfe zweiter Klasse!
6. Gemeinsames Positionspapier zur SGB VIII-Reform und dem Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
7. Familiennachzug für subsidiär Geschützte
8. Vorstellung des IQB-Bildungstrend 2015
9. Bundesgerichtshof bejaht mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze
10. DIW-Studie: Erzieherinnen sind überwiegend zufrieden mit ihrer Arbeit, aber weniger mit dem Lohn
11. Ausschuss votiert für Zusammenlegung der EU-Programme für Obst, Gemüse, Milch
12. Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderseiten im Internet müssen auch mobil gut nutzbar sein
13. Neue Runde des Wettbewerbs "Kinder zum Olymp!" hat begonnen
14. Städteübergreifende Ausbildung: Prozessmoderation für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen
1.
Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich konsequent bekämpfen!

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut zusammen mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf von der Bundesregierung konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland. In ihrem Aufruf „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ fordern die Unterzeichner eine realistische Ermittlung des Existenzminimums von Kindern, einen Abbau der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sowie eine einfachere Gestaltung und Zugänglichkeit der Familienleistungen. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Nationalen Armutskonferenz haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband Deutsche Tafel, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Aufruf unterzeichnet.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut täglich und unmittelbar. Kinder aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Für diese Kinder werden die von der UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind zugesicherten Rechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen derzeit nicht eingehalten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen. Wir brauchen ein breites gesellschaftliches Engagement, denn Armut und Ausgrenzung ist ein Problem der ganzen Gesellschaft“, so Hofmann weiter.

Wörtlich heißt es im Aufruf: Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der materiellen Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus. Es werden zudem drei konkrete Schritte von der Politik gefordert: eine realistische Bedarfsermittlung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen, eine sozial gerechtere Familienförderung und eine leichtere Handhabung bei der Beantragung.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-in-deutschland-endlich-konsequent-bekaempfen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 17.10.2016 und <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit schwerpunkte kinderarmut-in-deutschland kinderarmut-schluss-mit-den-ausreden-deutsches-kinderhilfswerk _blank external-link-new-window external link in new>Aufruf „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“

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2.
Alleinerziehende begrüßen Einigung, Unterhaltsvorschuss auszubauen

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt“, betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. „Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs hatten sich Bund und Länder am 14.10.2016 auf die Änderungen verständigt. Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses soll Anfang 2017 in Kraft treten. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks (SPD), sagte am 19.10.2016 im Familienausschuss auf eine entsprechende Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sie sei "optimistisch", dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Marks konnte aber keinen konkreten Termin nennen, wann der Gesetzentwurf vorgelegt wird und wie sich die konkrete Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestaltet.

Mehr Infos: <link https: www.vamv.de fileadmin user_upload bund dokumente pressemitteilungen pm_vamv_begruesst_einigung__uv_17102016.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V., <link https: www.bundesregierung.de content de pressemitteilungen bpa _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 und <link https: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Bundestages

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3.
Deutsches Institut für Menschenrechte: Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen

Anlässlich der laufenden Diskussion um Rechtsänderungen zu Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen worden sind, empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass jeder Einzelfall geprüft und auf Grundlage des Kindeswohls entschieden werden sollte.

Eine pauschale Unwirksamkeit kann im Einzelfall zu problematischen Situationen für die Minderjährigen führen. Bei Kindern ab 14 Jahren gilt es daher, den Einzelfall zu betrachten und jeweils individuell das Kindeswohl abzuwägen. Würden die Ehen generell für unwirksam erklärt, würde das bedeuten, dass sie nie bestanden haben. Damit gingen alle Rechte verloren, die sich aus einer Ehe für die Eheleute und für die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben. Die Minderjährigen hätten keine Unterhaltsansprüche, Kinder würden ohne anerkannten Vater ihren Erbanspruch verlieren und als illegitim angesehen. Damit wären die verheirateten Minderjährigen und die Kinder ins soziale Abseits gedrängt und eine Rückkehr in die Heimatländer könnte unmöglich werden.

Aus dem richtigen menschenrechtlichen Ziel einer weltweiten Ehemündigkeit ab 18 Jahren lässt sich nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass Staaten Ehen von Minderjährigen, die nach ihrem Heimatrecht wirksam geschlossen sind, aus menschenrechtlichen Gründen ausnahmslos als unwirksam behandeln sollen. Ein Eintreten gegen Ehen von Minderjährigen weltweit steht nicht im Widerspruch zu einem differenzierten Herangehen an bereits geschlossene Ehen in Deutschland.

Ein Verbot in Deutschland von Minderjährigen-Ehen, die im Ausland geschlossen worden sind, verhindert die Eheschließungen im Herkunftsland nicht. Dazu müssten die Ursachen in diesen Ländern bekämpft werden.

Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de aktuell news meldung article pressemitteilung-ehen-von-minderjaehrigen-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de publikationen show position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen _blank external-link-new-window external link in new>Positionspapier "Ehen von Minderjährigen: das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen"

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4.
Deutsches Kinderhilfswerk: Für Flüchtlingskinder vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung sicherstellen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psycho-sozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

„Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte. Dieser Zugang muss bundesweit einheitlich sichergestellt sein. Derzeit ähnelt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie. Manche Bundesländer haben eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schafft, manche lehnen sie ab, viele denken noch darüber nach. Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Zudem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Bundestag über die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge.

Aus Sicht des deutschen Kinderhilfswerkes muss außerdem die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingskindern verbessert werden. Studien belegen immer wieder, dass viele Kinder sowohl in den Herkunftsländern als auch auf der Flucht Traumata erleiden, die sie psychisch stark belasten. Zudem birgt die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften in Deutschland für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie oftmals überfordern und sie in ihrer psychosozialen Entwicklung stark gefährden.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-fuer-fluechtlingskinder-vollstaendigen-zugang-zu-aerztlicher-versorgung-siche _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 20.10.2016

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5.
Gemeinsamer Appell an die Jahreskonferenz der Regierungschefs: Keine Jugendhilfe zweiter Klasse!

Am 26.10.2016 begann in Rostock die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Dabei wurde ein aktueller Vorschlag aus Bayern diskutiert und bis zum Ende der Woche einer Entscheidung zugeführt. Ziel des Vorstoßes ist ein Gesetz zur Einschränkung der Jugendhilfe für junge Flüchtlinge. Zahlreiche Organisationen wendeten sich in einem Appell gegen diesen Vorschlag und warnten davor eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe einzuführen.
In der offiziellen Mitteilungen zu den Ergebnissen der MPK wird deutlich, dass das Thema auch weiter eine Rolle spielen wird:
„Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden.

Mehr Infos: <link http: www.b-umf.de images appell_an_jahreskonferenz_der_regierungschef_innen_top_2.2_26.10.2016.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Appel an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungs-chefs der Länder, <link http: www.b-umf.de images _blank external-link-new-window external link in new>Beschlussvorschlag aus Bayern und <link http: www.regierung-mv.de static regierungsportal dateien pdf-dokumente _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung der MPK

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6.
Gemeinsames Positionspapier zur SGB VIII-Reform und dem Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Das Themennetzwerk Flüchtlingskinder der National Coalition Deutschland hat am 14.10.2016 ein gemeinsames Positionspapier zur geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) veröffentlicht. Die bisherigen Änderungsvorschläge im Arbeitsentwurf des BMFSFJ berücksichtigen aus Sicht des Themennetzwerkes den besonderen Förder- und Schutzbedarf von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend. Die Bundestagsabgeordneten aller Parteien werden daher aufgefordert, in der SGB VIII-Reform den Bedürfnissen und Rechten von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen nach angemessener Versorgung und Förderung Rechnung zu tragen.

Mehr Infos: <link http: themennetzwerk-fluechtlingskinder.de fileadmin dokumente forderungspapier_web.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Forderungspapier Geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unterstützen

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7.
Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/10044) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

In der Antwort der Bundesregierung <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/9992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/9657) argumentiert die Bundesregierung, dass es keine Weisung des Bundesinnenministeriums (BMI) gebe beziehungsweise gegeben habe, verstärkt subsidiären Schutz bei den Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger oder auch generell zu gewähren.

Die Regierung verweist zudem darauf, dass seit der Wiederaufnahme der persönlichen Anhörung das Bamf bei syrischen Antragstellern "vermehrt ein Bürgerkriegsschicksal, aber kein individuelles Verfolgungsschicksal" ermittelt habe. Dies führe nach der geltenden Rechtslage nicht zur Zuerkennung von Flüchtlingsschutz, sondern zur Gewährung subsidiären Schutzes.

Mehr Infos: <link http: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages (Gesetzentwurf Grüne) und <link http: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages (Anfrage Linke)

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8.
Vorstellung des IQB-Bildungstrend 2015

Mit dem IQB-Bildungstrend 2015 ist der erste Bericht aus dem zweiten Zyklus der Überprüfungen des Erreichens der Bildungsstandards erschienen.

Die Veröffentlichung erfolgte im Rahmen einer Pressekonferenz am 28.10.2016 im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) in Berlin.

Mehr Infos: <link https: www.iqb.hu-berlin.de bt bt2015 bericht _blank external-link-new-window external link in new>Bericht zum IQB-Bildungstrend 2015

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9.
Bundesgerichtshof bejaht mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze

Der Bundesgerichtshof hat sich am 20.10.2016 in mehreren Entscheidungen mit der Frage befasst, ob Eltern den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Er hat im Einklang mit beiden Vorinstanzen das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung der beklagten Stadt bejaht. Eine Amtspflichtverletzung liegt bereits dann vor, wenn der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe einem anspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Die betreffende Amtspflicht ist nicht durch die vorhandene Kapazität begrenzt. Vielmehr ist der verantwortliche öffentliche Träger der Jugendhilfe gehalten, eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte - freie Träger der Jugendhilfe oder Tagespflegepersonen – bereitzustellen. Insoweit trifft ihn eine unbedingte Gewährleistungspflicht.

Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts bezweckt diese Amtspflicht auch den Schutz der Interessen der personensorgeberechtigten Eltern. In den Schutzbereich der Amtspflicht fallen dabei auch Verdienstausfallschäden, die Eltern dadurch erleiden, dass ihre Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten. Zwar steht der Anspruch auf einen Betreuungsplatz allein dem Kind selbst zu und nicht auch seinen Eltern. Die Einbeziehung der Eltern und ihres Erwerbsinteresses in den Schutzbereich des Amtspflicht ergibt sich aber aus der Regelungsabsicht des Gesetzgebers, der neben der Förderung des Kindeswohls auch die Entlastung der Eltern zu Gunsten der Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt. Es ging ihm - auch - um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben und, damit verbunden, um die Schaffung von Anreizen für die Erfüllung von Kinderwünschen.

Mehr Infos: <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes und <link https: www.tagesschau.de inland kita-urteil-105.html _blank external-link-new-window external link in new>Beitrag der Tagesschau

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10.
DIW-Studie: Erzieherinnen sind überwiegend zufrieden mit ihrer Arbeit, aber weniger mit dem Lohn

Erzieherinnen sind mit ihrer Arbeit zufriedener als Beschäftigte vieler anderer Berufsgruppen. Ihr Gehalt empfinden sie – im Vergleich zu einigen anderen Berufsgruppen – häufiger aber als nicht so angemessen. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2008 bis 2014 basiert. Analysiert wurden nur Erzieherinnen, nicht aber Erzieher, weil Männer diesen Beruf selten ergreifen und die Fallzahl in der Stichprobenerhebung für aussagekräftige Analysen zu gering ist. Die Analysen zeigen, dass Erzieherinnen mit ihrer Arbeit ähnlich hohe Zufriedenheitswerte wie Grundschullehrerinnen erreichen und höhere Werte als Verwaltungsfachfrauen und andere erwerbstätige Frauen mit berufsqualifizierendem Abschluss. Obwohl sich Erzieherinnen insgesamt nicht überdurchschnittlich stark belastet fühlen und beispielsweise nicht häufiger über Zeitdruck klagen als andere Beschäftigte, macht ihnen die zunehmende Arbeitsintensität zu schaffen.

Mehr Investitionen in die frühe Bildung wären aus Sicht von Spieß und Westermaier in jedem Fall sinnvoll. Dabei sollten die subjektive Belastung und Zufriedenheit der Erzieherinnen künftig eine größere Rolle spielen. Ein Ansatzpunkt könnte auch ein höherer Fachkraft-Kind-Schlüssel sein, sodass Erzieherinnen für weniger Kinder gleichzeitig verantwortlich wären. „Wer sich zu stark belastet fühlt und zu wenig Anerkennung erfährt, kann häufig nicht seine optimale Arbeitsleistung abrufen“, so Spieß. Soll der Kinderbetreuungsbereich für Fachkräfte attraktiver werden, müsse sich das ändern. „Entsprechende Maßnahmen wären, sofern sie die Qualität der Kinderbetreuung verbessern, gut investiertes Geld, denn sie würden das Humanpotential der deutschen Wirtschaft stärken“, so Spieß.

Mehr Infos: <link http: www.diw.de sixcms detail.php _blank external-link-new-window external link in new>DIW Wochenbericht

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11.
Ausschuss votiert für Zusammenlegung der EU-Programme für Obst, Gemüse, Milch

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt die Zusammenlegung der EU-Schulprogramme für Obst, Gemüse sowie Milch für Bildungseinrichtungen. Am 19.10.2016 haben sich die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/9519) im Plenum ausgesprochen. Das Gesetz war erforderlich geworden, um die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen bundeseinheitlich anzupassen und das von der Europäischen Union finanzierte Programm in den Bundesländern weiterhin zu ermöglichen. Die CDU/CSU begrüßte die Zusammenlegung der Programme, weil dadurch der Bürokratieaufwand reduziert werden könne. Ein elementarer Fortschritt sei zudem, dass die Mitfinanzierungspflicht seitens der Bundesländer entfalle. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 20.10.2016 im Plenum abgestimmt. Der Bundesrat hatte bereits im September laut einer Unterrichtung der Regierung <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>(18/9760) den Gesetzentwurf befürwortet. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Mehr Infos: <link https: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>Meldung des Deutschen Bundestages

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12.
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderseiten im Internet müssen auch mobil gut nutzbar sein

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zum heutigen „Tag der Kinderseiten“ für eine nachhaltige Förderung von guten, nicht-kommerziellen Kinder-Internetseiten, auch damit diese mobil gut nutzbar sind. Nach Schätzungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der Kinder, die Kinder-Internetseiten mobil nutzen, derzeit bei rund zwei Drittel, eine steigende Tendenz ist zu erwarten. Eigene mobile Kinderwebseiten sind aber gleichzeitig noch die Ausnahme, und viele der Seiten verfügen noch nicht einmal über ein responsives Design. „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht hier die Bundesregierung in der Verantwortung, sowohl die Existenz guter Kinder-Internetseiten allgemein als auch ganz akut ihre mobile Nutzung dauerhaft sicherzustellen. Hier sollte durch eine projektunabhängige Förderung ein vielfältiges Angebot guter Kinder-Internetseiten sichergestellt werden, die sich am zunehmenden Trend der mobilen Nutzung orientiert“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Sollte die nachhaltige Finanzierung von Kinder-Internetseiten dauerhaft ausbleiben und das Qualitätsniveau dieser Seiten nicht abgesichert werden, bricht hier eine über viele Jahre gewachsene Struktur nicht-kommerzieller Internetseiten weg und damit eines der wichtigsten Instrumente zur Medienkompetenzförderung von Kindern. Perspektivisch werden sich Kinder in der Folge Angeboten im Internet zuwenden, die zwar auf ihre Nutzungsbedürfnisse eingehen, deren Inhalte jedoch nicht geeignet, wenn nicht gar kinder- und jugendgefährdend sind. Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlt, müssen sie beim Umgang mit dem Netz unterstützt, beraten und begleitet werden. Hier leisten viele Kinder-Internetseiten einen wertvollen Beitrag“, so Hofmann weiter.

Der „Tag der Kinderseiten“ soll am 21. Oktober als jährlich wiederkehrender Ehrentag die Aufmerksamkeit auf das vielfältige Kinderseiten-Internetangebot lenken und diese bei Familien, Eltern, Kindern, Pädagogen, Schulen, Journalisten und Medieninteressierten ins Gespräch bringen. An diesem Aktionstag sind alle dazu eingeladen, die Welt der Kinderseiten zu entdecken. Internetseiten, Initiativen, Schulen, Blogger, Kinderseiten selbst - alle sind aufgefordert und herzlich eingeladen mitzumachen, zu vernetzen und Kinderseiten bekannter zu machen.

Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-kinderseiten-im-internet-muessen-auch-mobil-gut-nutzbar-sein _blank external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 21.10.2016

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13.
Neue Runde des Wettbewerbs "Kinder zum Olymp!" hat begonnen

Jedes Jahr schreibt die Bildungsinitiative Kinder zum Olymp! unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten einen deutschlandweiten Wettbewerb aus, gefördert von der Deutsche Bank Stiftung. Ausgelobt wird DER OLYMP – Zukunftspreis für Kulturbildung. Es geht um die Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kultur und Schule. Einzelprojekte eignen sich nur bedingt dazu, einen nachhaltigen Zugang zu Kunst und Kultur zu schaffen. Ziel muss es deshalb sein, über ganzheitliche Programme und Modelle langfristig Strukturen für kulturelle Bildung zu schaffen.

Hier sind Kultureinrichtungen und Künstler mit ihren Schulkooperationen genauso wie Schulen mit kulturellem Profil gefragt. Gesucht wird nach Konzepten, die modellhafte Strukturen für die Verankerung von kultureller Bildung in Kultureinrichtungen und Schulen schaffen. Spannende und besonders nachhaltige Ideen, Programme und Profile werden mit dem Zukunftspreis für Kulturbildung – DER OLYMP ausgezeichnet.

  Mehr Infos: <link http: www.kulturstiftung.de wp-content uploads flyer-kinder-zum-olymp-wettbewerb-2016_2017.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Ausschreibungsflyer und <link http: www.kulturstiftung.de kinder-zum-olymp _blank external-link-new-window external link in new>Internetseite „Kinder zum Olymp“  

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14.
Städteübergreifende Ausbildung: Prozessmoderation für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Es findet eine neue Ausbildung zu Prozessmoderatorinnen und -moderatoren für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Oberbayern statt. Die Teilnehmenden werden befähigt, Partizipationsprozesse und -projekte mit Kindern und Jugendlichen professionell zu planen, durchzuführen und zu moderieren. Die Ausbildung ist eine Kooperation u.a. der Städte München, Nürnberg und Mannheim sowie dem Deutschen Kinderhilfswerk. Der Großteil der Plätze ist auf die Partnerstädte sowie das Land Bayern beschränkt, einige Plätze werden bundesweit durch das Deutsche Kinderhilfswerk vergeben.

Zur <link https: www.dkhw.de mitmachen praxistipps-fuer-kinder-und-jugendprojekte ausbildung-prozessmoderation external link in new>Anmeldung, Inhalten und Terminen

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