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Newsletter Kinderpolitik
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Verbände fordern: Schutz und Förderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch Kinder- und Jugendhilfe absichern |
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Ein breites Bündnis von 54 Verbänden und Organisationen fordert die unbedingte Beibehaltung der ausschließlichen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In einem gemeinsamen Appell an Bundesfamilienministerin Giffey und die Familienministerinnen und -minister der Bundesländer äußern die Unterzeichnenden die Befürchtung, dass die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Einführung der sogenannten AnkER-Zentren, durch Änderungen bei den Verfahren zur Alterseinschätzung und auch bei einer möglichen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eingeschränkt wird.
Demgegenüber müsse aber das Primat der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlingskinder, aber auch für geflüchtete junge Volljährige unbedingt beibehalten werden, und eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung im Rahmen der derzeit gesetzlich verbürgten Standards im Kinder- und Jugendhilfegesetz sichergestellt werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und terre des hommes den Appell unterzeichnet.
In dem gemeinsamen Appell heißt es wörtlich: „Der Alltag der Kinder- und Jugendhilfe zeigt immer wieder aufs Neue, dass eine erfolgreiche Integration der jungen Menschen möglich ist. Das gelingt in erster Linie durch die Bemühungen der Jugendlichen selbst, aber auch durch das Engagement der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, der beteiligten Verwaltungen und Organisationen und aufgrund der hohen fachlichen Qualität und Nachhaltigkeit der Jugendhilfe, wie bereits in Studien dargelegt. Allerdings werden deren Erfolge in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch den momentanen politischen Diskurs und die polarisierende öffentliche Debatte in Frage gestellt und schlecht gemacht: Die kriminellen Taten einiger weniger junger Flüchtlinge überlagern dabei die Wirklichkeit und die Erfolge der großen Mehrheit.“
Mehr Infos: Appell mit allen Unterzeichnenden (PDF) und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 22.08.2018 |
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4. |
Kinder-Medien-Studie 2018 veröffentlicht |
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Kein „entweder oder“, sondern „sowohl als auch“: Kinder in Deutschland wachsen in die Dualität von analogen und digitalen Medien- und Freizeitaktivitäten hinein und seien smart genug, beide Welten exzellent zu managen. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der Kinder-Medien-Studie 2018 von Blue Ocean Entertainment AG, Egmont Ehapa Media GmbH, Gruner + Jahr, Panini Verlags GmbH, SPIEGEL-Verlag und ZEIT Verlag.
Die sechs Medienhäuser haben in diesem Jahr zum zweiten Mal in einer repräsentativen Medienstudie den Medienkonsum und das -nutzungsverhalten Kindern in Deutschland untersucht. Eine weitere Erkenntnis der Studie: Kinder ziehen sich trotz zunehmender Digitalisierung nicht in die virtuelle Welt zurück, sondern nehmen das aktuelle Geschehen in ihrer Umwelt mit allen Sinnen wahr. Sie hören, sehen und lesen von der Welt – und wollen sie verbessern. Denn hätten sie eine Superkraft zur Auswahl, würden sich Deutschlands Kinder zwischen vier und 13 Jahren vor allem die Fähigkeit wünschen, Frieden, Schutz und Gerechtigkeit für alle Menschen zu erreichen.
Mehr Infos: Pressemitteilung zur Kinder-Medien-Studie 2018 und Präsentation der Studie zur Pressekonferenz (PDF) |
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5. |
Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Vorstoß der Justizministerin zu Kinderrechten ins Grundgesetz |
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Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ankündigung von Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz voranzutreiben. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.
Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vor kurzem vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei.
Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – bereits einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 23.08.2018, Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte (PDF) und Gutachten zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz |
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7. |
Verbesserung der Bildungsinfrastruktur: Grundgesetzänderung für Bundeshilfen geplant |
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Die Möglichkeit des Bundes, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen, soll durch eine Änderung des Grundgesetzes erweitert werden. Insbesondere will der Bund den Kommunen hinsichtlich Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten, Digitalisierung und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker helfen. Dafür sollen bestehende Vorschriften des Grundgesetzes, die eine solche Mitfinanzierung behindern oder sogar ausschließen, geändert werden.
Durch Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.
Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) (PDF) |
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9. |
Neuerscheinung: Tipps für geflüchtete Jugendliche, die mit ihrer Familie in Deutschland leben |
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Nach der Willkommensbroschüre „Willkommen in Deutschland – Ein Wegbegleiter für unbegleitete Minderjährige für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, hat der BumF (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) gemeinsam mit der Initiative Jugendliche ohne Grenzen eine Broschüre erarbeitet, die sich an geflüchtete Jugendliche richtet, die mit ihrer Familie in Deutschland leben. In der Broschüre finden junge Geflüchtete, die gemeinsam mit ihren Familien nach Deutschland gekommen sind, wichtige Informationen zu ihrer ersten Zeit in Deutschland: Welche Rechte haben Jugendliche in Deutschland und wie können sie diese durchsetzen? Was ist Diskriminierung und was kann man dagegen tun? Welche Perspektiven und Möglichkeiten gibt es für Schule, Ausbildung, Studium und Beruf? Wo und wie können junge Geflüchtete und ihre Familien Unterstützung, Hilfe und Beratung finden? Welche Perspektiven gibt es für den Aufenthalt und die Familienzusammenführung? Und was ist, wenn jemand aus der Familie krank wird?
In der Broschüre werden all diese Fragen und noch viele mehr zusammengetragen und Antworten dazu in jugendgerechter Sprache entwickelt.
Mehr Infos: Broschüre „Neu Anfangen“ und Willkommensbroschüre „Willkommen in Deutschland – Ein Wegbegleiter für unbegleitete Minderjährige für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ |
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12. |
Neue Webseite der „Kinderfreundlichen Kommunen“ |
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Der Verein Kinderfreundliche Kommunen begleitet Gemeinden und Städte in einem vierjährigen Programm dabei, die UN-Kinderrechtskonvention lokal umzusetzen. Dabei unterstützt er die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans mit entsprechenden verbindlichen Maßnahmen. Vier Schwerpunkte müssen im Entwicklungsprozess beachtet werden. Im Mittelpunkt steht im gesamten Prozess die strukturelle und konzeptionelle Beteiligung der vor Ort lebenden Kindern und Jugendlichen. Denn sie wissen am besten, wie ein kinderfreundlicher Ort aussehen soll.
Für die Entwicklung des Aktionsplans vergibt der Verein das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ – es ist Versprechen, Ansporn und Herausforderung, Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen.
Auf der neu gestalteten Website des Vereins können Sie alles über das Programm und die bereits teilnehmenden Kommunen erfahren.
Mehr Infos: Website „Kinderfreundliche Kommunen“ |
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13. |
Konferenzhinweis - "Familien stärken - Kinder aus der Armut holen" am 18.09.2018 in Berlin |
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Es tut weh, nicht mitzukönnen, wenn die Freundinnen und Freunde ins Kino gehen oder alle anderen Kinder im Feriencamp sind. Trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit ist in unserem reichen Land konstant jedes fünfte Kind von Armut bedroht.
Kinder sollten kein Luxus sein – doch vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft nicht aus. Die Kinderregelsätze sind nicht bedarfsgerecht. Der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen nur bei wenigen anspruchsberechtigten Kindern überhaupt an. Familien werden durch das Kindergeld einerseits und die Kinderfreibeträge andererseits in unterschiedlicher Höhe entlastet. Zur Armutsbekämpfung braucht es außerdem starke Unterstützungsstrukturen vor Ort - durch Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Schule. Die Zeit zum Handeln ist mehr als reif. Kinder können nicht warten.
Auf der Konferenz der Bundestagsfraktion der Grünen sollen Wege hin zu einer eigenständigen Absicherung von Kindern skizziert und debattiert werden. Was brauchen Kinder für ein gutes Aufwachsen und wie können allen Kindern unabhängig vom Elternhaus gute Startchancen garantiert werden? Wie soll eine am Kind orientierte Existenzsicherung definiert und wie kann sie ermittelt werden? Wie können benachteiligte Kinder und Jugendliche besser erreicht und gefördert werden?
Mehr Infos: Konferenz und Anmeldung |
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