| Ein Qualitätszeichen
für kinder- und familienfreundliche Filme. |
Das neue Jugendschutzgesetz, das seit dem 1.
April 2003 in Kraft ist, ändert die Altersklassen für die
Freigabe von Spielfilmen. Gleichzeitig wird den Eltern bei Filmen
mit einer FSK- Freigabe bis 12 Jahren die
Entscheidung überlassen, ob sie gemeinsam mit ihren Kindern einen
Film anschauen wollen. Das Qualitätszeichen soll
Orientierung bieten.
1: Vorwort
2: Grundlage
3: Das Siegel / Zeichen
4: Das Auswahlverfahren
5: Das Bewertungsverfahren
6: Kriterien für die Vergabe
7: Die Gutachten
8: Bekanntmachung des Zeichens
1: Vorwort
Auch wenn die Medienwelt für Kinder durch
Computerspiele, Video und Privatfernsehen vielfältiger geworden
ist, so zählt der gemeinsame Kinobesuch noch immer zu den
aufregendsten Kindheitserlebnissen. Der große Saal, die vielen
Menschen und das riesige Bild machen Filme zu einem besonderen
Erlebnis. Wir alle können uns sicher noch an viele Filme erinnern,
die wir als Kind mit unseren Eltern oder Freunden gesehen haben.
Dagegen können wir uns meist nicht mehr an die Filme des letzen
Jahres erinnern. Zudem ist der Kinobesuch noch eines der wenigen
finanzierbaren Freizeitvergnügen von Familien. Auch wenn die Zeiten
der gewaltbetonten Actionfilme vorbei sind, so ist das Kino und das
Gros der Filme auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet.
Gute Kinder- und Familienfilme sind selten und fristen eher ein
Schattendasein im Nachmittagsbereich.
Wir freuen uns, dass CinemaxX als unser
Kooperationspartner beim Weltkindertag und Kinderfilmfest seine
Kinos attraktiver für Kinder und Familien machen wollen.

Für das Deutsche Kinderhilfswerk sind Medien immer ein wichtiger
Teil unsere Arbeit gewesen. Wir betreiben bereits seit 1998 mit
Kindersache (www.kindersache.de)
eines der beliebtesten nichtkommerziellen Internetangebote für
Kinder im Netz. Wir sind Mitglied in den Gutachtergremien der USK
und FSM und äußern uns regelmäßig zu Fragen der Medienpolitik
und des Jugendschutzes. Auch der Kinderfilmbereich war immer
Bestandteil unser Aktivitäten. Das Deutsche Kinderhilfswerk vergibt
seit 1999 den Kinderfilmpreis der Berlinale, richtet das
Kinderfilmfachgespräch aus und fördert regelmäßig Aktivitäten
wie das Kinderfilmfest "Goldener Spatz".
Gemeinsam mit CinemaxX entstand daher die
Idee eines Zeichens "Kinder- und Familienfreundlicher Film".
2: Grundlage
Das neue Jugendschutzgesetz, welches seit dem 1. April 2003 in
Kraft ist, ändert die Altersklassen für die Freigabe von
Spielfilmen und Videos durch die FSK. Gleichzeitig überlässt es
den Eltern bei Filmen die Entscheidung, ob sie gemeinsam mit ihren
Kindern einen Film anschauen können. Dies gilt nur für Filme mit
Freigabe für Kinder ab 12 Jahren und darunter. Dadurch wird dem
Umstand Rechnung getragen, dass der individuelle Reifeprozess von
Kindern durch das starre System der Altersfreigaben ebenso wenig
erfasst wird, wie die unterschiedlichen pädagogischen Auffassungen
der Erziehungsberechtigten. Die zentrale Einrichtung für die
Altersfreigabe ist und bleibt die FSK. Ein Problem der FSK sind die
unterschiedlichen Auffassungen der Bundesländer und die
ausschließlich auf die Jugendgefährdung gerichtete Sicht bei der
Beurteilung von Filmen. Dem Gesetz nach müssen Einrichtungen der
Freiwilligen Selbstkontrolle durch die JMK zertifiziert werden.
"Das Zeichen ist kein Ersatz für die
Altersfreigabe der FSK sondern ein Qualitätssiegel"
Hilfreich für Eltern könnte nach Auffassung des Deutschen
Kinderhilfswerkes eine Kennzeichnung sein, die einen Film nach
inhaltlichen und pädagogischen Kriterien beurteilt.
3. Das Zeichen / Signet
Damit
die ausgezeichneten Filme kenntlich gemacht werden können, bedarf
es eines allgemeinverständlichen Symbols. Da die Bezeichnung
"Kinder- und Familienfreundlicher Film" nur bedingt
eingängig und etwas "sperrig" ist, wird die Bezeichnung
"für Klein und Groß" verwendet. Das Zeichen besteht aus
zwei stilisieren Köpfen und ist bewusst einfach gehalten, um den
Wiedererkennungsfaktor zu steigern. Das Zeichen enthält keine
farbigen Elemente, um in Programmflyern Platz zu finden und auch
gegebenenfalls negativ gedruckt werden zu können. Die Größe von 1
cm sollte jedoch nicht unterschritten werden.
Neben dem Zeichen sollte bei der Verwendung ein erklärender Text
über die Hintergründe des Zeichens abgedruckt werden. Dieser Text
wird standardisiert und darf nur mit einem Kinderhilfswerkslogo
verwendet werden. Auf Plakaten ist das Zeichen mit dem Verweis
"Empfohlen durch das Deutsche Kinderhilfswerk" zu
versehen. Das kann über das seitliche Anbringen der Textzeile
erfolgen.
4. Das Auswahlverfahren
Da es sich um ein Qualitätssiegel handelt, werden nur bestimmte
Filme auf "Kinder- und Familienfreundlichkeit" untersucht.
Ebenso kann es sein, dass einem Film das Zeichen nach der Sichtung
versagt bleibt.
"Anders, als bei der Altersfreigabe
erhalten nur ausgewählte Filme das Zeichen"
In Frage für die Begutachtung kommen klassische Kinderfilme wie
Zeichentrickfilme, aber vor allem auch Filme, die sich an Erwachsene
richten, jedoch auch Kindern Freude bereiten könnten. (Bsp.:
"Jonny English" ) Grundvoraussetzung ist eine
Altersfreigabe der FSK für den begutachteten Film von 12 Jahren und
jünger. Lag zum Zeitpunkt der Begutachtung durch das
Kinderhilfswerk noch keine Einstufung der FSK vor, so würde das Zeichen
automatisch ungültig, sollte die FSK eine Alterseinstufung
über 12 Jahren vornehmen.
Vorschlagsberechtigt für einen zu begutachtenden Film sind
CinemaxX und Deutsche Kinderhilfswerk. Vorraussetzung ist, dass der
Film in Deutschland noch nicht Premiere hatte bzw. der Start für
die Wiederaufführung noch nicht erfolgt ist.
Das Deutsche Kinderhilfswerk wird möglichst frühzeitig über
die Filmwünsche seitens des CinemaxX informiert. Die Begutachtung
sollte mindestens eine Woche vor dem Kinostart erfolgen. Das
Ergebnis wird CinemaxX direkt mitgeteilt.
5. Das Bewertungsverfahren
Grundsätzlich ist das Deutsche Kinderhilfswerk der Auffassung,
dass Kinder selbst am kompetentesten sind, wenn es um ihre
Interessen geht. Darum werden Kinder die maßgebliche Rolle bei der
Vergabe des Zeichens innehaben.
Für die Bewertung erfolgt die Sichtung mit Kindergruppen aus
Berlin und gegebenenfalls anderen Städten. Der erwachsene
Hauptgutachter begleitet die Gruppe. Jeder Film wird von mindestens
3 und höchstens 5 Kindern begutachtet werden. Die Alterspanne der
Kinder liegt zwischen 8 und 14 Jahren und sollte möglichst gemischt
sein. Ca ½ Stunde nach dem Film führt der Hauptgutachter ein
Gruppeninterview mit Leitfragen. Dieses Interview dient dazu,
eventuelle Jugendgefährdungen / Überforderungen auszuschließen /
festzustellen und die Meinung der Kinder über den Film zu erfragen.
Im Anschluss an das Interview stimmen die Kinder und der
Hauptgutachter über die Vergabe des Zeichens ab. Bei Gleichstand ist
die Stimme des Hauptgutachters ausschlaggebend.
Vermittlungsausschuss Hat der Hauptgutachter schwere
(pädagogisch motivierte) Zweifel an der Vergabe des Zeichens, dann
kann er einen Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser
Vermittlungsausschuss besteht aus drei Medienpädagogen bzw. anderen
Fachleuten. Er muss zeitnah einberufen werden. Der
Vermittlungsausschuss kann nur im Konsens (einstimmig) die
Entscheidung der Jury revidieren.
6. Kriterien für die Vergabe
Da es sich um ein Qualitätszeichen handelt, ist es schwer präzise
Kriterien für oder gegen eine Vergabe zu bestimmen.
Die Gutachter (Kinder wie Hauptgutachter) sollten sich folgende
Fragen stellen:
- Hat der Film mir / allen anderen gefallen oder war er
langweilig?
- Würde der Film auch jüngeren Kindern unter 6 Jahren
gefallen?
- Würde der Film auch Erwachsenen gefallen?
- Sind mir einzelne Szenen besonders im Gedächtnis? (wenn ja
... welche)
- Kann ich mich an den Film (die Geschichte) im Ganzen erinnern?
- Habe ich die Geschichte verstanden, oder wusste ich manchmal
nicht was passiert?
- Gab es Szenen, in denen ich mich unwohl gefühlt habe oder
Angst hatte? (wenn ja ... welche)
- Könnten jüngere Kinder unter 6 Jahren durch den Film
geängstigt werden?
- Was hat mir besonders am Film gefallen, was nicht?
Das vorgefertigte Leitfrageninterview enthält diese Fragen. Es
soll bei den Kindern und beim Hauptgutachter den Sinn für die
Gesamtheit des Filmeindrucks schärfen und Erkenntnisse über
mögliche Beeinträchtigungen/Gefährdungen durch den Film bei
Kindern und Jugendlichen liefern.
Die Kennzeichnung "Freigegeben ab 16
Jahren" bzw. "keine Jugendfreigabe" ist automatisch
ein Ausschlusskriterium gegen eine Vergabe des Zeichens.
7. Die Gutachten
Der Hauptgutachter erstellt im Anschluss an die Entscheidung ein
maximal einseitiges Gutachten über den Film. Bei einer negativen
Entscheidung (Verweigerung des Zeichens) reicht eine ausführliche
schriftliche Begründung ohne Vorbemerkung und Beschreibung. Das
Gutachten ist wie folgt zu strukturieren.
· In eine Vorbemerkung kommt (soweit bekannt) die
Altersempfehlung der FSK, den Titel und eine Typisierung des Filmes
(Zeichentrick, Animationsfilm, Action, Tierfilm, Dokumentation usw.)
hinein. · Danach folgt eine kurze inhaltliche Beschreibung des
Filminhaltes. · Abschließend folgt die Begründung.
Die Begründung muss folgende Aspekte beinhalten: · Warum eignet
sich der Film für die ganze Familie? (Altersaspekt) · Wie war die
überwiegende Einschätzung der Kinder zum Film? (positiv/negativ)
· Wie ist die persönliche Einschätzung über die pädagogische
Qualität des Filmes aus der Sicht des Hauptgutachters?
(positiv/negativ)
Zusätzlich können noch weitere Kriterien, Einschränkungen
aufgenommen werden:
Behandelt der Film ein Thema, über das mit den Kindern vorher
gesprochen werden sollte?
- Hatten die Kinder den Film verstanden?
- Für welche Altersgruppe ist der Film nicht mehr geeignet?
- Für welche psychischen Naturells ist der Film nicht mehr
geeignet? (bsp: Nicht für ängstliche Kinder)
- Spricht der Film ein Geschlecht / eine Altersgruppe durch die
Thematik bzw. Machart besonders an?
8. Bekanntmachung des Zeichens
Das Zeichen "Kinder- und
Familienfreundlicher Film" hat nur einen Sinn, wenn der
Bekanntheitsgrad möglicht hoch ist.
CinemaxX übernimmt eine deutschlandweit das Zeichen in alle
Ankündigungsorgane (Programmhefte / Plakate / Ankündigungen).
Das Deutsche Kinderhilfswerk und CinemaxX werden in
regelmäßigen Abständen Presseinformationen zum Zeichen herausgeben.
Die Liste mit den ausgezeichneten Filmen (aktuell und alt) ist auf den
Internetseiten des Deutschen Kinderhilfswerks (www.dkhw.de) in Form
einer Datenbank mit Suchfunktion abrufbar. Der Zugriff ist kostenfrei und die Daten beinhalten neben
den technischen Daten auch die kompletten Gutachten. Die ausgezeichneten
Filme werden in einer eigenen Rubrik der Kinderzeitung Rabatz auf
unserem Internetangebot Kindersache (www.kindersache.de)
vorgestellt.
CinemaxX selbst wird die entsprechenden Filme auf seinen
Internetseiten ebenfalls mit dem Zeichen bewerben und über die ID
des Films auf die Datenbank des Kinderhilfswerkes verlinken.
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