Nina Ohlmeier

Abteilungsleiterin Politische Kommunikation

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Recht auf Gesundheit

Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor Passivrauchen und Tabakkonsum

Mit Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) erkennt Deutschland das Recht von Kindern auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an. Dazu gehört auch der Schutz vor den massiven gesundheitlichen Schäden durch Passivrauchen. Diese Schäden, das zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, sind enorm: Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken. Daneben kann Passivrauchen bei Kleinkindern zu Mittelohrentzündungen führen. Ferner leidet bei den Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Auch das Risiko für einen plötzlichen Kindstod wird durch Passivrauch deutlich erhöht. Deshalb müssen besonders Kleinkinder vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.

Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit – so steht es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie garantiert jedem Kind umfangreche Rechte: zum Beispiel eine gewaltfreie Erziehung und Mitbestimmung bei Entscheidungen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass diese Rechte in Deutschland verwirklicht werden. Mehr zu unserer Arbeit zur Kinderrechtskonvention erfahren Sie hier.

Gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass Jugendliche selbst zu Rauchenden werden. Analog zu den Empfehlungen der WHO werten wir es als sinnvolle Präventivmaßnahmen, die Altersfreigabe für Filme, in denen geraucht wird, anzuheben und den Verkauf von Tabakprodukten an und durch Minderjährige zu verbieten. Daneben wird ein umfassender Nichtrauchendenschutz an öffentlichen Orten inklusive eines Rauchverbots in Innenräumen der Gastronomie und in Kraftfahrzeugen, in denen Kinder mitfahren, auch als geeignet erachtet, um zu verhindern, dass Jugendliche selbst mit dem Rauchen anfangen.   

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums ist Deutschland im Vergleich von 36 europäischen Staaten das traurige Schlusslicht. Kein europäisches Land unternimmt weniger. Das muss sich ändern! Um das Recht von Kindern auf eine tabakfreie Welt zu unterstützen, hat das Deutsche Kinderhilfswerk an der Strategie für ein tabakfreies Deutschland 2040 mitgewirkt. Deren Ziel es ist, dass 2040 weniger als fünf Prozent der Erwachsenen und weniger als zwei Prozent der Jugendlichen in Deutschland Tabakprodukte, E-Zigaretten oder andere verwandte Erzeugnisse konsumieren. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt dabei vordergründig folgende Maßnahmen:

Wirksam vor Passivrauchen schützen und vollständig tabakfreie Lebenswelten schaffen.

Das erfordert Rauchverbote in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen einschließlich Gelände, an Arbeitsplätzen, in Justizvollzugsanstalten, in Autos, in Sportstätten und auf Spielplätzen. Auch rauchfreie Mehrfamilienhäuser sollten staatlich gefördert werden. E-Zigaretten und Tabakerhitzer müssen dabei in die Verbote einbezogen werden. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, sind außerdem Beratungsprogramme für rauchende Eltern notwendig.

Kinderrechte in Bezug auf Tabak konsequent umsetzen und den Jugendschutz verbessern.

Bei allen Gesetzesvorhaben und Maßnahmen, die mit Tabak und verwandten Erzeugnissen zu tun haben, muss geprüft werden, ob und wie das Wohl von Kindern betroffen ist (Kindeswohlvorrang).

Die Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche am besten vom Tabakkonsum abhalten, sollten als erstes und am konsequentesten umgesetzt werden. Dazu gehören die Erhöhung der Tabaksteuer, Werbeverbote, Produktregulierungen und standardisierte Verpackungen ebenso wie partizipative Lebenskompetenz-, Präventions- und Entwöhnungsprogramme in jugend-/kindgerechter Sprache im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen.

Neue Medien sollten außerdem als Informations- und Hilfsangebotsquellen für Kinder und Jugendliche genutzt und bereits bestehende Jugendschutzmaßnahmen stärker kontrolliert und umgesetzt werden. Das Verkaufsalter für Tabak und verwandte Erzeugnisse sollte auf 21 Jahre angehoben werden. 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen entspricht in Deutschland an vielen Stellen noch nicht den höchstmöglichen Standards. Die Bundesländer setzen Rauchverbote in wichtigen Lebensbereichen von Kindern noch nicht konsequent um. Eine Untersuchung des Deutschen Kinderhilfswerkes (2022) hat die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern verglichen.

In einigen Ländern (bspw. Österreich, Italien, Frankreich) gibt es bereits ein Rauchverbot in PKW, wenn sich Schwangere oder Minderjährige im Auto befinden. In Deutschland gilt ein solches Rauchverbot nicht. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert dafür, den Nichtrauchendenschutz von Kindern in Autos gesetzlich abzusichern und hat hierzu gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte einen Regelungsvorschlag gemacht.

Ende 2022 hat zudem ein breites Bündnis aus 37 Organisationen, Verbänden und Institutionen die Bundesregierung und den Bundestag in einem Appell aufgefordert, ein gesetzliches Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren zu erlassen.

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