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Newsletter Kinderpolitik
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5-Punkte-Papier des Deutschen Kinderhilfswerkes: Gradmesser für die nächste Bundesregierung ist eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk hat von der nächsten Bundesregierung eine deutliche Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gefordert. In einem 5-Punkte-Papier setzte der Verband Schwerpunkte für eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik. Diese umfassen:
1) Änderungen des Grundgesetzes entsprechend dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls. Dazu gehört die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre und die Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich.
2) Die Überwindung der Kinderarmut in Deutschland durch einen bundesweiten Aktionsplan, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt. Dieser Aktionsplan soll die zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau, eine Reform des Kinderzuschlags hin zu einer Kindergrundsicherung sowie die Schaffung eines Bundeskinderteilhabegesetzes beinhalten.
3) Eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Deutschland und zwar von der Kita bis zur weiterführenden Schule. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes verbindliche Standards in der Kindertagesbetreuung, eine flächendeckende Realisierung von Mitbestimmung sowie die Förderung demokratischer Kompetenzen in Kita wie Schule und einen umfassenden Ausbau der Schulsozialarbeit.
4) Eine Verbesserung der Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland, durch die konsequente Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls. Das soll geschehen, durch eine kindgerechte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie eine verbindliche Senkung der Verweildauer von Kindern und ihren Familien in diesen Einrichtungen. Nicht zuletzt sollte ein gesetzlicher Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt werden.
5) Durch eine umfassende Novellierung des Jugendschutz-Gesetzes sollte die dringend erforderliche Basis für einen zeitgemäßen, an den aktuellen Gegebenheiten und daraus resultierenden Bedarfen orientierten Jugendmedienschutz geschaffen werden.
Mehr Infos: <link http: www.dkhw.de bundestagswahl2017>5-Punkte-Papier des Deutschen Kinderhilfswerkes „AUF DIE KINDER KOMMT ES AN!“ |
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2. |
Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert Bedingungen für ein gutes und gesundes Aufwachsen aller Kinder |
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Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss aus 13 Verbänden, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, fordert, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland umzusetzen. Dies muss aus Sicht des Bündnisses ein Schwerpunkt der Sondierungsgespräche zur Bildung der nächsten Bundesregierung sein. In einem offenen Brief an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU, FDP und Grünen appelliert das Bündnis eindringlich, das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten und dabei den Mut aufzubringen, auch große Reformen anzugehen, damit Kinder und ihre Familien in Deutschland eine gute Zukunft haben.
Wörtlich heißt es in dem Brief: „Erforderlich ist eine Gesamtstrategie der künftigen Bundesregierung gegen Kinderarmut, die eine ausreichende finanzielle und bedarfsgerechte Förderung sowie eine qualitativ hochwertige Infrastruktur vorsieht, um ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Perspektivisch fordert das Bündnis eine belastbare Neuberechnung dessen, was Kinder und Jugendliche tatsächlich benötigen. Dieses kindliche Existenzminimum muss durch eine einfache und unbürokratische Leistung für alle Kinder und Jugendliche garantiert werden.“
Mehr Infos: <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-buendnis-kindergrundsicherung-fordert-bedingungen-fuer-ein-gutes-und-gesund external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk am 27.10.2017 und <link http: www.kinderarmut-hat-folgen.de>Seite des Bündnis Kindergrundsicherung |
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3. |
Bertelsmann-Stiftung: Kinderarmut ist in Deutschland oft Dauerzustand |
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Kinder, die einmal von Armut betroffen sind, bleiben es meistens länger: Zwei Drittel der betroffenen Kinder leben dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage; nur ein Drittel von ihnen erlebt das als temporäre Erfahrung. Rund 21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben über eine Zeitspanne von mindestens fünf Jahren dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage. Für weitere 10 Prozent ist dies ein kurzzeitiges Phänomen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.
Armut bedeutet in Deutschland meist nicht, kein Dach über dem Kopf oder kein Essen zu haben – die existenzielle Grundversorgung ist in der Regel gewährleistet. Armut heißt aber, auf vieles verzichten zu müssen, was für andere ganz normal zum Aufwachsen und Leben dazu gehört. Um solche Verzichtserfahrungen von Kindern in armen Familien greifbar zu machen, wurde für 23 Güter und Aspekte sozialer Teilhabe abgefragt, ob diese in den Familien aus finanziellen Gründen fehlen. Die Liste umfasst eine ausreichend große Wohnung, eine Waschmaschine oder einen internetfähigen Computer, aber auch die Möglichkeit, monatlich einen festen Betrag sparen zu können. Auch Aspekte sozialer und kultureller Teilhabe sind berücksichtigt, wie zum Beispiel ein Kinobesuch einmal im Monat oder Freunde zum Essen nach Hause einzuladen. In der Summe fehlen Kindern in einer dauerhaften Armutslage durchschnittlich 7,3 der abgefragten Güter. Kinder, die temporär in einer Armutslage leben, müssen im Schnitt auf 3,4 Güter verzichten. Zum Vergleich: Bei Kindern aus Familien mit dauerhaft sicherem Einkommen fehlen nur 1,3 dieser 23 Güter aus finanziellen Gründen.
Mehr Infos: <link https: www.bertelsmann-stiftung.de de presse pressemitteilungen pressemitteilung pid kinderarmut-ist-in-deutschland-oft-dauerzustand>Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung und <link presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-naechste-bundesregierung-muss-kinderarmut-in-deutschland-nachhaltig-bekaemp>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 23.10.2017 |
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5. |
Zu wenig Plätze für zu viele Kinder – DJI warnt vor akutem Platz- und Personalmangel in Kitas und Grundschulen |
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Bis zum Jahr 2025 werden in Krippen, Kindergärten und in der Grundschulbetreuung bis zu 329.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte gebraucht. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund, die den Geburtenanstieg, die Zuwanderung, die nicht erfüllten Elternwünsche, den Personalersatz für dauerhaft ausscheidende Beschäftigte sowie einen verbesserten Personalschlüssel zugrunde legt.
Bis zum Jahr 2025 dürfte sich die Zahl der Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter von derzeit 7.654.000 um bis zu 415.000 Kinder erhöhen – sollte sich die demografische Entwicklung mit leicht steigenden Geburtenzahlen und einer anhaltenden Zuwanderung schutz- und asylsuchender Menschen fortsetzen. Gleichzeitig besteht nach wie vor eine deutliche Kluft zwischen Elternwünschen und vorhandenen Betreuungsplätzen. Vor allem in den westlichen Flächenländern und den Stadtstaaten ist das Platzangebot für ein- und zweijährige Kinder noch zu gering, und auch für die Betreuung von Grundschulkindern besteht ein enormer Ausbaubedarf. In der Summe fehlen für die Betreuung von Kindern im Alter von bis zu zehneinhalb Jahren in Krippen, Kindertageseinrichtungen, Horten und Ganztagsschulen bundesweit bis zu 1,2 Millionen Plätze.
Mehr Infos: <link https: www.dji.de medien-und-kommunikation pressemitteilungen detailansicht article zu-wenig-betreuungsplaetze-fuer-zu-viele-kinder.html>Pressemitteilung des Deutschen Jugendinstituts und <link https: www.dji.de fileadmin user_upload bibs2017 rauschenbach_schilling_plaetze_personal_finanzen.pdf _blank als>Studie: Plätze. Personal. Finanzen – der Kita-Ausbau geht weiter - Zukunftsszenarien zur Kindertages- und Grundschulbetreuung in Deutschland (PDF) |
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6. |
Acht von zehn queeren Jugendlichen erleben Diskriminierung |
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Mehr als 80 Prozent der Jugendlichen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder queer (LSBT*Q) sind, werden diskriminiert – obwohl in den vergangenen Jahren die Akzeptanz in Deutschland gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zugenommen hat. Am häufigsten erleben Jugendliche Diskriminierungen in der Öffentlichkeit, in Schule, Ausbildung und Beruf, aber auch in der Familie und im Freundeskreis.
Einem Teil der Jugendlichen gelingt es, Diskriminierungserfahrungen konstruktiv zu verarbeiten. Dabei ist der Rückhalt durch Freund/-innen wichtig. Auch das Internet spielt eine große Rolle, um sich auszutauschen, zu vernetzen und zu informieren – zum Beispiel über spezifische Beratungs- und Freizeitangebote. Eine zentrale Strategie im Umgang mit befürchteter Diskriminierung ist jedoch Vermeidung und Verzicht: So nehmen beispielsweise überdurchschnittlich viele der LSBT*Q Jugendlichen nicht am Vereinssport teil.
Orte, an denen viele Jugendliche ein Coming-out vermeiden möchten, sind religiöse Gruppen/Gemeinden, soziale Netzwerke und Sportvereine. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie dort aufgrund der heterosexuellen und binären Geschlechterordnung besonders negative Situationen befürchten. Welche Erfahrungen LSBT*Q Jugendliche in Freizeit und Sport konkret machen, erhebt aktuell eine DJI-Studie.
Mehr Infos: <link https: www.dji.de themen jugend queere-jugendliche-erleben-diskriminierung.html>Beitrag auf der Internetseite des DJI |
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7. |
84.200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in 2016 |
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Im Jahr 2016 führten die Jugendämter in Deutschland 84.200 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch (Inobhutnahmen). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das 6.600 Inobhutnahmen mehr als 2015 (+ 8,5 Prozent). Auch wenn das Plus deutlich geringer als im Vorjahr ausfiel (2015 zu 2014: + 61,6 Prozent), hat sich damit die Zahl vorläufiger Schutzmaßnahmen seit 2013 fast verdoppelt (2013: 42.100 Inobhutnahmen). Hauptgrund für das anhaltend hohe Niveau der Inobhutnahmen sind unbegleitete Einreisen aus dem Ausland: 2016 wurden aus diesem Anlass 44.900 Schutzmaßnahmen durchgeführt, 2.600 mehr als 2015 (+ 6,2 Prozent).
Die deutschen Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, zum Beispiel in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie.
Mehr Infos: <link https: www.destatis.de de presseservice presse pressemitteilungen pd17_290_225.html>Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes |
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9. |
Bericht des Europarats zur Altersbestimmung bei jungen Migrant/innen |
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Der Europarat hat am 20.09.2017 einen Bericht zum Umgang hinsichtlich der Altersbestimmung bei Migrant/innen in den unterschiedlichen Staaten des Europarats veröffentlicht. Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation in den Mitgliedstaaten zu geben und die Arbeit des Europarates bei der Entwicklung von entsprechenden Leitlinien zu unterstützen.
Die Altersbestimmung ist ein formelles Verfahren, mit dem die Behörden versuchen, das Alter einer Person zu ermitteln und festzustellen, ob sie erwachsen oder minderjährig ist, um eine Entscheidung über ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten zu treffen. Der Bericht zeigt eine sehr zersplitterte Situation in Europa auf, in der die Rechte und Verfahrensgarantien in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich eingehalten würden. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehöre das Fehlen eines gemeinsamen Ansatzes für Altersbestimmungsverfahren in Europa. Ein Defizit an wissenschaftlicher und empirischer Basis berge die Gefahr eines willkürlichen Ergebnisses. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass das Ziel eines jeden Verfahrens darin bestehen sollte, den Schutz der Rechte der Person zu gewährleisten und sie auf den künftigen Übergang in das Erwachsenenalter und ein unabhängiges Leben vorzubereiten.
Mehr Infos: <link https: rm.coe.int age-assessment-council-of-europe-member-states-policies-procedures-and>Bericht des Europarates "Age assessment: Council of Europe member states’ policies, procedures and practices respectful of children’s rights in the context of migration" (PDF, englisch)
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10. |
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Zahl der Asylanträge erheblich gesunken. |
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Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger um ca. 76 % gesunken. Dies geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, die dem Bundesfachverband umF vorliegt.
Von Januar bis August 2017 wurden 6.928 Asylanträge gestellt. Die Einreisezahlen weichen jedoch hiervon ab, da Asylanträge für die Minderjährigen zum Teil nicht oder nur verzögert gestellt werden. Der Großteil der Antragstellenden war 16 oder 17 Jahre alt (ca. 82 %) und männlich (ca. 86%). Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (ca. 25%) und Eritrea (ca. 20%). Die Gesamtschutzquote betrug ca. 80 % – ein Großteil der Minderjährigen wird damit auf Dauer oder langfristig in Deutschland bleiben. Die Schutzquote ist jedoch gegenüber 2016 (ca. 89%) gesunken. Das Sinken der Schutzquote beobachtet der Bundesfachverband umF mit großer Sorge, da die tatsächliche Schutzbedürftigkeit unverändert hoch ist, sich jedoch die Entscheidungspraxis des BAMF – insbesondere in Bezug auf die Hauptherkunftsländer Afghanistan, Eritrea und Somalia – trotzdem verändert hat.
Auch die Zahl junger Flüchtlinge, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut und untergebracht wird, ist gegenüber dem Jahresende 2016 um ca. 17 % zurückgegangen. Dies geht aus den Daten des Bundesverwaltungsamtes hervor.
Mehr Infos: <link http: www.b-umf.de images>Pressemitteilung des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (PDF) |
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11. |
Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren gibt Anlass zu größter Sorge |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen.
Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.
Mehr Infos: <link https: www.dkhw.de presse pressemitteilungen presse-details deutsches-kinderhilfswerk-gestiegene-zahl-vermisster-fluechtlingskindern-bis-13-jahren-gibt-anlass-z external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 05.10.2017 |
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12. |
Neue Publikation erklärt das Berichtsverfahren zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention |
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Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, sind nach Artikel 44 der Konvention verpflichtet, dem zuständigen Fachausschuss periodisch einen sogenannten Staatenbericht vorzulegen. Das Berichtsverfahren umfasst außerdem Parallelberichte der Zivilgesellschaft, von Selbstorganisationen von Kindern oder Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und ist das zentrale Instrument zur Umsetzung eines Menschenrechtsvertrags.
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1992 in Deutschland in Kraft. Seitdem hat Deutschland drei Mal das Berichtsverfahren durchlaufen. Den nächsten Staatenbericht muss die Bundesregierung als kombinierten 5. und 6. Bericht am 4. April 2019 bei der UN einreichen.
Um die Arbeitsweise des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und die Berichtspflicht nach Artikel 44 der UN-Kinderrechtskonvention verständlicher und bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine Information zum Berichtsverfahren verfasst. Sie erläutert das Verfahren, veranschaulicht den Berichtszyklus und stellt vertiefende Dokumente und Informationen dar.
Mehr Infos: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de aktuell news meldung article un-prueft-2019-die-umsetzung-der-kinderrechtskonvention-in-deutschland external-link-new-window external link in new>Information des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 11.10.2017 |
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