Michael Kruse

Regionale Koordination

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FEIERN WIR GEMEINSAM 30 JAHRE KINDERRECHTE!

Die Kinderrechte-Erkundungstouren für Schulen – machen Sie mit!

Wir gratulieren aus vollem Herzen: Am 20. November 2019 wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Anlässlich dieses großen Jubiläums macht das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit Städten und Gemeinden mit besonderen Aktionen auf die Kinderrechte aufmerksam – und möchte Sie als Lehrperson oder Fachkraft in der Schule herzlich einladen, mit der Jubiläumsaktion „Unsere Kinderrechte-Orte“ dabei mitzumachen.

Darum geht´s bei der Jubiläumsaktion „Unsere Kinderrechte-Orte“
Kinder und Jugendliche brauchen Orte, die auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind. An welchen Orten in der Stadt oder Gemeinde werden die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt? Wo gibt es Nachholbedarf? Erkunden Sie mit Schülerinnen und Schülern gemeinsam den Wohnort! Die Plätze, die die Kinder für ihre Bedürfnisse wichtig finden – oder die verbesserungswürdig sind – markieren Sie gemeinsam mit Hinweisschildern (Vorlagen stellen wir Ihnen bereit). Auf diese Weise befassen sich die Schülerinnen und Schüler sowohl mit einzelnen Kinderrechten
als auch mit dem Umfeld, in dem sie leben. Die öffentliche Markierung der „Kinderrechte-Orte“ macht zudem andere Kinder und Jugendliche neugierig und motiviert sie, sich ebenfalls mit ihren Rechten zu beschäftigen. Und nicht zuletzt wird auch Erwachsenen verdeutlicht, welche Orte Kindern wichtig sind bzw. wo sie sich für eine kinderfreundlichere Gestaltung einsetzen könnten.

An wen richtet sich die Aktion?
Die Aktion „Unsere Kinderrechte-Orte“ richtet sich an Kinder und Jugendliche in der Schule, vorwiegend Grundschule und Sekundarstufe 1.

Wann findet die Aktion statt?
Rund um den Geburtstag der Kinderrechte am 20. November 2019. Die Vorbereitungszeit können Sie individuell festlegen.

So kann die Aktion umgesetzt werden

Materialempfehlung
Wasserfeste Stifte, (falls vorhanden) Laminiergerät für die Kinderrechte-Hinweisschilder, Kabelbinder oder Schnüre zum Anbringen der Hinweisschilder. Falls Sie unsere Vorlagen nicht nutzen: Papier (oder Pappe oder Stoff) und Stifte zum Erstellen der eigenen Hinweisschilder.

A) Vorbereitungen

1. Geben Sie den Kindern eine thematische Einführung zu den Kinderrechten. Denn: Nur, wer seine Rechte kennt, kann sich auch für sie einsetzen. Kostenlose Informationen und Materialien hierfür finden Sie auf unserer Website zum Download: shop.dkhw.de/de/19-grundschule.
Sie können mit den Kindern z.B. auf folgende Fragestellungen eingehen:

  • Welche Kinderrechte kennt ihr bereits?
  • Wo spielen Kinderrechte in unserem täglichen Leben eine Rolle?
  • Welche Rechte sind in Deutschland/eurem Wohnort noch nicht gut umgesetzt?
  • Was fehlt euch hier in der Stadt/Gemeinde?
  • Was gefällt euch hier bei uns in der Stadt/Gemeinde besonders gut?
  • Wo würdet ihr gerne mitbestimmen in der Stadt/Gemeinde

2. Stellen Sie den Kindern die Aktion vor. Wie bereits geschrieben, können die Kinder positiv auf bereits vorhandene Kinderrechteorte hinweisen genauso wie negativ auf fehlende Berücksichtigung von Kinderinteressen. Den Weg der Kinderrechte-Erkundungstour können Sie und die Kinder gemeinsam bestimmen.

3. Die Hinweisschilder: Sie können unsere Vorlagen weiter unten auf auf dieser Seite nutzen – oder die Kinder gestalten diese selbst. Die Hinweisschilder sollten am besten für die Wetterbeständigkeit laminiert werden und können z. B. mithilfe von Kabelbindern oder Schnüren an Laternenmasten, Bänken, Zäunen o.ä. angebracht werden. Außerdem empfehlen wir wasserfeste Stifte, mit denen die Kinder vor Ort die Hinweisschilder beschriften oder bemalen können.

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B) Los geht´s! Die Kinderrechte-Erkundungstour

1. Die Orte der Kinderrechte können überall in der Stadt oder Gemeinde markiert werden, sowohl drinnen (z.B. Bahnhof, Einkaufszentrum) als auch draußen (z.B. Park, Spielplätze). Beispielsweise auf dem Spielplatz „Das Recht auf Freizeit!“ oder am Rathaus „Das Recht auf Beteiligung“.

2. Hilfreich ist es, die Erkundungstour mit einer Fotodokumentation zu ergänzen. Die Fotos können für die Auswertung später gut genutzt werden. Außerdem eignen sie sich bestimmt prima für die Wände des Klassenzimmers oder des Schulflurs.

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C) Wir sind wieder da! Im Nachgang der Erkundungstour

Werten Sie nun alle gemeinsam die Erkundungstour aus. Nutzen Sie dafür auch die Fotodokumentation.

+ Positiv markierte Orte: Was macht diese Orte kinderfreundlich? Inwiefern können diese als Vorbild für andere Orte dienen? Ein positiv markierter Ort kann auch gemeinsam mit der Stadt oder Gemeinde öffentlichkeitswirksam als „besonders kinderfreundlich“ ausgezeichnet werden. So werden die Kinderrechte stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und die Stadt kann zeigen, was sie alles für Kinder und Jugendliche tut. Fragen Sie einfach bei der Stadtverwaltung nach!

- Negativ markierte Orte: Was kann an den kinderunfreundlichen Plätzen verbessert werden und wer von der Stadt/Gemeinde kann dabei helfen? Sie können auch Fotos an die Bürgermeisterin oder den Stadtrat schicken oder einen Termin vor Ort vereinbaren, um sich zusammen Perspektiven zu überlegen. Bestimmt fallen Ihnen und den Kindern noch weitere Möglichkeiten ein!

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Anleitung ausdrucken

Hier können Sie sich die Aktionsbeschreibung und Anleitung als PDF herunterladen und ausdrucken:

30 Jahre Kinderrechte - die Jubiläumsaktion „Unsere Kinderrechte-Orte“ für Schulen (PDF)


Vorlagen Hinweisschilder


Ergänzender Hinweis zu Fotos

Gerne würden wir auch Fotos der Aktion im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Wenn Sie uns Bilder zur Verfügung stellen können, wäre das sehr hilfreich. Sollten Kinder auf den Fotos zu sehen sein, lassen Sie bitte die Foto-Einverständniserklärung (hier zum Download) von den Eltern dafür ausfüllen. Vielen Dank! 

Sie möchten Kinder unterstützen und dies noch in diesem Jahr steuerlich geltend machen?

In diesem Fall können Sie Ihre Spende bis 30.12. per Kreditkarte oder PayPal tätigen oder direkt an uns überweisen. (Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten Ihrer Bank.)

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