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Donnerstag, 18. Juni 2009 |
Löschen von Kinderpornographie im Internet
In seiner heutigen Sitzung entscheidet der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Mit Sorge beobachtet das Deutsche Kinderhilfswerk die Emotionalität und die Eile mit der die Debatte geführt wurde. Dabei haben Befürwortet und Kritiker des Gesetzentwurfes grundsätzlich ein gemeinsames Ziel, nämlich die Zuschaustellung grausamer Bilder und Filme kinderpornografischer Ausbeutung im Internet zu verhindern. Dabei haben sich im Laufe der Diskussionen beide Seiten in ihren Positionen verbissen. Die einen, die in Internetsperren ein wirksames Mittel zur Verhinderung der Kinderpornographie im Internet sehen und die anderen, die Angst vor dem Eingriff in die Informationsfreiheit im Internet haben und hier eine Vorstufe für weitere Sperren sehen.
Eine Versachlichung der Debatte wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Nöten gewesen. Dazu hätte auch gehört, die Kinderrechtsorganisationen in den Gesetzgebungsprozess einzubinden und damit aus Sicht der Kinder und Jugendlichen Hinweise und Anregungen in die Diskussionen zu geben.
Seit mehr als 35 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Technische Experten für das Internet sind wir nicht. Deshalb haben wir uns in einem Fachgespräch mit Vertretern des Chaos Computer Club, der Gesellschaft für Informatik, dem Arbeitskreis Internetsperre, dem Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren, der Initiatorin der Online-Petition Franziska Heine sowie weiteren Internetexperten nochmals eingehend mit der Problematik beschäftigt.
Die Internetexperten forderten in dem Gespräch unter anderem:
- Bisherige rechtsstaatliche Mittel der Strafverfolgung auszuschöpfen, bevor neue vermeintlich wirksame Maßnahmen unternommen werden
- Den Aufbau einer effektiven Lösch-Infrastruktur, die innerhalb weniger Stunden die Löschung einer Seite erreicht
- Ausländische Sperrlisten dürfen nicht ohne eingehende Prüfung übernommen werden
- Da Webseiten nur ein Randbereich bei der Kinderpornographie sind, müssen vorhandene Ressourcen auf Ermittlungen und Strafverfolgung in den Hauptbereichen (Mails, Chatrooms etc.) konzentriert werden
- Verbesserte Verfahrenswege in der Strafverfolgung nicht nur von Konsumenten, sondern von den tatsächlichen Missbrauchstätern
- Mehr internationale Zusammenarbeit in der Strafverfolgung
- Meldestellen für illegale und anstößige Inhalte" müssen bekannter gemacht werden.
Darüber hinaus fordert das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. Provider auf neben dem bisher schon praktizierten Löschen nach Anzeige durch private oder öffentliche Stellen, Personal vorzuhalten, das proaktiv nach jugendbeeinträchtigenden Inhalten und insbesondere kinderpornografischen Seiten sucht und sie bereits vor Anzeige löscht.
Kinderpornographie muss auf allen Ebenen bekämpft werden. Auch im Internet. Deshalb wird das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit anderen Kinderrechtsorganisationen und der Expertise der fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern der sog. Internet-Comunity an wirkungsvollen Möglichkeiten der Bekämpfung von Kinderpornographie arbeiten. Dabei muss bezogen auf das Internet die schnellstmögliche Entfernung kinderpornographischer Inhalte im Vordergrund stehen. Für die am 30. Juni in Berlin stattfindende europäische Nachfolgekonferenz zum Dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden unter dem Titel „Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien: Perspektiven für Europa“ bleibt zu hoffen, dass sich die Diskussionen nicht auf das Instrument einer Internet-Sperre beschränken, sondern im Sinne der oben gegebenen Hinweise weit darüber hinaus gehen.




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