Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsverpflichtung der Kommunen nach § 47 f Gemeindeordnung muss unbedingt erhalten bleiben

Veröffentlicht am 18. November 2010
Zur Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung erklärt die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner:

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die Beteiligungsverpflich­tung der Kommunen nach § 47 f Gemeindeordnung unbedingt erhalten blei­ben. Das haben wir mit einer Stellungnahme an den Landtag und in einem persönlichen Schreiben an Sozialminister Dr. Garg zum Ausdruck gebracht. Schleswig-Holstein ist neben Hamburg das einzige Bundesland, das der verpflichtenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Gesetzes­ebene die notwendige rechtliche Normierung setzt und hat bundesweit inso­weit eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion.

Kinder und Jugendliche, die sich selbst als aktiv gestaltend erfahren, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteili­gen. Zudem macht Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Sinn, weil Kinder und Ju­gendliche die Auswirkungen ihres Engagements sehen, nachvollziehen und sich damit identifizieren können, weil Kinder und Jugendliche als Experten in eigener Sache ernst genommen werden und sie die Politik durch neue Formen anregen sowie die Verwaltung bürgerfreundlicher agieren lässt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich nicht nur ein Erhalt des § 47 f Gemeindeordnung, sondern auch für eine Konkretisierung der Vorschrift aus, um größere Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe zu errei­chen. Möglich wäre dieses beispielsweise durch die Aufnahme von Regelbei­spielen in den Gesetzestext. Das gilt auch für die Frage eines möglichen Individual­rechtsschutzes in Bezug auf die Betei­ligungsrechte und die mögliche Einführung einer Verbandsklage zugunsten anerkannter Kinder- und Jugendverbände zur Durch­setzung der Beteiligungsrechte.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

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