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Newsletter Kinderpolitik
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2. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Bei Kinderrechten endlich Nägel mit Köpfen machen |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert nachdrücklich an Bund, Länder und Kommunen, bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben. „Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit fast 25 Jahren geltendes Recht in Deutschland und hat an vielen Stellen zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen, sondern müssen uns die mahnenden Worte der Vereinten Nationen zu Herzen nehmen, die immer wieder Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland anmahnen. Kinderrechtliche Baustellen gibt es genug: Es fehlt ein funktionsfähiges, flächendeckendes Beschwerdesystem für Kinder und Jugendliche und bei der Beteiligung stehen wir in Deutschland noch vor einem Flickenteppich. Rund drei Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland von Armut betroffen. Und von der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention sind wir nach wie vor meilenweit entfernt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Anhörung zu Kinderrechten im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt nachdrücklich die Forderung der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, wonach alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland in ihrem direkten Lebensumfeld ein niedrigschwelliges, unabhängiges Angebot vorfinden sollten, an das sie sich wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Darüber hinaus spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, baldmöglichst einen Bundesbeauftragten für Kinderrechte einzusetzen.
Mehr dazu in der Quelle: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-bei-kinderrechten-endlich-naegel-mit-koepfen-machen>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 25.01.2016 |
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3. |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Beschwerdemöglichkeiten für Kinder |
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Berlin: Die Forderung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz und einem Bundeskinderbeauftragten beziehungsweise einer Ombudsstelle für Kinderrechte stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu den entsprechenden Anträgen der Fraktionen (<link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/6042, <link http: dip.bundestag.de btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/5103) am Montag sprachen sich die geladenen Sachverständigen jedoch mehrheitlich für größere Anstrengungen zur Gewährleistungen von Kinderrechten in der Praxis und die Schaffung von niedrigschwelligen Beschwerdemöglichkeiten auf kommunaler Ebene aus.
Die Rechtswissenschaftler Friederike Wapler von der Humboldt-Universität Berlin und Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin argumentierten, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verfassungsrechtlich wenig Sinn mache. Kinder seien bereits jetzt Träger aller Grundrechte, dies sei auch der Tenor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, führten Wapler und Wiesner aus. Eine Grundgesetzänderung habe lediglich symbolischen Charakter und könne dem Thema politisch mehr Gewicht verleihen.
Für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz plädierten hingegen Immanuel Benz vom Deutschen Bundesjugendring, der Soziologe Manfred Liebel von der Freien Universität Berlin und Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für UNICEF. Dies wäre ein zentraler Bestandteil der Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in deutsches Recht, sagte Sedlmayr. Benz argumentierte, Kinder seien zwar laut Bundesverfassungsgericht Grundrechtsträger, könnten die ihnen zustehenden Rechte in der Praxis nur über ihre Eltern ausüben.
Mehr dazu in der Quelle: <link https: www.bundestag.de presse hib>Aktuelle Meldung des Bundestages |
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4. |
Pflicht zur Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg: Rathäuser hadern mit einem "Muss" |
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Muss statt kann: Die neue Gemeindeordnung für Baden-Württemberg setzt eine Pflicht zur kommunalpolitischen Beteiligung Jugendlicher und abgeschwächt auch für Kinder ein.
Es sind nur andere Hilfsverben. Aber Optimisten sehen dennoch einen grundsätzlichen Durchbruch. Denn die Gemeindeordnung kannte, wenn es um die Beteiligung Jugendlicher ging, bisher nur das Wort "kann". Doch in ihrer neuen Fassung ist an dessen Stelle "muss" getreten. Selbst Kinder sollen, heißt es rechtlich weicher, beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht. Beginnt nun eine neue Ära für das kommunalpolitische Engagement junger Menschen?
In nur 83 der 1101 baden-württembergischen Gemeinden – Stand Juli 2015 – besteht derzeit ein Jugendgemeinderat. Die Zahl schwankt: Mal wird ein neuer Jugendgemeinderat gewählt, mal löst er sich wie in Freiburg 2005 wieder auf. Ob sich das nun ändert? Der Gemeindetag, der die kleineren Kommunen vertritt, bezweifelt das: Gemeinden hätten sich solchen Wünschen, wenn es sie gab, schon bisher nicht entgegengestellt. Doch was solle eine Gemeinde tun, wenn sich keiner beteiligen wolle, die Beteiligung aber gesetzlich vorgeschrieben ist?
Der gesamte Artikel zu finden <link http: www.badische-zeitung.de suedwest-1 rathaeuser-hadern-mit-einem-muss--116273467.html>hier |
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7. |
Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas |
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Der Bundestag hat am 28.01.2016 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen.
"Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos und senken zudem die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Caren Marks.
Das Gesetz dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus.
Mehr dazu in der Quelle: <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj>Pressemitteilung des BMFSFJ vom 29.01.2016, der Gesetzentwurf zum Download als pdf <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>hier
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9. |
Forschungsergebnisse: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im internationalen, europäischen und nationalen Recht |
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Im Rahmen des 4. Würzburger Symposiums Migrationsgesellschaft stellten Wissenschaftler und Sozialarbeiter ihre Forschungsergebnisse zum Thema „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im internationalen, europäischen und nationalen Recht“ vor.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen nach europäischem Recht, z.B. der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union, besonders geschützt werden. 51 Prozent der Flüchtlinge sind nach UNHCR-Angaben unter 18 Jahre alt, ihre Zahl zeigt rasant – in Bayern von 553 im Jahr 2013 auf 2.600 im Jahr 2014 und 11.500 im aktuellen Jahr. In Deutschland haben sie einen Anspruch auf Inobhutnahme durch das Jugendamt, einen persönlichen Betreuer sowie bei Bedarf die Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das selbsterklärte Ziel der Europäischen Union ist es, einen einheitlichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu geben: Noch liegt kein gemeinsames europäisches Recht vor, in den Bereichen der Asyl- und Flüchtlingspolitik gibt es große Differenzen.
Vizepräsident Dr. Ralf Roßkopf trug zum Abschluss des Symposiums 16 Schlussfolgerungen vor, die „Würzburger Grundsätze zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen“.
Seine Erklärung im Wortlaut in der Quelle: <link https: idw-online.de de news642937>Pressemitteilung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt vom 08.12.2015 |
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10. |
Mit 16 an die Urne: Landesregierung will Wahlalter absenken |
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Was in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg schon geht, soll nun auch in Niedersachsen möglich werden. Die rot-grüne Koalition will noch vor der nächsten Landtagswahl das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre absenken.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben am 20.01.2016 den Entwurf zur Neufassung des Artikels acht der Landesverfassung ins Parlament eingebracht. Doch genau da liegt der Haken. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich; ohne die CDU-Fraktion mit ihren 54 von insgesamt 137 Sitzen läuft nichts. Und von der Union kommt ein eindeutiges Nein.
Für Kommunalwahlen hatte Niedersachsen schon vor rund 20 Jahren das Alter auf 16 Jahre herabgesetzt. Dafür war keine Verfassungsänderung notwendig. Die Erfahrungen lehrten, dass die Beteiligung der unter 18-Jährigen an Kommunalwahlen eher gering sei, wenden Gegner einer allgemeinen Absenkung wie der CDU-Abgeordnete Meyer ein. „Landespolitische Themen sind oftmals komplexer als kommunalpolitische.“
Rot-Grün weiß bei dem Gesetzentwurf nicht nur den eigenen Parteinachwuchs hinter sich, auch Schülerrat und andere Verbände stützen den Vorstoß. „Junge Menschen treffen bereits mit 16 wichtige Lebensentscheidungen – etwa bei der Berufsausbildung oder bei den Schwerpunkten für das Abitur. Sie zahlen in Teilen bereits Steuern und nehmen in den verschiedensten Bereichen Verantwortung wahr“, erklärte etwa Silke Willendockel, die Vorsitzende der niedersächsischen Landjugend.
Der vollständige Artikel unter <link http: www.weser-kurier.de>diesem Link, der Gesetzentwurf zum Download als pdf <link http: www.landtag-niedersachsen.de ps tools>hier |
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12. |
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes nehmen bis 31. März 2016 Anträge entgegen |
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Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit haben noch bis zum 31. März 2016 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht durchgeführte Projekte stellen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.740 Projekte mit insgesamt rund 5.276.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, Chancengerechtigkeit und fairer Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunder Ernährung oder kinder- und jugendfreundlicher Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, im Kita-Außengelände oder bei Spielplätzen.
Informationen zur Antragstellung <link https: www.dkhw.de unsere-arbeit projektfoerderung foerderantrag-stellen external-link-new-window external link in new>hier |
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