Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

10.12.2014

Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskinder sind keine „Verschiebemasse“

Das Deutsche Kinderhilfswerk wendet sich anlässlich des morgigen „Flüchtlingsgipfels“ der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel gegen Pläne der Bundesländer, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus finanziellen Gründen innerhalb Deutschlands umzuverteilen. Stattdessen braucht es eine bundesweite Strategie zur Aufnahme dieser Flüchtlingskinder, die finanzielle Ausgleichszahlungen zwischen Kommunen und Bundesländern vorsieht. Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern eindringlich die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention an, die den Vorrang des Kindeswohls festschreibt.

„Bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat das Kindeswohl Vorrang, nicht die finanzielle Situation von Ländern und  Kommunen. Daher sind die Forderungen abzulehnen, aus Kostengründen eine Verteilung über das gesamte Bundesgebiet vorzunehmen. Flüchtlingskinder sind keine Verschiebemasse, sondern Kinder, die unseren besonderen Schutz brauchen. In vielen Großstädten gibt es bereits spezielle Angebote für diese Kinder. Eine Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel würde für viele der bestehenden guten Strukturen das Aus bedeuten. Das darf nicht sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine erfolgreiche Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hängt entscheidend ab von der unmittelbaren Inobhutnahme durch die Jugendämter und einem Clearingverfahren ohne Druck. Hier können Bedürfnisse, Meinung und Aufenthaltsperspektive des Kindes geklärt werden, wie es der Vorrang des Kindeswohls laut UN-Kinderrechtskonvention verlangt. Diese erfolgreiche Praxis würde durch eine Verteilung nach monetären Gesichtspunkten zunichte gemacht.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kann die Erarbeitung einer bundesweiten Strategie zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe nur in einem gemeinsamen Dialog aller beteiligten Akteure gelingen. Unterschiedliche Aufnahmebedingungen in den Kommunen, weiterhin bestehende Unsicherheiten im Verhältnis von Jugendhilfe- und Ordnungsrecht sind Hindernisse, die derzeit die Arbeit erschweren. Basis für ein gemeinsames Agieren könnten die im Mai 2014 veröffentlichten „Handlungsempfehlungen der Bun­desarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter“ sein, die ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen Vorgangsweisen für einen kindeswohlorientierten Umgang entwerfen.

 

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