Ein Qualitätszeichen für kinder- und familienfreundliche Filme.

Das neue Jugendschutzgesetz, das seit dem 1. April 2003 in Kraft ist, ändert die Altersklassen für die Freigabe von Spielfilmen. Gleichzeitig wird den Eltern bei Filmen mit einer FSK- Freigabe bis 12 Jahren die Entscheidung überlassen, ob sie gemeinsam mit ihren Kindern einen Film anschauen wollen. Das Qualitätszeichen soll Orientierung bieten.

1: Vorwort
2: Grundlage
3: Das Siegel / Zeichen
4: Das Auswahlverfahren
5: Das Bewertungsverfahren
6: Kriterien für die Vergabe
7: Die Gutachten
8: Bekanntmachung des Zeichens


1: Vorwort

Auch wenn die Medienwelt für Kinder durch Computerspiele, Video und Privatfernsehen vielfältiger geworden ist, so zählt der gemeinsame Kinobesuch noch immer zu den aufregendsten Kindheitserlebnissen. Der große Saal, die vielen Menschen und das riesige Bild machen Filme zu einem besonderen Erlebnis. Wir alle können uns sicher noch an viele Filme erinnern, die wir als Kind mit unseren Eltern oder Freunden gesehen haben. Dagegen können wir uns meist nicht mehr an die Filme des letzen Jahres erinnern. Zudem ist der Kinobesuch noch eines der wenigen finanzierbaren Freizeitvergnügen von Familien. Auch wenn die Zeiten der gewaltbetonten Actionfilme vorbei sind, so ist das Kino und das Gros der Filme auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet. Gute Kinder- und Familienfilme sind selten und fristen eher ein Schattendasein im Nachmittagsbereich.

Wir freuen uns, dass CinemaxX als unser Kooperationspartner beim Weltkindertag und Kinderfilmfest seine Kinos attraktiver für Kinder und Familien machen wollen.

Für das Deutsche Kinderhilfswerk sind Medien immer ein wichtiger Teil unsere Arbeit gewesen. Wir betreiben bereits seit 1998 mit Kindersache (www.kindersache.de) eines der beliebtesten nichtkommerziellen Internetangebote für Kinder im Netz. Wir sind Mitglied in den Gutachtergremien der USK und FSM und äußern uns regelmäßig zu Fragen der Medienpolitik und des Jugendschutzes. Auch der Kinderfilmbereich war immer Bestandteil unser Aktivitäten. Das Deutsche Kinderhilfswerk vergibt seit 1999 den Kinderfilmpreis der Berlinale, richtet das Kinderfilmfachgespräch aus und fördert regelmäßig Aktivitäten wie das Kinderfilmfest "Goldener Spatz".

Gemeinsam mit CinemaxX entstand daher die Idee eines Zeichens "Kinder- und Familienfreundlicher Film".


2: Grundlage

Das neue Jugendschutzgesetz, welches seit dem 1. April 2003 in Kraft ist, ändert die Altersklassen für die Freigabe von Spielfilmen und Videos durch die FSK. Gleichzeitig überlässt es den Eltern bei Filmen die Entscheidung, ob sie gemeinsam mit ihren Kindern einen Film anschauen können. Dies gilt nur für Filme mit Freigabe für Kinder ab 12 Jahren und darunter. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der individuelle Reifeprozess von Kindern durch das starre System der Altersfreigaben ebenso wenig erfasst wird, wie die unterschiedlichen pädagogischen Auffassungen der Erziehungsberechtigten. Die zentrale Einrichtung für die Altersfreigabe ist und bleibt die FSK. Ein Problem der FSK sind die unterschiedlichen Auffassungen der Bundesländer und die ausschließlich auf die Jugendgefährdung gerichtete Sicht bei der Beurteilung von Filmen. Dem Gesetz nach müssen Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle durch die JMK zertifiziert werden.

"Das Zeichen ist kein Ersatz für die Altersfreigabe der FSK sondern ein Qualitätssiegel"

Hilfreich für Eltern könnte nach Auffassung des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Kennzeichnung sein, die einen Film nach inhaltlichen und pädagogischen Kriterien beurteilt.


3. Das Zeichen / Signet

Damit die ausgezeichneten Filme kenntlich gemacht werden können, bedarf es eines allgemeinverständlichen Symbols. Da die Bezeichnung "Kinder- und Familienfreundlicher Film" nur bedingt eingängig und etwas "sperrig" ist, wird die Bezeichnung "für Klein und Groß" verwendet. Das Zeichen besteht aus zwei stilisieren Köpfen und ist bewusst einfach gehalten, um den Wiedererkennungsfaktor zu steigern. Das Zeichen enthält keine farbigen Elemente, um in Programmflyern Platz zu finden und auch gegebenenfalls negativ gedruckt werden zu können. Die Größe von 1 cm sollte jedoch nicht unterschritten werden.

Neben dem Zeichen sollte bei der Verwendung ein erklärender Text über die Hintergründe des Zeichens abgedruckt werden. Dieser Text wird standardisiert und darf nur mit einem Kinderhilfswerkslogo verwendet werden. Auf Plakaten ist das Zeichen mit dem Verweis "Empfohlen durch das Deutsche Kinderhilfswerk" zu versehen. Das kann über das seitliche Anbringen der Textzeile erfolgen. 


4. Das Auswahlverfahren

Da es sich um ein Qualitätssiegel handelt, werden nur bestimmte Filme auf "Kinder- und Familienfreundlichkeit" untersucht. Ebenso kann es sein, dass einem Film das Zeichen nach der Sichtung versagt bleibt.

"Anders, als bei der Altersfreigabe erhalten nur ausgewählte Filme das Zeichen"

In Frage für die Begutachtung kommen klassische Kinderfilme wie Zeichentrickfilme, aber vor allem auch Filme, die sich an Erwachsene richten, jedoch auch Kindern Freude bereiten könnten. (Bsp.: "Jonny English" ) Grundvoraussetzung ist eine Altersfreigabe der FSK für den begutachteten Film von 12 Jahren und jünger. Lag zum Zeitpunkt der Begutachtung durch das Kinderhilfswerk noch keine Einstufung der FSK vor, so würde das Zeichen automatisch ungültig, sollte die FSK eine Alterseinstufung über 12 Jahren vornehmen.

Vorschlagsberechtigt für einen zu begutachtenden Film sind CinemaxX und Deutsche Kinderhilfswerk. Vorraussetzung ist, dass der Film in Deutschland noch nicht Premiere hatte bzw. der Start für die Wiederaufführung noch nicht erfolgt ist.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird möglichst frühzeitig über die Filmwünsche seitens des CinemaxX informiert. Die Begutachtung sollte mindestens eine Woche vor dem Kinostart erfolgen. Das Ergebnis wird CinemaxX direkt mitgeteilt.


5. Das Bewertungsverfahren

Grundsätzlich ist das Deutsche Kinderhilfswerk der Auffassung, dass Kinder selbst am kompetentesten sind, wenn es um ihre Interessen geht. Darum werden Kinder die maßgebliche Rolle bei der Vergabe des Zeichens innehaben.

Für die Bewertung erfolgt die Sichtung mit Kindergruppen aus Berlin und gegebenenfalls anderen Städten. Der erwachsene Hauptgutachter begleitet die Gruppe. Jeder Film wird von mindestens 3 und höchstens 5 Kindern begutachtet werden. Die Alterspanne der Kinder liegt zwischen 8 und 14 Jahren und sollte möglichst gemischt sein. Ca ½ Stunde nach dem Film führt der Hauptgutachter ein Gruppeninterview mit Leitfragen. Dieses Interview dient dazu, eventuelle Jugendgefährdungen / Überforderungen auszuschließen / festzustellen und die Meinung der Kinder über den Film zu erfragen. Im Anschluss an das Interview stimmen die Kinder und der Hauptgutachter über die Vergabe des Zeichens ab. Bei Gleichstand ist die Stimme des Hauptgutachters ausschlaggebend.

Vermittlungsausschuss Hat der Hauptgutachter schwere (pädagogisch motivierte) Zweifel an der Vergabe des Zeichens, dann kann er einen Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser Vermittlungsausschuss besteht aus drei Medienpädagogen bzw. anderen Fachleuten. Er muss zeitnah einberufen werden. Der Vermittlungsausschuss kann nur im Konsens (einstimmig) die Entscheidung der Jury revidieren.


6. Kriterien für die Vergabe

Da es sich um ein Qualitätszeichen handelt, ist es schwer präzise Kriterien für oder gegen eine Vergabe zu bestimmen.

Die Gutachter (Kinder wie Hauptgutachter) sollten sich folgende Fragen stellen:

  • Hat der Film mir / allen anderen gefallen oder war er langweilig?
  • Würde der Film auch jüngeren Kindern unter 6 Jahren gefallen?
  • Würde der Film auch Erwachsenen gefallen?
  • Sind mir einzelne Szenen besonders im Gedächtnis? (wenn ja ... welche)
  • Kann ich mich an den Film (die Geschichte) im Ganzen erinnern?
  • Habe ich die Geschichte verstanden, oder wusste ich manchmal nicht was passiert?
  • Gab es Szenen, in denen ich mich unwohl gefühlt habe oder Angst hatte? (wenn ja ... welche)
  • Könnten jüngere Kinder unter 6 Jahren durch den Film geängstigt werden?
  • Was hat mir besonders am Film gefallen, was nicht?

Das vorgefertigte Leitfrageninterview enthält diese Fragen. Es soll bei den Kindern und beim Hauptgutachter den Sinn für die Gesamtheit des Filmeindrucks schärfen und Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen/Gefährdungen durch den Film bei Kindern und Jugendlichen liefern.

Die Kennzeichnung "Freigegeben ab 16 Jahren" bzw. "keine Jugendfreigabe" ist automatisch ein Ausschlusskriterium gegen eine Vergabe des Zeichens.


7. Die Gutachten

Der Hauptgutachter erstellt im Anschluss an die Entscheidung ein maximal einseitiges Gutachten über den Film. Bei einer negativen Entscheidung (Verweigerung des Zeichens) reicht eine ausführliche schriftliche Begründung ohne Vorbemerkung und Beschreibung. Das Gutachten ist wie folgt zu strukturieren.

· In eine Vorbemerkung kommt (soweit bekannt) die Altersempfehlung der FSK, den Titel und eine Typisierung des Filmes (Zeichentrick, Animationsfilm, Action, Tierfilm, Dokumentation usw.) hinein. · Danach folgt eine kurze inhaltliche Beschreibung des Filminhaltes. · Abschließend folgt die Begründung.

Die Begründung muss folgende Aspekte beinhalten: · Warum eignet sich der Film für die ganze Familie? (Altersaspekt) · Wie war die überwiegende Einschätzung der Kinder zum Film? (positiv/negativ) · Wie ist die persönliche Einschätzung über die pädagogische Qualität des Filmes aus der Sicht des Hauptgutachters? (positiv/negativ)

Zusätzlich können noch weitere Kriterien, Einschränkungen aufgenommen werden:

Behandelt der Film ein Thema, über das mit den Kindern vorher gesprochen werden sollte?

  • Hatten die Kinder den Film verstanden?
  • Für welche Altersgruppe ist der Film nicht mehr geeignet?
  • Für welche psychischen Naturells ist der Film nicht mehr geeignet? (bsp: Nicht für ängstliche Kinder)
  • Spricht der Film ein Geschlecht / eine Altersgruppe durch die Thematik bzw. Machart besonders an?

8. Bekanntmachung des Zeichens

Das Zeichen "Kinder- und Familienfreundlicher Film" hat nur einen Sinn, wenn der Bekanntheitsgrad möglicht hoch ist.

CinemaxX übernimmt eine deutschlandweit das Zeichen  in alle Ankündigungsorgane (Programmhefte / Plakate  / Ankündigungen).

Das Deutsche Kinderhilfswerk und CinemaxX werden in regelmäßigen Abständen Presseinformationen zum Zeichen herausgeben.

Die Liste mit den ausgezeichneten Filmen (aktuell und alt) ist auf den Internetseiten des Deutschen Kinderhilfswerks (www.dkhw.de) in Form einer Datenbank mit Suchfunktion abrufbar. Der Zugriff ist kostenfrei und die Daten beinhalten neben den technischen Daten auch die kompletten Gutachten. Die ausgezeichneten Filme werden in einer eigenen Rubrik der Kinderzeitung Rabatz auf unserem Internetangebot Kindersache (www.kindersache.de) vorgestellt.

CinemaxX selbst wird die entsprechenden Filme auf seinen Internetseiten ebenfalls mit dem Zeichen bewerben und über die ID des Films auf die Datenbank des Kinderhilfswerkes verlinken.

 

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