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Newsletter Kinderpolitik
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Inhalt dieses Newsletters
1. Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes: Ein Drittel der Eltern in Deutschland sieht Versorgungslücken bei Kinder- und Jugendärzten
2. Bertelsmann-Studie: Aufwachsen in Armutslagen
3. Verbände üben scharfe Kritik am „Masterplan Migration“
4. Deutsches Kinderhilfswerk: Leichter Rückgang bei vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren kein Grund zur Entwarnung
5. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar
6. LBS-Kinderbarometer: Politikverdrossenheit steigt auch bei Kindern
7. Nationaler Bildungsbericht 2018 veröffentlicht
8. Kindern den richtigen Umgang mit Apps vermitteln: „Clever mit Apps – der Sicherheits-Check mit Hacki und Robo“
9. Wie können Medien die politische Beteiligung Jugendlicher fördern?
10. Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2018 verliehen
11. Start der Fanta Spielplatz-Initiative 2018: Jetzt um Fördergeld von bis zu 10.000 Euro bewerben
12. Eurochild und UNICEF starten Umfrage: Kinder-Visionen zur Zukunft Europas
1.
Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes: Ein Drittel der Eltern in Deutschland sieht Versorgungslücken bei Kinder- und Jugendärzten

Nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent), in Großstädten sind es ein knappes Drittel (31 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt erschwerend hinzu, dass nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte im kommenden Jahrzehnt jeder zweite Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rente geht. Gleichzeitig machen junge Ärztinnen und Ärzte einen Bogen um den schlecht bezahlten Öffentlichen Dienst. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sorgt vor allem für die Gesundheitsförderung in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Die Ärztinnen und Ärzte gehen in Kitas und Schulen und untersuchen die individuellen Entwicklungsstände und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, und bei Bedarf kümmern sie sich um sozialpädiatrische Hilfe.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 10.07.2018

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2.
Bertelsmann-Studie: Aufwachsen in Armutslagen

Wachsen Kinder in Armut auf, so sind ihre Möglichkeiten auf ein selbstbestimmtes Leben eingeschränkt und sie sind vielfach von der Gesellschaft abgekoppelt. Das zeigt die im Juni 2018 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Kinder, die dauerhaft in Armut aufwachsen, haben weniger Freunde, können weniger Freizeitaktivitäten ausüben und sind seltener in Vereinen aktiv. Schon in jungen Jahren wissen sie um ihre schlechtere Position und ihre mangelnden Chancen in unserer Gesellschaft.

Dabei können Kinder selbst nichts für ihre finanzielle Lage und können sich auch nicht aus eigener Kraft aus Armut befreien. Ihre familiäre Situation entscheidet darüber, ob sie abgesichert aufwachsen oder aber Armut erfahren. Die Ergebnisse der aktuellen Studie bestätigen, dass insbesondere die Erwerbstätigkeit der Mutter dabei ausschlaggebend ist: Geht die Mutter einer Erwerbstätigkeit nach, ist das Armutsrisiko der Kinder deutlich niedriger. Bei Kindern in Ein-Eltern-Familien schützt allerdings nur eine Vollzeiterwerbstätigkeit der Mutter vor dauerhaften Armutserfahrungen – auch wenn die Mutter Teilzeit arbeitet, sind 60 Prozent der Kinder von temporären oder dauerhaften Armutslagen betroffen.

„Die von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mehr Infos: Studie „Aufwachsen in Armutslagen“ der Bertelsmann-Stiftung und Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 27.06.2018

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3.
Verbände üben scharfe Kritik am „Masterplan Migration“

Zahlreiche Verbände wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, der Paritätische Wohlfahrtsverband, UNICEF und Save the Children (u.a.) haben Kritik an dem von Bundesinnenminister Seehofer vorgestellten „Masterplan Migration“ geübt.

Seehofers „Masterplan“ setze auf Abschottung, Verschärfungen für Asylbewerber/innen und unterscheide nicht zwischen Flüchtlingen und Migranten. So werde ausschließlich von „Migration“ und „Migranten“ gesprochen, die in der Asylgesetzgebung verbrieften Rechte von Schutzsuchenden hingegen völlig außer Acht gelassen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass unter den zentralen Begriffen der „Steuerung“ und „Ordnung“ de facto zahlreiche neue, restriktive Regelungen eingeführt würden, die teilweise sogar über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Absichten hinausgingen, so zum Beispiel die längere Bezugszeit von abgesenkten Leistungen nach dem AsylbLG und dem Vorrang der Sachleistungsgewährung. Gleichzeitig fehle die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung einer unabhängigen, also nichtstaatlichen Asylverfahrensberatung.

Auch die Einrichtung von sogenannten Ankerzentren wird kritisiert. Großeinrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten sollten vermieden und die Verteilung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in dezentrale Unterkünfte so früh wie möglich, spätestens nach drei Monaten erfolgen, betont der Paritätische. Nur damit seien die Gewährleistung von Integrations- und Teilhabemöglichkeiten, unabhängig von der Bleibeperspektive, sichergestellt. UNICEF und Save the Children zeigten sich zudem wegen einer angemessenen Versorgung minderjähriger Flüchtlinge in Ankerzentren besorgt. Die Unterbringung von Schutzsuchenden in geschlossenen Lagern könne die Durchsetzung spezieller Unterbringungs-, Versorgungs-, und Schutzbedarfe für besonders gefährdete und schutzbedürftige Flüchtlinge verhindern.

Mehr Infos: Einzelne Pressemitteilungen vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Caritas, Pro Asyl, UNHCR, Save the Children (PDF) und UNICEF sowie Gemeinsame Stellungnahme von 24 Verbänden und Organisationen zu Rechten von Kindern in Ankerzentren (PDF)

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4.
Deutsches Kinderhilfswerk: Leichter Rückgang bei vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren kein Grund zur Entwarnung

Der leichte Rückgang bei den Zahlen vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kein Grund zur Entwarnung. Nach diesen Kindern muss nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation weiterhin intensiv gefahndet werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 895 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.834 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen.

„Die hohe Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre macht uns Sorgen. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich erheblich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre weiterhin sehr groß. Die Nichtregierungsorganisation ‚Missing Children Europe‘ warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Es muss deshalb nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.07.2018

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5.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

Eine auf 16 Jahre abgesenkte Altersgrenze für Kommunalwahlen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Juni entschieden. Das herabgesetzte Wahlalter verstoße nicht gegen die Verfassung. Bei Bundestagswahlen dürfen laut Grundgesetz zwar nur Volljährige mitentscheiden. Allerdings ergebe sich ein Mindestalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen nicht aus dem Grundgesetz. Die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichheit der Wahl (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) stünden der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nicht entgegen. Dem Landesgesetzgeber obliege im Rahmen dieser Grundsätze eine Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts.

Bei der Entscheidung ging es um eine Klage aus Baden-Württemberg. Dort war die Altersgrenze für Kommunalwahlen 2013 auf 16 Jahre abgesenkt worden. Zwei erwachsene Bürger/innen aus Heidelberg hatten das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2014 angefochten, weil sie die Herabsetzung des Wahlalters für verfassungswidrig hielten.

Auch in vielen anderen Bundesländern dürfen bereits 16- und 17-Jährige wählen. Von den Flächenländern sind bislang Hessen, Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bei dem Mindestalter von 18 Jahren geblieben.

Mehr Infos: Pressemitteilung des BundesverwaltungsgerichtesBroschüre "Absenkung des Wahlalters" des Deutschen Kinderhilfswerkes (PDF) und Argumente für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre des Deutschen Bundesjugendrings (PDF)

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6.
LBS-Kinderbarometer: Politikverdrossenheit steigt auch bei Kindern

Kinder wollen mitbestimmen, die Erwachsenen hören aber immer weniger zu. Das führt schon in jungen Jahren zu wachsender Politikverdrossenheit, hat das LBS-Kinderbarometer herausgefunden. Wollten sich 2016 noch 57 Prozent der Kinder aktiv in die Gemeindearbeit einbringen, sind es aktuell nur noch 45 Prozent. "Sechs von zehn Kindern fühlen sich mit ihrer Meinung in der Gemeinde oder Stadt zudem nicht ernst genommen", sagte LBS-Konferenzvorsitzender Jörg Münning am Mittwoch bei der Vorstellung der Ergebnisse 2018.

Das größte Interesse bei den rund 50 Schülern im Alter von etwa 14 Jahren fanden dabei Problemstellungen rund um die Schule. Hier nervt vor allem der schlechte bauliche Zustand der Gebäude und Klassenräume. "Dabei wären die Kinder durchaus bereit, gemeinsam mit Eltern und Lehrern anzupacken, aber sie brauchen dafür noch Initiatoren und Vorbilder", so Dr. Christian Schröder, Projektleiter des LBS-Kinderbarometers. Zum anderen wurde die oft hoffnungslos veraltete Technik beklagt. "Regelmäßige Programmupdates in den Sommerferien sollten eigentlich Standard sein", forderte ein Schüler. Stattdessen würden vereinzelt Whiteboards aufgestellt, die mit der restlichen Infrastruktur kaum kommunizieren könnten.

Das LBS-Kinderbarometer befragt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund regelmäßig über 10.000 Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren (Klasse 4 bis 7 aller Schulformen) nach ihrer Meinung. Start war 1997 in NRW, seit 2007 sind alle Bundesländer vertreten. Das LBS-Kinderbarometer folgt Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention "Berücksichtigung des Kinderwillens". Es wird vom Prokids Institut durchgeführt.

Mehr Infos: Pressemitteilung zum LBS-Kinderbarometer

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7.
Nationaler Bildungsbericht 2018 veröffentlicht

„Bildung in Deutschland“ ist ein indikatorengestützter Bericht, der das deutsche Bildungswesen als Ganzes abbildet und von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter reicht. Der aktuelle Bericht legt im Schwerpunktkapitel den Fokus auf das Thema „Wirkungen und Erträge“.

Der Bericht "Bildung in Deutschland 2018" liefert die nunmehr siebte Gesamtschau des deutschen Bildungswesens. Er bildet Bildungsprozesse in der Perspektive des Lebenslaufs ab und zeichnet indikatorengestützt die Leistungen der verschiedenen Bereiche des deutschen Bildungswesens nach: angefangen vom Elementarbereich über den Schulbereich, die berufliche Ausbildung, die Hochschule bis hin zur Weiterbildung.

Der Bericht wendet sich an Bildungspolitik, Bildungsverwaltung und an die Praxis. Ebenso werden der interessierten Öffentlichkeit, der Wissenschaft sowie Lehrenden und Lernenden aktuelle Informationen über Trends im Bildungswesen zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe 2018 führt die Berichterstattung über bereits in den vorherigen Berichten dargestellte Indikatoren zum deutschen Bildungswesen fort und präsentiert zugleich neue Indikatoren. Im Rahmen einer vertiefenden Analyse wird der Situation von Menschen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem nachgegangen.

Mehr Infos: Nationaler Bildungsbericht 2018

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8.
Kindern den richtigen Umgang mit Apps vermitteln: „Clever mit Apps – der Sicherheits-Check mit Hacki und Robo“

Laut Kim-Studie 2016 nutzt jedes vierte Kind im Alter zwischen sechs und 13 Jahren Apps oder das Internet. 44 Prozent nutzen jeden oder mehrere Tage die Woche eine App. Doch der App-Markt ist groß und nicht alle Apps eignen sich für jede Altersklasse. Jugenschutz.net unterstützt deshalb pädagogische Fachkräfte beim Ziel Kindern im Grundschulalter eine kompetent-kritische Haltung bezüglich Apps zu vermitteln.

Das interaktive Plakat „Clever mit Apps – der Sicherheits-Check mit Hacki und Robo“ soll pädagogische Fachkräfte beim Ziel Kinder im Grundschulalter eine kompetent-kritische Haltung im Umgang mit Apps mitzugeben unterstützen. Es enthält die wichtigsten Hinweise zum Umgang mit Apps, etwa zum Schutz der Privatsphäre. Hinzu kommt Begleitmaterial in Form von Arbeitsblättern für die Kinder und ein Lehrerhandzettel. Der Lehrerhandzettel enthält didaktische Hinweise zum sicheren App-Umgang. Hier gibt es neben einem Themeneinstieg weitere Fakten zu Apps und Ideen für den pädagogischen Einsatz des Plakates im Unterricht. Zusätzlich gibt es noch ein passendes Online-Quiz, das auch losgelöst vom Schulkontext beispielsweise von Kindern mit den Eltern gespielt werden kann.

Mehr Infos: Plakat „Clever mit Apps - der Sicherheits-Check mit Hacki und Robo“ und Begleitmaterial und das Online-Quiz

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9.
Wie können Medien die politische Beteiligung Jugendlicher fördern?

In Zeiten von Fake News, Politikverdrossenheit und wachsendem Rechtspopulismus entstehen zahlreiche Initiativen, um eine demokratische Grundhaltung von Jugendlichen zu fördern. Oft werden diese Initiativen durch digitale Medien gestützt. Anhand von vier Beispielen illustrieren Studierende der TH Köln, wie medienpädagogische Angebote die politische Beteiligung von Jugendlichen fördern können.

Medien stellen für Jugendliche eine Möglichkeit dar, sich mit der Welt verbunden zu fühlen, an ihr teilzuhaben, sich zu bilden und kreativ einzubringen. Insbesondere das Internet eröffnet vielfältige Gelegenheiten zur Partizipation und Interaktion: Inhalte können direkt und viral gepostet und kommuniziert werden. Die Besonderheit ist, dass Jugendliche selbst Einfluss auf Inhalte nehmen. Sie können sich somit sowohl für den Frieden und die Umwelt als auch für populistische und rechtsradikale Positionen einsetzen.

Politische Bildung und Medienbildung sind also eng miteinander verknüpft. Die Förderung von Medienkompetenz im Sinne einer kritisch-reflexiven, sozialverantwortlichen und kreativen Auseinandersetzung mit Normen, Werten und Ideologien sowohl im Mediensystem als auch in der Medienkommunikation stellt daher eine grundlegende Aufgabe politischer Bildung dar.

Mehr Infos: Fachbeitrag im Newsletter des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe

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10.
Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2018 verliehen

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen haben in Berlin den medius 2018 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden drei Arbeiten gleichberechtigt mit dem 1. Platz ausgezeichnet, das Preisgeld entsprechend aufgeteilt.

Inhaltlich beschäftigen sich die drei ausgezeichneten Arbeiten mit der Aufgabe des Kinderfernsehens in der Flüchtlingskrise (Melanie Baxter, Universität Passau), der Wahrnehmung von Produktplatzierung durch Influencer-Marketing auf Instagram bei Jugendlichen (Anna Freytag Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover) und dem Einfluss von der öffentlichen Positionierung politischer Akteure auf die journalistische Nachrichtenauswahl (Jörn Zahlmann, Hochschule Magdeburg-Stendal).

Der medius wurde im diesen Jahr zum zehnten Mal vergeben. Vor diesem Hintergrund richtete sich die Ausschreibung zum 10-jährigen Jubiläum zusätzlich zur bisherigen Zielgruppe der Studierenden (medien-)pädagogischer Studiengänge ausdrücklich auch an alle fachfremden Disziplinen, die eine Relevanz für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz geltend machen können.

Mehr Infos: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 25.06.2018

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11.
Start der Fanta Spielplatz-Initiative 2018: Jetzt um Fördergeld von bis zu 10.000 Euro bewerben

Die Fanta Spielplatz-Initiative geht in die siebte Runde und vergibt dieses Jahr wieder Fördergelder im Gesamtwert von 198.500 Euro. Die Initiative stellt das freie und kreative Spielprinzip in den Vordergrund. Besonders in deutschen Großstädten ist kreativer Freiraum für Kinder allerdings häufig begrenzt. Zudem sind die vorhandenen Spielplätze oftmals nicht kindgerecht oder bedürfen einer Sanierung. Die Bewerbungsphase läuft seit Anfang Juli, der Hauptgewinner darf sich auf 10.000 Euro freuen.

Vom 5.07 bis zum 31.07.2018 können sich offizielle Eigentümer/innen und Betreiber sowie Vereine und Initiativen, aber auch Privatpersonen wie Eltern und Großeltern mit einem öffentlich zugänglichen Spielplatz oder einem kreativen Spielraumprojekt um eine Förderung bewerben. Auch bespielbare Gelände, die sich noch in der Planung befinden, können für die Initiative angemeldet werden. Die Teilnahme war nie leichter: Im Vergleich zu den vergangenen Jahren wurde der Bewerbungsprozess stark vereinfacht.

Aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung, kein Marketing an Kinder unter 12 Jahren zu richten, sind Spielplätze von Kindergärten, Schulen oder Kindertagesstätten von der Teilnahme ausgeschlossen. Übrigens: Die Marke Fanta ist auf den Spielplätzen weiterhin nicht sichtbar.

Mehr Infos: Alle wichtigen Informationen zur Fanta Spielplatz-Initiative 2018

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12.
Eurochild und UNICEF starten Umfrage: Kinder-Visionen zur Zukunft Europas

Am 05.06.2018 haben Eurochild und UNICEF in einer gemeinsamen Initiative die Umfrage „The Europe Kids Want“ gestartet, die dazu dienen soll, die Zukunftsvisionen für Europa von Kindern und Jugendlichen zu erfassen. Zu Themen in der Umfrage gehören die Erfahrungen von Kindern in ihrer Familie, Schule und Gesellschaft sowie ihre Gedanken zu Europa. Aufgegriffen werden auch die Perspektiven der Kinder in Hinblick auf Migration, Europäische Union sowie ihre Hoffnungen und Ängste. Die Umfrage ist in einer kindgerechten Sprache verfasst.

Die Ergebnisse sollen auf einer Sondersitzung des Europäischen Parlaments zusammen mit einer Delegation von Kindern am 20.11.2018 (Weltkindertag) bekannt gegeben werden. Die Umfrage läuft bis zum 21.09.2018 und steht allen Kindern und Jugendlichen unabhängig ihres Alters offen. Auch wenn sich die Umfrage vor allem an Kinder innerhalb der EU richtet, können sich auch junge Teilnehmer/innen aus anderen Staaten beteiligen. Eurochild und UNICEF erhoffen sich, dass Schulen und andere Kindereinrichtungen die Themen und Teilnahme an der Umfrage nutzen, um weiterführende Diskussionen zu den Fragen anzuregen. Die Umfrage steht in 19 Sprachen zur Verfügung.

Mehr Infos: Informationen zur Umfrage und Link zur Teilnahme

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