Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

16.04.2015

Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Eckpunkte für ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland. Diese Eckpunkte schaffen eine gute Grundlage für eine bundesweite Strategie zur Aufnahme dieser Flüchtlingskinder.

„Die in den Eckpunkten fixierte Prämisse, dass sich alle gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen am Kindeswohl und am Primat der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten haben, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Aber gerade deshalb sehen wir die Umverteilung dieser Flüchtlingskinder aus finanziellen Gründen innerhalb Deutschlands weiterhin kritisch. Es ist zu befürchten, dass letztlich bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzestextes und bei der Umsetzung vor Ort die Interessen der Kinder auf der Strecke bleiben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Umverteilung innerhalb der Bundesländer oder bundesweit darf nur möglich sein, wenn das im Einvernehmen mit dem Kind geschieht. Diese Frage muss in einem Clearingverfahren, das Bedürfnisse, Meinung und Aufenthaltsperspektive des Kindes berücksichtigt, ohne Druck geklärt werden, wie es der Vorrang des Kindeswohls laut UN-Kinderrechtskonvention verlangt. Das Kindeswohl darf nicht aufgrund der Eigeninteressen von Kommunen, die an Zuwanderungsknotenpunkten liegen, nachrangig betrachtet werden“ so Hofmann weiter.

Bei einer Umverteilung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die zuständigen Landesbehörden und Jugendämter, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihre Zuständigkeit aufnehmen, qualifiziert werden und vor Ort eine ausreichende Infrastruktur für die Betroffenen beispielsweise zur Traumabewältigung gegeben ist. Es sollte sichergestellt werden, dass diese Kinder von den aufnehmenden Kommunen einen bestmöglichen Leistungszugang zu lokalen Förderinstrumenten erhalten.

Das in den Eckpunkten beschriebene Bundesprogramm für eine Willkommenskultur ist zu begrüßen und muss in seiner Ausgestaltung, wie in den Eckpunkten festgelegt, auch konkrete Verbesserungen für Bildungszugänge sowie soziale und kulturelle Teilhabe schaffen. Eine unmittelbare Beteiligung der Betroffenen an dem Programm sollte gewährleistet sein.

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