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Der Fonds fürs Ehrenamt (Richtlinien)
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Wie Sie Ihren
ehrenamtlichen Einsatz für Kinder in bares Geld ummünzen können
Sie sind
ehrenamtlich für Kinder in Deutschland tätig?
Sie sind
Betreuer von Freizeitaktivitäten, setzen sich als Elternvertreter für
ihre Kinder ein, in Schule oder Hort begleiten Sie Hausaufgaben, im
Kindergarten lesen Sie vor oder erzählen Geschichten. Sie helfen
sozial benachteiligten Kindern oder tragen durch Ihren Einsatz zum
Verständnis zwischen den Generationen bei.
Und all das
ohne einen Cent zu erhalten? Ehrenamtlich.
Jetzt können
Sie diese Aktivität jetzt in bare Münze für Kinder umwandeln.
Das Deutsche
Kinderhilfswerk lobt einen Fonds fürs Ehrenamt mit insgesamt
20.000,- pro Jahr aus. Hier können Sie Ihr geleisteten Stunden
einreichen und mit ein bisschen Glück wird der Wert Ihrer
ehrenamtlichen Stunden einem von Ihnen benannten Kinderprojekt
ausgezahlt. Fordern Sie dazu bitte unseren Informationsflyer mit
Postkarte an (fon: 030/308 693-0).
Das Verfahren
Zum Anmelden
Ihrer ehrenamtlich geleisteten Stunden benötigen Sie unseren
Informationsflyer mit der Postkarte. Die können Sie selbstverständlich
bei uns anfordern. Rufen Sie einfach an:
030/308 693-0.
Für jede
ehrenamtliche Stunde werden 10,- angesetzt. Es können maximal
50 Stunden auf einer Postkarte abgerechnet werden.
Sie füllen die
Postkarte genau aus. Bitte lassen Sie sich Ihre ehrenamtlichen
Stunden von der Institution bestätigen, für die Sie tätig waren.
Schreiben Sie dann die Adresse des Projektes auf, dass im Gewinnfall
den Wert Ihrer Arbeitsleistung erhalten soll. Jede Karte bleibt zwei
Jahre gültig. Die Karte senden Sie an das Deutsche Kinderhilfswerk.
Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie mindestens 16 Jahre
alt sein.
Der Fonds
Der Fonds ist
mit maximal 20.000,- pro Jahr ausgestattet. Jeweils am 15.
Januar und am 1. Juni werden 20 Karten aus allen Einsendungen
gezogen. Die auf den gezogenen Karten bestätigten Stunden werden
mit je 10,- bewertet. Das Geld wird an die Einrichtung übermittelt,
die Sie auf der Postkarte vermerkt haben.
Die Begünstigten
Begünstigt
werden Projekte von Vereinen, freien Trägern, Schülervertretungen,
Elterninitiativen oder anderen Einrichtungen.
Jedes Projekt
kann nur einmal pro Ziehung begünstigt werden. Das Geld wird dem
Projektträger übermittelt. Dabei wird Ihr Name angegeben, als
Person, die das Projekt benannt hat.
Der Projektträger
muss einen einfachen Verwendungsnachweis erbringen.
Sonstiges
Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen. Es gelten die Förderrichtlinien des Fonds fürs
Ehrenamt.
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