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Transparenz und Sparsamkeit
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist Mitglied im Deutschen Spendenrat, der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen.
Selbstverpflichtung
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist durch den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/52924 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend mit gültigem Bescheid vom 24.08.2011nach §§ 51 ff der Abgabenordnung, anerkannt.
Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V., welche die Mitgliederversammlung am 05.05.2010 verabschiedet hat.
Auszug
- Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sind lebendiger Ausdruck von Verantwortung und freiwilligem Engagement in der Gesellschaft. Der Staat würdigt die Bedeutung und Funktion dieses Engagements für die Gesellschaft, indem er hierfür besondere Rahmenbedingungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht schafft.
- Dem Deutschen Spendenrat können sich gemeinnützige Organisationen unterschiedlicher Größenordnung und Rechtsform als Mitglieder anschließen. Gemäß Satzungsvorgabe ist ihnen gemein, dass sie über die entsprechende Freistellung der Finanzbehörden verfügen, Spenden sammeln und verwenden, dem Gemeinwohl, dem bürgerschaftlichen Engagement und seiner Förderung gegenüber verpflichtet sind.
- Auf dieser Basis sind Organisationen wie ein Treuhänder für anvertrautes Geld, Zeit und andere Werte zur Mehrung des Gemeinwohls.
- Zweck des Spendenrates ist die Wahrung gemeinsamer Interessen der Mitglieder bei der Umsetzung ihrer ideellen Zielsetzungen, insbesondere die Wahrung und Stärkung der ethischen Grundsätze des Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung des ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle. Der Verein dient dadurch auch dem Verbraucherschutz und hat zum Ziel, Spender und spendensammelnde Organisationen vor unlauterer Spendenwerbung zu schützen.
- Gemeinsame, unabdingbare Grundlage im Rahmen der Mitgliedschaft ist deshalb die freiwillige Verpflichtung auf grundlegende Werte, Handlungsleitlinien, Kontroll- und Publikationspflichten, die in dieser einheitlichen Basis für die Selbstverpflichtungserklärung näher beschrieben sind.
- Die Grundsätze sollen Organen, Funktionsträgern und Mitarbeitern als verbindliche Orientierung dienen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen.
- Nach außen hin bilden die verbindlichen Standards für Strukturen und Handeln sowie die nachvollziehbare Transparenz durch Information und Dokumentation die Grundlage für Verlässlichkeit und Seriosität und wirken damit Vertrauen bildend. Dieses Vertrauen zu bewahren und auszubauen, im Sinne der Reputation und Legitimation des gemeinnützigen Sektors, ist Verpflichtung jedes Mitglieds im Deutschen Spendenrat.
- Die Leitungsgremien eines Mitglieds im Deutschen Spendenrat erklären für ihre gemeinnützige Organisation in einer Selbstverpflichtung (siehe Anlage 1) jährlich, dass diesen vom Deutschen Spendenrat e.V. bekannt gemachten „Grundsätzen“ entsprochen wurde und wird oder welche Regeln nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
- Die Erklärung ist auf der Internetseite der Organisation sowie in anderer geeigneter Form dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
- Soweit sich im Folgenden Festlegungen an der häufigsten Rechts- und Organisationsform, dem Verein oder Verband orientieren, sind die Regeln für andere gemeinnützige Organisationsformen unter Beachtung gängiger Festlegungen für die unterschiedlichen Größenordnungen angepasst zu übertragen. Auch Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung sind zu berücksichtigen.
- Im Rahmen ihrer Berichterstattung erläutert die gemeinnützige Organisation jedoch alle Abweichungen von diesen Regeln und begründet, inwiefern durch vergleichbare Maßnahmen der gleiche Standard gewährleistet wurde.
- Bei großen gemeinnützigen Organisationsstrukturen, in denen das Spendenaufkommen (ohne Legate) fünf Prozent der Einnahmen nicht überschreitet (siehe auch Ziffer III.3.), gelten diese Grundsätze nur für den nachvollziehbar abgegrenzten Spendenbereich.
- Die Mitgliedsorganisationen befreien ihre zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. von der Verschwiegenheitspflicht.
http://www.spendenrat.de/index.php?selbstverpflichtungserklaerung
