Der Fonds fürs Ehrenamt (Richtlinien)

Wie Sie Ihren ehrenamtlichen Einsatz für Kinder in bares Geld ummünzen können

Sie sind ehrenamtlich für Kinder in Deutschland tätig?

Sie sind Betreuer von Freizeitaktivitäten, setzen sich als Elternvertreter für ihre Kinder ein, in Schule oder Hort begleiten Sie Hausaufgaben, im Kindergarten lesen Sie vor oder erzählen Geschichten. Sie helfen sozial benachteiligten Kindern oder tragen durch Ihren Einsatz zum Verständnis zwischen den Generationen bei.

Und all das ohne einen Cent zu erhalten? Ehrenamtlich.

Jetzt können Sie diese Aktivität jetzt in bare Münze für Kinder umwandeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk lobt einen Fonds fürs Ehrenamt mit insgesamt € 20.000,- pro Jahr aus. Hier können Sie Ihr geleisteten Stunden einreichen und mit ein bisschen Glück wird der Wert Ihrer ehrenamtlichen Stunden einem von Ihnen benannten Kinderprojekt ausgezahlt. Fordern Sie dazu bitte unseren Informationsflyer mit Postkarte an (fon: 030/308 693-0).

Das Verfahren

Zum Anmelden Ihrer ehrenamtlich geleisteten Stunden benötigen Sie unseren Informationsflyer mit der Postkarte. Die können Sie selbstverständlich bei uns anfordern. Rufen Sie einfach an: 
030/308 693-0.

Für jede ehrenamtliche Stunde werden € 10,- angesetzt. Es können maximal 50 Stunden auf einer Postkarte abgerechnet werden.

Sie füllen die Postkarte genau aus. Bitte lassen Sie sich Ihre ehrenamtlichen Stunden von der Institution bestätigen, für die Sie tätig waren. Schreiben Sie dann die Adresse des Projektes auf, dass im Gewinnfall den Wert Ihrer Arbeitsleistung erhalten soll. Jede Karte bleibt zwei Jahre gültig. Die Karte senden Sie an das Deutsche Kinderhilfswerk. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Der Fonds

Der Fonds ist mit maximal € 20.000,- pro Jahr ausgestattet. Jeweils am 15. Januar und am 1. Juni werden 20 Karten aus allen Einsendungen gezogen. Die auf den gezogenen Karten bestätigten Stunden werden mit je € 10,- bewertet. Das Geld wird an die Einrichtung übermittelt, die Sie auf der Postkarte vermerkt haben.

Die Begünstigten

Begünstigt werden Projekte von Vereinen, freien Trägern, Schülervertretungen, Elterninitiativen oder anderen Einrichtungen.

Jedes Projekt kann nur einmal pro Ziehung begünstigt werden. Das Geld wird dem Projektträger übermittelt. Dabei wird Ihr Name angegeben, als Person, die das Projekt benannt hat.

Der Projektträger muss einen einfachen Verwendungsnachweis erbringen.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gelten die Förderrichtlinien des Fonds fürs Ehrenamt.

Die Begünstigten 1/2006
Die Begünstigten 2/2005
Die Begünstigten 1/2005
Die Begünstigten 2004