Leo und Lupe: Angebote für Kinder
Unsere Angebote
für Kinder

Betreuungsgeld für Kinder unter 3 Jahren


„Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden." (Koalitionsvertrag, Kapitel III Sozialer Fortschritt).


Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Regierungskoalition der Betreuung von Kindern, hier derer unter drei Jahren, eine besondere Aufmerksamkeit zukommen lässt und hierfür eine beträchtliche Summe Bundesmittel in die Hand nehmen will. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist der Meinung dies ist dringend notwendig, jedoch nicht für ein Betreuungsgeld. Schließlich gehört die Familienpolitik zu jenen Politikfeldern, die in den letzten Jahren ebenso viele Veränderungen wie offene Fragen hinterlassen hat. Wir denken, es grundsätzlich angesagt, die bestehenden Instrumente weiterzuentwickeln anstatt ein neues hinzuzunehmen, zumal das Betreuungsgeld neue Problemstellungen aufwirft.
Nach Auffassung der CSU ist es ungerecht, wenn Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen und damit auf Subventionen in Betreuungseinrichtungen verzichten, keinen finanziellen Ausgleich erhalten. Hierzu ist anzumerken, dass es sich hierbei nicht um eine Ungerechtigkeit handelt, sondern um eine ordnungspolitische Maxime, dass Bürgerinnen und Bürger keinen Ausgleich erhalten, wenn sie staatliche Angebote ablehnen. Schließlich wäre es auch unsinnig, einen finanziellen Ausgleich an jene zu zahlen, die auf die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs verzichten, weil sie mit dem eigenen Auto fahren.
Damit teilen wir die Auffassung des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welcher die Kopplung zwischen dem Ausbau von Betreuungseinrichtungen als öffentliches Angebot und monetären Leistungen an Eltern als systematisch verfehlt ansieht. Sprich, man kann nicht den Ausbau von Betreuungsangeboten fördern und zugleich dessen Nichtnutzung belohnen.
Das weitere Argument, das Betreuungsgeld würde die Wahlfreiheit der Eltern stärken, konterkariert für uns als Kinderrechtsorganisation die sozialpolitischen Ziele der Bundesregierung und wiegt in Anbetracht der Bildungsherausforderungen für Kinder in unserem Land besonders schwer.
Wahlfreiheit für wen? Für die Familien, die von Sozialgeld leben oder die notwendigen Ausgaben für Betreuungs- und Bildungsaufgaben nicht aus eigener Kraft finanzieren können? Das Betreuungsgeld als monetäre Leistung stellt für diese Familien keine Verbesserung dar, wenn es mit anderen Unterstützungsleistungen verrechnet wird. Als Sachleistung stellt das Betreuungsgeld nur mehr den Anreiz dar, die Kinder aus öffentlichen Betreuungseinrichtungen und damit aus frühkindlichen Bildungsprogrammen heraus zu nehmen. Ein zweifelhafter Ansatz, zu dessen Folgen später mehr.
Für Familien mittleren Einkommens, in denen zumeist beide Eltern Erwerbseinkommen nachgehen? 150€ sind hier keine Alternative zum notwendigen Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit. Diese Familien sind vielmehr auf genügend qualitativ hochwertige und gebührenfreie bzw. kostengünstige Ganztagsbetreuungsplätze angewiesen. Dies gilt in verstärktem Maße für Alleinerziehende. Erst wenn die Zahl der Betreuungsplätze von derzeit 250.000 auf das dreifache steigen würde, wäre eine Wahlfreiheit überhaupt erst ansatzweise hergestellt. Auch 2013, also zeitgleich mit der geplanten Einführung des Betreuungsgeldes, werden nach gegenwärtigem Stand des Ausbaus nicht ausreichend Kita-Plätze für unter Dreijährige vorhanden sein. Insbesondere die Tagesbetreuung wird den Bedarf nicht decken. Kurzum, die Gesamtkosten für das Betreuungsgeld in Höhe rund 1,4 Milliarden Euro jährlich würden diese Familien lieber in den Ausbau der Betreuungseinrichtungen investiert sehen.
Bleiben die Familien der oberen Einkommensschicht. Für diese mag das Betreuungsgeld eine willkommene Einnahme sein. Gleichzeitig werden diese gut situierten Familien ihre Entscheidung nicht an einem Betreuungsgeld von 150€ fest machen. keinen wesentlichen Einkommensunterschied aus und wir fragen uns, welche Prioritäten setzt eine Bundesregierung angesichts rund 3 Millionen Kindern die Armut aufwachsen und einem Bildungssystem das sich im internationalen Vergleich seit 10 Jahren ungebremst auf Talfahrt befindet. Beispielsweise verlässt immer noch jeder 14te Schüler in Deutschland die Schule ohne Hauptschulabschluss.
Schließlich verwundert es, dass gerade die CSU, welche die Elternautonomie besonders hochhält, ein politisches Signal ins Land senden will, das Eltern bestraft, die ihre Kinder nicht selbst betreuen. Besonders perfide wäre in diesem Kontext ein Gutscheinsystem, das andeutet, einkommensarme Eltern könnten nicht verantwortungsbewusst und im Interesse der Kinder haushalten. Populistische Äußerungen in Bezug auf arme Familien mit und ohne Migrationshintergrund, wie wir sie auch von Vertreterinnen und Vertretern der Regierungskoalition vernehmen konnten, sind menschenfeindlich, negieren die Anstrengungen vieler Familien und verhindern deren Förderung und Integration umso mehr.
Zudem liegt der Verdacht nahe, dass dem Ausbau von Krippenplätzen, der den Staat pro Platz deutlich mehr als 150€ kostet, ein Instrument entgegen gestellt werden soll, das den Bedarf an Betreuungsplätzen kostengünstig sinken lässt. Dies bestätigt der Kindersozialbericht 2009 aus Thüringen. Für die Zwei- bis Dreijährigen in Thüringen ist zwischen 2006 und 2007, also nach Einführung des Thüringer Erziehungsgeldes in Höhe von 150 Euro, ein Rückgang der Betreuungsquote von 6,2 % zu verzeichnen. Ein solcher haushaltspolitischer Ansatz wäre aber kurzsichtig. Die Bertelsmann Stiftung stellt heraus, dass durch den Krippenbesuch eines Kindes volkswirtschaftliche Nutzeffekte ausgelöst werden, die rund dreimal höher sind als die entstandenen Kosten für den Krippenbesuch (Quelle: Bertelsmann Stiftung 2008).
Zahlreiche Studien aus dem In- und Ausland belegen, dass Kinderkrippen und Kindergärten kein Abstellgleis für den Nachwuchs unverantwortlicher Eltern sind. Im Gegenteil: Sie sind essenzieller Bestandteil der frühkindlichen Förderung und Bildung. Das Münchner ifo-Institut stellt fest: Je länger Kinder eine solche Einrichtung besuchen, desto größer sind später im Schnitt ihre Schulerfolge und damit auch die künftigen Berufschancen. Gesundheitspolitisch hat das Robert-Koch-Institut ermittelt, dass die Kinder von berufstätigen Müttern, die in Kindereinrichtungen gehen, seltener psychische Auffälligkeiten zeigen, als jene, die bei ihren Müttern zu Hause bleiben (Quelle: Robert-Koch-Institut 2007). Darüber hinaus zeigen „Zeitbudgetstudien“, dass die effektive Zeit die Elternteile in Teilzeitbeschäftigung für ihr Kind aufbringen nicht von jenen Elternteilen abweicht, welche keiner Beschäftigung nachgehen (vgl. Statistisches Bundesamt, Wo bleibt die Zeit, 2003).
Wer also Eltern dazu animiert, ihr Kind zu Hause zu behalten, schmälert in vielen Fällen dessen Zukunftsperspektiven. Er schreibt die Ungleichheit der Gesellschaft fort und vergeudet wertvolles Potenzial benachteiligter Kinder – und das angesichts einer demografischen Entwicklung, bei der Deutschland jeden seiner Bürger bestmöglich qualifizieren muss.
Angesichts der prekären Haushaltslage hat das Deutsche Kinderhilfswerk großen Anlass zur Sorge, dass dringend notwendige bildungspolitische Investitionen ausbleiben und am Ende insbesondere die Kinder die Verlierer des Betreuungsgeldes sind. Wir wissen, dass in frühkindlichen Betreuungseinrichtungen oftmals 15 Kinder von einer Erzieherin betreut werden. Dieser Personalschlüssel müsste im Fokus der politischen Anstrengungen liegen!
Ist es möglich, dass die CSU insbesondere die Landbevölkerung im Blick hat, welche staatliche Betreuungseinrichtungen aufgrund der langen Wege oftmals nur schwer nutzen kann? Das mag aus Elternsicht sinnvoll erscheinen, aus Kindersicht aber nicht. Auch auf dem Land ist die klassische Großfamilie, das Vorhandensein von Geschwistern in ähnlichem Alter und ausreichend Spielkameraden im Dorf nur noch eine Randerscheinung. Auch für diese Kinder wäre eine Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung von Vorteil. Gestärkt werden würden ihre sozialen Fähigkeiten im Spiel und gemeinsamen Lernen mit Gleichaltrigen.
Das Betreuungsgeld setzt darüber hinaus auch für Frauen falsche Signale - nämlich nach der Geburt eines Kindes länger aus ihrer Erwerbstätigkeit auszusteigen. So verfestigen sich traditionelle Geschlechterrollen und der Wunsch der Familien auf eine gleichberechtigte Verteilung der Sorge- und Erziehungsaufgaben bleibt unberücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Betreuungsgeld der Druck auf Frauen seitens ihrer Arbeitgeber wächst, ihren Job zu kündigen. Gleichzeitig belegen viele Untersuchungen, dass eine hohe Frauenerwerbsquote das beste Mittel gegen Kinderarmut ist. Auch um künftigem Fachkräftemangel vorzubeugen, haben sich die EU-Staaten verpflichtet, für eine höhere Beschäftigungsquote der Frauen zu sorgen. Das Betreuungsgeld würde Deutschlands Nachholbedarf verstärken.
Im Ergebnis widerspricht das Betreuungsgeld aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den aktuellen kinderpolitischen Herausforderung in hohem Maße. Es konterkariert die familienpolitischen und gleichstellungspolitischen Ziele, für die sich viele Interessenvertretungen, seit vielen Jahren einsetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen darauf zu konzentrieren, flächendeckend die Betreuungsangebote für Kinder sicherzustellen, die Kinderarmut zu bekämpfen und eine Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder herzustellen. Diese Ziele wurden im Koalitionsvertrag begrüßenswerter Weise hervorgehoben, das für das Betreuungsgeld vorgesehene Budget ist dafür dringend notwendig.







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